Anabel Schunke / 12.11.2018 / 12:00 / Foto: Anabel Schunke / 53 / Seite ausdrucken

Hurra, wir lassen uns verkaspern! 

Oft wurde schon über die Rolle der Medien in der Asyldebatte diskutiert. Darüber, dass es nicht so sehr darauf ankommt, ob berichtet wird, sondern vor allem wie. Das Wie entscheidet nicht nur darüber, wie flächendeckend die Bevölkerung über dieses und jenes informiert wird, sondern auch, für wie wichtig oder wie furchtbar etwas von der Bevölkerung eingeschätzt wird. 

Es ist der wesentliche Grund, weshalb eine Videosequenz von drei Sekunden auf einem Antifa-Twitteraccount mehr Empörung hervorruft als eine Gruppenvergewaltigung. Und dies ist der Grund, weshalb ein Großteil der Bevölkerung bis heute keine Ahnung davon hat, dass eine Überprüfung des Asylgrundes bei anerkannten Asylbewerbern praktisch nicht mehr stattfindet. 

Wann immer ich mit Durchschnittsbürgern, die weder sonderlich interessiert noch sonderlich desinteressiert gegenüber politischen Themen sind, spreche, bekomme ich den Satz zu hören, dass Asyl natürlich nur für diejenigen gelte, die ein Anrecht darauf haben und dass alle anderen natürlich auch wieder zurückgeführt werden müssten. Die Selbstverständlichkeit mit der dieser Satz ausgesprochen wird, erschreckt mich dabei jedes Mal mehr als die eigentliche Unwahrheit der Aussage.

Denn es ist unnötig, zu erwähnen, dass nach geltendem deutschen und europäischen Recht nicht einmal die vielen Syrer, die Deutschland vor allem 2015 und 2016 aufgenommen hat, Anrecht auf Asyl in diesem Land hätten. Artikel 16a des Grundgesetzes gilt nach wie vor lediglich für politisch Verfolgte und nicht für Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge. Die europäische Dublin-Verordnung regelt darüber hinaus, dass niemand Anrecht auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, war es – bis zur Entscheidung der Kanzlerin – faktisch so gut wie unmöglich, auf legalem Wege bei Einreise einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Dass dies vor allem Italien, Spanien und Griechenland nahezu die alleinige Last aufbürdete, steht auf einem anderen Blatt, ändert aber nichts daran, dass diese Regelung bis heute geltendes Recht darstellt, das lediglich auf Geheiß der Kanzlerin durch einen mündlichen Erlass des damaligen Innenministers, Thomas de Maizière, ausgesetzt wurde und wird.

Bei Nichterscheinen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert 

Ebenfalls festgelegt ist, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Asylrecht auf zunächst ein Jahr für subsidiär Schutzberechtigte und drei Jahre für Menschen, denen der volle Schutz zusteht, begrenzt ist. Die erneute Überprüfung des Asylgrundes nach spätestens drei Jahren ist damit die letzte Möglichkeit des Aufnahmestaates, Asylbewerber, deren Fluchtgrund nicht mehr besteht, regulär auszuweisen. Danach besteht ein Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt. Wer sprachlich und wirtschaftlich gut integriert ist, kann diesen sofort geltend machen. Alle anderen nach weiteren zwei Jahren, sofern sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder überwiegend von Transferleistungen leben. Aufgrund der schwammigen Formulierung bietet sich hier jedoch Interpretationsspielraum. Ähnlich verhält es sich bei der deutschen Staatsbürgerschaft.

Bereits im Mai dieses Jahres berichtete ich auf der Achse des Guten darüber, dass diese erneute Überprüfung des Asylgrundes nach drei Jahren ausgesetzt wurde. In einem Brandbrief, den der Personalrat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an die BAMF-Spitze richtete, hieß es hierzu, dass die Gespräche mit dem BAMF auf freiwilliger Basis erfolgen würden. Was vor wenigen Jahren noch nach böser Verschwörungstheorie geklungen hätte, wird hier von offizieller Seite bestätigt. Erscheint ein anerkannter Asylbewerber zu diesem Gespräch nicht, wird seine Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert. Erscheint er doch, gäbe es die explizite Anweisung „von oben“ keine Ausweisdokumente anzufordern und allenfalls nur zaghaft nach der Herkunft zu fragen. 

Das ist besonders heikel, da diese erneuten Einladungen vor allem an jene anerkannten Asylbewerber gerichtet sind, die damals das beschleunigte schriftliche Asylverfahren durchlaufen haben, bei dem praktisch keine Chance auf eine Feststellung der wahren Identität und Herkunft bestand. Einfach ausgedrückt: Es reichte, auf einem Fragebogen anzugeben, dass man Syrer ist, um Asyl in Deutschland zu erhalten. 

"Die erneute Überprüfung nach drei Jahren“, so eine BAMF-Mitarbeitern im Gespräch mit mir, „sei also die Chance gewesen, endlich alle, die damals völlig unkontrolliert ins Land gelassen wurden, auf Identität und Herkunft zu überprüfen und so überhaupt erst einmal festzustellen, wer sich tatsächlich im Land befindet und wirklich schutzberechtigt ist“.

Bedeutet: Nicht nur Syrer erhalten nun zu Hunderttausenden eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, sondern auch mitunter Menschen, die nicht einmal aus Syrien stammen. Angela Merkels Aussage, dass ein Großteil der Flüchtlinge wieder wird in seine Heimat zurückkehren müssen, ist damit genauso widerlegt wie die Aussage jener, die sich in der Gewissheit wiegen, dass hier tatsächlich noch geltendes Recht umgesetzt wird. Oder anders: Niemand, außer schweren Straftätern (und davon auch nur ein Bruchteil, wie man unlängst am Freiburger Fall wieder feststellen konnte), muss je wieder gehen. 

"Die Teilnahme an diesem Gespräch ist freiwillig" 

In der Praxis sieht so ein Schreiben (Original liegt der Redaktion vor) dann folgendermaßen aus:

„Sehr geehrte(r) Herr/Frau ……

Sie sind im Jahr 2015 oder 2016 in Deutschland angekommen – zusammen mit mehr als einer Million Schutzsuchender. Im Interesse der Schutzsuchenden wurden für bestimmte Herkunftsländer ergänzend zum regulären Verfahren auch schriftliche Verfahren durchgeführt. Auch Ihr Antrag wurde in einem solchen Verfahren bearbeitet und entschieden. 

Vor dem Hintergrund einer Überprüfung bittet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Personen, welchen im schriftlichen Verfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde, zu einem Gespräch. Hierzu lade ich Sie und folgende Personen ein: 

Name, Datum, Ort 

Die Teilnahme an diesem Gespräch ist freiwillig. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, bitte ich um schriftliche Mitteilung.“ 

Offenbar sieht man es in den großen deutschen Medien bis heute nicht geboten, nachdrücklich auf die Konsequenzen dieser Regelung hinzuweisen. 

In einer Facebookgruppe, in der sich syrische Flüchtlinge in Deutschland austauschen, sieht man solche Schreiben jedenfalls ganz entspannt. „Geh zum Termin hin. Es ist nichts dabei. Es sind nur lächerliche Fragen und das war’s“, schreibt einer der Kommentatoren auf Arabisch. Ein anderer erzählt von den Fragen, die ihm gestellt wurden. Unter anderem sei es um syrische Autokennzeichen und Namen von Krankenhäusern aus der Nähe der Heimat gegangen. „Ein Freund hat das auch erhalten. Nichts Besonderes. Er hat jetzt drei Jahre Aufenthalt. Es gibt ein Video von Nalah Osman, in dem sie erklärt, was man antworten/sagen soll“, schreibt ein weiterer.

Nalah Osman ist, wie ich mit einem Klick herausfinde, Anwältin für Asylrecht. In Videos auf YouTube gibt sie unter anderem nützliche Tipps für Asylbewerber, gerne auch über das öffentlich-rechtliche Format WDR for you, das sich, für die wenigsten verständlich auf Arabisch, ausnahmslos an Zuwanderer richtet. Auch ein offensichtlich vom BAMF angebotenes „Weihnachtsgeschenk“ für Asylbewerber, die in die Heimat zurückkehren, erntet in der Kommentarspalte nur Spott. 

Nicht im Sinne eines friedlichen Miteinanders

Dieser Text ist vornehmlich nicht als Kritik gegenüber Menschen gemeint, die dieses System für sich nutzen und das Beste herausholen. Nein, das Problem liegt bei einem Staat, der sich nicht nur verkaspern lässt, sondern mit solchen Regelungen auch noch aktiv Beihilfe dazu leistet. Dies ist weder im Sinne ehrlicher Asylbewerber noch im Sinne des deutschen Steuerzahlers und schon gar nicht im Sinne eines friedlichen Miteinanders unter Migranten, Asylbewerbern und Deutschen, von denen Letztere gemäß einer neuen Studie mittlerweile schon jetzt zu einem Drittel denken, dass Ausländer nur hierher kämen, um den Sozialstaat auszunutzen. 

Während sich der eine an Recht und Gesetz halten muss, wird es für den anderen ausgehebelt. Angesichts solcher Befunde muss man sich über zunehmende „Ausländerfeindlichkeit" in der Bevölkerung nicht beschweren. Vielmehr wird sie regelrecht geschürt.

PS. Eine E-Mail an die Seite der Bundesregierung mit der Frage, weshalb eine Überprüfung des Asylgrundes nicht mehr vorgesehen ist, blieb bis jetzt unbeantwortet. 

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Leserpost

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Leo Hohensee / 12.11.2018

Was ist der Sinn einer Befristung wenn an ihrem Ende die Unbefristung steht? Ich kann das nicht anders nennen, das ist Verarschung des Wählers - noch klarer - das ist Volksverar….ung begangen von den Leuten, die einen Eid abgelegt haben: “........ zum Wohle des Volkes.”

Dr. Inge Frigge-Hagemann / 12.11.2018

Ich bin sicher, dass der Migrationspakt von Fr. Merkel unterschrieben wird, weil der Bevölkerungsaustausch gewollt ist und durch den Pakt realistisch wird. Was ich mich frage ist, sieht man nicht, dass diese meist männlichen, moslemischen arab./afrik. Zuwanderer in der Mehrheit schlecht bzw. gar nicht ausgebildet sind? Nachholen können sie das kaum; die Sprache muss außerdem gelernt werden. Hier braucht es für eine Ausbildung mindestens 10 Schuljahre und 3 Berufsbildungsjahre. Solange müssten diese Zuwanderer von den von uns erarbeiteten Sozialsystemen unterstützt werden. Außerdem: da Deutschland nur über wenig Rohstoffe verfügt, wird hohes ‘know how’ benötigt, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein und zu bleiben. Damit sieht es aber für die neue ‘Siedlerzukunft’ mehr als düster aus. Es trifft der Ausspruch von P. Scholl-Latour zu: ” Wer halb Kalkutta zu sich holt, hilft nicht Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta”.

Paul Siemons / 12.11.2018

Jetzt sind sie eben da. Ein Freund, der im Sommer eine Frau aus einem europäischen Nicht-EU Land geheiratet hat, verzweifelt seit Monaten an bürokratischem Gedöns, das weder er noch seine Frau und erst recht ich nicht verstehe. Entsprechend ist die Stimmung. Es nützt auch nichts, ihm diesen Artikel vorzuenthalten, er weiß, dass er sich als Kostümsyrer um das alles nicht kümmern müsste. Dieses Land ist am Ende. Was ihm folgen wird, ist auch klar. Rette sich wer kann.

R. Bunkus / 12.11.2018

Der Rechtsstaat gilt bald nur noch für jene, die bei einer polizeilichen Maßnahme nicht durch 100 Kumpels rausgehauen werden. Der Rechtsstaat wird feige. Ein Rechtsstaat der die Stärkeren stützt und die Schwächeren gängelt, ist keiner mehr.

Klaus-Peter Meyer / 12.11.2018

“Was vor wenigen Jahren noch nach böser Verschwörungstheorie geklungen hätte, wird hier von offizieller Seite bestätigt. Erscheint ein anerkannter Asylbewerber zu diesem Gespräch nicht, wird seine Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert. Erscheint er doch, gäbe es die explizite Anweisung „von oben“ keine Ausweisdokumente anzufordern und allenfalls nur zaghaft nach der Herkunft zu fragen. “ An der Stelle ein ergänzender Hinweis. Über das sog. “Spurwechsel”-Konzept wird ja bekanntlich versucht,  aus o.g. Kreis Personal zur Kompensation des Pflegenotstandes zu gewinnen. Und deshalb wird so ziemlich JEDER sich früher oder später im obigen Kontext nicht nur von seinem verfassungsrechtlich verbrieften Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verabschieden, sondern realisieren müssen, dass das aus o.g. Vorgehen resultierende gesundheits- und sicherheitspolitische Risiko mit dem Spurwechsel-Konzept auf die Schwächsten der Gesellschaft verschoben wird.  Denn wer privat gepflegt wird und das sind NOCH zwischen 70 und 80 % der Pflegebedürftigen, der bzw. deren Angehörige werden z.B. gesetzlich gezwungen, alle 3 - 6 Monate eine sog. “Pflege-Beratung” in den eigenen 4 Wänden zu veranlassen. WER einem da geschickt wird, also ob dieser Mensch z.B. hinreichend auf TBC untersucht wurde (keine Vorschrift für z.B. direkt in Privat-Wohnungen nachziehende Familienangehörige nach dem Seuchenschutz-Gesetz) oder welchen tatsächlichen, durch unsere Behörden nicht ermittelten Leumund diese Menschen haben, wird einem natürlich nicht mitgeteilt.  Und wer wollte z.B. auf Pflegekassen-Seite unter o.g. berichteten Bedingungen auch die Verantwortung für entsprechende verbindliche Auskünfte übernehmen wollen? Zuwiderhandlungen von Schwerstkranken werden zudem weitaus schärfer sanktioniert als bei jedem gesunden Hartz4er, nämlich bereits in 1. Stufe mit 50 % Leistungsentzug (sic!).  Dass künftig also WEIT mehr als 180.000 Pflegende (Barma-Studie) das Handtuch werfen, ist absehbar.

Harald Kreher / 12.11.2018

Freiwilligkeit ist ja ein wunderbares Prinzip beim Aufrechterhalten von Recht und Ordnung. Ist modern und so partizipativ - oder eben verweigernd. Sollte dringend in anderen Lebensbereichen des Aushandelns des Zusammenlebens von Staat und Bürgern ebenfalls praktiziert werden. Steuern zahlen? Ach ne, tut mir leid, habe ich freiwillig gerade keinen Bock drauf. Rote Ampel? Das diskriminiert doch gegen den Höhenflug der Besser-Grünen, also weiter. GEZ-Gebühr? Freiwillig will ich das weder sehen, noch dafür zahlen. Von der Behandlung der Schutzsuchenden lernen, heißt Freiwilligkeit lernen. Eine Bereicherung unseres Verständnisses von Rechtsstaatlichkeit ... darf man das eigentlich noch sagen/schreiben - Rechts (uiuiui)-staatlichkeit? Im Land, in dem wir gut und gerne (aber freiwillig?) leben, ist irgendwie immer Bescherung und Fasching. Buntes Gekaspere.

Andreas Rühl / 12.11.2018

Zum Behumsen braucht man 2: den Betrüger und den, der sich betrügen lässt. Meist merkt der Betrogene nicht, dass er betrogen wird, sonst würde der Betrug nicht funktionieren. Hier haben wir es in der Tat mit einer Fallgestaltung zu tun, die dem Betrug die Würze nimmt: die Behörde weiß ohnehin, dass sie behumst wird. Sie legt es geradezu darauf an, behumst zu werden. Sie will behumst werden. Oder, sie glaubt, dass es politisch gewollt ist, dass sie sich behumsen lässt. Ob das alles so ist? Jedenfalls scheint es für die Mitarbeiter der Behörden der sicherere Weg (der, der auch am wenigsten Arbeit macht), nicht so intensiv nachzufragen und die “Tests” so zu gestalten, dass jeder, der sie macht, wenn er nicht ganz verblödet ist, die Antworten schon kennt. Wozu dienen also die Tests: Um am Ende sagen zu können: “Wir habens doch geprüft! Wir haben beim Schutzsuchenden (!) nachgebohrt - mehr geht nicht, Menschenwürde.” Eigentlich habe nichts dagegen, wenn dieser Staat etwas lockerer wird. Nur sollte er es auch dort sein, wo es nicht um Sozialbetrug geht und den Bau von Windkraftanlagen. Vielleicht tuts auch etwas weniger Rechtstaat. Muss ja kein Weltuntergang sein. Aber dann bitte auch beim Parken, bei Geschwindigkeitsverstößen, bei NOx-“Grenzwerten”, bei der Steuererklärung, bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und so fort. Die Steuer könnte das Problem sein…. denn wenn weniger reinkommt, kann der Staat sich sein “menschliches Antlitz” nicht mehr leisten, kann der Staat nicht mehr den Wohltäter spielen mit fremden Geld. Und deshalb wird im Bereich der Finanzverwaltung ums genauer hingeguckt. Jeden Cent, den der Staat an die Betrüger rausschmeisst, muss dem Bürger abgepresst werden, koste es, was es wolle. Ein Tropf, der noch zur Wahl geht.

Matt Borg / 12.11.2018

Die Fragen sind doch: Wem nützt es? Und wer setzt das durch, mit welchen Absichten. Das sind die Fragen, die möglichst differenziert zu beantworten sind.

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