Einem Bürger dieses Landes, der hier mit seiner Familie lebt, wird fast jede materielle Lebensgrundlage entzogen – nicht im Rahmen eines Strafverfahrens vor einem ordentlichen Gericht, sondern per Verwaltungsanordnung nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz, kurz SanktDG. Dem Delinquenten wird die Verfügungsgewalt über fast sein gesamtes eigenes Vermögen entzogen. Allen anderen Bürgern des Landes ist es bei Strafe verboten, ihm Geld oder Geldwertes zukommen zu lassen. Weder als Arbeitslohn oder Honorar, noch als Geschenk. Auch nahe Angehörige dürfen für den auf diese Weise willkürlich Bestraften nicht sorgen, sonst riskieren sie, ebenso sanktioniert zu werden. Die Sanktionen werden nicht wegen irgendwelcher Straftaten, sondern wegen als gefährlich eingestufter Äußerungen verhängt. Zudem gibt es kein rechtsstaatliches Verfahren, in dem der Delinquent die Bestrafung hätte abwehren können. Die Obrigkeit antwortet auf eine Nachfrage der Opposition ob solcher Praxis ungerührt: „Der Rechtsweg steht betroffenen Personen und Entitäten offen“. Also erst wird eine Strafe vollstreckt, und dann kann der Bestrafte auf eigene Kosten dagegen klagen.
So sähe eigentlich ein Schreckensszenario aus, mit dem sich beschreiben ließe, warum es wichtig ist, einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat mit allen Mitteln zu verteidigen. Aber zu dessen engagierter Verteidigung ruft leider kaum einer auf, sondern nur zum Erhalt „unserer Demokratie“. Aber genau in „unserer Demokratie“ geschieht das oben Beschriebene.
All das assoziiert jeder mit dem Alltag in Diktaturen und Autokratien. Und normalerweise müsste man von allen, die Wert auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat legen, einen Aufschrei der Empörung erwarten. Aber stattdessen ist die Kritik eher zurückhaltend und leise, obwohl es keinen bösen Rechten, sondern einen Linken trifft.
Diese Elemente übler Willkür können vor allem dann so vergleichsweise geräuschlos in ein Staatswesen implantiert werden, das sich eigentlich den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten verpflichtet sehen sollte, wenn es Menschen trifft, mit denen sich viele inhaltlich nicht solidarisieren mögen. In Zeiten grober ideologischer Gräben in der Gesellschaft ist es nur schwer zu vermitteln, wie wichtig der Einsatz gegen Unrecht gerade dann ist, wenn es jenen widerfährt, an deren Seite man sich nicht unbedingt gesellen will. Offenbar ist es schwer zu verstehen: Sich für die Freiheit eines Menschen einzusetzen, der willkürlich und ohne rechtsstaatliches Verfahren seiner Freiheit beraubt wird, ist zur Verteidigung der Freiheit wichtig, nicht wegen der Ansichten, die der Betroffene vertritt.
Wer darf in Deutschland strafen?
Der beschriebene Fall – die meisten Leser wissen es natürlich – betrifft den Journalisten Hüseyin Dogru. Er wurde Ende Mai letzten Jahres auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Seit gut einem Jahr ist er hierzulande einer Bestrafung ausgesetzt, ohne dass es einen entsprechenden Strafprozess gegeben hätte. Ich gebe zu, dass mir sein Name bis zu den ersten Berichten im letzten Jahr über die Sanktionen gegen ihn nicht geläufig war. Wenn ich sehe, in welchem politischen Umfeld er anscheinend seine Freunde hatte, dann ist ziemlich klar, dass uns inhaltlich garantiert nicht viel verbindet. Das deute ich nur so zurückhaltend an, weil ich gegenüber einer angemessen harten Kritik Beißhemmungen habe. Mit einem Mann, der gerade Opfer von Willkür ist, lässt sich schlecht hart politisch ins Gericht gehen.
Er hat sich anscheinend u.a. mit antisemitischen Israelfeinden solidarisiert, und er soll Verbindungen zu russischen Propagandakanälen gehabt haben, so wird berichtet. Das habe dazu geführt, dass Dogru auf eine EU-Liste für Russland-Sanktionen gekommen ist. Und im Unterschied zu anderen Sanktionierten lebt er hier im Lande. Für ihn bedeuten die Sanktionen einen Entzug seiner Lebensgrundlage. Und allein diese Ungeheuerlichkeit, eine solche Bestrafung ohne Anklage, ordentliches Gerichtsverfahren und rechtmäßiges Urteil zu vollziehen, ist es, worum es hier geht.
Wenn seine journalistischen Werke volksverhetzend gewesen sind, muss die Staatsanwaltschaft deshalb ermitteln. Wenn seine Verflechtung mit russischen Propagandisten den strafbaren Bereich der Zuarbeit für eine fremde Macht erreicht hätte, ebenso. Diesbezüglich ist aber offenbar nichts geschehen. Wie aber kann in einem Rechtsstaat etwas, das von der deutschen Justiz offenbar bislang nicht als gesetzeswidrig bzw. strafwürdig bewertet wurde, von einem EU-Gremium außergerichtlich und ohne rechtsstaatliches Verfahren sanktioniert werden? Zumal niemand weiß, wann denn die Sanktionen wieder aufgehoben werden, mithin auch das Strafmaß gar nicht klar ist. Müsste der deutsche Staat einen deutschen Staatsangehörigen nicht eher vor außergerichtlicher Strafe schützen, als diese zu vollstrecken?
Bei dieser offenen Frage stößt man auf die nächste. Bei Wikipedia heißt es:
„Doğru wurde am 28. Mai 1983 in Berlin geboren. Der EU-Rechtsakt führt Doğru mit türkischer Staatsangehörigkeit; Jacobin berichtete dagegen, dies sei fehlerhaft und Doğru besitze seit seiner Einbürgerung ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft.“
Aufschlussreicher Auftritt vor einem Jahr
Die deutsche Ministerialbürokratie überging solche und andere Feinheiten von Anfang an mit einer gewissen Wurstigkeit und hat dies im letzten Jahr u.a. in „Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 02.07.2025“ gut dokumentiert. Es lohnt sich, ein paar längere Auszüge aus dem amtlichen Pressekonferenz-Protokoll im Wortlaut zu lesen:
Giese (AA) [Martin Giese, Pressesprecher des Auswärtigen Amts]:
Die Bundesregierung beobachtet schon seit mehreren Monaten die Aktivitäten der Medienplattform „red.“, die von einer in der Türkei registrierten Firma betrieben wird. „red.“ stellt sich als revolutionäre Plattform unabhängiger Journalistinnen und Journalisten dar. Es bestehen aber enge Verflechtungen mit dem russischen Staatsmedium „RT“.
Wir können heute verbindlich sagen, dass „red.“ von Russland gezielt zur Informationsmanipulation eingesetzt wird. Dies konnten wir im Rahmen eines nationalen Attribuierungsverfahrens feststellen. Grundlage dafür ist eine umfassende Analyse der deutschen Sicherheitsbehörden.
Das Ziel solcher Kampagnen ist klar: Russland nutzt Plattformen wie „red.“, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa zu schwächen, indem Debatten manipuliert und durch Falschinformationen künstlich angeheizt werden, indem Misstrauen in Fakten, in Medien und in demokratische Strukturen geschürt wird und indem staatliche Strukturen diskreditiert oder als nicht handlungsfähig dargestellt werden.
Gemeinsam mit unseren EU-Partnern haben wir die Hintermänner von „red.“ mit Sanktionen belegt. Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass Vermögenswerte innerhalb der EU eingefroren werden und je nach Einzelfall Reisebeschränkungen greifen. Wir teilen unsere Erkenntnisse auch mit internationalen Partnern, und wir stehen im Dialog mit den Betreibern von sozialen Medienplattformen, die gegen die Verbreitung von Desinformationen vorgehen müssen.
Ich möchte hier ganz klar sagen: Es gibt Konsequenzen für diejenigen, die im Auftrag Russlands oder anderer Staaten gezielt Desinformationen verbreiten und Informationen manipulieren. So wie wir gemeinsam mit unseren Partnern gegen diejenigen vorgehen, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wirtschaftlich begünstigen, so gehen wir auch gegen diejenigen vor, die im Netz systematisch Desinformationen verbreiten; denn auch das gefährdet unsere Sicherheit, und dagegen verteidigen wir uns.
Frage:
Herr Giese, vielleicht können Sie noch erläutern, wie diese Attribuierung zustande kam. Denn sehr oft ist es ja nicht möglich, die Hintergründe genau zu checken. Warum war das in diesem Fall möglich?
Giese (AA)
Das fand durch die enge Zusammenarbeit fast aller deutschen Sicherheitsbehörden statt.
[…]
Frage
Wir hatten diesen Fall ja hier schon einmal vor einem Monat, dass der Chefredakteur von „Red Media“, Hüseyin Doğru, von der EU mit entsprechenden Kontosperrungen auch für seine Frau vollumfänglich sanktioniert wurde. Gestern ist bekannt geworden, dass die Krankenversicherung ihm und seiner Frau gesagt hat, dass keine Leistungen mehr erfolgen würden. Die Frau ist im siebten Monat schwanger und befindet sich in einer Risikoschwangerschaft. Er darf weder aus Deutschland ausreisen noch hier einreisen. Er ist deutscher Staatsbürger - im Gegensatz zur Darstellung des Auswärtigen Amtes; das ist nachgewiesen.
Mich interessiert vor diesem Hintergrund: Das Auswärtige Amt hat ja bisher alles verneint und gesagt, es müsse sich dazu nicht äußern ‑ was Sie jetzt getan haben ‑, weil dies eine gemeinsame EU-Sanktionierung sei. Dazu interessiert mich die Einschätzung des Justizministeriums. Bisher dachte ich Naivling immer, dass diese massiven Eingriffe in die Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers und Journalisten nur auf der Basis von entsprechenden deutschen Gesetzen durchführbar sind, abgesegnet vom Deutschen Bundestag. Hat die EU tatsächlich das Recht, wie es das AA impliziert, so massiv in die Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers per Sanktion einzugreifen?
Kirschner (BMJ) [Vincent Kirschner, Pressestelle des Justizministeriums]
Zu dem konkreten Einzelfall kann ich mich hier nicht äußern. Das ist ein europäischer Rechtsrahmen für diese Sanktionierung. Für die ist das Auswärtige Amt innerhalb der Bundesregierung zuständig. Insofern habe ich dem nichts hinzuzufügen.
Giese (AA)
Wenn ich etwas ergänzen darf: Dagegen gibt es natürlich Rechtsmittel. Anders als in Russland gilt in der Europäischen Union Recht und Gesetz. Selbstverständlich kann man gegen diesen Rechtsakt vorgehen. Nach den Informationen, die ich habe, gibt es da auch eine anwaltliche Vertretung.
[…]
Zusatzfrage
Es wurde ja von beiden Seiten erwähnt, dass seine gesamten Konten eingefroren seien. Können Sie mir bitte darstellen, wie man sich rechtlich wehren kann, wenn man keinerlei finanzielle Ressourcen mehr hat, außer regelmäßig bei der Bundesbank den Notgroschen einzufordern, wenn ich richtig informiert bin, um zumindest Lebensmittel und Medikamente kaufen zu können?
Giese (AA)
Eine der Rechtsfolgen, die mit dieser Sanktionierung einhergeht, ist ein “asset freeze”. Das ist die Folge der Handlungen.
Zusatzfrage
Meine Frage war: Wie soll man dann Anwälte bezahlen?
Giese (AA)
Ich habe das schon vorher geäußert. Ich will da jetzt nicht zu tief ins Detail gehen, aber nach meinen Informationen gibt es da eine anwaltliche Vertretung. Das scheint also möglich zu sein.
Das klingt alles recht gruselig, wenn man sich vorstellt, auf welche Weise außergerichtliche Sanktionen und Grundrechtseinschränkungen exekutiert werden können. Ja, es lässt sich einwenden, das der Fall Dogru derzeit tatsächlich ein Einzelfall ist. Doch wer würde in diesen Zeiten ernsthaft darauf wetten, dass das auch so bleibt?

Verstehe ich es richtig, würde Dogru besser dastehen, wenn er eine Straftat begehen würde, die ihm Versorgung im Gefängnis einbringen würde? Als Linksextremisten dürfte ihm da so einiges einfallen. Es muss ja nicht ein Attentat auf die Kommissionspräsidentin sein.
Würde die EU sich einer Auswanderung Dogrus nach Russland in den Weg stellen?
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben Bindungswirkung für untere Instanzen und in der Exekutive scheint das nun genauso zu funktionieren. Weil die Bundesregierung während Covid die Ansicht vertrat, Grundrechte stünden den Bürgern nicht zu, sondern würden aus dem Kanzleramt gewährt, macht es die EU genauso. Ich kann mich auch nicht an Diskussionen erinnern, ob Baerbock 2022 das Recht oder die Kompetenzen hatte, RT zu verbieten. Die Behauptung, dieses Medium verbreite Propaganda, kam mir mit Hinblick auf die Qualität der Berichterstattung in deutschen MSM recht hohl vor. Da die Bundesregierung sich anmaßt, Informationen als schädliche Einflüsse vorzuenthalten, ist der EU-DSA und der Umgang mit Dogru nur folgerichtig. Wehret den Anfängen, kann ich nur sagen.
Zitat:„Das fand durch die enge Zusammenarbeit fast aller deutschen Sicherheitsbehörden statt.“ Das „fast“ ist hier wahrscheinlich das Problem. Vielleicht kennt hier jemand den klassischen Spruch aus alten Agentenfilmen „Wenn Sie erwischt werden, bestreiten wir jede Beteiligung“. ;-) „Assets“ einfach zu freezen ist schon ziemlich bescheuert, denn Assets wirken ja in beide Richtungen. Man kann sie also vom Ausland aus gegen das Inland nutzen, man kann ihre Wirkung aber auch umdrehen und vom Inland gegen das Ausland nutzen. Tut man das nicht und „freezed“ sie einfach nur, insbesondere dann wenn das Asset die ganze Zeit schon versucht sein Potential in der Wirkung umzukehren, stellen sich folgende Fragen: 1. Sind unsere Sicherheitsbehörden zu blöd, Freund und Feind auseinander zu halten? Oder 2.: Sind unsere Sicherheitsbehörenden bereits selbst voller „Assets“ und arbeiten selbst für die falsche Seite? Ich bin mir mittlerweile ziemlich sicher, es ist beides. Und das ist ein gigantisches Problem. Es hat schon einen Grund, warum hier andauernd das Waffenrecht verschärft wird. Der Fisch stinkt vom Kopf her. Leucochloridium paradoxum at Work…
All das ist nur ein Vorgeschmack darauf, was „der Staat“bzw. der Moloch EU tun können, wenn sie erst vollen Zugriff auf sämtliche Daten, Konten, Identitäten, Aktivitäten der Bürger haben, und jederzeit mit ihren Computern und Helfern darauf zugreifen können, vom Konto (Danisch hat De-Banking schon erlebt) bis zum Auto oder der Wohnung.
Warum wird permanent für Smart-Home, Smart-Meter und die totale Vernetzung geworben?
Heute morgen in den Nachrichten im Radio: wer Solarstrom produziert, kann diesen ab sofort mit seinen Nachbarn „teilen“, ganz toll, Voraussetzung ist ein „smarter“ Stromzähler. Und damit haben sie dich an den Eiern!
Und es gibt etliche hier, die das auch toll finden, und sofort mitmachen, schließlich sind sie ja klug, und technikaffin. Prooogressiv dynamisch, mit Fantasiiiiie (Degenhardt).
Und wer das nicht will, ist ein rückwärtsgewandter Idiot, klar.
Heute ein „Test“ (eigentlich verdeckte Produktwerbung mit Gewinnbeteiligung) in der WELT online: WELT-KAUFBERATER Kühlschränke im großen Labortest – Welche Modelle sich wirklich lohnen. Dort wird das Nichtvorhandensein eines WLAN-Anschlusses bereits als Negativkriterium geführt. So verankert man solche Dinge in den Köpfen, wobei ich mich frage, wozu das gut sein soll? Natürlich heißt es, man könne so ganz toll Einstellungen mit dem Smartphone vornehmen, aber muß ich wirklich aus Dubai die Temperatur am Kühlschrank in Wanne-Eickel verstellen?
Ja, und ich kann vom Bett aus die Kaffeemaschine mit dem Handy einschalten, is doch geil! Und die Zahnbürste auch!
Hirnfürze für die, die auch sonst jeden Scheiß mitmachen, sonst nichts.
Solange die Scheiße süss schmeckt, und nicht auf den ersten Blich wie Sch… aussieht, wird sie anstandslos gefressen.
Und wenn es eines Tages zu spät ist, kein zurück mehr möglich, haben sich die Herdentiere mittlerweile an alles gewöhnt und traben brav im Gleichschritt.
Heil dir Uschi, große Führerin! Befiehl, wir folgen dir!
Oh, hatten wir das nicht schon, vor langer Zeit?
Sehr geehrter Herr Grimm, nun sind wir endlich in 1984 angekommen, inklusive Wahrheitsministerium und Friedenswächtern. Haben Sie die EU gewählt? Ich nicht und bin inzwischen für eine Auflösung von diesem Kraken. Schätzen Sie einmal, wieviele deutsche Mitarbeiter sich in Brüssel tummeln. Richtig geraten: 25.000 Mitarbeiter und bestimmt ale zum Mindestlohn angestellt.
Mfg
Nico Schmidt
Der angebliche „Rechtsweg“ ist eine Farce. Herr Steinhöfel, der einen russischen Geschäftsmann vertritt, hat sich vor kurzem dazu im Interview mit Ben Berndt geäußert. Hebt ein Gericht, was selten genug geschieht, die Sperre auf, wird sie kurz danach einfach neu verhängt. Kafka läßt grüßen.
Ein Land voller Juristen und im Bundestag sitzen auch genug ! Und keiner denkt daran , dass er Morgen schon der Nächste sein kann, der mit sowas zu tun bekommt .