Einem Bürger dieses Landes, der hier mit seiner Familie lebt, wird fast jede materielle Lebensgrundlage entzogen – nicht im Rahmen eines Strafverfahrens vor einem ordentlichen Gericht, sondern per Verwaltungsanordnung nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz, kurz SanktDG. Dem Delinquenten wird die Verfügungsgewalt über fast sein gesamtes eigenes Vermögen entzogen. Allen anderen Bürgern des Landes ist es bei Strafe verboten, ihm Geld oder Geldwertes zukommen zu lassen. Weder als Arbeitslohn oder Honorar, noch als Geschenk. Auch nahe Angehörige dürfen für den auf diese Weise willkürlich Bestraften nicht sorgen, sonst riskieren sie, ebenso sanktioniert zu werden. Die Sanktionen werden nicht wegen irgendwelcher Straftaten, sondern wegen als gefährlich eingestufter Äußerungen verhängt. Zudem gibt es kein rechtsstaatliches Verfahren, in dem der Delinquent die Bestrafung hätte abwehren können. Die Obrigkeit antwortet auf eine Nachfrage der Opposition ob solcher Praxis ungerührt: „Der Rechtsweg steht betroffenen Personen und Entitäten offen“. Also erst wird eine Strafe vollstreckt, und dann kann der Bestrafte auf eigene Kosten dagegen klagen.
So sähe eigentlich ein Schreckensszenario aus, mit dem sich beschreiben ließe, warum es wichtig ist, einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat mit allen Mitteln zu verteidigen. Aber zu dessen engagierter Verteidigung ruft leider kaum einer auf, sondern nur zum Erhalt „unserer Demokratie“. Aber genau in „unserer Demokratie“ geschieht das oben Beschriebene.
All das assoziiert jeder mit dem Alltag in Diktaturen und Autokratien. Und normalerweise müsste man von allen, die Wert auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat legen, einen Aufschrei der Empörung erwarten. Aber stattdessen ist die Kritik eher zurückhaltend und leise, obwohl es keinen bösen Rechten, sondern einen Linken trifft.
Diese Elemente übler Willkür können vor allem dann so vergleichsweise geräuschlos in ein Staatswesen implantiert werden, das sich eigentlich den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten verpflichtet sehen sollte, wenn es Menschen trifft, mit denen sich viele inhaltlich nicht solidarisieren mögen. In Zeiten grober ideologischer Gräben in der Gesellschaft ist es nur schwer zu vermitteln, wie wichtig der Einsatz gegen Unrecht gerade dann ist, wenn es jenen widerfährt, an deren Seite man sich nicht unbedingt gesellen will. Offenbar ist es schwer zu verstehen: Sich für die Freiheit eines Menschen einzusetzen, der willkürlich und ohne rechtsstaatliches Verfahren seiner Freiheit beraubt wird, ist zur Verteidigung der Freiheit wichtig, nicht wegen der Ansichten, die der Betroffene vertritt.
Wer darf in Deutschland strafen?
Der beschriebene Fall – die meisten Leser wissen es natürlich – betrifft den Journalisten Hüseyin Dogru. Er wurde Ende Mai letzten Jahres auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Seit gut einem Jahr ist er hierzulande einer Bestrafung ausgesetzt, ohne dass es einen entsprechenden Strafprozess gegeben hätte. Ich gebe zu, dass mir sein Name bis zu den ersten Berichten im letzten Jahr über die Sanktionen gegen ihn nicht geläufig war. Wenn ich sehe, in welchem politischen Umfeld er anscheinend seine Freunde hatte, dann ist ziemlich klar, dass uns inhaltlich garantiert nicht viel verbindet. Das deute ich nur so zurückhaltend an, weil ich gegenüber einer angemessen harten Kritik Beißhemmungen habe. Mit einem Mann, der gerade Opfer von Willkür ist, lässt sich schlecht hart politisch ins Gericht gehen.
Er hat sich anscheinend u.a. mit antisemitischen Israelfeinden solidarisiert, und er soll Verbindungen zu russischen Propagandakanälen gehabt haben, so wird berichtet. Das habe dazu geführt, dass Dogru auf eine EU-Liste für Russland-Sanktionen gekommen ist. Und im Unterschied zu anderen Sanktionierten lebt er hier im Lande. Für ihn bedeuten die Sanktionen einen Entzug seiner Lebensgrundlage. Und allein diese Ungeheuerlichkeit, eine solche Bestrafung ohne Anklage, ordentliches Gerichtsverfahren und rechtmäßiges Urteil zu vollziehen, ist es, worum es hier geht.
Wenn seine journalistischen Werke volksverhetzend gewesen sind, muss die Staatsanwaltschaft deshalb ermitteln. Wenn seine Verflechtung mit russischen Propagandisten den strafbaren Bereich der Zuarbeit für eine fremde Macht erreicht hätte, ebenso. Diesbezüglich ist aber offenbar nichts geschehen. Wie aber kann in einem Rechtsstaat etwas, das von der deutschen Justiz offenbar bislang nicht als gesetzeswidrig bzw. strafwürdig bewertet wurde, von einem EU-Gremium außergerichtlich und ohne rechtsstaatliches Verfahren sanktioniert werden? Zumal niemand weiß, wann denn die Sanktionen wieder aufgehoben werden, mithin auch das Strafmaß gar nicht klar ist. Müsste der deutsche Staat einen deutschen Staatsangehörigen nicht eher vor außergerichtlicher Strafe schützen, als diese zu vollstrecken?
Bei dieser offenen Frage stößt man auf die nächste. Bei Wikipedia heißt es:
„Doğru wurde am 28. Mai 1983 in Berlin geboren. Der EU-Rechtsakt führt Doğru mit türkischer Staatsangehörigkeit; Jacobin berichtete dagegen, dies sei fehlerhaft und Doğru besitze seit seiner Einbürgerung ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft.“
Aufschlussreicher Auftritt vor einem Jahr
Die deutsche Ministerialbürokratie überging solche und andere Feinheiten von Anfang an mit einer gewissen Wurstigkeit und hat dies im letzten Jahr u.a. in „Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 02.07.2025“ gut dokumentiert. Es lohnt sich, ein paar längere Auszüge aus dem amtlichen Pressekonferenz-Protokoll im Wortlaut zu lesen:
Giese (AA) [Martin Giese, Pressesprecher des Auswärtigen Amts]:
Die Bundesregierung beobachtet schon seit mehreren Monaten die Aktivitäten der Medienplattform „red.“, die von einer in der Türkei registrierten Firma betrieben wird. „red.“ stellt sich als revolutionäre Plattform unabhängiger Journalistinnen und Journalisten dar. Es bestehen aber enge Verflechtungen mit dem russischen Staatsmedium „RT“.
Wir können heute verbindlich sagen, dass „red.“ von Russland gezielt zur Informationsmanipulation eingesetzt wird. Dies konnten wir im Rahmen eines nationalen Attribuierungsverfahrens feststellen. Grundlage dafür ist eine umfassende Analyse der deutschen Sicherheitsbehörden.
Das Ziel solcher Kampagnen ist klar: Russland nutzt Plattformen wie „red.“, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa zu schwächen, indem Debatten manipuliert und durch Falschinformationen künstlich angeheizt werden, indem Misstrauen in Fakten, in Medien und in demokratische Strukturen geschürt wird und indem staatliche Strukturen diskreditiert oder als nicht handlungsfähig dargestellt werden.
Gemeinsam mit unseren EU-Partnern haben wir die Hintermänner von „red.“ mit Sanktionen belegt. Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass Vermögenswerte innerhalb der EU eingefroren werden und je nach Einzelfall Reisebeschränkungen greifen. Wir teilen unsere Erkenntnisse auch mit internationalen Partnern, und wir stehen im Dialog mit den Betreibern von sozialen Medienplattformen, die gegen die Verbreitung von Desinformationen vorgehen müssen.
Ich möchte hier ganz klar sagen: Es gibt Konsequenzen für diejenigen, die im Auftrag Russlands oder anderer Staaten gezielt Desinformationen verbreiten und Informationen manipulieren. So wie wir gemeinsam mit unseren Partnern gegen diejenigen vorgehen, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wirtschaftlich begünstigen, so gehen wir auch gegen diejenigen vor, die im Netz systematisch Desinformationen verbreiten; denn auch das gefährdet unsere Sicherheit, und dagegen verteidigen wir uns.
Frage:
Herr Giese, vielleicht können Sie noch erläutern, wie diese Attribuierung zustande kam. Denn sehr oft ist es ja nicht möglich, die Hintergründe genau zu checken. Warum war das in diesem Fall möglich?
Giese (AA)
Das fand durch die enge Zusammenarbeit fast aller deutschen Sicherheitsbehörden statt.
[…]
Frage
Wir hatten diesen Fall ja hier schon einmal vor einem Monat, dass der Chefredakteur von „Red Media“, Hüseyin Doğru, von der EU mit entsprechenden Kontosperrungen auch für seine Frau vollumfänglich sanktioniert wurde. Gestern ist bekannt geworden, dass die Krankenversicherung ihm und seiner Frau gesagt hat, dass keine Leistungen mehr erfolgen würden. Die Frau ist im siebten Monat schwanger und befindet sich in einer Risikoschwangerschaft. Er darf weder aus Deutschland ausreisen noch hier einreisen. Er ist deutscher Staatsbürger - im Gegensatz zur Darstellung des Auswärtigen Amtes; das ist nachgewiesen.
Mich interessiert vor diesem Hintergrund: Das Auswärtige Amt hat ja bisher alles verneint und gesagt, es müsse sich dazu nicht äußern ‑ was Sie jetzt getan haben ‑, weil dies eine gemeinsame EU-Sanktionierung sei. Dazu interessiert mich die Einschätzung des Justizministeriums. Bisher dachte ich Naivling immer, dass diese massiven Eingriffe in die Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers und Journalisten nur auf der Basis von entsprechenden deutschen Gesetzen durchführbar sind, abgesegnet vom Deutschen Bundestag. Hat die EU tatsächlich das Recht, wie es das AA impliziert, so massiv in die Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers per Sanktion einzugreifen?
Kirschner (BMJ) [Vincent Kirschner, Pressestelle des Justizministeriums]
Zu dem konkreten Einzelfall kann ich mich hier nicht äußern. Das ist ein europäischer Rechtsrahmen für diese Sanktionierung. Für die ist das Auswärtige Amt innerhalb der Bundesregierung zuständig. Insofern habe ich dem nichts hinzuzufügen.
Giese (AA)
Wenn ich etwas ergänzen darf: Dagegen gibt es natürlich Rechtsmittel. Anders als in Russland gilt in der Europäischen Union Recht und Gesetz. Selbstverständlich kann man gegen diesen Rechtsakt vorgehen. Nach den Informationen, die ich habe, gibt es da auch eine anwaltliche Vertretung.
[…]
Zusatzfrage
Es wurde ja von beiden Seiten erwähnt, dass seine gesamten Konten eingefroren seien. Können Sie mir bitte darstellen, wie man sich rechtlich wehren kann, wenn man keinerlei finanzielle Ressourcen mehr hat, außer regelmäßig bei der Bundesbank den Notgroschen einzufordern, wenn ich richtig informiert bin, um zumindest Lebensmittel und Medikamente kaufen zu können?
Giese (AA)
Eine der Rechtsfolgen, die mit dieser Sanktionierung einhergeht, ist ein “asset freeze”. Das ist die Folge der Handlungen.
Zusatzfrage
Meine Frage war: Wie soll man dann Anwälte bezahlen?
Giese (AA)
Ich habe das schon vorher geäußert. Ich will da jetzt nicht zu tief ins Detail gehen, aber nach meinen Informationen gibt es da eine anwaltliche Vertretung. Das scheint also möglich zu sein.
Das klingt alles recht gruselig, wenn man sich vorstellt, auf welche Weise außergerichtliche Sanktionen und Grundrechtseinschränkungen exekutiert werden können. Ja, es lässt sich einwenden, das der Fall Dogru derzeit tatsächlich ein Einzelfall ist. Doch wer würde in diesen Zeiten ernsthaft darauf wetten, dass das auch so bleibt?

@Robert Schleif
An die Stelle dachte ich:
„Aber daß er überhaupt verurteilt wurde, das weiß er doch?“ „Auch nicht“, sagte der Offizier und lächelte den Reisenden an, als erwarte er nun von ihm noch einige sonderbare Eröffnungen. „Nein“, sagte der Reisende und strich sich über die Stirn hin, „dann weiß also der Mann auch jetzt noch nicht, wie seine Verteidigung aufgenommen wurde?“ „Er hat keine Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen“,
Und genau dieses zutiefst bösartige Unrecht ist für mich der Grund, zu hoffen, daß es recht bald keine EU mehr gibt – und daß mit dem Verschwinden dieses bösartigen geldvernichtenden Bürokratiemonsters auch alle jene an Einfluß verlieren, auf ewige Zeiten, denen wir derzeit noch immer das unglückliche Bestehen dieses undemokratischen Horrorgebildes leidvoll zu verdanken haben. Entschlossenheit und Eile für ein besseres Europa mit souveränen Nationalstaaten des friedlichen Nebeneinanders und Ausgleichs ist dringend geboten. In den Staub mit allen Feinden Brandenburgs.
Deshalb ist in meinen Augen Dexit unausweichlich, je eher, desto besser. Brüssel hat hier längst eine unerträgliche Feudalherrschaft wie im Mittelalter errichtet, die jeglichem Menschenrecht Hohn spricht. Man findet auch keinen Ansatz von Vernunft mehr, nur verbissener Herrschaftswillen mit Allmachtsfantasien. Der Wahnwitz, mit dem man von dort aus mit sinnlosen Gesetzen und Verordnungen um sich wirft, verstärkt den Eindruck einer irren kafkaesken Diktatur. Durch den Dexit entzieht man diesem System die finanziellen Mittel und danach kann man über eine Neuordnung reden. Brüssel ist ganz offenbar mithin die größte Gefahr für die Demokratie und die europäischen Menschen.
@R. Bunkus / 01.06.2026
„Einzelfall hin oder her – die Grundrechte gelten für jedermann, soweit nicht ausdrücklich nur für Deutsche. Die Grundrechte sollen garantieren, dass niemand aufgrund staatlicher Macht in so eine wie hier beschriebene Lage gerät. Hielte sich der Staat daran, müssten wir hier nicht über die Zumutungen, denen Herr D. ausgesetzt ist, lesen oder diskutieren.“ --- Seit Corona weiß ich sicher, dass wir niemals wirklich Grundrechte hatten. Ein unbewaffnetes Volk wird so oder so früher oder später auf die eine oder andere weise versklavt.
Nachtrag: Meine Ex (40 Jahre lang) glaubt, jetzt ein Gutmensch sein zu müssen. Ich bin aber immer noch derselbe „1%“ wie immer… ich pglege sie grad hier wegen schwerer COPD plus x, aber es passt ja gar nix mehr zusammen… schade… aber so isse nun mal…
Ich habe es schon lange vermutet: Die EU-Gremien und auch unsere rechtsstaatliche Regierung sind mit lauter „Demokraten“ besetzt!
Das ist ein Einzelfall. Mit dem Herrn Baud allerdings schon der zweite. Also hat dieses Substantiv ein Pluralform: zahlreiche Einzelfälle. Zuerst bestrafen sie einen Antisemiten, aber ich habe mir gesagt, das kümmere mich nicht, ich bin kein Antisemit. Dann bestrafen sie einen Putin-Versteher, aber ich habe mir gesagt, das kümmere mich nicht, ich bin gar kein Putin-Versteher … usw. nach Niemöller.