Es gibt diesen einen Satz von Alfred Tetzlaff aus der bereits einige Jahrzehnte alten deutschen Fernsehserie „Ein Herz und eine Seele“, den auch diejenigen kennen, die nie auch nur einen Blick in eine der vielen Folgen geworfen haben: „Der Sozi ist nicht grundsätzlich dumm – er hat nur viel Pech beim Nachdenken“. Die SPD der letzten Jahre bot so viele Anlässe, diesen Satz zu zitieren, dass ihm selbst jüngere Medienkonsumenten kaum entkommen konnten. Doch auch hinsichtlich der aktuell aus der SPD erhobenen Forderung nach der Abschaffung der Fünfprozenthürde kam er vielleicht so manchem Beobachter der Zeitläufte wieder in den Sinn.
Wäre es bei den Genossen mit dem Nachdenken schneller gegangen, wäre die Fünfprozenthürde wohl längst Geschichte. Dass der SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ihr Ende erst forderte, als die Umfragen seine Partei bei jenen magischen fünf Prozent angekommen zeigten, konnte nur zu allgemeinem Kopfschütteln führen. Für einen ernsthaften Versuch, das Wahlrecht in Sachsen-Anhalt noch vor der Landtagswahl am 6. September zu ändern, war es zu spät. Selbst wenn es vielleicht rein rechtlich noch gegangen wäre, die Durchschaubarkeit dieses Manövers hätte das Wahlverhalten der Bürger wohl eher in eine von der SPD sicher nicht gewünschte Richtung beeinflusst.
Daran hätten die Genossen etwas eher denken sollen. Ende März beispielsweise. Da bekamen sie von den Wählern in Baden-Württemberg schon einen so gehörigen Denkzettel, den sie als Warnruf hätten ernst nehmen können. Nur 5,5 Prozent der Stimmen bekam die einstige Volkspartei noch zusammen. Und das nicht in einem der Ost-Länder, wo man solche klare Ablehnung dieser Partei, die im Bund zu den Langzeitregierenden gehört, gern dem besonderen Wahlverhalten jener Zonenbewohner zurechnet, die noch nicht ganz in „unserer Demokratie“ angekommen scheinen. Nein, diesen eigenen Negativrekord gab es im Südwesten, denn auch westlich der alten Zonengrenze, wird inzwischen so gewählt, wie es vor ein paar Jahren nur die Ossis taten.
Bei diesem Wahlergebnis hätten die Parteistrategen bei schnellerem Nachdenken darauf kommen können, dass es mit der Fünfprozenthürde auch oder gerade in Sachsen-Anhalt ein noch ernsteres Problem geben könnte.
Zu hochprozentig für die Demokratie?
Zu spät vielleicht für Sachsen-Anhalt, aber im Vorfeld folgender Wahlen könnte nun die SPD mit Hilfe von Grünen und Linken, vielleicht auch von der CDU (sicher käme auch Zustimmung aus der FDP, aber der mangelt es an Abgeordneten, die bei einer Gesetzesänderung mitstimmen dürfen) eine Absenkung der Zugangshürde durchsetzen. Gesprochen wird derzeit oft von drei Prozent. Dafür können sich die Akteure auch noch etwas Zeit lassen, denn in den weiteren beiden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, hat die SPD nach Umfragen noch einen gewissen Sicherheitsabstand zur Fünfprozent-Kante.
Jahrzehntelang wurde den Bundesbürgern aus allen etablierten Parteien eingeredet, dass ein Festhalten an der Fünfprozent-Hürde zum Schutz der Demokratie ungemein wichtig sei, denn ihre Einführung wäre eine Lehre aus dem Ende der Weimarer Republik. Seit die Demokratie inzwischen „Unsere Demokratie“ heißt und der Zuspruch für die Etablierten immer mehr sinkt, soll die Fünfprozenthürde nun zur Rettung ebendieser Demokratie fallen. Drei Prozent seien genug, heißt es allenthalben.
Wenn sich, so ein nicht von der Hand zu weisendes Argument der Hürdensenker, zu viele Stimmen im Parlament nicht wiederfänden, könnte das problematisch sein, weil es plötzlich nach Mandaten politische Mehrheiten geben könnte, die es ohne die Hürde nicht gegeben hätte.
Das Problem ist nicht neu. Am stärksten war diese Verwerfung in der Wahlperiode von 2013 bis 2017 spürbar. Weil AfD und FDP jeweils nur knapp an der Fünfprozenthürde scheiterten, blieb das Votum von mehr als 15 Prozent der Wähler unberücksichtigt. Mehr noch: Gewählt wurden mehrheitlich Mitterechtsparteien, die Mandatsmehrheit hatte aber Rotrotgrün. Zwar regierte die sogenannte Große Koalition fortan, aber die hatte es nur mit links von ihr stehender parlamentarischer Opposition zu tun.
Auf diese Weise gab es auch niemanden, der beispielsweise die verheerende Migrationspolitik der damaligen Bundesregierung kritisch im Parlament begleitete und vielleicht die eine oder andere Abstimmung dazu erzwang. Doch damals bekümmerte die SPD eine solche Verzerrung nicht, denn sie stärkte ihre Macht. Sie hatte als einzige Partei zwei Machtoptionen.
Wenn Wahlrechtsänderung, dann richtig
Das ist doch aber Schnee von gestern, könnten Sie jetzt sagen. Man muss doch nach vorn schauen. Wenn die SPD jetzt auch aus vielleicht eher niederen Beweggründen entdeckt, dass eine niedrigere Hürde demokratischer wäre, so ist es doch dennoch nicht falsch, es demokratischer zu machen, oder? „Mehr Demokratie wagen“, forderte doch einstmals Willy Brandt in einer Zeit, da die SPD noch durch populäre Sozialdemokraten vertreten wurde. (Ja liebe Kinder, populäre Sozialdemokraten gab es früher wirklich, allerdings sagten die auch Dinge, die heutige SPDler als schlimmsten Populismus geißeln würden.) Aber bedeutet eine Dreiprozenthürde wirklich mehr Demokratie als eine Fünfprozenthürde? Selbstverständlich fallen dann weniger Stimmen unter den Tisch. Aber wenn mehr Demokratie ins Wahlrecht soll, dann doch gleich richtig. Statt einer Drei- oder Fünfprozenthürde braucht Deutschland die Fünfzigprozenthürde – für jeden Abgeordneten in jedem Wahlkreis. Also das gute alte Mehrheitswahlrecht. Positiver Nebeneffekt: Es gibt nie mehr Abgeordnete als Wahlkreise.
Das Prinzip ist denkbar einfach: Die Listenwahl wird abgeschafft und jeder Wahlkreis wählt „seinen“ Abgeordneten. Ob oder welchen Parteien die Kandidaten angehören, ist zwar eine relevante Information, aber keine Voraussetzung zur Wahlteilnahme. Entscheidend für die Wähler sollte sein, was die Kandidaten jeweils inhaltlich vertreten, und das kann durchaus auch in verschiedenen Punkten mit der eigenen Parteilinie über Kreuz liegen. Das sorgt für mehr Unabhängigkeit des Mandatsträgers von Parteiapparaten und idealerweise für weniger blasse und nichtssagende Hinterbänkler. Wenn die Wähler in einem Wahlkreis sich anschauen, was „ihr“ Abgeordneter so treibt, dürften Letztere zumindest keine Chance mehr auf eine zweite Legislaturperiode haben.
Wenn die Wähler konkret darauf reagieren können, wie ihr Abgeordneter im Parlament abstimmt, welche Anträge und Beschlüsse er mitverantwortet hat, dann ist für den Mandatsträger die Fraktionsdisziplin nicht mehr die alles entscheidende Größe. Dann kann der Abgeordnete wirklich nach eigenem Gewissen entscheiden, ohne von führenden Parteifreunden gemaßregelt zu werden. Die politische Stimmung im heimischen Wahlkreis hätte endlich entscheidende Bedeutung.
Und nur der Vollständigkeit halber: Damit ein Mehrheitswahlrecht tatsächlich einen Demokratiegewinn bringt, muss es selbstverständlich zwei Wahlgänge geben können. Wer ins Parlament einzieht, muss zwingend die Fünfzigprozenthürde nehmen. Schafft es niemand im ersten Anlauf, dann schafft es einer der beiden Erstplatzierten im zweiten Wahlgang.
Guter Klang im Ohr der Bürger?
Eigentlich ist das doch unwiderstehlich einfach und transparent. Es ist auch leichter zu verwalten als die Überprüfung, ob Wahl- und Listenparteitage wahlrechtskonform abgehalten werden. Jeder Bürger, der das passive Wahlrecht besitzt, darf seine Kandidatur anmelden. Wenn das aus einer Partei mehrere tun wollen, dann ist es allein das Problem der Kandidaten und ihrer Partei, zu entscheiden, wer mit dem Parteilogo antreten darf und wer nicht. Darum muss sich kein Wahlausschuss kümmern.
Wahlkampfentschädigungen vom Steuerzahler würden dann nicht die Parteien, sondern die wahlkämpfenden Kandidaten bekommen – oder man schafft sie ab. Auch das wäre denkbar.
So gut das in den Ohren der Bürger klingen könnte, ist es verständlicherweise für Parteiapparate, die einen Großteil der Abgeordneten und solche, die es werden wollen, gern in der Abhängigkeit von Listenplätzen wissen, ein Horror. Deshalb wird über diese Änderungsmöglichkeit des Wahlrechts kaum gesprochen.
Die Wahlbürger können in ihrer Auswahl administrativ auch weniger eingeschränkt werden. Gerade für die Sozialdemokraten war das in der deutschen Geschichte ein wichtiger Umstand. Als 1878 im Deutschen Reich das Gesetz wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in Kraft trat, waren 7,6 Prozent der Sitze im Reichstag von Sozialdemokraten besetzt. Als das Gesetz nach etlichen Änderungen 1890 außer Kraft gesetzt wurde, waren es 19,8 Prozent. Die in dieser Zeit staatlich verfolgten Sozialdemokraten konnten im Kaiserreich nicht daran gehindert werden, zum Reichstag zu kandidieren und die Wähler nicht, ihnen ihre Stimme zu geben.
Dennoch setzten auch die Sozialdemokraten nach dem Ende des Kaiserreichs auf das Verhältniswahlrecht, in der Weimarer Republik allerdings ohne eine Prozenthürde. Aber hätte eine solche wirklich die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten verhindert, weil andere Regierungen einfacher hätten gebildet werden können? Zumindest wurde diese Möglichkeit in der Bundesrepublik einst als Begründung für ihre Einführung herangezogen.
Weniger Parteiapparat wagen
Gelegentlich gab es in der Bundesrepublik noch Versuche, mit einer Wahlrechtsreform das Mehrheitswahlrecht einzuführen. In der ersten Großen Koalition ab 1966 trat Bundesinnenminister Paul Lücke (CDU) für eine Wahlrechtsreform, hin zu einem Mehrheitswahlrecht, ein. Allerdings scheiterten seine Vorstöße nach anfänglichem Interesse am Widerstand der SPD. Insbesondere Willy Brandt, der später doch „mehr Demokratie wagen“ wollte, soll sich gegen eine Wahlrechtsänderung gestellt haben. Die Sozialdemokraten hatten wohl, so heißt es, errechnen lassen, dass ihnen eine solche Reform eher schaden und den Unionsparteien eher nützen würde. Auch wegen des Scheiterns seiner angestrebten Wahlrechtsreform trat Lücke dann im März 1968 von seinem Ministeramt zurück. Seither haben es die Parteiapparate erfolgreich zu verhindern gewusst, dass eine Debatte über den Wechsel des Wahlsystems die Regierungsebene erreicht.
Aber wenn jetzt wieder am Wahlrecht herumgewerkelt wird, wäre es doch eine gute Gelegenheit, dem Bürger – also dem Souverän – klarere Entscheidungen darüber zu ermöglichen, wer konkret seine Interessen im Parlament vertreten soll. Die Dreiprozenthürde ist keine sinnvolle Alternative zur Fünfprozenthürde. Das Mehrheitswahlrecht ist es gegenüber dem Verhältniswahlrecht schon, wenn man weniger Parteiapparat im Gestaltungsraum zwischen Volk und Volksvertretern haben möchte.
Für alle, die jetzt darauf hinweisen, dass es das Mehrheitswahlrechtselement der Erststimme und damit auch im Bundestag direkt gewählte Abgeordnete gäbe, nur noch eine kleine Schlussbemerkung. Entscheidend für die Stärke der jeweiligen Fraktionen ist das Verhältniswahlergebnis. Und dass viele deutsche Politiker die Erststimme nur als Beiwerk ansehen, haben sie bei ihrer letzten Wahlrechtsreform gezeigt. Da wurde, um die Zahl der Überhangs- und Ausgleichsmandate zu reduzieren, die Möglichkeit geschaffen, dass direkt gewählte Abgeordnete ihr Mandat nicht antreten können, wenn das Verhältniswahlergebnis nicht passt.

Wohin Mehrheitswahlrecht oder Zweiparteiensysteme führen, ist in dem UK und den USA hübsch zu sehen