Oft wurde schon über die Rolle der Medien in der Asyldebatte diskutiert. Darüber, dass es nicht so sehr darauf ankommt, ob berichtet wird, sondern vor allem wie. Das Wie entscheidet nicht nur darüber, wie flächendeckend die Bevölkerung über dieses und jenes informiert wird, sondern auch, für wie wichtig oder wie furchtbar etwas von der Bevölkerung eingeschätzt wird.
Es ist der wesentliche Grund, weshalb eine Videosequenz von drei Sekunden auf einem Antifa-Twitteraccount mehr Empörung hervorruft als eine Gruppenvergewaltigung. Und dies ist der Grund, weshalb ein Großteil der Bevölkerung bis heute keine Ahnung davon hat, dass eine Überprüfung des Asylgrundes bei anerkannten Asylbewerbern praktisch nicht mehr stattfindet.
Wann immer ich mit Durchschnittsbürgern, die weder sonderlich interessiert noch sonderlich desinteressiert gegenüber politischen Themen sind, spreche, bekomme ich den Satz zu hören, dass Asyl natürlich nur für diejenigen gelte, die ein Anrecht darauf haben und dass alle anderen natürlich auch wieder zurückgeführt werden müssten. Die Selbstverständlichkeit mit der dieser Satz ausgesprochen wird, erschreckt mich dabei jedes Mal mehr als die eigentliche Unwahrheit der Aussage.
Denn es ist unnötig, zu erwähnen, dass nach geltendem deutschen und europäischen Recht nicht einmal die vielen Syrer, die Deutschland vor allem 2015 und 2016 aufgenommen hat, Anrecht auf Asyl in diesem Land hätten. Artikel 16a des Grundgesetzes gilt nach wie vor lediglich für politisch Verfolgte und nicht für Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge. Die europäische Dublin-Verordnung regelt darüber hinaus, dass niemand Anrecht auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, war es – bis zur Entscheidung der Kanzlerin – faktisch so gut wie unmöglich, auf legalem Wege bei Einreise einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Dass dies vor allem Italien, Spanien und Griechenland nahezu die alleinige Last aufbürdete, steht auf einem anderen Blatt, ändert aber nichts daran, dass diese Regelung bis heute geltendes Recht darstellt, das lediglich auf Geheiß der Kanzlerin durch einen mündlichen Erlass des damaligen Innenministers, Thomas de Maizière, ausgesetzt wurde und wird.
Bei Nichterscheinen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert
Ebenfalls festgelegt ist, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Asylrecht auf zunächst ein Jahr für subsidiär Schutzberechtigte und drei Jahre für Menschen, denen der volle Schutz zusteht, begrenzt ist. Die erneute Überprüfung des Asylgrundes nach spätestens drei Jahren ist damit die letzte Möglichkeit des Aufnahmestaates, Asylbewerber, deren Fluchtgrund nicht mehr besteht, regulär auszuweisen. Danach besteht ein Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt. Wer sprachlich und wirtschaftlich gut integriert ist, kann diesen sofort geltend machen. Alle anderen nach weiteren zwei Jahren, sofern sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder überwiegend von Transferleistungen leben. Aufgrund der schwammigen Formulierung bietet sich hier jedoch Interpretationsspielraum. Ähnlich verhält es sich bei der deutschen Staatsbürgerschaft.
Bereits im Mai dieses Jahres berichtete ich auf der Achse des Guten darüber, dass diese erneute Überprüfung des Asylgrundes nach drei Jahren ausgesetzt wurde. In einem Brandbrief, den der Personalrat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an die BAMF-Spitze richtete, hieß es hierzu, dass die Gespräche mit dem BAMF auf freiwilliger Basis erfolgen würden. Was vor wenigen Jahren noch nach böser Verschwörungstheorie geklungen hätte, wird hier von offizieller Seite bestätigt. Erscheint ein anerkannter Asylbewerber zu diesem Gespräch nicht, wird seine Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert. Erscheint er doch, gäbe es die explizite Anweisung „von oben“ keine Ausweisdokumente anzufordern und allenfalls nur zaghaft nach der Herkunft zu fragen.
Das ist besonders heikel, da diese erneuten Einladungen vor allem an jene anerkannten Asylbewerber gerichtet sind, die damals das beschleunigte schriftliche Asylverfahren durchlaufen haben, bei dem praktisch keine Chance auf eine Feststellung der wahren Identität und Herkunft bestand. Einfach ausgedrückt: Es reichte, auf einem Fragebogen anzugeben, dass man Syrer ist, um Asyl in Deutschland zu erhalten.
"Die erneute Überprüfung nach drei Jahren“, so eine BAMF-Mitarbeitern im Gespräch mit mir, „sei also die Chance gewesen, endlich alle, die damals völlig unkontrolliert ins Land gelassen wurden, auf Identität und Herkunft zu überprüfen und so überhaupt erst einmal festzustellen, wer sich tatsächlich im Land befindet und wirklich schutzberechtigt ist“.
Bedeutet: Nicht nur Syrer erhalten nun zu Hunderttausenden eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, sondern auch mitunter Menschen, die nicht einmal aus Syrien stammen. Angela Merkels Aussage, dass ein Großteil der Flüchtlinge wieder wird in seine Heimat zurückkehren müssen, ist damit genauso widerlegt wie die Aussage jener, die sich in der Gewissheit wiegen, dass hier tatsächlich noch geltendes Recht umgesetzt wird. Oder anders: Niemand, außer schweren Straftätern (und davon auch nur ein Bruchteil, wie man unlängst am Freiburger Fall wieder feststellen konnte), muss je wieder gehen.
"Die Teilnahme an diesem Gespräch ist freiwillig"
In der Praxis sieht so ein Schreiben (Original liegt der Redaktion vor) dann folgendermaßen aus:
„Sehr geehrte(r) Herr/Frau ……
Sie sind im Jahr 2015 oder 2016 in Deutschland angekommen – zusammen mit mehr als einer Million Schutzsuchender. Im Interesse der Schutzsuchenden wurden für bestimmte Herkunftsländer ergänzend zum regulären Verfahren auch schriftliche Verfahren durchgeführt. Auch Ihr Antrag wurde in einem solchen Verfahren bearbeitet und entschieden.
Vor dem Hintergrund einer Überprüfung bittet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Personen, welchen im schriftlichen Verfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde, zu einem Gespräch. Hierzu lade ich Sie und folgende Personen ein:
Name, Datum, Ort
Die Teilnahme an diesem Gespräch ist freiwillig. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, bitte ich um schriftliche Mitteilung.“
Offenbar sieht man es in den großen deutschen Medien bis heute nicht geboten, nachdrücklich auf die Konsequenzen dieser Regelung hinzuweisen.
In einer Facebookgruppe, in der sich syrische Flüchtlinge in Deutschland austauschen, sieht man solche Schreiben jedenfalls ganz entspannt. „Geh zum Termin hin. Es ist nichts dabei. Es sind nur lächerliche Fragen und das war’s“, schreibt einer der Kommentatoren auf Arabisch. Ein anderer erzählt von den Fragen, die ihm gestellt wurden. Unter anderem sei es um syrische Autokennzeichen und Namen von Krankenhäusern aus der Nähe der Heimat gegangen. „Ein Freund hat das auch erhalten. Nichts Besonderes. Er hat jetzt drei Jahre Aufenthalt. Es gibt ein Video von Nalah Osman, in dem sie erklärt, was man antworten/sagen soll“, schreibt ein weiterer.
Nalah Osman ist, wie ich mit einem Klick herausfinde, Anwältin für Asylrecht. In Videos auf YouTube gibt sie unter anderem nützliche Tipps für Asylbewerber, gerne auch über das öffentlich-rechtliche Format WDR for you, das sich, für die wenigsten verständlich auf Arabisch, ausnahmslos an Zuwanderer richtet. Auch ein offensichtlich vom BAMF angebotenes „Weihnachtsgeschenk“ für Asylbewerber, die in die Heimat zurückkehren, erntet in der Kommentarspalte nur Spott.
Nicht im Sinne eines friedlichen Miteinanders
Dieser Text ist vornehmlich nicht als Kritik gegenüber Menschen gemeint, die dieses System für sich nutzen und das Beste herausholen. Nein, das Problem liegt bei einem Staat, der sich nicht nur verkaspern lässt, sondern mit solchen Regelungen auch noch aktiv Beihilfe dazu leistet. Dies ist weder im Sinne ehrlicher Asylbewerber noch im Sinne des deutschen Steuerzahlers und schon gar nicht im Sinne eines friedlichen Miteinanders unter Migranten, Asylbewerbern und Deutschen, von denen Letztere gemäß einer neuen Studie mittlerweile schon jetzt zu einem Drittel denken, dass Ausländer nur hierher kämen, um den Sozialstaat auszunutzen.
Während sich der eine an Recht und Gesetz halten muss, wird es für den anderen ausgehebelt. Angesichts solcher Befunde muss man sich über zunehmende „Ausländerfeindlichkeit" in der Bevölkerung nicht beschweren. Vielmehr wird sie regelrecht geschürt.
PS. Eine E-Mail an die Seite der Bundesregierung mit der Frage, weshalb eine Überprüfung des Asylgrundes nicht mehr vorgesehen ist, blieb bis jetzt unbeantwortet.