Felix Perrefort / 11.01.2023 / 14:00 / Foto: privat/screenshot / 170 / Seite ausdrucken

Holocaust-Überlebende soll zwangsgeimpft werden

Die 85-jährige jüdische Komponistin und Holocaust-Überlebende Inna Zhvanetskaya soll in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, wo sie gegen ihren Willen mit einem Corona-Impfstoff zwangsgeimpft werden soll. Die Zwangsimpfung ist nicht nur ein Verstoß gegen den „Nürnberger Kodex“. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze noch unfassbarer.

Die Zwangseinweisung und -impfung hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt beschlossen. Im Artikel von report24 ist am Ende der gerichtliche Beschluss verlinkt, der eine kritische Öffentlichkeit verdient. 

Beurteilt werden kann an dieser Stelle nicht, ob eine drohende Verwahrlosung, die als rechtfertigender Grund für die Psychiatrisierung genannt wird, tatsächlich gegeben ist. Erhebliche Zweifel an der generellen Urteilsfähigkeit des Gerichts sind aber schon deshalb notwendig, weil hier allen Ernstes eine Zwangsimpfung angeordnet wird. Zitat:

Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich. 

Weder konnten die sogenannten Impfstoffe in ihrem Nutzen überzeugen noch in ihrer Unschädlichkeit. Die hier nicht wiederzugebende kritische Datenlage verbessert sich stetig, die Berichterstattung über Impfgeschädigte findet auch in den Massenmedien statt, während es keine Geschichten über Ungeimpfte gibt, die es bereuen, sich die mRNA-Substanzen nicht injiziert haben zu lassen. Dennoch maßt sich hier ein Gericht an, zu entscheiden, dass einer alten Frau diese Stoffe zwangsweise verabreicht werden sollen. Der Nürnberger Kodex besagt: „Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung (‚informed consent‘) ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen (!), aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.“

Das offensichtliche Unrecht wäre auch gegeben, wenn Inna Zhvanetskaya nicht jüdisch wäre. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze allerdings noch unfassbarer, noch grausamer. Denn erwartungsgemäß wird diese Behandlung durch die Nachfahren von Nationalsozialisten traumatische Erinnerungen in ihr hervorkehren. 

Ein Video, in dem Inna Zhvanetskaya ihre Geschichte erzählt und Klavier spielt, findet sich hier.

Den Fortgang der Ereignisse erfahren Sie hier auf Achgut.com.

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Michael Bucher / 11.01.2023

@Kurt Schrader: Ja Schrader, wohin geht die Reise, was kommt als nächste Abscheulichkeit eines durchdrehenden Regimes? Die zwangsweise Injektion einer potentiell todbringenden Substanz ist pervers menschenverachtend, grausam und eindeutig ein Verbrechen. Man (Mensch) muss schon einen sehr schwachen Moment haben, um diese Sache nicht mit dem Holocaust in Verbindung zu bringen. Dort gab es nämlich vermutlich ebenso irgendwann mal den Anfang. Und wir wir heute wissen, gab es Gegner und Befürworter, und die Mitläufer..

Chris Kuhn / 11.01.2023

Diese Maßnahme steht in gleichem Ruch wie die anderen Untaten der Universitäts-, Schul- und Kinderklaubehörden im BRD-Coronaregime, und auch die entsprechenden Rechtsbrüche der Nazizeit kamen einst zynisch wohlmeinend daher. An dieser Analogie gibt es hier überhaupt nichts zu kritteln. Henryk Broder selbst hat es in die richtigen Worte gefaßt, als er fragte, wie das damals denn bloß passieren konnte.

Petra Göllwarth / 11.01.2023

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind weisungsgebunden, die Richter damit im Prinzip auch. Die Verantwortlichen sitzen also in der Landesregierung Baden Württembergs und deren abgedrehte und praktizierte   Coronareligion konnte man die letzten 3 Jahre ja hautnah erleben. Ich gehe ergo davon aus, dass in den Gerichten in BW nur Coronamaßnahmen- und Genexperiment-Befürworter sitzen!

Jochen Brühl / 11.01.2023

Wenn die Frau kurz nach der Zwangsimpfung versterben sollte, möchte ich nicht in der Haut der Richter stecken. Das kann man dann auch in der Zeitung in Feuerland lesen.

Thorsten Maverick / 11.01.2023

Der Fall wundert mich nicht. Meine Tante hatte meine Mutter notariell bevollmächtigt, so daß die Einsetzung eines Betreuers grundsätzlich ausgeschlossen war.  Ein Heim hat trotzdem ein Betreuungsverfahren angestrengt, weil meine Mutter manche Maßnahmen nicht genehmigen wollte. Normalerweise hätte das Amtsgericht das Verfahren sofort beenden müssen. Nur mit Hilfe eines sehr guten Anwalts konnte sie die Sache wenigstens soweit stoppen, daß das Verfahren bis zum Tod meiner Tante ruhte. Offiziell beendet wurde es nie. In meinem Bekanntenkreis gab es auch den Fall einer Frau, die unter Betreuung gestellt wurde und dann in die Psychiatrie kam, wo man ihr aber nicht half. Ohne ihre Zustimmung hat das Gericht den Betreuer ausgewechselt, weil dieser auch nicht alles mitmachen wollte, obwohl das rechtlich gar nicht geht, ohne daß der Betreute zustimmt. Bei Betreuungsangelegenheiten laufen bei Gericht die unmöglichsten Sachen. Das ist auch ein Filz mit den Gutachtern, die an den Gutachten sehr gut verdienen. Richter und Gutachter schieben sich den schwarzen Peter gegenseitig zu. Keiner ist schuld, wenn etwas schief läuft. Dann die Betreuer, ebenfalls verfilzt. Wenn Vermögen da ist, ist es normal, daß das bis zum Tod des Betreuten weg ist.

Gerhard Schweickhardt / 11.01.2023

Ich bin in Bad Cannstatt aufgewachsen und bitte den Namen der Richterschaft zu veröffentlichen. DAS sind Gestapo Manieren, das muss publik gemacht werden. Diese Richterschaft muss zur Rechenschaft gezogen werden. Ich kann mich nicht beruhigen. Ich bitte alle Cannstatter zum Marsch zum Amtsgericht.

Michael Hoffmann / 11.01.2023

Zwangsmedikationen sind durchaus möglich, allerdings nur in einem sehr engen Rechtsrahmen und und auch nur zu therapeutischen Zwecken. Eine Impfung gehört definitiv nicht in diesen Bereich. Der Richter versucht allerdings durch eine ebenso gewagte wie abwegige Argumentation, es so darzustellen. Was es noch schlimmer macht: Es wird sich ein Arzt finden, der dieses Urteil vollstreckt. Man mag sich nicht vorstellen, wie das in der Praxis dann abläuft.

Juergen Krebs / 11.01.2023

Egal ob es eine Holocaust-Überlebende ist. Das macht die Sache nicht anders. Tatsache ist, daß es in Deutschland keine Rechtssicherheit mehr gibt und jeder Einzelne um seine Freiheit und sein Leben fürchten muß - wie im Dritten Reich.

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