Björn Höcke wurde erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in einer Rede die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hat.
Schon beim ersten Prozess war er verurteilt worden und hatte seine Unschuld beteuert. Dieses Mal beträgt die Strafe 130 Tagessätze zu je 130 Euro, beim ersten Mal waren es 100 Tagessätze.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er bei einem Parteitreffen diese SA-Parole genutzt hat. Höcke argumentierte, der betreffende Paragraf im Strafgesetzbuch sei zu unklar und kritisierte das Gesetz. Das Gericht entschied jedoch, dass die Parole ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation sei und Höcke dies wissentlich verwendet habe.
Die Verteidigung versuchte darzulegen, dass die Parole allgemein gebräuchlich sei und nicht speziell der SA zugeordnet werden könne, doch das Gericht blieb bei seiner Auffassung. Der Staatsanwalt forderte eine härtere Strafe, einschließlich einer Haftstrafe und eines Verbots, Ämter zu bekleiden, was Höcke die Kandidatur für Landtagswahlen gekostet hätte.
Höcke kündigte an, bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, falls er nicht vorher Recht bekomme. Gegen das erste Urteil hat er bereits Revision eingelegt. Zusätzlich steht noch ein weiterer Prozess wegen Volksverhetzung gegen ihn an. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD in Thüringen für die kommenden Landtagswahlen.
(Quelle: NZZ)