Mitte Juli hatten mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande" vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) Erklärungen abgegeben, in denen sie einräumten, diejenigen zu sein, die auf Überwachungsaufnahmen aus Budapest zu sehen sind. Da einige der Videos dokumentiert hatten, wie im Februar 2023 Vermummte brutal auf mutmaßliche Rechtsextremisten einprügeln, wurden die Erklärungen sofort als Teilgeständnisse gewertet. Alle sechs Angeklagten bestritten jedoch vehement, dabei in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf sei „absurd“, „politisch motiviert“ und diene der „Denunziation und Abschreckung“, hieß es. Das faktische Bekenntnis zur Teilnahme an den Angriffen in Budapest wurde überwiegend mit einem Wiedererstarken des Rechtsextremismus gerechtfertigt.
Gegen die fünf Frauen und einen Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren wird seit 13. Januar vor dem 7. Strafsenat des OLG verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den überwiegend aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. So sollen sich alle Angeklagten an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Der „Tag der Ehre“ ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei diesem Treffen, das regelmäßig Rechtsextremisten aus anderen Teilen Europas anzieht, wird auch die Zeit des Nationalsozialismus verherrlicht, etwa durch das Tragen von Uniformen der Waffen-SS. Bekanntheit über extremistische Milieus hinaus erlangte der „Tag der Ehre“ jedoch erst nach den Angriffen im Jahr 2023.
Bei den Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten laut Anklage auch deren Tod in Kauf genommen haben. Die Angeklagte Emilie D. soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein. Dabei hatte einer der Angegriffenen einen Schädelbasisbruch erlitten.
Angriffe mit einer Kraft zwischen dreieinhalb und vier Kilonewton ausgeführt
Im Gegensatz zu mehreren Medien, die die Teilgeständnisse im Juli so dargestellt hatten, als sei bei diesem Fall nun alles geklärt, reagierte der Strafsenat auf die Erklärungen der Angeklagten jedoch auffallend reserviert. „Der Bundesgerichtshof verlangt, dass auch ein Geständnis auf seine Richtigkeit überprüft wird“, sagte der Senatsvorsitzende Lars Bachler am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause. „Also müssen wir prüfen, ob die Geständnisse, die Sie abgelegt haben, auch der Wahrheit entsprechen.“ Was damit gemeint war, zeigte sich aber erst, als der Prozess Anfang dieser Woche fortgesetzt wurde: Am Montag wie auch am Dienstag war das Gericht akribisch bemüht, mit Hilfe von medizinischen Sachverständigen zu ergründen, ob die Verletzungen der Angegriffenen lebensgefährlicher Art waren. Damit zeigte der Senat den Angeklagten aber auch offen, dass es deren Beteuerungen, nicht in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, nur wenig Glauben schenkt.
Bei den Befragungen der Mediziner ging es insbesondere um die Frage, ob die Rippenbrüche, von denen ein 49-jähriger Ungar dem Gericht bereits im Juni berichtet hatte, eine Folge des Angriffs auf ihn waren oder, wie von mehreren Verteidigern vermutet, zu diesem Zeitpunkt bereits existierten und erst durch das Röntgen nach dem Überfall entdeckt wurden. Eine ausführliche Erörterung eines Mediziners zur Problematik von „verschobenen“ und „nicht-verschobenen Rippenbrüchen“ brachte dazu am Montag aber nur hervor, dass die Theorie der Verteidiger zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Einer der Anwälte gab daraufhin eine Erklärung ab, in der er dem 49-Jährigen, der selbst nicht anwesend war, vorwarf, „hinsichtlich der Folgen seiner Verletzungen übertrieben“ zu haben.
Ein anderes Bild ergab aber das Gutachten, das Wolfgang Eisenmenger am Dienstag vortrug. Der ehemalige Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München ist zwar seit 2009 im Ruhestand, wird aber aufgrund seiner Erfahrung bis heute von Gerichten bei kniffligen Fällen als Sachverständiger hinzugezogen. Mit den Verletzungen der Hammerbande-Opfer war Eisenmenger bereits vertraut, da er den Prozess gegen Hanna S. vor dem OLG München, bei dem die Angriffe im letzten Jahr ebenfalls verhandelt wurden, auch als Sachverständiger verfolgt hatte. Und Eisenmenger kam am Ende seiner fast dreistündigen Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass nicht ausnahmslos allen, aber zumindest den meisten Opfern Verletzungen zugefügt wurden, die „potenziell lebensgefährlich“ waren. „Wenn mit solchen Schlagstöcken gearbeitet wird, besteht grundsätzlich Lebensgefahr, wenn sie gegen den Kopf eingesetzt werden“, sagte der renommierte Rechtsmediziner. Dabei verwies er darauf, dass die Begutachtung der Verletzungen von Erfurter Opfern sowie der dabei benutzten und später asservierten Schlagstöcke ergeben habe, dass einer der Angriffe mit einer Kraft zwischen dreieinhalb und vier Kilonewton ausgeführt wurde.
„Dass das Gehirn nicht betroffen war, war bei einem der Herren ein Glücksfall“
Aber auch weitere Komplikationen, Hirnblutungen oder Ersticken durch das Einatmen von Blut oder Erbrochenem können bei Verletzungen dieser Art zu Lebensgefahr führen, erläuterte Eisenmenger weiter. Bei dem 49-jährigen Ungarn hätten dessen Verletzungen sogar „zu zwei potenziellen Lebensgefahren“ geführt; einer aufgrund der Schläge gegen dessen Kopf sowie einer weiteren Lebensgefahr aufgrund „der Tritte gegen die rechte Rumpfseite des am Boden liegenden Herrn“. Dessen Rippenbrüche sehe er „eher durch die Tritte als durch Schlagwerkzeuge" verursacht. Dass „frische Rippenbrüche beim ersten Röntgen nicht auffallen“, sei „nicht ungewöhnlich“, erklärte Eisenmenger. Damit wäre die von den Verteidigern angezweifelte Erklärung des Ungarn, die Rippenbrüche und die daraus resultierenden Schmerzen seien erst später aufgefallen, durchaus glaubwürdig.
Als der Senatsvorsitzende wissen wollte, ob bei einem der Opfer „konkrete Gefahr bestand, dass der Tod eintritt“, antwortete der Rechtsmediziner jedoch anfänglich vorsichtig: „Die potenziellen Lebensgefahren haben sich nicht verwirklicht“, sagte er. Lars Bachler aber blieb hartnäckig: „War das nur einem glücklichen Zufall zu verdanken?“, wollte der Vorsitzende wissen. Daraufhin wurde Wolfgang Eisenmenger konkreter und sprach erneut den Überfall auf zwei Mitglieder der rechtsextremen Neue Stärke Partei (NSP) in Erfurt an: „Dass das Gehirn nicht betroffen war, war bei einem der Herren ein Glücksfall“, sagte der Rechtsmediziner. „Das war ganz dünnes Eis.“ Mehrere Verteidiger aber gaben nicht auf und stellten kurz vor Sitzungsende weitere Anträge, überwiegend mit dem Ziel, zu beweisen, dass einige der Budapester Opfer keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten hätten.
Ein schon vor Wochen gestellter Beweisantrag der Verteidiger, die Bundesanwaltschaft solle offenlegen, ob und was sie den ungarischen sowie den US-Behörden über ihre Mandanten mitgeteilt habe, wurde jedoch vom Strafsenat abgelehnt. Lars Bachler begründete die Ablehnung damit, dass der Antrag lediglich die „zukünftige persönliche Betroffenheit der Angeklagten“ betreffe, aber nicht die Aufklärung des angeklagten Sachverhalts. Damit sei es kein Beweisantrag in Sinne der Strafprozessordnung, sagte Bachler. Außerdem gebe es keine Hinweise dafür, dass deutsche Behörden Informationen über die Angeklagten an die Behörden anderer Länder weitergegeben haben sollen. In den USA ist die auch als „Antifa Ost“ bezeichnete Hammerbande als Terror-Organisation eingestuft.
„Identifizierende Berichterstattung“
Ein ähnliches Schicksal könnte auch der Antrag erleiden, den einer der Verteidiger von Moritz S. am Dienstag noch stellte: Der Anwalt will, dass Presseveröffentlichungen der Bild-Zeitung und der Jungen Freiheit, in denen sein Mandant mit Klarnamen benannt und unverpixelt auf Bildern gezeigt wird, in der Beweisaufnahme gezeigt und verlesen werden. Die „identifizierende Berichterstattung verletze Persönlichkeitsrechte“ und werde nun „von anderen rechten Medien“ übernommen, bei denen der volle Name von Moritz S. ebenfalls genannt sowie sein Gesicht unverpixelt gezeigt wird. Darin sei auch eine „Vorverurteilung“ zu sehen, die mit einem „außerstrafrechtlichen Sanktionsdruck“ verbunden sei, der mit einer „Stigmatisierung“ seines Mandanten verbunden sei und auf ihn sowie seine Familie „tiefgreifende Auswirkungen“ habe, führte der Verteidiger aus.
Tatsächlich hatten Bild-Zeitung und Junge Freiheit 2023 entsprechende Fahndungsfotos der ungarischen Polizei veröffentlicht, die die heute in Düsseldorf Angeklagten unverpixelt zeigen und mit ihrem vollen Namen benennen. Dies war jedoch in Rahmen der damaligen Fahndung nach den zu diesem Zeitpunkt noch flüchtigen Tatverdächtigen erfolgt und nicht im Kontext einer Berichterstattung über eine Anklage oder gar eine laufende Gerichtsverhandlung.
Allerdings sind die Namen und die unverpixelten Bilder noch im Netz und werden nun offenbar durch andere Webseiten weiter verbreitet, was tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt. Dennoch bleibt unklar, was der Verteidiger von Moritz S. mit diesem Antrag erreichen will, da solche Verstöße zivilrechtlich geahndet werden und der Strafsenat eines OLG da nur wenig bewirken kann. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 vergeben.

Im umgekehrten Falle hätten rechte Schläger längst als Terroristen lebenslänglich kassiert. Ich habe da an unserer stalinistischen Justiz keine Zweifel.
Also wenn fünf Leute mit Hämmern und Baseballschlägern auf einen einzigen Menschen permanent einschlagen, dann ist die Tötungsabsicht doch klar ersichtlich. Das Opfer ist für sein Leben gekennzeichnet und gebrochen. Muss es erst wirklich tot sein um solche gestörten Kreaturen aus dem Verkehr zu ziehen? 10 Jahre Steinbruch für jeden Minimum! Dort können sie sich mit ihren Hämmern austoben!
Das Tot- und Krankspritzen der eigenen Bevölkerung erfolgt bis heute mit Duldung der Justiz, die ihre Kernaufgabe Gefahrenabwehr komplett zum Gefallen der sozialistischen Blockparteien verweigert und munter Kritiker bestraft.
Versuchter Mord einer schwerst kriminellen, terroristischen Vereinigung!!! Als Strafe sollte diesen retardierten Soziopathen von den Opfern GENAU das Gleiche zugefügt werden, wie sie es erlitten haben. Da diese dafür aber viel zu menschlich sein dürften, sollten diese Terroristen lebenslang in den Steinbruch, bei fauligem Wasser & schimmligem Brot…
Ich frage mich was das für ein renommierter „Gutachter“ ist, welcher nicht in der Lage ist die potentiell zerstörerische Kraft eines bewegten Gegenstandes (Schlagstock) in der einzig sinnvollen Einheit „Joule“ oder „Newtonmeter“ anzugeben. Diese ergibt sich aus der kinetischen Energie des bewegten Gegenstandes (1/2*m*v²). Stattdessen hantiert er mit der Kraft in Newton herum was für bewegte Objekte und der in ihnen enthaltenen Energie völlig sinnbefreit ist.
„Mehrere Verteidiger (…) stellten (…) Anträge, überwiegend mit dem Ziel, zu beweisen, dass einige der Budapester Opfer keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten hätten.“
Hmmm.
Seit wann ist es erheblich, ob die Tatmittel geeignet waren, den mutmaßlich beabsichtigten Erfolg zu erzielen, zumal in einem Staatsschutzprozess? Im Fall der „Rollator-Putschisten“ interessiert sich das Gericht nicht dafür. Ebenso wie im abgeschlossenen Verfahren gegen die „Kofferbomber von Köln“:
Die damals aufgestellte 30-köpfige SOKO stellte nach drei Tagen öffentlich fest, dass, wie auch immer man die sichergestellten Koffer und ihren Inhalt deuten möge, es sich „definitiv nicht um Sprengvorrichtungen“ gehandelt habe. Flugs zog die Bundesanwaltschaft den Fall an sich, und fand die Sprachregelung: „Die Kofferbomben waren konstruktionsbedingt nicht explosionsfähig“. So hatte man den Ermittlungsansatz „Anschlagsversuch“ juristisch gerettet.
Den entsprechenden Tatwillen / Plan lieferte die Libanesische Justiz nach dem Verhör eines der Verdächtigen, der sich in seine Heimat abgesetzt hatte. Die Aussage kam g a n z s i c h e r unter Beachtung der auch hier üblichen menschenfreundlichen Standards im Polizeigewahrsam zustande . . .
@Marc Greiner: In den so beliebten „True Crime“ Serien werden die Opfer in teilweise obzöner Weise noch Jahre und Jahrzehnte später geschändet. Da gibt es Aufnahmen von Tatorten in den Wohnungen der Opfer, selbst bis in die Toiletten hinein, da kann man persönliche Wohnungsgseinrichtungen der Opfer sehen und selbst die Leichen mit Blutlachen, wo lediglich der Kopf verpixelt ist. Das geht alles nur in Kooperation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft, was in der RBB True Crime Serie auch offensichtlich ist, weil die Staatsanwälte, Polizisten und teilweise auch Richter dort persönlich Stellung nehmen. Die Täter dagegen haben in denselben Sendungen absoluten „Persönlichkeitsschutz“, Name geändert oder anonymisiert, Fotos von den Tätern gibt es nicht mal verpixelt, aber deren Opfer und deren Wohnungsgseinrichtungen werden bis in die Kühlschränke und Toiletten hinein gezeigt. Gleichzeitig wird auch noch Mitleid mit den Opfern geheuchelt.
Im übrigen bin ich für ein HammerVerbot. Wenn es den Hammer und die Hämmer nicht gegeben hätte, dann hätte es auch keine Hammer Bande gegeben.
Warum eigentlich Hammer Bande? Wurde nur ein Hammer benutzt? War es möglicherweise tatsächlich keine Hammer Bande, sondern eine Hämmer Bande?