Gerd Buurmann / 14.05.2020 / 11:00 / Foto: Tim Maxeiner / 95 / Seite ausdrucken

Henriette Reker und die Kölner Polizei bewerten eine Demonstration

Am 10. Mai 2020 erklärte die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, auf ihrer Facebook-Seite:

„Mit großer Empörung habe ich gestern die unangemeldete Demonstration einer rechtsextremen und verschwörungstheoretischen Mischpoke in unserer Stadt wahrgenommen. Hier wollen Trittbrettfahrer Sorgen und Ängste in der Bevölkerung für die Verbreitung ihres gesellschaftlichen Gifts nutzen. Stadt und Polizei müssen aus den gestrigen Ereignissen lernen und werden solche Vorgänge nicht nochmal hinnehmen.”

Auf Nachfrage erklärt das Polizeipräsidium Köln:

„Am vergangenen Samstag kam es im Bereich der Kölner Innenstadt zu einer unangemeldeten Versammlung zum Thema „Kein Mund-Nasen-Schutz, kein Mindestabstand“. An der Versammlung nahmen etwa 800 Teilnehmer/-innen teil.

Bei den Versammlungsteilnehmern konnte keine einheitliche ideologische Präferenz, beispielsweise Links- oder Rechtextremismus festgestellt werden. Nach polizeilicher Einschätzung handelt es sich bei den Teilnehmern um Personen aus dem bürgerlichen Spektrum, teilweise mit Hang zu Verschwörungstheorien, teilweise auch von Impfgegnern. Offensichtlich nahmen aber auch besorgte Bürger ohne weiteren ideologischen Hintergrund teil.

Zu den bei dieser Versammlung festgestellten Personen, die durch Redebeiträge aufgefallen sind, lagen keinerlei staatschutzrelevante Erkenntnisse vor.

Die Teilnehmer verstießen in Teilen gegen die Coronaschutzverordnung. Entsprechende Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die Coronaschutzverordnung, dass Infektionsschutzgesetz und das Versammlungsgesetz wurden gefertigt. Zu Ausschreitungen und/oder Gewalt kam es nicht.“

Die Polizei bestätigt, dass durchaus extreme Positionen von links bis rechts auf der Demonstration zu finden waren. Wenn Henriette Reker jedoch die Demonstration als eine „rechtsextreme und verschwörungstheoretische Mischpoke“ bezeichnet, dann wird dies so nicht von der Polizei bestätigt (Über die fragwürdige Verwendung des Worts „Mischpoke“habe ich hier geschrieben: „Die Mischpoke von Köln“)

Grundrechte gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, auch für jene, deren Meinung man nicht teilt oder die man falsch findet. Wenn Henriette Reker erklärt, Stadt und Polizei müssten lernen, solche Vorgänge nicht nochmal hinzunehmen, dann erklärt sie, die Rechte des Grundgesetzes sollten nicht mehr hingenommen werden. 

Laut Polizei kam es auf der Demonstration weder zu Ausschreitungen noch zu Gewalt. Nur Teile haben gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen. Alle weiteren Demonstrantinnen und Demonstranten bewegten sich auf dem Boden der Verfassung. 

Henriette Reker darf alle Positionen kritisieren. Sie darf Verschwörungstheoretiker kritisieren, wie ich es tue. Wenn sie aber erklärt, man dürfe nicht hinnehmen, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte gelten, dann verstößt sie selbst gegen das Prinzip der Gleichberechtigung von Artikel 3 GG, gegen das Prinzip der Meinungsfreiheit von Artikel 5 GG und gegen das Recht auf Versammlung ohne Anmeldung von Artikel 8 GG. Das dürfen wir nicht hinnehmen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8 

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Gerd Buurmanns „Tapfer im Nirgendwo".

Foto: Tim Maxeiner

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Dr. Freund / 14.05.2020

Henriette ,hat wieder eine “Darmlänge” abgesondert. In Köln ist Dauerkarneval, sie geht als DAF-“Dumme Alte Frau” oder “Oma mit Messer im Kopf” .

Joerg Machan / 14.05.2020

Danke für den Hinweis auf die Mischpoke. Schließlich singen wir ja auch keine lustigen Zigeunerlieder mehr, und der Sarotti - Mohr hat seine Schuldigkeit getan ...

Rainer Niersberger / 14.05.2020

Das ist nur ein “Versehen” . Die Dame meint es doch nur “gut” und verfolgt keine weitergehenden (politisch/ideologischen) Absichten. Man koennte natuerlich, weniger naiv, auch vermuten, dass die Dame, immerhin ein politisches Amt bekleidend, spaetestens seit ihrer “Armlaenge” massive Probleme mit bestimmten Grundrechten hat. Da ist sie nun keineswegs die Erste und Einzige. Inzwischen scheint allerdings eine derartige Einstellung geradezu die Voraussetzung zu sein, gewählt zu werden. Das Wahlvolk koennte das aendern, wenn es denn wollte, aber der vermeintliche Kampf gegen Rechts rechtfertigt hierzulande inzwischen exakt die Massnahmen, die man in den beiden totalitaeren Systemen auf deutschem Gebiet nur mit - partiell- anderer, aber ebenfalls sozialistischer Begründung kennt. Wohlan.

Michael Richartz / 14.05.2020

Lieber Herr Buurmann, man kann sich sicher über den Ton und Inhalt der Aussagen von Frau Reker ärgern. Ihre Argumentation am GG ist allerdings falsch. Schon wenn Sie Absatz 2 des von Ihnen beigefügten Artikels 8 lesen, wissen Sie auch, warum…

Sabine Lotus / 14.05.2020

Was will denn die alte Krawallschachtel? Sollse doch ne Armlänge Abstand halten und gut is’.

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