Als Hussein K. am vergangenen Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt wird, kommt es zu Applaus im Gerichtssaal. Die Rhein-Neckar-Zeitung attestiert dem Urteil darüber hinaus eine „gesellschaftliche beruhigende Wirkung“. Es ginge auch darum, „dass die Allgemeinheit die Justiz als gerecht empfindet“. Ein Eindruck, der besonders in den letzten zweieinhalb Jahren der Flüchtlingskrise Schaden genommen hat.
Die Euphorie in der deutschen Presse hält sich angesichts der harten Strafe für Hussein K. dennoch in Grenzen – anders als zu Beginn der massenhaften illegalen Migration nach Deutschland, die auch den späteren Mörder von Maria L., der zuvor bereits eine Frau in Griechenland eine Klippe hinunter geworfen hatte, eine Einwanderung nach Deutschland ermöglichte. Das Urteil sei „angemessen“ (Rhein-Neckar-Zeitung), „ein Grund, aufzuatmen“ (WELT). Der Prozess habe gezeigt, dass der deutsche Rechtsstaat „funktioniert und wehrhaft“ (Augsburger Allgemeine) ist. Die Sorge zahlreicher Bürger „vor einer unkontrollierten Einwanderung“ (FAZ) bliebe jedoch verständlich. Für die Justiz sei „der Fall – abgesehen von der Revision – erledigt“ (Reutlinger General-Anzeiger), dennoch blieben Fragen offen, die den politischen Bereich beträfen (Stuttgarter Nachrichten).
Einzig Solveig Bach weigert sich, in ihrem Kommentar auf der n-tv-Seite einen Zusammenhang zwischen der Flüchtlingsdebatte und dem Mord an Maria L. herzustellen. Hussein K. sei vor allem ein Verbrecher. Zwischen der Tatsache, dass er als Flüchtling hierher kam und der Tat „sollte man keinen zu einfachen Zusammenhang herstellen“. Die Richterin des Falls sieht das ähnlich. In ihrer Urteilsverkündung heißt es: „Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen", heißt es von Richterin Schenk: „Von Ihnen, Herr K."
Die Wiederentdeckung des Individuums
Ist es tatsächlich so einfach? In jedem Fall handelt es sich bei der Aussage der Richterin um einen cleveren Schachzug. Mit der plötzlichen Wiederentdeckung des in Deutschland eigentlich längst in Vergessenheit geratenen eigenverantwortlichen Individuums erfolgt die Loslösung aus jedweder gesellschaftlicher und politischer Verantwortung. Hussein K. wird zu einer Person im luftleeren Raum, in dem sich weder ignorante Flüchtlingshelfer noch grob fahrlässige Politiker bewegen.
Wurde mittels des linken Kampfbegriffes der „strukturellen Gewalt“ das eigenverantwortliche Individuum in einem mittlerweile Jahrzehnte andauernden Prozess nahezu komplett durch das „Opfer der äußeren Umstände“ ersetzt, entdeckt man es angesichts eines erdrückenden Zusammenhangs zwischen politischem Versagen und fast schon kriminell agierenden Bessermenschen wieder. Wer sich so daneben benimmt, dass ein Schönreden nicht mehr funktioniert, dem wird eben kurzerhand die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe abgesprochen.
Während bei jedem Vorzeige-Portemonnaie-Finder und künftigen Integrationsbambi-Gewinner der Flüchtlingsstatus nicht oft genug erwähnt werden kann, ist Hussein K. anscheinend ab dem Zeitpunkt des Mordes vom Himmel gefallen und hat mit Flüchtlingen genauso viel zu tun, wie der Terror mit dem Islam. Dass diese Beruhigungspille für einen stetig wachsenden Teil der Bevölkerung nicht mehr wirkt, zeigen die Reaktionen der Presse. Ein Gerechtigkeitsgefühl will sich ob der Verurteilung Hussein K.s anscheinend nicht einmal mehr dort einstellen, wo man die Politik der offenen Grenzen so lange wohlwollend begleitet hat.
Es zeigt sich: Wenn die Ungerechtigkeit nicht erst mit dem Mord beginnt, sondern schon mit einem illegalen Grenzübertritt, mit einer falschen Altersangabe und zu Unrecht erhaltenen Leistungen, wird das Urteil über den Mord allein keine Gerechtigkeit mehr herstellen. Dann wird deutlich, wie sehr der Rechtsstaat und das Vertrauen in selbigen tatsächlich Schaden durch diese Asylpolitik genommen hat und dass jedweder Versuch, die Zusammenhänge zwischen solchen Taten und dieser verantwortungslosen Politik zu leugnen, künftig nur noch stärker ins Leere laufen wird.
Menschen nicht so nah an sich heranlassen
Das Individuum, so viel steht fest, wird in Deutschland immer nur noch dann bemüht, wenn es einen Nutzen in der Debatte um Islam und unkontrollierte Einwanderung hat. Wenn es um das Ignorieren eines offensichtlichen Zusammenhangs zwischen einem bestialischen Mord und der Verweigerung etablierter Parteien, Grenzkontrollen einzuführen, genauso geht, wie um Asylverfahren und Religionsfreiheit.
Während das individuelle Recht eines Asylbewerbers auf Prüfung seines Einzelfalls vor deutschen Gerichten eine Abweisung an der Grenze – trotz vorheriger Wanderung durch mehrere sichere Drittstaaten – laut führender Politiker unmöglich macht, ist mein individuelles Recht als Bürger dieses Landes, diese Zuwanderung abzulehnen und von diesem Staat vor den mannigfaltigen negativen Auswirkungen selbiger geschützt zu werden, praktisch nicht mehr existent.
Eine Herauslösung aus dem Kollektiv der von der Politik verarschten Deutschen ist im Gegensatz zu Hussein K.s Herauslösung aus der Gruppe der Flüchtlinge nicht möglich. Stattdessen muss ich mir nicht nur von NRW-Innenminister Reul (CDU) in Bezug auf die wachsende Anzahl von Messerattacken sagen lassen, dass man andere Menschen eben nicht so nah an sich heranlassen müsse, sondern auch gesellschaftlich darüber diskutieren, ob der Islam zu Deutschland gehört.
In dieser Frage gibt zumindest Ursula von der Leyen eine klare Antwort. In einem BILD-Interview heißt es von der Verteidigungsministerin zu dieser Frage, dass es darauf ankäme, ob diejenigen, die eine bestimme Religion haben, zu unserem Grundgesetz stünden und ob es eine klare Trennung von Religion und Staat gäbe. Als Nikolaus Blome sie darauf hinweist, dass dies im Islam wohl kaum der Fall wäre, kontert die Ministerin: „Ich urteile aus der Position des individuellen Menschen, der glauben kann, woran er möchte, so lange klar ist: Für uns alle gilt die Verfassung und das Grundgesetz.“
In Berlin sehen das zwar einige Schüler inzwischen anders, aber das soll uns nicht davon abhalten, dem Islam als Religion des eigenverantwortlichen Individuums nach wie vor alle Freiheiten zuzugestehen, die es braucht, um sich ungestört zu entfalten. Und sollte doch mal wieder einer aus der Reihe tanzen, dann greifen wir erneut zum altbewährten „die Gesellschaft ist schuld“ oder erschaffen gleich einen luftleeren Raum, in dem nicht Flüchtlinge Straftaten begehen, sondern Menschen.
Beitragsbild: Leonhard Melzer CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons

Gudrun Meyer @HaJo Wolf: Richtig. Die (Gesinnungs)Diktatur besteht und trägt inzwischen deutlich totalitäre Züge. Es ist aber nicht, oder noch nicht, das komplette System, das sich gegen die Freiheit der Anderen stellt. Vor kurzem hat sich der Verfassungsschutz erneut geweigert, die komplette AfD zu beobachten, da sie zwar einen rechtsradikalen Rand, aber keine rechtsradikale Parteilinie hat. Ob der Verfassungsschutz eine Person oder Gruppe beobachtet, hängt rechtstheoretisch - oft aber auch praktisch - nicht davon ab, wieweit diese Person/Gruppe vom Mainstream abweicht, sondern ob ihre Ziele dem GG zuwiderlaufen. Bei Kaiserin Angela der Verantwortungslosen ist das der Fall - was niemand beim BfV offen sagen würde. Bei der AfD sieht es nicht danach aus - und das wagt man eben doch noch zu sagen. In diesem Zwischenzustand zwischen einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat und einem totalitären System mit politkorrekter Parteilinie sind die Verfechter des ersteren zu taktischen Schachzügen und manipulativem Verhalten gezwungen. Wäre es denn besser, wenn die Richterin zwar Tacheles geredet hätte, ihr Urteil aber aufgrund ihrer "Befangenheit"sehr rasch geschreddert würde und Hussein K., das arme Opfer, mit einer butterweichen "Strafe" davonkäme, die seine medialen Speichellecker auch noch "mutig" nennen würden? Hinzu kämen persönliche Konsequenzen für die "furchtbare Juristin" durch Denunziation ("Nazi"-Outing) auf linksextremen Blogs und "Widerstand", den ihr eine SAntifa leisten würde, die vom Familienministerium bezahlt wird, und die keineswegs die einzige linksextreme Gruppe in staatlicher, halbstaatlicher oder staatsalimentierter Position ist. Nee, da sind Schleichwege sinnvoller als Heldentum. Erst wenn es so weit ist und die Mainstreamparteien zu schwach sind, um die AfD noch ignorieren und isolieren zu können, erst dann können wir sagen: "Dieses Land gehört uns. Mit allem, was daraus folgt."
@gudrun meyer. Als Jurist kann man vor einer ‚Anpassung an medial-politische Verhältnisse‘ nur dringend warnen. Dies ist - vorsichtig ausgedrückt - zumindest verantwortungslos. Immer noch gilt, dass die ‚Anpassung‘ an das geltende Recht zu erfolgen hat, auch wenn die Realität bedauerlicherweise zunehmend anders aussieht. Wer die Axt an Recht und Gesetze anlegt, die nicht nur eine der tragenden Säulen des Staates sondern auch dessen Legitimation sind, muss wissen, dass er damit die Grundlagen des Gemeinwesens zerstört.
@Gudrun Meyer: wenn sich ein Richter (ich verweigere gendergerechte Schreibweise) bei seiner Urteilsfindung an "medial-politischenVerhältnisse anpassen" muss, dann ist nicht das Gesetz das Maß, sondern diese "medial-politischenVerhältnisse". Das ist ein richterliches Verhakten, das man aus Diktaturen und totalitären Staaten kennt, in einer Demokratie hat ein Gericht nur und ausschließlich nach dem geltenden Recht zu urteilen - andere Befindlichkeiten sind außen vor zu lassen. Aber auch vor dem Richterstuhl macht das Gutmenschentum nicht halt. So hat es bereits (viel zu) milde Urteile gegeben, in deren Begründung die Richter als strafmildernd die kulturelle und ethnische Herkunft der Täter berücksichtigten. Oder, mit anderen Worten: bist Du islamischer Einwanderer, darfst Du einen "Ehrenmord" (alleine dieses Wort erzeugt nur Widerwillen) begehen und richterliche Milde erwarten (das war der Fall). Ein Rechtssstem, das solche Urteile fällt oder solche Erklärungen abliefert, kann ich nicht respektieren. Vor unserem Gesetz sind nämlich schon lange nicht mehr "alle gleich".
Die zunehmend im Lande Messernden sind also alles nur Einzelfälle, bedauernswerte sozial fehl geleitete "Menschen", die einen argumentativen Zusammenhang mit der Massenzuwanderung und den Ethikvorstellungen in ihren sie sozialisierenden Herkunftsländern nicht zulassen. Demnach gab es dieses Phänomen auch schon in der Form bei Auseinandersetzungen unter hier schon länger Lebenden. Oder eben nicht. Und das Statement zu dem messernden 17jährigen Syrer aus Großburgwedel (im übrigen seit ca 5 Jahren in "Blödland" und dort mit seiner Familie, was die behauptete soziale Stabilisierung mittels Familienzuzug auch relativiert) von Seiten eines männlichen Angehörigen in einer Fernsehreportage, daß zwar die Verletzung bedauerlich sei, aber ja auch vorher "böse Worte" gesprochen wurden, was die Tat offenbar in seinen Augen rechtfertigt, spricht für die niedrige Hemmschwelle zur Ausübung schwerster Gewalt, wenn bei diesen Personen der Eindruck besteht, daß die "Ehre" verletzt wurde. Wem das nicht zu Denken gibt, dem ist nicht mehr zu helfen. Da werden vermutlich noch weitere Opfer in Kauf zu nehmen sein, bis diese ideologische Hirnbremse zwangsweise fällt, weil die Bevölkerung nicht mehr willens ist, dieses Denken und die daraus folgenden Handlungen hin zu nehmen.
Das Gericht hat in der Tat "einen Menschen" zu verurteilen; das ist die Perspektive des Strafgesetzbuches. Viel interessanter ist die Unbeholfenheit, mit der das Urteil kommentiert wird. Wann ist der NRW-Innenminister Reul das letzte Mal mit der Straßenbahn zur Arbeit gefahren, oder hat höchstselbst in einem Supermarkt angestanden? Ich denke, die meisten Menschen sind täglich gezwungen, andere verdammt nah an sich heranzulassen. Wie kann ein Politiker sich derart arrogant und abgehoben und weltfremd äußern, so eine Steilvorlage bieten?
"Die Richterin des Falls sieht das ähnlich. In ihrer Urteilsverkündung heißt es: „Die Tat ist nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen“, heißt es von Richterin Schenk: „Von Ihnen, Herr K.“ Natürlich ist auch ein Flüchtling in erster Linie ein Mensch aber in diesem Mordfall war er eben Flüchtling, bzw. Asylant. Wenn er nämlich nicht geflüchtet wäre, wäre das Mädchen noch am Leben. Ich habe das Gefühl, daß die Rabulistik immer mehr Einzug in unsere deutsche Spräche hält. Ob die Richterin diese Begründung so formulieren mußte weiß ich nicht. Ich als Mensch und Bürger dieses Landes finde diese Formulierung sehr unglücklich. „Ich urteile aus der Position des individuellen Menschen, der glauben kann, woran er möchte, so lange klar ist: Für uns alle gilt die Verfassung und das Grundgesetz.“ Hat Frau Leyen das so klar und deutlich schon mal Frau Merkel mitgeteilt ?? Denn mit der Grenzöffnung hat sich Frau Merkel jenseits von Verfassung und Grundgesetz befunden. Erst dadurch sind ja mit den Flüchtlingsströmen auch viele Verbrecher mit nach Deutschland gekommen. Wahrscheinlich auch der Mörder von Maria. Das allerschlimmste ist, daß die Grenzen weiterhin offen bleiben und kaum oder gar nicht kontrolliert wird. So können auch weiterhin Verbrecher einreisen und die wirklichen Flüchtlinge leiden ebenfalls darunter. So wie ein Leser geschrieben hat, daß in einem Zug aus Salzburg unkontrolliert sechs Afghanen eingereist sind. Anscheinend macht nicht mal oder kaum die Bahnpolizei Kontrollen. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.
Die dahintersteckende, zutiefst perfide -nein zutreffender- zynische Argumentation ist immer die gleiche. Die der alles relativierenden großen Lüge, es handele sich blos um einen Einzelfall. Seit 2015 etablierten sich zwei dieser "Relativitätstheorien", diese Relativierungen werden medial durch selbsternannte Pseudo-"Experten", ob nun von Pfeiff(e)r(n) oder auch alle anderen Pfeifen die es vom Elfenbeinturm herab pfeifen: „ Einzelfall und/oder Beziehungstat.“ In Frau Merkels bestem Deutschland aller Zeiten, in dem die Bundeskanzlerin und auch die KGE so gerne leben, reichen diese zwei Relativierungen vollkommen aus, um ein ganzes Volk systematisch und gezielt zu Freiwild zu erklären. Um ausgelebte Kultur-Anarchie überspitzt in eine Art Folklore umzudeuten, die erst noch etwas Zeit benötige, normal zivilisiertes, menschenähnliches Verhalten zu entwickeln. Wem nun nicht passt, das Art.1, Abs.1 GG für Menschen mit deutschem Pass innerhalb dieses Zeitraum -von vermutlich Jahrzehnten- vorrübergehend außer Kraft gesetzt zu sein scheint, der möge bitte den Kölner Lösungs-Ansatz von eine Armlänge Abstand befolgen -oder wie es der Innenminister des Failed State NRW gerade sinngemäß -einem Offenbarungseid gleich- empfahl, sich gefälligst sensibler Verhalten und niemanden mehr nah an sich ranlassen. Er kann schließlich nur seine Polizisten mit Schutzwesten ausstatten. Der Bürger muss sich halt sehen wie er klar kommt. Nur Mut Frau Schunke, Sie schaffen das!