Alexander Wendt / 15.07.2016 / 10:21 / Foto: Calebrw / 10 / Seite ausdrucken

Heiko Maas: vom Generalverdacht zur Generaleinschüchterung

Vor kurzem führte das Bundeskriminalamt zusammen mit 25 Polizeibehörden Razzien in ganz Deutschland gegen mutmaßliche Urheber sogenannter Facebook-Hasspostings durch. Darauf jubelte Spiegel Online, die Aktion sei „ein Warnschuss, eine Art erzieherische Maßnahme mit verschärften Mitteln“ gewesen. „Erzieherische Maßnahme“: das ist SED-Sprache trübsten Wassers. Eine „erzieherische Maßnahme“ war die Stasi-„Aktion Ungeziefer“, mit der 1952 über Nacht mehr als zehntausend politisch Unzuverlässige aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere zwangsumgesiedelt wurden. Erzieherische Maßnahme, das war der so genannte „Entengang“ in Jugendwerkhöfen. Die kollektive Rekrutenbestrafung bei der NVA. Die Versetzung politisch Aufsässiger in die tiefste Provinz.

Immer ging es darum, einen oder eine Gruppe zu demütigen, um ein großes Kollektiv zu disziplinieren. Oder, in der Sprache eines Staates, der sich für den Vormund seiner Bürger hält, eben zu erziehen. Dass ein Redakteur des  Sturmgeschützes der Postdemokratie honneckert wie weiland ein Kommentator des „Neuen Deutschland“, soll hier nicht das eigentliche Thema sein. Auch nicht, dass sich die Razzia offenbar nur gegen Rechtsextreme richtete und nicht auch gegen diejenigen, die Privatadressen von AfD-Mitgliedern ins Netz stellen und dort zu „Hausbesuchen“ aufrufen, die erwägen, das Land habe doch endlich Ruhe, wenn man die 2000 Delegierten des letzten AfD-Parteitags einfach umbringe, oder die bei Indymedia zum Bürgerkrieg in Berlin aufrufen.

Nein, es soll hier darum gehen, dass Bundesjustizminister Heiko Maas offenkundig kaum anders denkt als der Spiegel-Online-Sturmschütze. „Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden sollte jedem zu denken geben, bevor er bei Facebook in die Tasten haut“, erklärte Maas nach der Polizeiaktion. Damit überschreitet er eine rote Linie. Würde ein Staatsvertreter die Verhaftung eines Ladendiebs ernsthaft mit den Worten kommentieren: „Das sollte jedem zu denken geben, der künftig einen Supermarkt betritt“? Oder eine der seltenen Verurteilung wegen Volksverhetzung (Paragraph 130 StGB) mit dem Hinweis garnieren: „Das sollte sich jeder zu Gemüte führen, bevor er den Mund aufmacht“?

Eine derartige Drohsprache war bislang despotischen Regimen vorbehalten

Maas, der noch nie ein Problem damit hatte, ihm mißliebige Gruppen generalzuverdächtigen („Schande für Deutschland“), greift jetzt zur Generaldrohung. Eine Durchsuchung ist allerdings keine Strafe, sondern eine strafprozessuale Maßnahme zum Auffinden von vermuteten (belastenden und entlastenden) Beweismitteln. Selbstverständlich haben die von Durchsuchungen betroffenen Beschuldigten bis zu ihrer Verurteilung als unschuldig zu gelten. Generalpräventiv sind nur Urteile im Erwachsenenstrafrecht. Eine Durchsuchung ist keinesfalls etwas, was anderen, die gar nicht beschuldigt sind,„zu denken“ geben soll. Eine derartige Drohsprache hätten selbst Kritiker der Bundesregierung bis gestern höchstens aus dem Mund des türkischen oder weißrussischen Justizministers für möglich gehalten. In einer Demokratie muss ein Justizminister gehen, der so zu seinen Bürgern redet. Notfalls durch Stimmentzug für seine Partei bei den nächsten Bundestagswahlen.

Was Maas wünscht, ist offensichtlich: er möchte die wenigen Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und anderen Delikten, die im Netz begangen werden, zur Ausweitung seiner Kampfzone benutzen. Die Amadeu-Antonio-Stiftung unter der schon in der DDR bewährten Anetta Kahane, die nach Maas’ Willen Facebook „berät“, nimmt diese Ausweitung schon vorweg. Da wird etwa die Seite von Vera Lengsfeld wegen eines kritischen Beitrags über Merkel gesperrt (ohne Begründung), und erst nach mehrfacher Beschwerde die Sperrung wieder aufgehoben (ebenfalls ohne Kommentar). Oder der linke Publizist Micky Beisherz von Facebook abgeklemmt, weil er offenbar die falschen Triggerworte benutzte.

Mit seiner Rundumdrohung suggeriert Maas, dass Polizei und Staatsanwaltschaften bisher nur einen winzigen Teil der „Hetze“ im Netz tatsächlich verfolgen, die Verfolgung aber auf seinen Wink jederzeit auf viele ausdehnen könnten, die seiner Ermahnung nicht folgen. Dabei zeigen die bisherigen Ermittlungszahlen, dass echte Gesetzesverstöße durch Äußerungen im Netz extrem selten vorkommen. In Nordrhein-Westfalen stellte eine eigene zentrale Ermittlungsgruppe der Polizei zwischen Januar und April 2016 192 mutmaßliche Straftaten fest; als Verdächtige wurden 78 Personen identifiziert. Über die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen ist nichts bekannt. Angesichts der Millionen Facebookpostings allein in NRW wird deutlich: tatsächliche Straftaten im Netz bewegen sich im Verhältnis zu den Userzahlen weit unter der Promillegrenze. Kritik, selbst bösartige, ist meist nicht strafbar. Wer meint, das ignorieren und allen, „die bei Facebook in die Tasten hauen“, mit dem Staatsknüppel drohen zu müssen, gegen den hilft keine Diskussion. Sondern nur die Entfernung aus einem Amt, für das er nie taugte.

Das ist auch eine Aufgabe für diejenigen unter den Journalisten, die wissen, was ein Rechtsstaat ist. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob jemand links, in der Mitte oder im konservativen Lagen steht. Heribert Prantl von der Süddeutschen, Jens Jessen von der Zeit, Deniz Yücel von der Welt: Sie sind auch gemeint.

Mehr von und über Alexander Wendt: www.alexander-wendt.com

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Wolfgang Behr / 15.07.2016

Analog dazu scheinen in unserem Land auch tausende Stalker umherzugeistern. Zumindest nach der Medienpräsenz die jetzt zu erleben ist.

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