Aufgrund der Verspätung eines Zeugen konnte der Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) gegen Mahmoud M. am Montag erst mit rund einer Stunde Verspätung beginnen. Mit „Ich habe mich verlaufen" und „Ich habe den falschen Bus genommen" bot der 30-jährige Syrer dem Gericht gleich zwei Erklärungen für sein Zuspätkommen an. Dann schilderte der im Februar 2025 in Deutschland eingereiste Mann, wie er Mahmoud M. in der Türkei als „ganz normalen Menschen" kennengelernt habe, über den er „nichts Negatives sagen" könne. Oder nicht wollte, denn der Zeuge behauptete selbst nach mehreren verwunderten Nachfragen des Vorsitzenden Richters Winfried van Grinten, sich in der Türkei nicht dafür interessiert zu haben, ob M. Bezüge zur Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) hatte: „Darüber haben wir nie nachgedacht."
Der 36-jährige Mahmoud M. verfolgt die Aussage seines ehemaligen Kumpels von der Anklagebank hinter Panzerglas. Der Syrer muss sich seit 2. März vor dem 5. Strafsenat des OLG verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem sunnitischen Muslim vor, sich dem IS spätestens im Mai 2015 in Syrien angeschlossen zu haben. Auch nach seiner Einreise in Deutschland im August 2023 sei Mahmoud M. der Terror-Organisation „weiter verbunden geblieben". In den Morgenstunden des 18. Mai 2025 habe der Syrer in der „Cutie"-Bar in Bielefeld „in schneller Abfolge" auf fünf Gäste eingestochen, um möglichst viele Menschen zu töten. Dazu habe er Tage zuvor ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern erworben. Vier Gäste wurden dabei lebensgefährlich verletzt. Mehrere Fußball-Fans rissen ihn jedoch zu Boden und traten auf ihn ein. Damit habe der 36-Jährige weitere Tatpläne nicht mehr umsetzen können. Mahmoud M. wurde am darauffolgenden Tag bei seinem Cousin in Heiligenhaus verhaftet. Den Messer-Angriff hatte der 36-Jährige bereits vor dem Prozess gegenüber einem psychiatrischen Gutachter gestanden. Die IS-Mitgliedschaft aber bestritten seine Anwälte bislang.
Die rund 75-minütige Zeugenvernehmung am Montag rang dem Senatsvorsitzenden erneut viel Disziplin und Geduld ab. Es sei ein „Schock" für ihn gewesen, als er auf TikTok von dem Messer-Anschlag erfahren habe, beteuerte der Zeuge. „Da waren keine Anzeichen erkennbar. Bei Allah, ich habe nichts bemerkt." Als Winfried van der Grinten den Zeugen mehrfach damit konfrontierte, er sei am 9. sowie am 15. Mai 2025 mit Mahmoud M. in der Bielefelder Tawhid-Moschee gesehen worden und ihn daran erinnerte, dass M. seine Messer in unmittelbarer zeitlicher Nähe dieser Moschee-Besuche gekauft hatte, wurde der 30-Jährige zunächst von Erinnerungslücken befallen. Der Senatsvorsitzende aber ließ nicht locker: „Und Sie sind jedes Mal dabei und bekommen nichts mit?" Daraufhin räumte der 30-Jährige zumindest den Messerkauf ein: „Da waren auch Küchensachen in dem Geschäft. Und dann fiel ihm ein, dass er noch ein Küchenmesser braucht. Und ein Messer hat er dann gekauft."
In Syrien einen Esel angezündet
Bei dem nächsten Zeugen handelte es sich um den in Solingen lebenden Neffen von Mahmoud M. Der nutzte sofort sein Aussageverweigerungsrecht als Verwandter des Angeklagten: „Ich möchte keine Angaben machen." Auch die Verwendung seiner Angaben gegenüber der Polizei erlaubte der junge Mann nicht. Der zumeist regungslos auf der Anklagebank sitzende Mahmoud M. wirkte für einen Moment erleichtert. Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages wurden drei Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Brackwede vernommen, in deren Hochsicherheitstrakt Mahmoud M. als Untersuchungshäftling einsitzt. Ein Schließer beschrieb den Syrer als „relativ ruhigen" Häftling, der allerdings „oft und lang" bete. Von einer anderen Darstellung, nachdem der Syrer nach seiner Inhaftierung in arabischer Sprache geprahlt habe, er sei „der Mann aus den Nachrichten, der in Bielefeld auf andere eingestochen" habe, wusste er nichts.
Weitere Vernehmungen von JVA-Mitarbeitern brachten aber hervor, dass Mahmoud M. in der Haft offenbar unterschiedliche Geschichten erzählt hatte. So berichtete eine JVA-Psychologin, der Syrer habe ihr erzählt, „dass er sich strangulieren möchte". Er habe „Angst vor dem Vollzugsdienst" und fürchte die „Rache von Geschädigten". Daraus hätten sich insgesamt sieben Gespräche durch eine Gittertür entwickelt, bei denen der Syrer eine „Lebensbeichte" abgelegt habe. So habe er nicht nur davon erzählt, in seiner Jugend sexuell missbraucht worden zu sein, sondern habe auch „Gewaltverbrechen beschrieben, die er in der Vergangenheit begangen habe". Dabei habe Mahmoud M. ihr berichtet, in Syrien „einen Esel angezündet", sich freiwillig für die Erschießung seines Bruders gemeldet, einen Mann mit einem Stein erschlagen zu haben, weil der ihm Zigaretten weggenommen habe, und eine Handgranate auf das Haus seines Vaters und seines Onkels geworfen zu haben, weil die sich „nie um ihn gekümmert" hätten. Er habe vier Mal versucht, sich zu erhängen, dafür aber „kein passendes Seil" gefunden. Seine Gewalttaten erklärte er der Psychologin auch damit, dass „Selbstbefriedigung seine Gedanken schädige". Außerdem habe ihn die IS-Propaganda davon überzeugt, „Ungläubige zu töten", was ihm „aber nun leid tue".
„Haben Sie das ernst genommen?", wollte Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus am Ende ihrer Schilderungen wissen. „Ich konnte es nicht einordnen. Vieles klang für mich nicht schlüssig", antwortete die JVA-Psychologin. Als sie erzählte, Mahmoud M. habe sie gefragt, ob er sich bei den Geschädigten des Messer-Attentats entschuldigen könne, rang van der Grinten sichtlich um Fassung: „Da vorne sitzt Frau S.", rief der Senatsvorsitzende und zeigte auf eine bei dem Anschlag schwer verletzte Nebenklägerin. „Sie ist eine der Geschädigten. Praktisch hat er hier jeden Tag die Möglichkeit, sich bei ihr zu entschuldigen." Mahmoud M. aber blickte auf der Anklagebank auch weiter ausdruckslos vor sich hin und zeigte auch in diesem Moment keine Bereitschaft, sich zu entschuldigen. Im Zuschauerraum verfolgten die Eltern der jungen Frau schockiert das Geschehen im Saal.
teilnahmslos und schweigend
Noch bizarrer wurde es, als ein junger Mann im Zeugenstand Platz nahm und sich als „Präventionsbeauftragter" und „Ansprechpartner für religiöse Fragen" der JVA vorstellte. Zuvor sei er der „externe Gefängnis-Imam" der JVA gewesen, sagte er. Seine Schilderungen hinterließen jedoch schnell den Eindruck, dass er sich bei Mahmoud M. mehr religiös-seelsorgerisch betätigt hatte. Auf mehrere verwunderte Nachfragen des Strafsenats und der Bundesanwaltschaft, warum er an einzelnen Stellen seiner Gespräche mit dem Syrer nicht weiter nachgefragt habe, flüchtete sich der Präventionsbeauftragte in die Darstellung, Mahmoud M. sei „ja noch nicht verurteilt". Bei Untersuchungshäftlingen sei seine „Hauptaufgabe, eine Vertrauensgrundlage herzustellen", redete er sich heraus.
Bei seinen Gesprächen mit Mahmoud M. habe ihm der 36-Jährige erzählt, er „schäme sich für seine Tat" und wolle den Opfern „Wiedergutmachung" leisten, behauptete der JVA-Präventionsbeauftragte. Winfried van der Grinten rief erneut „Da vorne sitzt Frau S." und verwies damit zum zweiten Mal auf die Möglichkeit einer Entschuldigung. Mahmoud M. aber blieb dabei, das nicht zu tun und schaute auch in diesem Moment weiter teilnahmslos und schweigend vor sich hin. Der JVA-Präventionsbeauftragte berichtete, die Teilnahmslosigkeit des Angeklagten gegenüber den Opfern seiner Tat sei auch bereits von einem „Extremismusbeauftragten" der Haftanstalt thematisiert worden. Ihm selbst habe Mahmoud M. erzählt, er habe vor Gericht „nur aus Scham die Augen gesenkt". Daraufhin sei dem Angeklagten in der JVA gesagt worden, dass er seine Reue vor Gericht „auch äußerlich zeigen" müsse. Mit dieser Darstellung begab sich der JVA-Präventionsbeauftragte aber auch auf einen gefährlich schmalen Grad zwischen Seelsorge und versuchter Strafvereitelung, denn einem offenkundig reuelosen Angeklagten, der seit Prozessbeginn jede Entschuldigung verweigert, Tipps zu geben, wie er vor Gericht Reue zeigen kann, könnte auch als letzteres gewertet werden.
Auch am Dienstag begann die Verhandlung mit einstündiger Verspätung. Und auch dieses Mal war ein unpünktlicher Zeuge der Grund. Als der 24-jährige Syrer endlich im Saal war, musste der Senat erst einmal dessen kompliziertes Verwandtschaftsverhältnis zu Mahmoud M. ergründen. Da dafür mehrere Generationen zurückgegangen und alles übersetzt werden musste, nahm die quälende Prozedur fast 20 Minuten in Anspruch. Sie endete allerdings damit, dass das Gericht dem jungen Mann kein Aussageverweigerungsrecht zubilligte. Dennoch konnte oder wollte auch er nur wenig über den Angeklagten wissen.
Reaktion habe „abfällig" gewirkt
Dafür erzählte der junge Syrer, warum der zuletzt in Heiligenhaus lebende Cousin von Mahmoud M. nicht auffindbar ist: „Der ist wieder in Syrien. Dort hat er geheiratet und einen Lkw gekauft." Das überraschte nahezu jeden im Saal, denn gegenüber den Behörden hatte der Cousin mehrfach von „Druck aus Syrien" berichtet, dem er ausgesetzt sei, weil er der Polizei nach dessen Tat den Aufenthaltsort des flüchtigen Mahmoud M. mitgeteilt habe. Als Nebenklage-Anwältin Stefanie Höke den Zeugen darauf ansprach, sagte der: „Den Druck hatte er hier. Er hat immer wieder Vorladungen bekommen." Gegen den Cousin wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt, weil er die Polizei erst nach langen Diskussionen mit seinem Mitbewohner informiert hatte.
Weitere Zeugenvernehmungen am Dienstag trugen dazu bei, das Verhalten von Mahmoud M. nach seiner Tat weiter zu rekonstruieren. So berichtete ein 26-jähriger Syrer davon, mit Mahmoud M. am Nachmittag „des besagten Tages", womit der 18. Mai 2025 gemeint war, mehrere Stunden im Zug verbracht zu haben. Dabei sei der Angeklagte „unruhig gewesen, weil er Angst vor einer Kontrolle hatte". Als er ihm erlaubt hatte, sein Handy zu benutzen, habe M. damit Sprachnachrichten versendet. Dann habe sein Landsmann ihm erzählt, er wolle in eine Stadt in den Niederlanden, „um dort zur Polizei zu gehen und Asyl zu beantragen", berichtete der 26-Jährige. Daraufhin hätten beide mit Hilfe der „DB App" eine Zugverbindung dorthin gesucht. An den Namen der Stadt konnte sich der junge Syrer aber nicht erinnern. Auch als Winfried van der Grinten den Zeugen mehrfach darauf hinwies, dass die „DB App" ebenso wie Google Suchverläufe speichere, konnte oder wollte der nichts dazu sagen.
Ein Polizist berichtete, wie er Mahmoud M. unmittelbar nach dessen Verhaftung durch eine Spezialeinheit in Heiligenhaus angetroffen habe. Der Syrer sei bereits an den Händen gefesselt gewesen und habe ihn mit „only arabisch" angesprochen. Darauf habe er eine Übersetzungs-App aktiviert, um M. zu befragen, schilderte der Polizeibeamte. Mahmoud M. habe seine Frage, ob er „mit dem IS sympathisiere", ebenso mit „Ja" beantwortet wie die Frage, ob er „in Bielefeld auf Menschen eingestochen" habe. Auf die Frage, warum er dies getan habe, habe Mahmoud M. „kurz die Schultern angehoben und wieder gesenkt". Auf ihn habe diese Reaktion „abfällig" gewirkt, so der Polizist.
Der Prozess wird am 11. Mai mit dem Gutachten des Islamwissenschaftlers Guido Steinberg zum IS fortgesetzt. Ursprünglich war geplant, die Beweisaufnahme am Tag darauf mit dem Gutachten des forensischen Psychiaters abzuschließen. Ein weiterer unauffindbarer Zeuge sowie die nach der Vernehmung der JVA-Psychologin getroffene Entscheidung des Strafsenats, auch noch den Psychiater der JVA zu befragen, könnten den Zeitplan aber noch minimal verschieben. Das Urteil dürfte noch im Mai, spätestens Anfang Juni verkündet werden.
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Nach offizell-aktuellen Zahlen haben nur 17% der Bürgergeldler kEINEN migrantischen Hintergrund. Weiter soll die GKV bei den 5 Millionen BürgerGeldler eine Kosten-Unterdeckung von MINDESTENS für jeden je 100 E / Monat haben. Macht also 6 Miliarden Euro im Jahr – die von den GKV-einzahlenden Dumm-Schlandlern dank SCDU ab HEUTE weiter gezahlt werden !
Zur Erinnerung: Es gibt „NUR“ rd 92% Muslime in SY ( Alawiten sindes ja auch) – der Rest sind Drusen, Orthodoxe sog. Christen usw. Warum soll der also hier Reue zeigen – er hat doch alles richtig gemacht oder ? Ach so, da warenja auch Muslime be„troffen“ – ja gibt dann aber schon Punkteabzug im Islam-Paradies soweit ich weiss…
„Dabei habe Mahmoud M. ihr berichtet, in Syrien “einen Esel angezündet„, sich freiwillig für die Erschießung seines Bruders gemeldet, einen Mann mit einem Stein erschlagen zu haben, weil der ihm Zigaretten weggenommen habe, und eine Handgranate auf das Haus seines Vaters und seines Onkels geworfen zu haben, weil die sich “nie um ihn gekümmert„ hätten.“ Das kann gar nicht sein – wie wir alle wissen, werden Syrer, Afghanen und andere Flüchtlinge nur gewalttätig, weil sie hier in „prekären Verhältnissen“ leben und wir uns alle nicht genügend anstrengen, sie zu integrieren. (Wurde mir vor kurzem noch von einer Flüchtlingshelferin versichert, als ich sie mit der aktuellen Kriminalstatistik konfrontierte.) Keinesfalls war irgendjemand schon gewalttätig, bevor er hierherkam. /Sarkasmus
Jedes Land der Welt selektiert, wer hinein darf. Nur Dummland nicht. Da könne man versucht sein, zu sagen, selber Schuld, wenn dann Exzesse passieren. Und diese nicht im Einzelfall, sondern Morde, Vergewaltigungen, Raub und „Ehrenmorde“ etc. Eine Gesellschaft, die scheinbar für alles Verständnis hat. Selbst Eltern, deren Kind vergewaltigt wurde, nahmen den Täter in Schutz. Wie sollte man nicht annehmen, das hier was gewaltig schief läuft und kognitive Dissonanz herrscht? Mit normalen Masstäben kommt man hier nicht weiter, man kann hier nur von brainwashing sprechen.