Henryk M. Broder / 10.06.2020 / 14:00 / Foto: Freud / 53 / Seite ausdrucken

Herr S. und sein treuer Knappe, Herr K.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem amtierenden, gelegentlich unsichtbaren und manchmal hyperaktiven Bundesinnenminister ins Stammbuch geschrieben, was er darf und was er nicht darf, nämlich: in seiner Funktion als Minister gegen das Gebot staatlicher Neutralität zu verstoßen. Seehofer hatte ein Interview mit sich selbst, in dem er die AfD als "staatszersetzend" bezeichnte, auf die Homepage seines Ministeriums gestellt. 

Seehofer war klug genug, sich einer Stellungnahme zu diesem Urteil zu enthalten. Er schickte seinen parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings an die Front, der sich "sehr erfreut" darüber zeigte, "dass das Gericht in dankenswerter Klarheit festgestellt hat, dass auch ein Bundesinnenminister, auch Horst Seehofer, am politischen Meinungskampf teilnehmen darf". Hier bei 7:00

Das aber war weder Gegenstand der Verhandlung noch der Tenor des Urteils. Niemand hatte auch nur den Versuch unternommen, Horst Seehofer die Teilnahme am politischen Meinungskampf zu verbieten. Als CSU-Pappkamerad kann er so viel Dampf ablassen, wie er will, als Privatmann sowieso, nur muss er sich in seiner Funktion als Mitglied der Regierung an das "Neutralitätsgebot" halten und darf zur Selbstpromotion keine staatlichen Ressourcen nutzen. "Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen Einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt." Das müsste selbst ein einfaches Gemüt wie Günter Krings, der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe NRW im Deutschen Bundestag, begreifen. Aber nein, er stellt das Urteil auf den Kopf, in der festen Überzeugung, die Menschen da draußen im Lande, werden es ihm abnehmen. Das ist Betrug am Souverän.

Das Etikett "zersetzende Elemente" war übrigens sowohl im Dritten Reich wie in der DDR ein wichtiger Begriff im Kampf gegen Oppositionelle. Insofern muss auch in diesem Fall die Frage erlaubt sein, wer hier "zersetzend" wirkt. Könnte es diesmal der Innenminister sein? Oder sein parlamentarischer Staatssekretär?

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Leserpost

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Nikolai Birkenau / 10.06.2020

Nazisprech durch die Guten, also etwas, was man sonst immer der AfD vorwirft-ich fasse es nicht.

Volker Kleinophorst / 10.06.2020

Wer hier staatszersetzend wirkt, ist ja eine rethorische Frage. Wer will denn den Nationalstaat Deutschland abschaffen? Viele Regierungsmitglieder, Mitglieder der “demokratischen Parteien” und angeschlosse Medien- und Kulturschaffende könnten wegen Volksverhetzung, Hasssprache, Lüge, Billigung von Gewalttaten, Unterstützung terroristischer Vereinigungen…. bis hin zu ganz massiven Rechtsbrüchen, ja Verrat am eigenen Volk belangt werden. “Mein Bettvorleger heißt Horst” inklusive. Wenn ja wenn unsere Gesetze auch für die “Gleicher als Gleichen” gelten würden. Der Focus heute: “Chef der NRW-Verfassungsschützer (Freier) warnt Terrorgefahr durch rechte Corona-Leugner? „Verschwörungsmythen können Auslöser sein“. Leser W.P. hat dazu eine treffende Antwort: “Kaum gibt es wenig zu berichten, werden Typen aus dem Hut gezaubert, immer immer noch dafür gut sind, mit nicht vorhandenen rechten Gefahren die Bevölkerung zu manipulieren. ... Lieber Focus, bitte veröffentlicht zukünftig lieber leere Seiten als das linksgrüne Gekreische von willfährigen Mainstream-Schleimern.” So lange man solche “Enthüllungen” hat, kann sich der Horsti beruhigt wieder hinlegen. PS.: Freier hat noch die Corona-Deko hängen, dabei ist doch schon längst Plünder-Saison. Das Freier SPD-Mitglied ist muss man extra “recherchieren”, steht nicht im Focus. Die gingen wohl davon aus, das ist in NRW selbstverständlich ;)

Gottfried Meier / 10.06.2020

Das sind wir doch schon gewohnt.

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