Eine Verfassungsrichterwahl scheitert, weil sich zu viele Abgeordnete nicht an Hinterzimmerabsprachen der Fraktionsführungen gebunden fühlten. Und jetzt? Jetzt droht demnächst die Wiederholung der gleichen Abstimmung, nur mit mehr Druck und Zwang.
Am Freitag geschah im Deutschen Bundestag etwas, das in jeder Demokratie zur gelebten Normalität gehören sollte: Politische Führungskräfte unterbreiteten den Abgeordneten einen Vorschlag und scheiterten damit an zu großen Zweifeln zu vieler gewählter Mandatsträger. Demokratisch klarer wäre es natürlich gewesen, wenn die Abgeordneten den Vorschlag in der Abstimmung hätten abschmettern können. Stattdessen wurde er bekanntlich von der Tagesordnung genommen, weil die Unions-Fraktionsführung zu Recht ahnte, dass die notwendige Mehrheit nicht erreicht würde. Aber von diesem Schönheitsfehler abgesehen, funktionierte ein urdemokratisches Modell: Die gewählten Volksvertreter verweigern einem Personalvorschlag für die Besetzung eines Verfassungsrichterpostens, den ein paar Fraktionsführer und Regierende ausgehandelt haben, die nötige Mehrheit.
Das könnte politisches Führungspersonal nun demokratisch-sportlich nehmen und trotz allen Ärgers akzeptieren, dass man nun einmal nicht immer gewinnen kann. Offensichtlich bedarf es eines besseren Vorschlags, um hinreichend viele Volksvertreter überzeugen zu können. Doch Deutschlands Demokratie ist in dieser Hinsicht etwas speziell. Gern würde ich sie an dieser Stelle deshalb Spezialdemokratie nennen, aber im Volksmund ist – laut Definition – der „Spezialdemokrat“ ein umgangssprachliches und ironisches Synonym für einen Sozialdemokraten. Die spezielle Demokratie, von der hier die Rede sein soll, wird zwar auch von den Genossen aus der SPD hochgehalten, aber nicht nur von ihnen.
In der speziellen deutschen Demokratie gilt es nämlich als Katastrophe, wenn in relevanter Zahl Abgeordnete in einer Fraktion nicht so abstimmen wollen, wie es ihre Fraktionsführung vorgesehen und anderen Fraktionsführungen auch schon versprochen hat. Im Falle der Richterwahl wollte es CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn schaffen, die Unions-Abgeordneten dazu zu bringen, eine Jura-Professorin, die sich selbst politisch und ideologisch klar konträr zu vielen christdemokratischen Werten exponiert hat, zur Verfassungsrichterin zu wählen. Daran ist er gescheitert.
Daraus könnte nicht nur er lernen, dass die Gefolgschaft von Abgeordneten Grenzen hat, die jeder Demokrat respektieren sollte. Vielleicht sogar, dass es ein unanständiges Ansinnen ist, Abgeordnete zu einer Stimmabgabe gegen ihre eigene Überzeugung drängen zu wollen. Doch unter Deutschlands speziellen Demokraten gilt es als Fehler, wenn es eine Fraktionsführung nicht geschafft hat, die Fraktionsmitglieder zur einheitlichen Abstimmung zu zwingen.
„In Zukunft mehr Disziplin“
Der ehemalige Verfassungsrichter und CDU-Spitzenpolitiker Peter Müller hat beispielsweise nach dem Scheitern der Verfassungsrichter-Wahl geurteilt: „Dies ist ein eklatantes Führungsversagen der Union“. Die grüne Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang fand auf X: „Wenn Jens Spahn nicht gewillt oder in der Lage ist, Mehrheiten in seiner Fraktion zu organisieren, dann sollte er nicht Fraktionsvorsitzender sein.“ Und aus der SPD hieß es von Macit Karaahmetoğlu, dem Vorsitzenden des Geschäftsordnungsausschusses: „Ich erhoffe mir von unserem Koalitionspartner in Zukunft mehr Disziplin“.
Soll ein Fraktionsvorsitzender seine Abgeordneten künftig vor der Abstimmung zum Appell antreten lassen, damit sie stärker die Atmosphäre von Befehl und Gehorsam spüren? Bemerken diese Politiker überhaupt noch, welch autoritären und undemokratischen Geist sie da verbreiten? So wie die Grünen-Abgeordnete und Ex-Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt, die am Freitag auf X schrieb:
„Das Verhalten der Union heute erschüttert mich. Aber vor allem erschüttert es die bisher stabil geglaubten Grundfesten unserer demokratischen Grundordnung.“
Nein, die „Grundfesten unserer demokratischen Grundordnung“ sind durch die abweichlerischen Abgeordneten nicht erschüttert, sondern verteidigt worden, sofern Frau Göring-Eckardt das Grundgesetz auch zu diesen Grundfesten zählt. Denn all die Klagen darüber, dass die Abgeordneten nicht richtig geführt und Mehrheiten nicht ordentlich organisiert wurden, sind ein guter Anlass, an einen der am meisten missachteten Grundgesetz-Artikel zu erinnern:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
So steht es in Artikel 38. Dem widersprechen alle Führungs- und Disziplinierungsideen gegenüber gewählten Volksvertretern.
Angesichts der üblichen Praxis klingt ein solcher Hinweis sicher herzzerreißend naiv, aber weist das nicht auf ein geeignetes Betätigungsfeld für all jene, die sich lautstark zur Verteidigung der Demokratie berufen fühlen?
Die Fraktionsführungen sollten einfach nichts tun
Die Spezialdemokraten wollen stattdessen stur an der Wahl der de facto abgelehnten Verfassungsrichter-Kandidatin festhalten. SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch hat dies erklärt, melden die Medien am Samstagmorgen. Dabei würde seine Kandidatin Brosius-Gersdorf in einer völlig freigegebenen Abstimmung im Bundestag wahrscheinlich nicht einmal eine einfache Mehrheit erreichen. Aber für die SPD steht ein Fundament dieser Regierung zur Disposition.
Bislang funktioniert die Koalition nach dem Prinzip, dass sich die CDU mit der Brandmauer zur AfD erpressen lässt und sich deshalb weitgehend SPD-Vorgaben unterwirft. Die Führungs- und Funktionärsebene zeigte sich dazu auch immer bereit, allerdings bei steigendem Unmut an der Parteibasis und in der Wählerschaft. Diese Praxis soll – nach Meinung der SPD-Spitzengenossen – keinesfalls durch ein Einlenken seitens der SPD aufgeweicht werden.
Die SPD bietet nun an, dass sich die Verfassungsrichter-Kandidatin doch in der CDU/CSU-Fraktion vorstellen könne, und danach würden sie dann alle Unions-Abgeordneten doch bitte wählen. Die Genossen fordern von den Christdemokraten eine Fortsetzung des ideologischen Unterwerfungskurses und hängen dies nun an der Besetzung eines Verfassungsrichteramtes auf.
Wenn etwas das Bundesverfassungsgericht nachhaltig „beschädigt“, was ja allenthalben befürchtet wird, dann ist es ein solcher Umgang mit dieser Personalie. Ganz unabhängig davon, wie man Frau Professor Brosius-Gersdorf beurteilt, ist eine Person, die in der Öffentlichkeit für so polarisierte Diskussionen sorgt, für ein Verfassungsrichteramt völlig ungeeignet, weil ihr die hinreichend breite Akzeptanz fehlen würde.
Wenn man liest, was die Kollegen aus der Parlamentsberichterstattung schreiben, dann gäbe es doch aber einen eleganten Ausweg:
„Der Bundestag muss eigentlich innerhalb von zwei Monaten nach Ende einer Amtszeit eines Verfassungsrichters eine Nachfolge wählen. Die Frist dafür ist bereits abgelaufen, doch es gibt eine Regel für genau diese Fälle: Der Wahlausschuss des Bundestags fordert das Bundesverfassungsgericht dann auf, drei Vorschläge zu machen.“
Demnach sollten die Fraktionsführungen einfach nichts tun und den Richterwahlausschuss stattdessen beim Verfassungsgericht um Vorschläge bitten lassen. Vielleicht wählen Verfassungsrichter geeignetere Kandidaten aus als Parteipolitiker.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Das Ziel der SPD ist ein Verbot der AFD. Sie ist dabei ein hilfreicher Baustein.
Jede nicht nach Plan laufende Abstimmung oder Wahl, ist eine Sternstunde der Demokratie. Es kommt, wie es kommt, und nicht wie es eine bestimmte Personengruppe im Parlament oder in der Regierung es will..
Es mag durchaus sein, dass Frau Brosius-Gersdorf keine Spätabtreibungen anstrebt, sondern nur die Entkriminalisierung der Frühabtreibung. Das Problem ist aber, WIE sie das machen will, nämlich indem sie den „Würdeschutz“ vom („biologischen“) Mensch-Sein abkoppelt, es aber unbestimmt lässt, woran der Würdeschutz statt dessen gekoppelt werden soll (vielleicht an die „Geburt“ – aber wäre die nicht genauso „biologisch“?).
(Das Ganze ist übrigens von Rechts wegen keine mögliche „Interpretation“ von Art.1 GG, sondern ein Vorschlag zu einer Neuformulierung durch eine neue Verfassungsgebende Versammlung.)
Wenn das erst mal Standard im Verfassungsrecht wird, kann jeder spätere Gesetzgeber oder Richter es auf andere Beispiele übertragen. Z.B.: „Dieser Jude ist zwar ein Mensch, aber dadurch hat er doch nicht automatisch einen Anspruch auf Würdeschutz – darüber muss man noch mal getrennt diskutieren und entscheiden.“ So formuliert, würde das Thema vielleicht auch Herrn Broder interessieren?
Es sind Kriminelle der Polit-OK, die D ruinieren.
Etwas verspätet zwar, aber die Brosius-Gersdorf ist ja noch im Rennen.
Man muss dieser Frau -die als exzellente Juristin gilt- ideologische Schizophrenie vorwerfen. Einerseits will sie das Kopftuchverbot für Lehrerinnen kippen. Das Kopftuch ist ein aussagekräftiges Symbol für die Unterdrückung der Frau in der islamischen Welt. Andererseits vertritt sie die Meinung, dass das generische Maskulinum die (herbeiphantastierte) Zweitklassigkeit der Frauen in Deutschland betont. Die Gendersprache soll deshalb diese Ungerechtigkeit beseitigen.
Ja was, denn nun, Frau Professorin, merken Sie den Widerspruch ?
MfG
Werner Pfetzing
Danke für die Kommentare insbesondere an @L.Bauer. Nicht dass das ewtas ändern täte – aber es erleichtert mich doch ….
Herr Bosbach hat gestern im Interview bei WELT darüber gesprochen, welcher Druck auf die Abgeordneten der Union ausgeübt wird, um sie auf Linie zu bringen. Abweichler müssen damit rechnen, dass die politische Karriere vorbei ist. Sie nennen das E-de-ka (Ende der Karriere). Nena Brockhaus hat dazu anschließend Stellung genommen, wunderbar !