Ein schönes Plädoyer für die Meinungsfreiheit oder anders gesagt, für den freien Markt der Meinungen. Leider sind auch hier Marktmanipulationen gang und gäbe. Wichtig ist, dass klar ist, welche Person hinter der geäußerten Meinung steht und somit diese verantwortet, damit der Leser/Hörer diese nach seinem Gusto beurteilen und zuordnen kann.
Ein schönes Plädoyer für die Meinungsfreiheit oder anders gesagt, für den freien Markt der Meinungen. Leider sind hier auch Marktmanipulationen gang und gäbe. Wichtig ist, dass klar ist, welche Person hinter der geäußerten Meinung steht und somit diese verantwortet. Damit der Hörer diese Meinung nach seinem Gusto beurteilen und zuordnen kann.
Herr Böhmermann hat sich nur den falschen Adressaten ausgesucht. Ein ähnliches Gedicht über den Papst oder einen Vertreter der AfD wäre doch als “mutige"Satire ” in den Feuilletons gelobt worden. So aber gilt: “Wenn Du wissen willst, wer Dich beherrscht, musst Du nur fragen, wen Du nicht kritisieren darfst”.
Ein sehr, sehr wichtiger Text. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden (Rosa Luxemburg). Das sagen alle solange sie zu den Andersdenkenden gehören. Sind sie dann an der Macht, gilt das nicht mehr. Das ist sehr schön an Deutschland zu beobachten. Es geht mit Riesenschritten auf ein autoritäres System zu.
Hallo Herr Heitmann: Stimmt - zumindest die Meinungsfreiheit kennt keine Obergrenze ! Nur müssen sich aber natürlich auch Publizisten und Journalisten im Rahmen ihrer Kämpfe mit dieser und für diese der mühsamen Klärung unterziehen, worum es sich denn konkret bei einer Meinung - im Gegensatz zu etwa einfach nur falschen Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen - eigentlich handelt. Hier verhilft unter anderem die folgende Wikipedia-Definition zu weitreichenden Erkenntnissen: “Unter einer Meinung wird in der Erkenntnistheorie eine von Wissen und Glauben unterschiedene Form des Fürwahrhaltens verstanden.” - folglich handelt es bei einer Meinung um eine subjektive Wertung des Meinenden. Bei demjenigen was Herr Böhmermann in seiner vermeintlichen Satire von sich gegeben hat, handelt es sich aber ganz offensichtlich zum überwiegenden Teil nicht um eine Meinung, sondern die Anhäufung vulgärer, ehrverletzender, beleidigender oder verleumderischer Tatsachenbehauptungen. Daß derartiges nicht dem Schutz der verfassungsgarantierten Meinungsfreiheit unterliegt, sondern die Tatbestände diverser Strafnormen erfüllen dürfte, ergibt bereits zwanglos ein kurzer Streifzug durch das geltende Strafrecht (vgl. §§ 103, 185, 186, 187 Strafgesetzbuch). Wer sich etwas irrlichternd glaubt, in einem solchen Kontext für “Meinungsfreiheit” einsetzen zu müssen, setzt somit einfach auf´s falsche Pferd. Gruß - U. Maschmann
Ich sehe die Meinungsfreiheit mittlerweile auch als ein bedrohtes Grundrecht an. Dies zeigt sich derzeit vor allem bei Äußerungen, die Kritik an der Regierungspolitik im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik äußern. Entweder wird man pauschal in die rechte Ecke gedrängt, ein Facebook / Twitter Konto wird gesperrt, man bekommt eine Torte ins Gesicht oder - schlimmer - ein Pkw wird abgefackelt. Das ist faktisch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit! Allerdings sehe ich auch die Hochstilisierung eines Jan Böhmermann zum Märtyrer mit Argwohn. Hat sich jemand einmal das “Schmähgedicht” zu Gemüte geführt? Das hatte weder etwas mit Kunst zu tun, noch enthielt es ein argumentatives Element. Es erschöpfte sich vielmehr in den Schmähungen gegen Herrn Erdogan selbst. Letzteren will ich ja gar nicht verteidigen. Aber ich möchte in der ganzen Diskussion, die auch in sozialen Netzwerken hochschwappt, mal einwerfen, dass selbst Grundrechte nicht schrankenlos gewährt werden. Wenn ich den Verfasser dieses Artikels als riesengroßes Arschloch bezeichnen würde, könnte ich mich gegen - eine berechtigte Anzeige wegen Beleidigung - wohl kaum damit rechtfertigen, ich hätte lediglich mein Recht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG wahrgenommen. Auch die Meinungsfreiheit endet dort, wo die zu schützenden Rechtsgüter des anderen beginnen. Daher darf auch Meinungsfreiheit nicht alles. Anderenfalls könnte man unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit immer gefahrlos bleidigen, verleumden, denunzieren, etc.. Diese Aspekte sollte man bei den Diskussionen um das “Schmähgedicht” nicht ganz ausblenden, zumal es meiner Meinung nach ein ganz bewusstes Stilmittel von eben diesem Herrn Böhmermann ist, andere - na sagen wir mal - ganz schlecht aussehen zu lassen.
Ihr Artikel erscheint mir widersprüchlich. Sie sagen doch selbst: „Es ist nicht davon die Rede, dass Meinungsäußerungen keine Konsequenzen haben und man diese nicht tragen müsse. Das muss man sehr wohl, und das kann auch unangenehm sein.“ Was genau werfen Sie denn dem ZDF nun vor? Dass es um Ihrer Meinungsbildung halber den Beitrag wieder online stellen soll und Gerichtsprozesse aushalten soll, die es erwartbar verliert? Der ZDF-Hausjurist wird Ihnen womöglich zustimmen.
Man sollte es sich bei der Bewertung nicht zu einfach machen. In diesem Artikel wird zu viel vermischt, auch fehlt eine klare Abgrenzung der Begriffe. Meinungsfreiheit kann meiner Ansicht nach nur für einen Gegenstand gelten, der auch eine Meinung darstellt. Diese definiert sich als eine eigene Reflexion über einen tatsächlichen oder wenigstens vermeintlichen Sachverhalt. Böhmermanns Gedicht reflektiert aber nicht, sondern stellt eine einfache Aneinanderreihung von Tatsachenbehauptungen dar, die in der Mehrheit mutmaßlich unzutreffend, zumindest aber unbelegt sind, denn Böhmermann dürfte die Schwanzgröße des Adressaten nicht nachgemessen haben. Selbst zu den wenigen wahren Tatsachenbehauptungen in diesem »Gedicht« (Unterdrückung von Minderheiten, »Kurden treten, Christen hauen«) verkündet Böhmermann keine eigene Meinung, sondern macht munter ad hominem weiter: » … der Star auf jeder Gangbangfeier, bis der Schwanz beim Pinkeln brennt …« … Erschwerend kommt hinzu, dass Böhmermann selbst das Gedicht unter »Schmähkritik« verbucht und angeblich nur einmal ausführen wollte, »was man alles nicht sagen darf.« Gesagt hat er es trotzdem, und damit den Zweck erreicht, den jede gewöhnliche Beleidigung verfolgt. Damit wäre der Paragraf der Verleumdung im Strafgesetzbuch hinfällig. Künftig könnte jeder Schulhofmobber »ich bin ein Satiriker und mache jetzt auf Böhmermann« rufen und auf gleiches Recht für alle pochen. Die nächste Eskalationsstufe wäre dann ein Schlag in die Fresse des Gegners mit dem Argument: »Ich zeige Dir jetzt mal beispielhaft, was ich mit Dir machen würde, wenn ich nicht so ein vornehmer Mensch wäre!« Fazit: Wer meint, dies müsse in diesem speziellen Fall zulässig sein, weil es gegen einen Unsympathen geht, der öffnet unbedacht die Tür für alles, was daraus folgt. Auch dann, wenn es beim nächsten Mal einen sympathischeren Menschen treffen würde. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen kann nun mal nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Über Erdogan gibt es genügend wahre Tatsachen, die echten Satirikern jede Menge Stoff bieten würden. Das würde jedoch Recherchearbeit und den entsprechenden Geist erfordern, sich kreativ mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen. Dass nun in infantiler Weise über seine sexuellen Gepflogenheiten diskutiert wird, kann dem Diktator nur recht sein, da dieses Feld für seine politischen Zwecke weitaus ungefährlicher ist und er nun die Gelegenheit hat, sich als Opfer zu stilisieren. Inzwischen treten die wahren Probleme in den Hintergrund.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.