Mitte Juli hatten mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande" vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) Erklärungen abgegeben, in denen sie einräumten, diejenigen zu sein, die auf Überwachungsaufnahmen aus Budapest zu sehen sind. Da einige der Videos dokumentiert hatten, wie im Februar 2023 Vermummte brutal auf mutmaßliche Rechtsextremisten einprügeln, wurden die Erklärungen sofort als Teilgeständnisse gewertet. Alle sechs Angeklagten bestritten jedoch vehement, dabei in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf sei „absurd“, „politisch motiviert“ und diene der „Denunziation und Abschreckung“, hieß es. Das faktische Bekenntnis zur Teilnahme an den Angriffen in Budapest wurde überwiegend mit einem Wiedererstarken des Rechtsextremismus gerechtfertigt.
Gegen die fünf Frauen und einen Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren wird seit 13. Januar vor dem 7. Strafsenat des OLG verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den überwiegend aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. So sollen sich alle Angeklagten an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Der „Tag der Ehre“ ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei diesem Treffen, das regelmäßig Rechtsextremisten aus anderen Teilen Europas anzieht, wird auch die Zeit des Nationalsozialismus verherrlicht, etwa durch das Tragen von Uniformen der Waffen-SS. Bekanntheit über extremistische Milieus hinaus erlangte der „Tag der Ehre“ jedoch erst nach den Angriffen im Jahr 2023.
Bei den Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten laut Anklage auch deren Tod in Kauf genommen haben. Die Angeklagte Emilie D. soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein. Dabei hatte einer der Angegriffenen einen Schädelbasisbruch erlitten.
Angriffe mit einer Kraft zwischen dreieinhalb und vier Kilonewton ausgeführt
Im Gegensatz zu mehreren Medien, die die Teilgeständnisse im Juli so dargestellt hatten, als sei bei diesem Fall nun alles geklärt, reagierte der Strafsenat auf die Erklärungen der Angeklagten jedoch auffallend reserviert. „Der Bundesgerichtshof verlangt, dass auch ein Geständnis auf seine Richtigkeit überprüft wird“, sagte der Senatsvorsitzende Lars Bachler am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause. „Also müssen wir prüfen, ob die Geständnisse, die Sie abgelegt haben, auch der Wahrheit entsprechen.“ Was damit gemeint war, zeigte sich aber erst, als der Prozess Anfang dieser Woche fortgesetzt wurde: Am Montag wie auch am Dienstag war das Gericht akribisch bemüht, mit Hilfe von medizinischen Sachverständigen zu ergründen, ob die Verletzungen der Angegriffenen lebensgefährlicher Art waren. Damit zeigte der Senat den Angeklagten aber auch offen, dass es deren Beteuerungen, nicht in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, nur wenig Glauben schenkt.
Bei den Befragungen der Mediziner ging es insbesondere um die Frage, ob die Rippenbrüche, von denen ein 49-jähriger Ungar dem Gericht bereits im Juni berichtet hatte, eine Folge des Angriffs auf ihn waren oder, wie von mehreren Verteidigern vermutet, zu diesem Zeitpunkt bereits existierten und erst durch das Röntgen nach dem Überfall entdeckt wurden. Eine ausführliche Erörterung eines Mediziners zur Problematik von „verschobenen“ und „nicht-verschobenen Rippenbrüchen“ brachte dazu am Montag aber nur hervor, dass die Theorie der Verteidiger zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Einer der Anwälte gab daraufhin eine Erklärung ab, in der er dem 49-Jährigen, der selbst nicht anwesend war, vorwarf, „hinsichtlich der Folgen seiner Verletzungen übertrieben“ zu haben.
Ein anderes Bild ergab aber das Gutachten, das Wolfgang Eisenmenger am Dienstag vortrug. Der ehemalige Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München ist zwar seit 2009 im Ruhestand, wird aber aufgrund seiner Erfahrung bis heute von Gerichten bei kniffligen Fällen als Sachverständiger hinzugezogen. Mit den Verletzungen der Hammerbande-Opfer war Eisenmenger bereits vertraut, da er den Prozess gegen Hanna S. vor dem OLG München, bei dem die Angriffe im letzten Jahr ebenfalls verhandelt wurden, auch als Sachverständiger verfolgt hatte. Und Eisenmenger kam am Ende seiner fast dreistündigen Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass nicht ausnahmslos allen, aber zumindest den meisten Opfern Verletzungen zugefügt wurden, die „potenziell lebensgefährlich“ waren. „Wenn mit solchen Schlagstöcken gearbeitet wird, besteht grundsätzlich Lebensgefahr, wenn sie gegen den Kopf eingesetzt werden“, sagte der renommierte Rechtsmediziner. Dabei verwies er darauf, dass die Begutachtung der Verletzungen von Erfurter Opfern sowie der dabei benutzten und später asservierten Schlagstöcke ergeben habe, dass einer der Angriffe mit einer Kraft zwischen dreieinhalb und vier Kilonewton ausgeführt wurde.
„Dass das Gehirn nicht betroffen war, war bei einem der Herren ein Glücksfall“
Aber auch weitere Komplikationen, Hirnblutungen oder Ersticken durch das Einatmen von Blut oder Erbrochenem können bei Verletzungen dieser Art zu Lebensgefahr führen, erläuterte Eisenmenger weiter. Bei dem 49-jährigen Ungarn hätten dessen Verletzungen sogar „zu zwei potenziellen Lebensgefahren“ geführt; einer aufgrund der Schläge gegen dessen Kopf sowie einer weiteren Lebensgefahr aufgrund „der Tritte gegen die rechte Rumpfseite des am Boden liegenden Herrn“. Dessen Rippenbrüche sehe er „eher durch die Tritte als durch Schlagwerkzeuge" verursacht. Dass „frische Rippenbrüche beim ersten Röntgen nicht auffallen“, sei „nicht ungewöhnlich“, erklärte Eisenmenger. Damit wäre die von den Verteidigern angezweifelte Erklärung des Ungarn, die Rippenbrüche und die daraus resultierenden Schmerzen seien erst später aufgefallen, durchaus glaubwürdig.
Als der Senatsvorsitzende wissen wollte, ob bei einem der Opfer „konkrete Gefahr bestand, dass der Tod eintritt“, antwortete der Rechtsmediziner jedoch anfänglich vorsichtig: „Die potenziellen Lebensgefahren haben sich nicht verwirklicht“, sagte er. Lars Bachler aber blieb hartnäckig: „War das nur einem glücklichen Zufall zu verdanken?“, wollte der Vorsitzende wissen. Daraufhin wurde Wolfgang Eisenmenger konkreter und sprach erneut den Überfall auf zwei Mitglieder der rechtsextremen Neue Stärke Partei (NSP) in Erfurt an: „Dass das Gehirn nicht betroffen war, war bei einem der Herren ein Glücksfall“, sagte der Rechtsmediziner. „Das war ganz dünnes Eis.“ Mehrere Verteidiger aber gaben nicht auf und stellten kurz vor Sitzungsende weitere Anträge, überwiegend mit dem Ziel, zu beweisen, dass einige der Budapester Opfer keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten hätten.
Ein schon vor Wochen gestellter Beweisantrag der Verteidiger, die Bundesanwaltschaft solle offenlegen, ob und was sie den ungarischen sowie den US-Behörden über ihre Mandanten mitgeteilt habe, wurde jedoch vom Strafsenat abgelehnt. Lars Bachler begründete die Ablehnung damit, dass der Antrag lediglich die „zukünftige persönliche Betroffenheit der Angeklagten“ betreffe, aber nicht die Aufklärung des angeklagten Sachverhalts. Damit sei es kein Beweisantrag in Sinne der Strafprozessordnung, sagte Bachler. Außerdem gebe es keine Hinweise dafür, dass deutsche Behörden Informationen über die Angeklagten an die Behörden anderer Länder weitergegeben haben sollen. In den USA ist die auch als „Antifa Ost“ bezeichnete Hammerbande als Terror-Organisation eingestuft.
„Identifizierende Berichterstattung“
Ein ähnliches Schicksal könnte auch der Antrag erleiden, den einer der Verteidiger von Moritz S. am Dienstag noch stellte: Der Anwalt will, dass Presseveröffentlichungen der Bild-Zeitung und der Jungen Freiheit, in denen sein Mandant mit Klarnamen benannt und unverpixelt auf Bildern gezeigt wird, in der Beweisaufnahme gezeigt und verlesen werden. Die „identifizierende Berichterstattung verletze Persönlichkeitsrechte“ und werde nun „von anderen rechten Medien“ übernommen, bei denen der volle Name von Moritz S. ebenfalls genannt sowie sein Gesicht unverpixelt gezeigt wird. Darin sei auch eine „Vorverurteilung“ zu sehen, die mit einem „außerstrafrechtlichen Sanktionsdruck“ verbunden sei, der mit einer „Stigmatisierung“ seines Mandanten verbunden sei und auf ihn sowie seine Familie „tiefgreifende Auswirkungen“ habe, führte der Verteidiger aus.
Tatsächlich hatten Bild-Zeitung und Junge Freiheit 2023 entsprechende Fahndungsfotos der ungarischen Polizei veröffentlicht, die die heute in Düsseldorf Angeklagten unverpixelt zeigen und mit ihrem vollen Namen benennen. Dies war jedoch in Rahmen der damaligen Fahndung nach den zu diesem Zeitpunkt noch flüchtigen Tatverdächtigen erfolgt und nicht im Kontext einer Berichterstattung über eine Anklage oder gar eine laufende Gerichtsverhandlung.
Allerdings sind die Namen und die unverpixelten Bilder noch im Netz und werden nun offenbar durch andere Webseiten weiter verbreitet, was tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch bleibt unklar, was der Verteidiger von Moritz S. mit diesem Antrag erreichen will, da solche Verstöße zivilrechtlich geahndet werden und der Strafsenat eines OLG da nur wenig bewirken kann. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 vergeben.

Ich bin absolut dafür, dass wie in den USA, Angeklagte mit Bild und Namen gezeigt werden. O.J. Simpson wurde auch nicht verpixelt und O.J. S. genannt und es hat ihm nicht geschadet. Bei Gewalttaten sind die Angeklagten meistens auch die Schuldigen. Aber selbst nach einem Schuldspruch gelten irgendwelche Persönlichkeitsrechte. Das muss geändert werden. Auch das man Opfer verpixelt und ihren Namen nicht nennt ist schlimm. So bringt man sie ein zweites Mal um. Diese europäische Feingeisterei mit der wir auch auf die USA herabschauen, schadet uns nur selbst.
Schon Kinder wissen im Normalfall, dass man nicht mit dem Hammer auf Köpfe einschlägt, weil das Gegenüber dann sterben könnte oder zumindest extrem schwer verletzt wird. Mir kann niemand erzählen, dass dies Erwachsene nicht wissen sollen, die das Werkzeug als Waffe missbrauchen. Also ist diese Diskussion offensichtlich lächerlich, die Täter haben den Tod des Menschen zumindest in Kauf genommen bei diesem Angriff. Und genau so müssen diese Tagen aus meiner Sicht auch bestraft werden und nicht anders. Man kann aus einem Hammer nicht nachträglich einen Bleistift machen, nur weil einem das besser passt.
„Damit zeigte der Senat den Angeklagten aber auch offen, dass es deren Beteuerungen, nicht in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, nur wenig Glauben schenkt“. Hier zeigt sich eine glasKlare Parallele zum Prozeß gegen die „Saxon Separatists“, denen die Richter auch keine Beteuerungen glauben. Solch ungläubigen Richtern sei die Bibel empfohlen: „Ich vertraue dir ja – hilf mir doch, meinen Unglauben zu überwinden!“Mk 9,24
Sage ich zu einem Migranten „ Buh “ kommt es in die Statistik der rechtsradikalen Straftaten.
Dr endverblödete Teil linker Journalisten und sonstiger Apologeten kann sich offenbar nicht mehr an die Morde der RAF erinnern (bis vor 35 Jahren) und tut so, als würde sich gewalttätiger Linksextremismus immer nur gegen Sachen oder allerhöchstens das Wohlbefinden richten. Bzw., wie ich solche Endverblödeten kenne, würden sich sicher auch die RAF (wie bereits die verdeckt unterstützende D„D“R) als rechts framen,
Mordversuch ? Die absolute u. feste Absicht auch Morde auszuführen, dazu auch die mitgeführten Hämmer ? Keine weiteren Fragen euer Ehren !
Befindet sich derzeit besonders Europas größter Industriebetrieb wie bereits im Jahr 1993 in existenziell ärgsten Nöten, bedarf es auch dieses Mal einer äußersten Anspannung der intellektuellen Kräfte, dem Unternehmen erneut ein Überleben zu ermöglichen. Angesichts dessen lässt es aufhorchen, wenn erst jüngst am 16. Juli 2026 vom amerikanischen Außenministerium kritisiert ist, dass es dem politischen Terrorismus vor allem darum geht, die jeweilige Person zu zerstören, die über das weltweit ohnehin nur sehr seltene Können verfügt, damit nicht zuletzt die Volkswagen AG eine Zukunft hat. Insofern täte zuvörderst das Oberlandesgericht Düsseldorf gut daran, den historischen und sozialen Kontext nicht einfach auszublenden, auch wenn die dort gegenwärtig Angeklagten der sogenannten „Hammerbande“ und ihre Verteidiger danach verlangen.