Eine Ermahnung zum Neuen Jahr, nicht so viele abstrakte Ideale vor sich her zu tragen und womöglich auch noch als Grundrechte „des Menschen auf unserem Planeten“ durchsetzen zu wollen.
Wenn einige neue Ministerinnen der Bundesregierung das Böse in dieser Welt lautstark bekämpfen, indem sie auf „unsere Werte“ pochen, bedienen sie das Weltbild einer grün-gläubigen Klientel. Jene teilt die Welt in „Nationalisten“ und Kosmopoliten.
Die Grün-Gläubigen blicken auf jene Leute herab, die den Staat für wichtig halten, in dem sie leben. Aber die meisten dieser Leute sind keine Nationalisten, sondern ihnen geht es um die Bürgerrechte. Und sie verlangen, dass die Politiker sich an das Grundgesetz und die Länderverfassungen halten. Die Grün-Gläubigen halten das für out of step. Denn „wir“ sind heute doch alle Kosmopoliten!
Kosmopoliten haben das Allgemeine im Blick: „den Menschen“ auf diesem Planeten, „das gemeinsame Menschsein“. Und damit auch „die Menschenrechte“. Menschenrechte zu realisieren, ist selbstverständlich eine gute und notwendige Sache. Keine Frage, dass es ein Fortschritt in der Menschheitsgeschichte ist, dass die UNO es mittels Verträgen und Konventionen durchsetzt, dass Folter verboten wird, Kriegsverbrechen vor ein internationales Gericht kommen, Staaten Bürgerrechte garantieren müssen – ebenso Rechte der Frauen und Kinder –, dass sie sich um Flüchtlingslager kümmert etc.
Wie weit ein Staat gehen soll, wenn die Bürger- und Menschenrechte von einem anderen Staat nicht eingehalten werden, ist eine Frage der Interessenpolitik und der dafür erforderlichen Diplomatie, das ist hier nicht das Thema. – Aber es gibt hierbei auch ein Problem: Wenn man aus Menschenrechten einzelne Grundrechte „des Menschen“ ableiten möchte, kommt das Dilemma zum Vorschein, dass die Vorstellungen über die Naturrechte „des Menschen“ abstrakt sind, ein quasireligiöses Ideal. Und schlimm wird es, wenn das abstrakte Ideal gegen die konkreten Bürgerrechte eingesetzt wird. Denn die Anbetung des Ideals hat eine fatale Folge: Jede Politikerin, jede Wissenschaftlerin, jede Richterin kann dann behaupten, dass das, was ihr gerade opportun erscheint, der Allgemeinwille „des Menschen“ sei und damit ein Menschenrecht und Grundrecht.
„Wunderlichkeit eines Willens“
Dann wird aus dem kindlichen Wunsch – unsere Kinder sind ja sooo intelligent! – nach lieben Menschen und schönem Wetter auf der ganzen Erde plötzlich ein menschliches Grundrecht auf eine feste Erdtemperatur – ein Grundrecht, das ins Grundgesetz gehört. (Siehe die seltsam erweiterte Deutung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG im Klimaurteil des BVerfG vom 24.3.2021. Zum „Faktencheck“ zu diesem seltsamen Urteil siehe Vahrenholt und Lüning: Unfehlbar? 2021. Nur nebenbei sei erwähnt, dass dieses „Grundrecht auf Klimaschutz“ auch ein Grundrecht auf eine Zerstörung vorhandener Industrien, vorhandener Arbeitsplätze, vorhandener Lebensweisen etc. enthält.)
Die Moralphilosophin Seyla Benhabib ist sogar ernsthaft der Auffassung, dass jeder illegal Eingereiste ein „Menschenrecht auf Zugehörigkeit“ habe. (Die Rechte der Anderen. 2008, S. 141. Das ist übergriffig, denn hier wird die Gewährung einer kostenlosen Wohnung, von Sozialhilfe, Kindergeld etc. an den illegal Eingereisten aus dem Ideal angeblich naturgegebener Rechte „des Menschen“ hergeleitet und damit über die reale Gesetzeslage und über die Interessen der realen Steuerzahler, der Bürgerinnen und Bürger in dem konkreten Staat gestellt.)
Das Problem ist, dass sich aus der Vorstellung von der Gattung „Mensch“ nichts anderes ergibt als das, was Rousseau die „volonté générale“, den „Allgemeinwillen“ genannt hat – also ein Abstraktum. Ein ungenannter Autor in der Zeitschrift Gegenstandpunkt sagte das so:
„Die überindividuelle Menschennatur, die sich der moderne Staat gegenüber stellt und der er die über-rechtlichen Vorgaben für sein Walten zu entnehmen vorgibt, zeichnet sich im Unterschied zu den konkreten Zweibeinern durch die Wunderlichkeit eines Willens als solchen aus: Nicht was ein Mensch will, sondern dass er der Gattung angehört, die es überhaupt als gattungsspezifische Eigenschaft dazu gebracht hat, dass ihre Mitglieder einen Willen besitzen: Dem gilt der ‚unbedingte Achtungsanspruch’, den die Natur für jeden Menschen geltend machen soll, getrennt davon, was der will oder braucht, unter welchen Umständen er lebt […]“ (2013, S. 37 f.)
Souverän sind die realen Staatsangehörigen
Selbst wenn diese überindividuelle Menschennatur ein abstraktes, weil inhaltsleeres Ideal ist, setzt heute, wie der ungenannte Autor sagt, der Staat dieses Dogma als sein idealisiertes Gegenüber ein, weil der Glaube an einen absoluten Menschenwillen auch dem Staat einen Achtungsanspruch einbringt. Wenn ein Staat sich ein „Naturrecht des Menschen“ gegenüberstellt und behauptet, jenes durch rigorose Maßnahmen in Realität umsetzen zu können, schaffen die regierenden Eliten sich damit einen geradezu göttlichen Achtungsanspruch.
Aber es ist nicht die Aufgabe eines Parlaments, einer Regierung und eines Gerichts, eine abstrakte kosmopolitische Perspektive zu vertreten. Es ist ihre Aufgabe, Schaden von der eigenen Bevölkerung abzuwenden. Zur Bevölkerung eines Staates gehören alle, die einen Pass dieses Staates haben. Es sind die realen Staatsangehörigen, die in ihrem Land der Souverän sind. Voltaire, Philosoph der Aufklärung sah das so:
„Den Menschen bleibt nicht mehr zu ihrer Verteidigung als die Gesetze und die Lebensweisen ihres Landes: Gesetze, die oft missachtet werden und Lebensweisen, die oft opportunistisch sind.“ (Essais sur les moeurs [1756] 1970, Paris 1990, S. 529)
Angesichts der Konstruktion abstrakter Grundrechte-Ideale – deren Durchsetzung über UNO-Pakte und EU-Beschlüsse und den jene abnickenden Bundestag geschieht – bleibt den Menschen in der Bundesrepublik das Grundgesetz. Ihm kann man nicht einfach „Grundrechte des Menschen“ aufsetzen. Denn: Unmögliches – wie „dem Menschen“ ein geregeltes Weltklima zu verschaffen oder jedem illegal Einreisenden eine kostenlose Wohnung, Sozialhilfe, Kindergeld etc. –, das ist unmöglich. („Impossibilium non est obligatio.“) Und was die Lebensweisen des Landes betrifft: Es gibt sie noch, die guten Interessen an Freiheit, Selbstbestimmung, Souveränität. Das Grundgesetz und der Freiheitswille der eigenen Bevölkerung – das ist das, was empirisch vorhanden ist. Und es ist niemals schlau, unrealisierbaren Idealen anzuhängen und schon gar nicht, sich selbst und die Bevölkerung damit zu belasten. Die Idealistinnen und Idealisten, auch die grün-gläubigen, müssen lernen, mit dem vorhandenen Material zu arbeiten.
Dieter Prokop ist Professor em. für Soziologie an der Universität Frankfurt. Sein neuestes Buch ist: Warum die Tiere jetzt immer „essen“. Und andere mehr oder weniger unterhaltsame Stücke.
Beitragsbild: Creative Commons CC0 Pixabay
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