Felix Perrefort / 11.01.2023 / 14:00 / Foto: privat/screenshot / 170 / Seite ausdrucken

Holocaust-Überlebende soll zwangsgeimpft werden

Die 85-jährige jüdische Komponistin und Holocaust-Überlebende Inna Zhvanetskaya soll in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, wo sie gegen ihren Willen mit einem Corona-Impfstoff zwangsgeimpft werden soll. Die Zwangsimpfung ist nicht nur ein Verstoß gegen den „Nürnberger Kodex“. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze noch unfassbarer.

Die Zwangseinweisung und -impfung hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt beschlossen. Im Artikel von report24 ist am Ende der gerichtliche Beschluss verlinkt, der eine kritische Öffentlichkeit verdient. 

Beurteilt werden kann an dieser Stelle nicht, ob eine drohende Verwahrlosung, die als rechtfertigender Grund für die Psychiatrisierung genannt wird, tatsächlich gegeben ist. Erhebliche Zweifel an der generellen Urteilsfähigkeit des Gerichts sind aber schon deshalb notwendig, weil hier allen Ernstes eine Zwangsimpfung angeordnet wird. Zitat:

Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich. 

Weder konnten die sogenannten Impfstoffe in ihrem Nutzen überzeugen noch in ihrer Unschädlichkeit. Die hier nicht wiederzugebende kritische Datenlage verbessert sich stetig, die Berichterstattung über Impfgeschädigte findet auch in den Massenmedien statt, während es keine Geschichten über Ungeimpfte gibt, die es bereuen, sich die mRNA-Substanzen nicht injiziert haben zu lassen. Dennoch maßt sich hier ein Gericht an, zu entscheiden, dass einer alten Frau diese Stoffe zwangsweise verabreicht werden sollen. Der Nürnberger Kodex besagt: „Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung (‚informed consent‘) ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen (!), aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.“

Das offensichtliche Unrecht wäre auch gegeben, wenn Inna Zhvanetskaya nicht jüdisch wäre. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze allerdings noch unfassbarer, noch grausamer. Denn erwartungsgemäß wird diese Behandlung durch die Nachfahren von Nationalsozialisten traumatische Erinnerungen in ihr hervorkehren. 

Ein Video, in dem Inna Zhvanetskaya ihre Geschichte erzählt und Klavier spielt, findet sich hier.

Den Fortgang der Ereignisse erfahren Sie hier auf Achgut.com.

Foto: privat/screenshot

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Leserpost

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W. Renner / 11.01.2023

In „The Länd“ of Mao tse Kretschmer gibt es doch diesen berühmt berüchtigten Antisemitismusbeaufschlagten. Oder hat der auch schon Heim in seine Anstalt gefunden?

Michael Beuger / 11.01.2023

@Karsten Dörre, “...Wenn man entmündigt wird, wie in diesem Fall, geht das selbstverständlich.” Auch das sollte nicht möglich sein, da Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Ich erinnere hier nur an den Fall Mollath - ihn hat man auch erstmal 7Jahre die Psychatrie gesteckt. Diese Entmüdigungsnummer ist ein gefährliches Feld.

Stefan Voss / 11.01.2023

Unfassbar? Es ist einfach nur widerlich! Rot-Grün prangert immer Diskriminierungen in unserem Land an, aber das ist eine Diskrimierung älterer Menschen, eine Diskrminierung von Holocaust-Überlebenden, Psychiatriemissbrauch etc. Hier werden alte Menschen fertiggemacht, die sich nicht mehr wehren können. In was für einem verlogenen Land leben wir hier eigentlich? Ich bin fassungslos…

JUERGEN FEISTEL / 11.01.2023

Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat unter Anwälten den Ruf von “Hardlinern”. Selbst in verkehrsrechtlichen Verfahren. Mich wundert dieser Beitrag nicht.

Karsten Paulsen / 11.01.2023

Ich habe von diesem Umstand heute Morgen via einem Telegram Kanal erfahren und umgehend meine Hilfe angeboten, die alte Dame ist offenbar auf der Flucht. Herzlichen Dank, dass Sie sich dieses Themas angenommen haben.

Lars Bäcker / 11.01.2023

Da bleibt mir echt die Luft weg. Das ist so unglaublich. Unglaublich widerlich. Das Menschenbild vieler deutscher (meist jüngerer) Richter ist mehr als erschreckend. Deren Bildungsferne hanebüchen.

Peter Woller / 11.01.2023

Der Mensch ist nach dem Sündenfall zur Bestie geworden. Und das ist nicht Gottes Schuld. Der Mensch allein hat sich für die Sünde und für das Böse entschieden. Der freie Wille des Menschen ist Fluch und Segen zugleich. Aber der Mensch ist hier verantwortlich.

Andreas Bitz / 11.01.2023

Eine Bitte: Warum dokumentieren Sie nicht den Namen des Gerichtsvorstehers, der Richterin und Beisitzer, der Betreuerin, der mitwirkenden Türeinbrecher? “Say their names” mal angemessen! Ich stehe auch dazu!

Wolfgang Richter / 11.01.2023

Diese Medizinbehandlung dürfte vermutlich auch jeder zu erwarten haben, auf den aus Gründen des absehbaren körperlichen oder geistigen Verfalls eine Heimunterbringung zukommt. Wo sind die Juristen, die für eine dem Willen der Person entsprechende menschenwürdige Unterbringung und Behandlung eintreten???  Wer verklickert der “Justiz” endlich mal auch für deren Vertreter verständlich, daß die “mRNA-Medikation” keine IMPFUNG ist?

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