Henryk M. Broder / 16.04.2022 / 06:25 / Foto: www.parlament.ch / 200 / Seite ausdrucken

Hier irrt Roger Koeppel

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die „Unschuldsvermutung". Auch im Falle von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, meint Roger Koeppel. Henryk Broder widerspricht.

Roger Koeppel, Verleger und Chefredakteur der Zürcher „Weltwoche“, ist „entsetzt darüber, wie elementare rechtsstaatliche Grundsätze jetzt einfach so außer Kraft gesetzt werden…“. 

Ein Grund für Koeppels Entsetzen ist „der unbedachte Auftritt“ des amtierenden Bundespräsidenten der Schweiz auf dem Bundesplatz in Bern „an der Seite des ukrainischen Staatsoberhaupts Wolodymyr Selinski“, wobei der schweizerische Präsident den ukrainischen Präsidenten als „meinen Freund Wolodymyr“ bezeichnete, was wiederum Koeppel zu der Frage veranlasst, „ob der Schweizer Bundespräsident tatsächlich der Meinung ist, dass er mit diesem Verhalten dem Ansehen der Schweizerischen Neutralität in der Welt, der Glaubwürdigkeit der Neutralität und auch der möglichen Vermittlertätigkeit, der Ur-Funktion der Schweiz als Friedensschlichter, gedient oder ob er nicht doch genau diese Qualität der Schweiz geradezu mit dem Presslufthammer zertrümmert hat“. 

Es gehe vor allem um das Prinzip der „Unschuldsvermutung“ sagt Koeppel. „Die Medien, die Gerichtshöfe der Moral, kennen keine Prozessordnung“, für die Journalisten stehe fest, „wir haben hier klare Kriegsverbrechen in Butscha, und es ist noch viel, viel klarer, wer hier der bereits überführte Übeltäter ist, es sind natürlich die Russen“. Selbstverständlich sei das „eine plausible und vielleicht wahrscheinliche Möglichkeit“, aber: „Was ein Kriegsverbrecher ist, bestimmen nicht die Medien, nicht die Politiker, nicht die Intellektuellen und die Meinungsmacher, das bestimmen die Richter an den eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunalen“.

Selbstjustiz, beinahe schon Lynchjustiz

Die Europäische Union, die sich „immer als Gralshüterin des Rechtsstaates inszeniert“, so Koeppel weiter, „verliert gerade komplett die Proportionen aus dem Auge und verfällt in diese Art der Selbstjustiz, um das Wort Lynchjustiz zu vermeiden“. Es gehe nicht an, dass „das Festhalten an der Unschuldsvermutung bereits als Stellungnahme für den Feind, als Landesverrat gedeutet wird“. Hier ist „definitiv etwas ausgerenkt worden“, aber er sei „voller Zuversicht, zumindest was die Schweiz angeht,“ dass es sich wieder einrenken werde.

Da ich kein Schweizer bin, ist ein möglicher Schaden am „Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt“ derzeit nicht meine größte Sorge. Angesichts der Nachrichten aus der Ukraine halte ich das für eine Petitesse, über die wir uns unterhalten können, wenn die russischen Truppen die Ukraine verlassen haben, je eher desto besser. Ausgangspunkt aller Überlegungen, wie der „Konflikt“ beendet werden könnte, muss die unbestreitbare Tatsache sein, dass Russland die Ukraine überfallen hat – und nicht umgekehrt. Es ist nicht die Ukraine, die Russland das Existenzrecht abspricht, es ist Russland, das die Ukraine als souveränen Staat vernichten will. 

Um es auf ein ganz einfaches Beispiel herunterzubrechen: Wenn A in das Haus von B einbricht, dann liegt die Vermutung nahe, dass A von einer bösen Absicht angetrieben wird und nicht B. Es sei denn, B wäre verpflichtet, sein Haus zu räumen und es A zu übergeben, um ihm die Mühsal des Einbrechens zu ersparen. 

Die perfekte Täter-Opfer-Umkehr

In diesem Zusammenhang von einer Missachtung „elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze“ wie z.B. der „Unschuldsvermutung“ zu sprechen, ist eine ungeheuerliche Frivolität, die ich nicht einmal einem nahen Verwandten aufgrund irgendeiner traumatischen Erfahrung durchgehen lassen würde. Natürlich dient ein solcher Vorwurf der Entlastung des Täters und der Belastung des Opfers. Es ist die perfekte Täter-Opfer-Umkehr, wie wir sie aus der jüngeren Geschichte kennen. Die Türken fühlten sich von ihren armenischen Nachbarn dermaßen bedroht, dass sie anderthalb Millionen von ihnen vertreiben und umbringen mussten. Der Völkermord an den Armeniern war die Blaupause für den Holocaust an den Juden, die dem Deutschen Reich „den Krieg erklärt“ hatten, wie es die letzten Alt-Nazis noch heute behaupten. 

Vom Grundsatz der „Unschuldsvermutung“ war keine Rede, als russische Panzer am 24. Februar in die Ukraine einfielen. Russland hatte nicht einmal eine formelle Kriegserklärung an die Ukraine abgegeben. Als Grund für die Intervention wurde die Notwendigkeit einer „Entnazifizierung“ der Ukraine angegeben. 

Also gut, nehmen wir für einen Moment an, die Toten von Butscha waren alle Komparsen des Kiewer Stadttheaters, die so taten, als wären sie von den Russen massakriert worden. Was ist mit den Kulissen, den ausgebrannten Autos, den zerbombten Häusern? Waren das auch Theater-Requisiten?

War Hitler kein Massenmörder?

Wenn für die Kollateralschäden der russischen Invasion die „Unschuldsvermutung“ gelten soll, wenn man also das Urteil eines „eigens dafür erfundenen und zuständigen Kriegsverbrechertribunals“ abwarten muss, dann dürfte man auch die drei schlimmsten Massenmörder des 20. Jahrhunderts – Stalin, Hitler und Mao – nicht Massenmörder nennen, allenfalls „mutmaßliche“ Massenmörder. Und wer es wagen sollte, Pol Pot, Idi Amin und Kaiser Bokassa „Mörder“ nachzurufen, könnte gemäß §189 des StGB wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ vor Gericht landen, eine Unbill, die den drei Blutsaugern erspart blieb.

Niemand bestreitet, dass die „Unschuldsvermutung“ ein wichtiges Instrument des Rechts ist. Das Prinzip „nulla poena sine lege“, keine Strafe ohne Gesetz, ist es auch.

Es besagt, dass ein Verhalten nur dann als Verbrechen verfolgt werden kann, wenn es zur Tatzeit als Straftat galt. Dieses sogenannte „Rückwirkungsverbot“ wurde von den Alliierten nach dem Krieg außer Kraft gesetzt, um die Nürnberger Prozesse durchführen zu können. Denn „Völkermord“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ waren keine Straftaten im Sinne des Gesetzes. Die kriminelle Energie der Nazis übertraf alles bis dahin Gewesene. 

Es wird eine Weile dauern, bis sich die Juristen darüber verständigt haben, ob die „Spezialoperation“ der russischen Armee, die kein Krieg sein darf, den Tatbestand des Völkermords erfüllt oder „nur“ als Kriegsverbrechen gewertet wird.

Die „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken

Für die Annahme der „Unschuldsvermutung“ ist diese Unterscheidung irrelevant. Die Unschuldsvermutung sichert jedem mutmaßlichen Täter einen fairen Prozess zu. Sie gilt nicht gegenüber einem Kollektiv, das sich zum Morden verabredet hat. So wie es keine kollektive Schuld gibt, gibt es auch keine kollektive Unschuld. 

Es steht jedem frei zu glauben, woran er glauben will. Dass der Klimawandel kein Naturphänomen, sondern anthropogenen Ursprungs ist, dass die Mondlandung in der Wüste von Nevada in Szene gesetzt wurde, dass 9/11 ein Projekt der CIA in Zusammenarbeit mit dem Mossad war oder dass die Erde eine flache Scheibe ist, die in einem See aus Natronlauge schwimmt. 

Im Falle des russischen Überfalls auf die Ukraine allerdings müsste allein die Tatsache, dass jedem russischen Bürger, der die „Spezialoperation“ einen Krieg nennt, bis zu 15 Jahre Haft drohen, reichen, um eine „Unschuldsvermutung“ als Wunschdenken zu entzaubern. Wer angesichts der Bilder und der Berichte von einer „Unschuldsvermutung“ phantasiert, will sagen, dass man nichts ausschließen kann, nicht einmal, dass die Ukrainer sich selbst überfallen haben, womöglich in der Hoffnung, in den Genuss eines von der EU aufgestellten „Wiederaufbaufonds“ zu kommen. 

Solchen Leuten ist alles zuzutrauen, auch dass sie sich von einem Panzer überrollen lassen, um in die Nachrichten zu kommen, ohne Rücksicht auf elementare rechtsstaatliche Grundsätze und das Ansehen der schweizerischen Neutralität in der Welt.

Der Beitrag ist gekürzt in der Zürcher Weltwoche erschienen

Foto: www.parlament.ch via Wikimedia Commons

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Karl Mistelberger / 16.04.2022

Die Forderung für den Überfall Russlands auf die Ukraine die Unschuldsvermutung anzuwenden ist vergleichbar der Forderung zum Nachweis der Wirkung von Fallschirmen einen Doppelblindversuch durchzuführen.

S. Müller / 16.04.2022

“Solchen Leuten ist alles zuzutrauen”. Wer das sagt, hat das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht verstanden. Sein Grundsatz ist eben, dass es nicht nur für die gilt, “denen man es nicht zutraut”, sondern eben für alle, also genau für jene, denen es “zuzutrauen” ist. Es ist auch keine Parteinahme für den mutmasslichen Täter. Das Prinzip erfordert schlichtweg den klaren Beweis der Schuld - nicht mehr aber auch nicht weniger. Das ist insbesondere in einer Situation wichtig, in der es mehr als naiv ist zu glauben, dass nicht für beide Seiten gilt: “Das erste, was im Krieg verloren geht, ist die Wahrheit”.  Im Trommelfeuer der Propaganda und der Gefühle ist diese umso schwieriger auszumachen.

Hermann Ludewig / 16.04.2022

Es bedarf der Differenzierung! Erinnert sei an Kempowski - sowas kommt von sowas. Weder Herrn Koeppel noch Herrn Broder wird die Technik des Schwarzweißmalens bei der Betrachtung der Realität gerecht.

Albert Pflüger / 16.04.2022

Als Schweizer kann man sich allerdings durchaus fragen, ob es im Interesse des Landes ist, sich explizit auf eine Seite zu stellen. Das ist keine Frage der Justiz, mithin geht es nicht um Schuld. Es geht um Interessen.

Detlef Rogge / 16.04.2022

Die Definition dessen, was man Völkermord nennen darf, war einem steten Wandel unterzogen, Klarheit besteht offenbar unter Völkerrechtlern nicht. Vielleicht weiß Frau Baerbock, die ja mehr vom Völkerrecht herkommt, ja mehr. Klarheit besteht hingegen hinsichtlich des Bruchs des Ius ad Bellum; Rußland ist der Agressor, gleich was dem ersten Schuß vorausgegangen sein mag. Die Vorkommnisse in Butscha tragen den Charakter eines Massakers, also vielfacher Mord an unbewaffnetem, wehrlosem Zivil. Eine schwere Verletzung des Ius in Bello. Tatort, Tatzeit und sonstige Umstände ergeben eine hohe Wahrscheinlichkeit für russische Täterschaft. Fraglich bleibt: War die vorsätzliche massenhafte Tötung ukrainischen Zivils in Butscha eine geplante, gar angeordnete Tat, oder geschah sie affektiv, also ist sie Ausdruck individueller Abartigkeit einzelner russischer Soldaten? Weshalb versagte die Disziplinar- und Kommandogewalt, weshalb hört man nichts von russischer Militärjustiz hinsichtlich der Untersuchung jener Vorgänge? Man darf bedauerlicherweise annehmen, daß die Täter straffrei bleiben. Waren sich diese ihrer Straffreiheit von vorn herein bewußt? Existiert gar ein präventiver Gerichtserlaß, der in solchen Fällen grundsätzlich Amnestie garatiert? Andere Meinungen zur Täterschaft, leider auch hier unter der Leserschaft der Achse nicht so selten, bleiben unqualifiziert.

Wilfried Cremer / 16.04.2022

Lieber Herr Broder, es stimmt schon, dass Herr Koeppel sich vergaloppiert hat. Ihn zu widerlegen reicht indes nicht, auch die Argumente gegen Waffenlieferungen (die Frau Wagenknecht sehr deutlich vorbringt) zu entkräften. Israel z.B. macht da nicht mit (nicht nur, weil in Syrien die Russen einen Puffer gegen den Iran abgeben!).

Lothar Albrecht / 16.04.2022

Sehr geehrter Herr Broders, ein wunderbarer Artikel! Bitte unbedingt an die Weltwoche senden in der Hoffnung, dass Herr Koeppel Stellung nimmt. Ich habe die Weltwoche immer geschätzt aber seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine hat der Herausgeber sich zum Verteidiger der Aggressoren entwickelt. Merkt er nicht, das er immer mehr Unsinn schreibt?

Reinhart Max / 16.04.2022

Nach Herrn Broders Meinung begeht also automatisch jeder, der einen Krieg beginnt, Kriegsverbrechen und Völkermord und jeder der angegriffen wird, kann defacto Aufgrund der Tatsache, das er der Angegriffene ist, keine Kriegsverbrechen und keinen Völkermord begehen ? Ich glaube der russische Bevölkerungsanteil der Ukraine würde Ihnen hier nicht unbedingt zustimmen. Keiner hat abgestritten, das Russland den Krieg begonnen hat und das Russland frei von Kriegsverbrechen ist. Nur muss letzteres nach heutiger Rechtslage, trotzdem nachgewiesen und ein Urteil gesprochen werden. Und zwar von einem ordentlichen Gericht und nicht von Medien oder sonstigen Schreiberlingen. Und da hilft es auch nicht, zu behaupten Massaker im Vietnamkrieg, im römischen Reich, oder in der Steinzeit kamen ohne Gericht aus. Wir leben im Heute, die Nationalstaaten haben sich auf diese Rechtsprinzipen geeinigt, und wer nicht dem Diktator in Tun und Handeln folgen will, muss sich nun mal daran halten. Und soweit ich weis, werden Stalin und Mao nur vom Westen als Massenmörder bezeichnet. Proklamieren Sie doch mal in Peking auf einem öffentlichen Platz, das Mao ein Massenmörder ist. Allerdings würde ich empfehlen, vorher ihren Nachlass zu regeln. All zu schnell, verwechselt man die eigene Sicht, die westliche, mit der Sicht der ganzen Welt. Dem ist nicht so Herr Broder. Die Warheit liegt im Auge des Betrachters, und deshalb brauchen wir, hoffentlich, faire und neutrale Gericht und Strafverfahren um den Blick auf die Realität, vor lauter Moral, und vermeintlich eindeutiger Beweise, nicht zu verlieren.

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