Eine Gruppe von mehr als 400 Hoteliers und Gastronomen fordert von den Landesregierungen Entschädigungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle und droht damit, diese vor Gericht einzuklagen, meldet dernewsticker.de. Die Gewerbetreibenden, darunter Geschäfte vom Club-Betreiber bis zur Hotelkette, hätten demnach einen Berliner Anwalt beauftragt, Entschädigungen durchzusetzen. Wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagausgaben) berichte, seien erste Anspruchsschreiben in der vergangenen Woche verschickt worden, darunter an den Berliner Senat und die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Die anderen Bundesländer sollten jetzt folgen.
"Ob die Anordnungen inhaltlich und ihrer ganzen Reichweite nach erforderlich waren, ist umstritten", heiße es in dem Brief. "Wir stellen sie hier nicht in Frage." Dennoch hätten die Gastronomen Anspruch auf Entschädigung mindestens ihrer weiter laufenden Fixkosten.
Dieser Anspruch ergebe sich aus der sogenannten "Nichtstörerhaftung" im Polizeigesetz. Als "Nichtstörer" gilt ein unbeteiligter Dritter – hier also der Gewerbetreibende – dem durch eine Maßnahme der Ordnungsbehörden ein Schaden entstanden sei. Dieser müsse ihm ersetzt werden. Den Landesregierungen sei für eine Antwort, ob sie die Ansprüche im Grundsatz anerkennen, eine Frist bis 12. Juni gesetzt worden.