Henryk M. Broder / 16.04.2022 / 06:25 / Foto: www.parlament.ch / 200 / Seite ausdrucken

Hier irrt Roger Koeppel

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die „Unschuldsvermutung". Auch im Falle von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, meint Roger Koeppel. Henryk Broder widerspricht.

Roger Koeppel, Verleger und Chefredakteur der Zürcher „Weltwoche“, ist „entsetzt darüber, wie elementare rechtsstaatliche Grundsätze jetzt einfach so außer Kraft gesetzt werden…“. 

Ein Grund für Koeppels Entsetzen ist „der unbedachte Auftritt“ des amtierenden Bundespräsidenten der Schweiz auf dem Bundesplatz in Bern „an der Seite des ukrainischen Staatsoberhaupts Wolodymyr Selinski“, wobei der schweizerische Präsident den ukrainischen Präsidenten als „meinen Freund Wolodymyr“ bezeichnete, was wiederum Koeppel zu der Frage veranlasst, „ob der Schweizer Bundespräsident tatsächlich der Meinung ist, dass er mit diesem Verhalten dem Ansehen der Schweizerischen Neutralität in der Welt, der Glaubwürdigkeit der Neutralität und auch der möglichen Vermittlertätigkeit, der Ur-Funktion der Schweiz als Friedensschlichter, gedient oder ob er nicht doch genau diese Qualität der Schweiz geradezu mit dem Presslufthammer zertrümmert hat“. 

Es gehe vor allem um das Prinzip der „Unschuldsvermutung“ sagt Koeppel. „Die Medien, die Gerichtshöfe der Moral, kennen keine Prozessordnung“, für die Journalisten stehe fest, „wir haben hier klare Kriegsverbrechen in Butscha, und es ist noch viel, viel klarer, wer hier der bereits überführte Übeltäter ist, es sind natürlich die Russen“. Selbstverständlich sei das „eine plausible und vielleicht wahrscheinliche Möglichkeit“, aber: „Was ein Kriegsverbrecher ist, bestimmen nicht die Medien, nicht die Politiker, nicht die Intellektuellen und die Meinungsmacher, das bestimmen die Richter an den eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunalen“.

Selbstjustiz, beinahe schon Lynchjustiz

Die Europäische Union, die sich „immer als Gralshüterin des Rechtsstaates inszeniert“, so Koeppel weiter, „verliert gerade komplett die Proportionen aus dem Auge und verfällt in diese Art der Selbstjustiz, um das Wort Lynchjustiz zu vermeiden“. Es gehe nicht an, dass „das Festhalten an der Unschuldsvermutung bereits als Stellungnahme für den Feind, als Landesverrat gedeutet wird“. Hier ist „definitiv etwas ausgerenkt worden“, aber er sei „voller Zuversicht, zumindest was die Schweiz angeht,“ dass es sich wieder einrenken werde.

Da ich kein Schweizer bin, ist ein möglicher Schaden am „Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt“ derzeit nicht meine größte Sorge. Angesichts der Nachrichten aus der Ukraine halte ich das für eine Petitesse, über die wir uns unterhalten können, wenn die russischen Truppen die Ukraine verlassen haben, je eher desto besser. Ausgangspunkt aller Überlegungen, wie der „Konflikt“ beendet werden könnte, muss die unbestreitbare Tatsache sein, dass Russland die Ukraine überfallen hat – und nicht umgekehrt. Es ist nicht die Ukraine, die Russland das Existenzrecht abspricht, es ist Russland, das die Ukraine als souveränen Staat vernichten will. 

Um es auf ein ganz einfaches Beispiel herunterzubrechen: Wenn A in das Haus von B einbricht, dann liegt die Vermutung nahe, dass A von einer bösen Absicht angetrieben wird und nicht B. Es sei denn, B wäre verpflichtet, sein Haus zu räumen und es A zu übergeben, um ihm die Mühsal des Einbrechens zu ersparen. 

Die perfekte Täter-Opfer-Umkehr

In diesem Zusammenhang von einer Missachtung „elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze“ wie z.B. der „Unschuldsvermutung“ zu sprechen, ist eine ungeheuerliche Frivolität, die ich nicht einmal einem nahen Verwandten aufgrund irgendeiner traumatischen Erfahrung durchgehen lassen würde. Natürlich dient ein solcher Vorwurf der Entlastung des Täters und der Belastung des Opfers. Es ist die perfekte Täter-Opfer-Umkehr, wie wir sie aus der jüngeren Geschichte kennen. Die Türken fühlten sich von ihren armenischen Nachbarn dermaßen bedroht, dass sie anderthalb Millionen von ihnen vertreiben und umbringen mussten. Der Völkermord an den Armeniern war die Blaupause für den Holocaust an den Juden, die dem Deutschen Reich „den Krieg erklärt“ hatten, wie es die letzten Alt-Nazis noch heute behaupten. 

Vom Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ war keine Rede, als russische Panzer am 24. Februar in die Ukraine einfielen. Russland hatte nicht einmal eine formelle Kriegserklärung an die Ukraine abgegeben. Als Grund für die Intervention wurde die Notwendigkeit einer „Entnazifizierung“ der Ukraine angegeben. 

Also gut, nehmen wir für einen Moment an, die Toten von Butscha waren alle Komparsen des Kiewer Stadttheaters, die so taten, als wären sie von den Russen massakriert worden. Was ist mit den Kulissen, den ausgebrannten Autos, den zerbombten Häusern? Waren das auch Theater-Requisiten?

War Hitler kein Massenmörder?

Wenn für die Kollateralschäden der russischen Invasion die „Unschuldsvermutung“ gelten soll, wenn man also das Urteil eines „eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunals“ abwarten muss, dann dürfte man auch die drei schlimmsten Massenmörder des 20. Jahrhunderts – Stalin, Hitler und Mao – nicht Massenmörder nennen, allenfalls „mutmaßliche“ Massenmörder. Und wer es wagen sollte, Pol Pot, Idi Amin und Kaiser Bokassa „Mörder“ nachzurufen, könnte gemäß §189 des StGB wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vor Gericht landen, eine Unbill, die den drei Blutsaugern erspart blieb.

Niemand bestreitet, dass die „Unschuldsvermutung“ ein wichtiges Instrument des Rechts ist. Das Prinzip „nulla poena sine lege“, keine Strafe ohne Gesetz, ist es auch.

Es besagt, dass ein Verhalten nur dann als Verbrechen verfolgt werden kann, wenn es zur Tatzeit als Straftat galt. Dieses sogenannte „Rückwirkungsverbot“ wurde von den Alliierten nach dem Krieg außer Kraft gesetzt, um die Nürnberger Prozesse durchführen zu können. Denn „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ waren keine Straftaten im Sinne des Gesetzes. Die kriminelle Energie der Nazis übertraf alles bis dahin Gewesene. 

Es wird eine Weile dauern, bis sich die Juristen darüber verständigt haben, ob die „Spezialoperation“ der russischen Armee, die kein Krieg sein darf, den Tatbestand des Völkermords erfüllt oder „nur“ als Kriegsverbrechen gewertet wird.

Die „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken

Für die Annahme der „Unschuldsvermutung“ ist diese Unterscheidung irrelevant. Die Unschuldsvermutung sichert jedem mutmaßlichen Täter einen fairen Prozess zu. Sie gilt nicht gegenüber einem Kollektiv, das sich zum Morden verabredet hat. So wie es keine kollektive Schuld gibt, gibt es auch keine kollektive Unschuld. 

Es steht jedem frei zu glauben, woran er glauben will. Dass der Klimawandel kein Naturphänomen, sondern anthropogenen Ursprungs ist, dass die Mondlandung in der Wüste von Nevada in Szene gesetzt wurde, dass 9/11 ein Projekt der CIA in Zusammenarbeit mit dem Mossad war oder dass die Erde eine flache Scheibe ist, die in einem See aus Natronlauge schwimmt. 

Im Falle des russischen Überfalls auf die Ukraine allerdings müsste allein die Tatsache, dass jedem russischen Bürger, der die „Spezialoperation“ einen Krieg nennt, bis zu 15 Jahre Haft drohen, reichen, um eine „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken zu entzaubern. Wer angesichts der Bilder und der Berichte von einer „Unschuldsvermutung“ phantasiert, will sagen, dass man nichts ausschließen kann, nicht einmal, dass die Ukrainer sich selbst überfallen haben, womöglich in der Hoffnung, in den Genuss eines von der EU aufgestellten „Wiederaufbaufonds“ zu kommen. 

Solchen Leuten ist alles zuzutrauen, auch dass sie sich von einem Panzer überrollen lassen, um in die Nachrichten zu kommen, ohne Rücksicht auf elementare rechtsstaatliche Grundsätze und das Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt.

Der Beitrag ist gekürzt in der Zürcher Weltwoche erschienen

Foto: www.parlament.ch via Wikimedia Commons

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Heinrich Friedrich Klemm / 16.04.2022

Die einzige zu akzeptierende Meinung kann nur mit ausreichender Fachkompetenz von einer Person*In aus dem “Völkerrecht” kommen - und nicht von jemanden der irgendwas mit Medien macht…. Und in den Wunsch nach “Lieferung schwerer Waffen” aus DE in die UKR ist das Verdikt schon gefällt - Broder hat Recht.

STeve Acker / 16.04.2022

Detlef Rogge “Kaum anzunehmen, daß ukrainische Soldaten etwa vierhundert ukrainische Zivilisten massakrieren, um es propagandawirksam dem russischen Okkupanten in die Schuhe “ und wenn es sich um Kollaborateure, oder vermeintlcihe Kollaborateure handelte ? Viele der Toten trugen eine weisse Armbinde. Es gibt eine Meldung der ukrainsichen Agentur Lb. ua   vom 2.4. dass die Stadt grad von “saboteuren und komplizen der Russen gesäubert wird”

A. Groma / 16.04.2022

Herrn Brodders Einschätzung trifft den Sachverhalt zu 100%. Die Kommentare der unzählingen Putin- und Trump-Versteher verleiden einem jedoch inzwischen das Studium der Achse in beträchtlichem Maße, und das nicht nur zu diesem Thema. Das einzig Vernünftige, was Trump in seiner Zeit z.B. getan hat, war aus diesem idiotischen Pariser Klimaabkommen auszusteigen. Aber wie auch hier seine Stories um die angeblich gefälschte Wahl kolporiert wurden, ist nicht nur nervend, sondern für die Verfasser müsste es peinlich sein. Und genauso verhält es sich mit all den Kommentaren, die hier teilweise in dem Sinn, dass Putin durch die aggressive Expansionspolitik der NATO zu seinem Handeln gezwungen wurde, abgegeben werden.

Günter H. Probst / 16.04.2022

Die Menschen in Gebieten, die von russischen Soldaten eingenommen werden, müssen damit rechnen, wahllos oder wahlvoll erschossen, geplündert oder vergewaltigt zu werden. Das haben die russischen Soldaten der Roten Armee in allen besetzten Gebieten so gemacht und das machen sie heute wieder. Da die Russen nach dem 2.Weltkrieg alle besetzten Gebiete, mit Ausnahme Jugoslawiens, unter politischer Kontrolle hielten, sorgten sie dafür, daß keines dieser Kriegsverbrechen untersucht und geurteilt wurde. Nur Jugoslawien brachte das Weißbuch über die russischen Verbrechen in Jugoslawien heraus. Auch jetzt haben die Mörder, Plünderer, und Vergewaltiger nicht damit gerechnet, daß sie die besetzetn Gebiete in der Ukraine wieder verlassen würden, und ihre Verbrechen dokumentiert werden können. Um die ganzen Verbrechen der Russen sichtbar zu machen, wäre es zu wünschen, daß es den Ukrainern gelingt, die Russen aus allen besetzten ukrainischen Gebieten zu verjagen. Der psychosoziale Hintergrund für diese Verbrecherhaltung dürfte in der inhumanen Haltung der einfachen Soldaten in de Armee liegen. Der Haß, den diese hegen, und die von einem Angriffskrieg für sich nichts zu gewinnen hätten, wird von den verantwortlichen militärischen Vorgesetzten auf allen Ebenen auf die gegenerische Bevölkerung umgebogen und soll die Soldaten durch Töten, Plündern und Vergewaltigen bei Laune halten. Selbstverständlich sind die russische Armee, die Geheimdienste und die Politker für diese Kriegsverbechen verantwortlich. Aber sie können sich ja hinter ihren A-Waffen verstecken.

T. Schneegaß / 16.04.2022

@Jürgen Schäfer: Was zeichnet denn einen “Links-Patrioten” wie Sie aus? Geschichtswissen kann es nun wirklich nicht sein. Und was ist denn dann ein “Rechts-Patriot”? Kann ich auch ein “Mittel-Patriot” sein? Bitte klären Sie mich auf, der liebe Gott hat mich leider nicht ganz so üppig mit Intelligenz bedacht wie Sie.

STeve Acker / 16.04.2022

Johannes Schumann also ich höre den begriff Völkermord permanent von westlichen Politikern und Medien in Bezug auf die Russen. Ich finde es nicht gut diesen Begriff so inflationär zu verwenden. So furchtbar es ist, was da passiert, es absolut nicht zu vergleichen mit dem Holocaust, dem Völkermord an den Herrero, oder in Ruanda , wo versucht wurde ein ganzes Volk zu ermorden, auszulöschen.

Johannes Schumann / 16.04.2022

@Ilona Grimm: Die rote Armee hat Auschwitz befreit, allerdings. Aber wäre Auschwitz in der Normandie gewesen, hätten es die Amerikaner getan. Die Sowjets waren nicht daran interessiert, Auschwitz zu befreien. Es war einfach nur zufällig auf dem Weg nach Berlin gewesen. Aus einem geographischen “Vorteil” versuchen Sie, einen moralischen Pluspunkt zu generieren. Ohne Stalin hätte es wahrscheinlich gar keinen 2. Weltkrieg gegeben, denn Stalin war zwei Jahre lang Verbündeter Hitlers. Und für die Völker, die unter Stalin leben mussten, war das alles kein Zuckerschlecken. Stalin hatte vielleicht nicht wie Hitler eine systematische Ermordung eines Volkes geplant, aber auch Stalin hatte seine Mordmaschinerien. Er vernichtete die Menschen in den Arbeitslagern und das waren nicht wenige. Ich lese gerade Solschenizyn. Kann ich Ihnen auf empfehlen.

J.Pomer / 16.04.2022

Es steht außer Frage, dass Verbrechen begangen werden - von beiden Seiten. Welche Seite die größeren Verbrechen begeht - da gibt es durchaus Unstimmigkeiten, auch bei dem Massaker in Buscha. Die Ukrainer haben, ganz offensichtlich und vor Kameras, gefangene Russen hingerichtet, oder anderen, gefesselten Russen, in die Beine geschossen. Es steht natürlich außer Frage, dass Russland dieses sinnlose Gemetzel begonnen hatte (ohne auf Majdan und Minsk näher einzugehen). Sehr geehrter Herr Broder, Ihre Entschlossenheit, sich eindeutig zu positionieren, fällt mir seit dem Anfang des Krieges auf. Ich lese fast alle Ihre Schriften und kann mich nicht erinnern, dass sie die Taten der anderen, der westlichen Großmacht, derart entschieden, verurteilten. Und da gab es, das werden Sie zugeben, nicht wenige…

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