Am Montag verurteilte ein Gericht in Istanbul Fazıl Say zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung. Die Begründung des Gerichts folgte am Donnerstag und umfasste zehn Seiten. Das Gericht vertritt die Auffassung, Says Äußerungen seien nicht innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit und dass diese ihm nicht das Recht gebe, religiöse Werte zu verletzen. Die Aussagen Says verletzten die ersten und die dritte Klausel des Artikels 216 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK). Diese Klauseln betreffen die Straftatbestände „Schüren von Hass und Feindschaft in der Öffentlichkeit”“ sowie „Beleidigung religiöser Werte“. Das Gericht sagt in seiner Begründung, dass es erwiesen sei, dass Say offen die heiligen Werte des Islam, des Christentums und des Judentums, wie Himmel, Hölle und Jungfrauen in seine Tweets beleidigt habe.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/04/21/der-fall-fazil-say-die-tuerkei-als-islamistischer-front-staat/