Weil das Strafgesetzbuch „für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vorsieht", hat das Landgericht Essen gestern einen Syrer freigesprochen. Ein fatales Signal.
Das Landgericht Essen hat einen 33-jährigen Syrer von dem Vorwurf freigesprochen, Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch geleistet zu haben. Dem Mann war zur Last gelegt worden, seinem 2015 nach Essen gekommenen Bruder Ende 2021 ein zum damaligen Zeitpunkt zwölf Jahre altes Mädchen aus Syrien als dessen Ehefrau nach islamischem Recht vermittelt zu haben. Dafür soll die Familie des Mädchens 2.000 Dollar erhalten haben. Daraufhin wurde das Mädchen nach Deutschland gebracht, wo es dem Bruder des Freigesprochenen zu Willen sein sowie für dessen Familie kochen und putzen musste. Der 33-Jährige selbst kam 2022 nach Deutschland, wo laut seiner eigenen Darstellung inzwischen auch seine beiden Frauen leben.
Nachdem Behörden 2023 darauf aufmerksam wurden, dass der Bruder des nun Freigesprochenen das Mädchen wiederholt misshandelt und auch mehrfach vergewaltigt hat, wurde gegen ihn Strafanzeige gestellt. Im Juni 2024 wurde er vom Landgericht Essen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 19 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in 13 Fällen und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Den Freispruch gegen den Vermittler dieser „Ehe" begründete der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock am Dienstag damit, dass dem 33-Jährigen nicht hinreichend nachgewiesen werden kann, dass er zu dem Zeitpunkt, als er „ein Kind als Ehefrau kaufte", Kenntnis vom wahren Alter des Mädchens hatte. Und für den Kauf des Mädchen als solches könne er nicht verurteilt werden: „Das ist, obwohl es kaum zu glauben ist, nicht strafbar", sagte Uhlenbrock. „Und damit ist es leider ein Freispruch."
Die Beweisaufnahme des Prozesses hatte ergeben, dass die beiden syrischen Großfamilien, die sich offenbar untereinander gut kannten, gegenüber den deutschen Behörden den 1. Januar 2005 als Geburtsdatum des tatsächlich erst 2009 geborenen Mädchens angegeben hatten. Der 33-Jährige selbst hatte vor Gericht schnell eingeräumt, den Vertrag zur Überlassung des Mädchens stellvertretend für seinen Bruder sowie seine damals ebenfalls in Essen lebende und später verstorbene Mutter unterzeichnet zu haben. Vom Alter des Mädchens aber wollte er nichts gewusst haben: Dies habe deren Vater einem Imam mitgeteilt, beteuerte er. Außerdem habe er das Mädchen bei der Vertragsunterzeichnung nur kurz gesehen: „Unsere Religion erlaubt mir nicht, sie zu begutachten."
„schlimme Verhältnisse, die Sie da aus Syrien mitgebracht haben"
Nach den strafrechtlichen Begründungen für den Freispruch kritisierte der Kammervorsitzende den Freigesprochenen mit scharfen Worten dafür, während des ganzen Prozesses keinerlei Anteilnahme oder gar Mitgefühl für das Schicksal des Mädchens gezeigt zu haben: „Vielleicht weil sie das in Syrien als völlig normal empfinden, zeigen Sie kein Mitleid", sagte Uhlenbrock. „Dabei hätten Sie ja, ohne Ihre Verteidigungsposition zu gefährden, sagen können, dass es Ihnen aus heutiger Sicht leid tut. Geweint haben Sie aber nur, als Ihr Bruder in den Saal geführt wurde."
„Ist die Inhaftierung Ihres Bruders ein Grund für Tränen? Nicht Ihr Bruder erleidet ein ungerechtes Schicksal, sondern das Mädchen", fuhr der Richter fort. Danach sprach Uhlenbrock von den „Bedrängnissen", denen das Mädchen im Zusammenhang mit dem Prozess durch in Essen und Umgebung lebende Verwandte ausgesetzt war: „Das sind kaum vorstellbare und schlimme Verhältnisse, die Sie da aus Syrien mitgebracht haben."
Die rund einstündige Urteilsbegründung wurde dem 33-Jährigen durch einen Dolmetscher übersetzt. Regungen waren bei ihm jedoch nicht ersichtlich. Erst nachdem Volker Uhlenbrock seine Ausführungen beendet hatte, wurde der Syrer lebendig: „Und was ist mit meiner Wohnung?", wollte er sofort von dem Richter wissen. „Für Ihre privaten Probleme sind wir nicht zuständig", antwortete dieser unwirsch.
Mit dem Urteil vom Dienstag ist diese Geschichte aber noch lange nicht beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Nebenklage, die im Gegensatz zu Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht auf Freispruch plädiert hat, im Saal keinen Rechtsmittelverzicht erklärt hat. Und auch das Urteil gegen den Bruder des Freigesprochenen ist noch nicht rechtskräftig, da dieser dagegen Revision eingelegt hat. Damit muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Rechtskraft entscheiden.
Strafgesetzbuch sieht für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vor
Auch hatte die Beweisaufnahme dieses Prozesses unter anderem ergeben, dass die Familie des Mädchens dem Handel offenbar auch deswegen zugestimmt hat, weil sie sich von dieser „Ehe" weiteren Nachzug nach Deutschland erhofft. Und dieser Teil des Familiennachzugs steht noch aus. Dazu passt auch, dass die inzwischen 15-Jährige bei ihrer eigenen Vernehmung die Aussage verweigert und das damit begründet hat, ihren derzeit noch in Syrien lebenden Vater nicht belasten zu wollen. Würde ihr Vater in Syrien bleiben wollen, stünde eine Strafverfolgung für ihn durch deutsche Behörden ja gar nicht zur Debatte.
Die gefährlichste Botschaft dieser Urteilsbegründung aber dürfte sein, dass Volker Uhlenbrock kurz vor dem Ende seiner Ausführungen noch einmal betont hat, dass das Strafgesetzbuch „für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine Norm vorsieht". In Essen leben inzwischen mehr als 15.000 Syrer, darunter viele Großfamilien. Damit gilt Essen nun auch als eine mittelgroße syrische Community außerhalb von Syrien. Und zumindest dieser Satz des Richters dürfte sich in dieser Community rasend schnell herumsprechen und noch lange haften bleiben.
Dabei bedarf es nicht allzu viel Phantasie, um bereits jetzt zu ahnen, dass dieser Teil der Urteilsbegründung als Ermunterung verstanden werden wird, nun auch in Deutschland mit derartigen kulturellen Besonderheiten weiterzumachen. Denn dass Teile dieser Community Ansagen der deutschen Justiz gänzlich anders interpretieren als von dieser gedacht, hatte sich bereits in den letzten Minuten vor der Urteilsverkündung gezeigt: Während die deutschen Zuschauer noch brav darauf gewartet haben, dass die Verhandlung aufgerufen wird und sie dann den Saal betreten dürfen, hatte sich ein Familienangehöriger des kurz darauf Freigesprochenen schon längst Zutritt zum Saal verschafft.
Peter Hemmelrath arbeitet als Journalist und Gerichtsreporter.
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Beitragsbild: Symbolfoto Pixabay

Wie viele kostet Richter Tochter..?
Zahlen bar oder vom Burgergeld.
Mittlerweile sind wir hier in Deutschland am Bodensatz der Perversion angekommen.
Traurig…..
Das ist ein Grund, warum ich das Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung/Linkssprechung verloren habe. Es werden kriminelle Mohammedaner hofiert und auf das deutsche Recht wird gepfiffen.
Die Linksgrünen und vielleicht auch die Mohammedaner haben alle Bereiche des Staates unterwandert.
Ich verstehe die Aufregung nicht Frau Merkel (nach 2015 nochmal gewählt) hat doch gesagt „wenn wir kein freundliches Gesicht zeigen ist das nicht mehr mein Land“.
Das schächten haben wir doch schon erlaubt, über die Verstümmelung der Geschlechtsorgane bei Mädchen regt sich auch keiner mehr auf.
Die Prediger für ein Kalifat haben wir nicht im Griff.
Also wo liegt das Problem.
Warum soll uns das aufregen wenn ein bar Mädchen verkauft werden.
Am 23.02.2025 könnte man ja mal was ändern?
#Hjalmar Kreutzer: an Paragraph 232 StGB dachte ich auch sofort. Da ist zwar nicht von einem Kauf die Rede, aber von Weitergabe.
Strafvorschriften müssen immer eng ausgelegt werden, aber bei jedem Kauf (Einigung und Übergabe (!!)) kommt es immer zu einer Weitergabe.
Und die ist strafbar, wenn auch die anderen Voraussetzungen gegeben sind.
Ich denke auch, dass der § 232 StGB hier greifen könnte, wobei es hier möglicherweise am Vorsatz hapern könnte (der gute Mann wollte sie ja nicht der Ausbeutung zuführen, sondern eine Ehe stiften – was in diesen „Kulturen“ oft auf dasselbe hinausläuft). Aber das dürfte nicht der erste Fall in Deutschland sein, und so stellt sich wieder einmal die Frage, warum der Gesetzgeber hier nicht nachjustiert hat. In anderen Fällen, wie bei Majestäts …. pardon …… Politikerbeleidigung, geht es auch ganz fix und der Volksverhetzungsparagraph wurde ja auch immer weiter ausgedehnt, um den Meinungskorridor weiter zu verengen. Also kommt man immer wieder auf die Frage: Warum reagiert die Politik in manchen Fällen sehr schnell und in manchen nicht?
Gerne würde ich mich zu dem Verfahren fachjuristisch äußern können – aber der Vorwurf gegen die Justiz ist fürchterlich. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß dieser Vorwurf fachjuristisch zutreffend ist. Und wenn doch (glaube ich nicht): Dann vertraue ich auf die Rechtsmittelinstanz! Selbst habe nicht natürlich keine ausreichenden konkreten Verfahrenskenntnisse – wie auch?
232 StGB wäre hier wohl einschlägig. Schon mal gehört???