Felix Perrefort / 11.01.2023 / 14:00 / Foto: privat/screenshot / 170 / Seite ausdrucken

Holocaust-Überlebende soll zwangsgeimpft werden

Die 85-jährige jüdische Komponistin und Holocaust-Überlebende Inna Zhvanetskaya soll in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, wo sie gegen ihren Willen mit einem Corona-Impfstoff zwangsgeimpft werden soll. Die Zwangsimpfung ist nicht nur ein Verstoß gegen den „Nürnberger Kodex“. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze noch unfassbarer.

Die Zwangseinweisung und -impfung hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt beschlossen. Im Artikel von report24 ist am Ende der gerichtliche Beschluss verlinkt, der eine kritische Öffentlichkeit verdient. 

Beurteilt werden kann an dieser Stelle nicht, ob eine drohende Verwahrlosung, die als rechtfertigender Grund für die Psychiatrisierung genannt wird, tatsächlich gegeben ist. Erhebliche Zweifel an der generellen Urteilsfähigkeit des Gerichts sind aber schon deshalb notwendig, weil hier allen Ernstes eine Zwangsimpfung angeordnet wird. Zitat:

Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich. 

Weder konnten die sogenannten Impfstoffe in ihrem Nutzen überzeugen noch in ihrer Unschädlichkeit. Die hier nicht wiederzugebende kritische Datenlage verbessert sich stetig, die Berichterstattung über Impfgeschädigte findet auch in den Massenmedien statt, während es keine Geschichten über Ungeimpfte gibt, die es bereuen, sich die mRNA-Substanzen nicht injiziert haben zu lassen. Dennoch maßt sich hier ein Gericht an, zu entscheiden, dass einer alten Frau diese Stoffe zwangsweise verabreicht werden sollen. Der Nürnberger Kodex besagt: „Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung (‚informed consent‘) ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen (!), aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.“

Das offensichtliche Unrecht wäre auch gegeben, wenn Inna Zhvanetskaya nicht jüdisch wäre. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze allerdings noch unfassbarer, noch grausamer. Denn erwartungsgemäß wird diese Behandlung durch die Nachfahren von Nationalsozialisten traumatische Erinnerungen in ihr hervorkehren. 

Ein Video, in dem Inna Zhvanetskaya ihre Geschichte erzählt und Klavier spielt, findet sich hier.

Den Fortgang der Ereignisse erfahren Sie hier auf Achgut.com.

Foto: privat/screenshot

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Leserpost

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Olaf Dietrich / 11.01.2023

Menschen ohne Liebe. Widerlich!!

Joachim Schüling / 11.01.2023

Diese Nachricht macht ein sprachlos, aber es ist das Ergebnis einer Politik und medialen Berichterstattung, die sich völlig von der Realität abgekoppelt hat. Jede Kitik an den Genspritzen und den FFP2-Masken wird als Querdenkertum eingeordnet. Jeder Hinweis auf die massiven Schäden der Geninjektionen wird als einzelne Nebenwirkungen zurückgewiesen.  Post-Vac wird mit Long Covid vermischt.

Manni Meier / 11.01.2023

“Das offensichtliche Unrecht wäre auch gegeben, wenn Inna Zhvanetskaya nicht jüdisch wäre. ” Und der eigentliche Informationsgehalt wäre um keinen Deut geringer, wenn diese Tatsache, sogar in der Übereschrift, nicht als essentiell hingestellt worden wäre. Zwangsimpfungen sind IMMER ein grandioses Unrecht, egal ob Christ, Moslem odere Jude. Das gilt sogar für Atheisten.

Andreas Huber / 11.01.2023

... das muss diese “freiheitlich-demokratische Grundordnung” sein, von der man immer wieder hört.

Ernst-Fr. Siebert / 11.01.2023

Da bewahrheitet sich der Spruch, daß die Faschisten als Antifaschisten getarnt wiederkommen. O.K. inzwischen schon ungetarnt und wider.

Bernhard Piosczyk / 11.01.2023

Dr. Mengele ist nicht tot. Er macht einfach weiter, immer weiter. Er ist unsterblich.

S. Andersson / 11.01.2023

Wenn ein Richter schreibt:”...Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich. .” da kann man nur sagen…DOCH… Hirn anmachen und nutzen bzw sich informieren. Kann man für die Dame nur hoffen das sich entsprechende Leute vor dieser Maßnahme einschalten und den Richter sofort aus dem Amt holen ..... was haben wir hier nur für Menschen in den Gerichten??? Zwangsgeimpft?? Wenn das schief geht wäre das in meiner Welt ... Strafbewehrt

Thomin Weller / 11.01.2023

Ist wohl die Rache des Antisemit Michael Blume der gerade vor Gericht verloren hat. Wie wollen die Ärzte den über die Gefahren der Impfung aufklären? In Deutschland wundert mich nichts mehr.

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