Thilo Sarrazin / 13.07.2017 / 06:29 / Foto: Robert Couse-Baker / 9 / Seite ausdrucken

Heiko Maas und das „gesunde Volksempfinden“

Für Gesetzgebung und Justiz im "Dritten Reich" war neben dem Willen des "Führers" das "gesunde Volksempfinden" maßgebend. Es galt im Strafrecht, im Erbrecht, bei Ansprüchen wegen Schadenersatz. Das Ermessen von Justiz und Verwaltung konnte vorhandenes Recht ergänzen oder auch gültiges Recht obsolet machen. So  konnte es geschehen, dass Menschen in "Schutzhaft" genommen wurden (also ins KZ kamen), unmittelbar nachdem sie von einem ordentlichen Gericht freigesprochen worden waren. So konnte es auch geschehen, dass der Staat im November 1938 nach der Reichsprogromnacht die Lebensversicherungen der Juden beschlagnahmt und die Versicherungswirtschaft dabei mitgewirkt hat.

Elemente dieses Denkens kehren heute zurück - natürlich aus besten Absichten und getragen vom Drang, die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Die Mehrheit der Politiker und Abgeordneten scheint es nicht einmal zu merken. Das wird deutlich an zwei Gesetzen, die der Deutsche Bundestag am 30. Juni in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl verabschiedete: Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen soziale Medien wie Facebook oder Twitter verpflichtet werden, Inhalte zu löschen, wenn diese "offensichtlich rechtswidrig" sind. Bundesjustizminister Maas erklärte dazu, Beleidigungen und "Hassposts" seien wahre Angriffe gegen die Meinungsfreiheit.

Und was ist, wenn eine Karikatur Mohammed "beleidigt"?

Ich fragte mich sogleich, ob dies auch für die Beleidigungen gilt, die ich in den letzten Jahren erfahren habe und gegen die ich mich, mal erfolgreich und mal erfolglos, presserechtlich zur Wehr setzte. Wenn die "taz", ein Kommentator im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder ein Politiker einen Autor beleidigt und mit Hassreden verfolgt, so ist dies offenbar nicht regelungsbedürftig, dazu reicht das Presserecht.

Wenn sich aber einer auf Facebook unflätig äußert, sollen andere, schärfere Maßstäbe gelten? Wenn jemand künftig erneut Mohammed mit einer Karikatur "beleidigt", muss diese dann auch auf Facebook gelöscht werden? Dem Gesetz fehlen alle konkreten Maßstäbe, die über das geltende Presse- und Äußerungsrecht hinausgehen. Ohne es so zu nennen, bezieht es sich auf das "gesunde Volksempfinden", so wie es in der Meinung von Justizminister Maas und seinen Gesinnungsgenossen über die "Grenzen der Meinungsfreiheit" zum Ausdruck kommt.

Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurde die "Ehe für alle" eingeführt. Das Problem ist dabei nicht die streitige Ausdehnung der Ehe auf Partner gleichen Geschlechts. Das Problem liegt im eindeutigen Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach, so das Bundesverfassungsgericht, die Ehe ein "allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut ist". Eine Klage beim Verfassungsgericht aus dem Kreis jener 220 Abgeordneten der Union, die gegen das Gesetz stimmten, ist sicher zu erwarten.

Auf die Auslegung kommt es an

Auch zur Begründung dieses Gesetzes brachte Justizminister Heiko Maas seine Version des "gesunden Volksempfindens" ins Spiel, indem er sagte: "Wir sehen einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses, der angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung der Ehe für alle verfassungsrechtlich zulässt." Im Klartext: Der Wortlaut der Verfassung und die Absichten des Gesetzgebers bei ihrer Verabschiedung spielen keine Rolle. Wenn wir anders empfinden als früher, so müssen wir die Verfassung nicht ändern. Es reicht, wenn wir sie anders interpretieren.

Dieses Verfahren wurde auch in der DDR geübt: In ihrer Verfassung stand "Die Freiheit der Meinungsäußerung ist gewährleistet", und diejenigen, die davon Gebrauch machten, sammelten sich im Zuchthaus Bautzen. Das war die Verfassungsinterpretation der DDR-Justizministerin Hilde Benjamin.

Man muss den Gedanken weiterführen, um seinen verderblichen Charakter zu erkennen. Am Ende gilt der Wortlaut von Gesetzen gar nichts mehr. Entscheidend ist vielmehr die wertende Einschätzung dessen, der das Gesetz anwendet oder über seine Anwendung entscheidet. Was der Machthaber oder die Mehrheit für das "gesunde Volksempfinden" hält, ist dann das neue Recht. Das bedeutet praktisch das Ende einer "rule of law", wie sie sich im westlichen Rechtsstaat herausgebildet hat. 

Merkels zentrale Rechtsbrüche

Das Recht wird damit quasi "erdoganisiert". In der gegenwärtigen Türkei bestimmt ja der Präsident, was das "gesunde Volksempfinden" ist. Deshalb konnten Hunderttausende von Beamten ohne Rechtsgrund entlassen und das Vermögen angeblicher Gülen-Anhänger konfisziert werden. Der jüngste Fall war die Beschlagnahme zahlreicher Kirchen und Ländereien der syrisch-orthodoxen Kirche durch den türkischen Staat und deren Übereignung an die islamische Religionsbehörde. Hier wurden Eigentumstitel kassiert, die seit dem Untergang des Oströmischen Reiches unangetastet geblieben waren.

Beim Umgang mit dem Recht begeben wir uns in Deutschland seit einigen Jahren auf eine schiefe Ebene, die künftige Erdogans in ihrem Sinne nutzen können. Für die drei zentralen Rechtsbrüche der von Angela Merkel geführten Bundesregierungen musste jedesmal das "gesunde Volksempfinden" herhalten, auch wenn man den Namen vermied und den Sachverhalt blumig umschrieb.

Unentschlossen und schwach blieben die Versuche, den Rechtsbruch zu kaschieren. So geschah es im Mai 2010 beim Bruch des Maastricht-Vertrags anlässlich des ersten Hilfspakets für Griechenland, im März 2011 beim Ausstieg aus der Kernenergie nach der Flutwelle, die das Kernkraftwerk Fukushima zerstörte, im September 2015 bei der bedingungslosen Grenzöffnung für Flüchtlinge und illegale Einwanderer

So gesehen kann man im heutigen Deutschland durchaus am Rechtsstaat zweifeln. Es ist jedenfalls nicht mehr die "rule of law", an die ich glaube und mit der ich aufgewachsen bin.

Zuerst erschienen in der Zürcher Weltwoche

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Dr. Bredereck, Hartmut / 13.07.2017

Sehr geehrter Herr Sarrazin, die von Ihnen zitierten Rechtsbrüche der Bundeskanzlerin erscheinen für einen Menschen mit gesundem Verstand plausibel und nachvollziebar. Es ergibt sich jedoch die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes, seiner Verantwortung nachkommt, oder sich bereits der Kanzlerin in großen Teilen unterworfen hat.  Letzteres würde den Vergleich mit dem “Dritten Reich” rechtfertigen.

Rudolf George / 13.07.2017

Es gibt noch eine andere sehr bedenkliche Tendenz, die mit dem Maas’schen Gesetz in Beziehung gebracht werden sollte. Im Nachgang zu Hamburg tönt aus vielen Quellen des mehr oder weniger linken Spektrums die Behauptung, “links” und “Gewalt” schlössen sich aus. Nach dieser Logik ist zu erwarten, dass zum Thema “offensichtlich rechtswidriger” Postings die Behauptung aufgestellt wird, dass “links” und “Hate Speech” sich genauso ausschlössen, mithin eine linke Gesinnung nie offensichtlich rechtswidrig sein kann. Nachtigall, ick hör dir trapsen!

Roland Richter / 13.07.2017

S.g. Herr Broder. machmal meinte ich schon, Sie wären müde geworden, aber das hier ist so stark, daß ich Sie fast so schätze wie früher.

Sepp Kneip / 13.07.2017

Wiederum muss man feststellen, dass ein solcher Artikel, der die Rechtsbrüche deutscher Politiker anprangert, nur in einer ausländischen Zeitung veröffentlicht werden kann. Es ist Herrn Sarrazin zu verdanken, dass dem Bürger, der sich wirklich unvoreingenommen informieren will, diese “Staatsvergehen” offenbar gemacht werden. Eine Opposition, die diese Dinge aufgreift und kritisiert, gibt es ja in Deutschland nicht mehr. Wenn jemand oppopniert, werden er oder sie niedergemacht. Dabei denke ich an Sie, Herr Sarrazin, aber auch an Frau Steinbach. So ist es doch auch kein Wunder, dass eine Oppopsitionspartei wie die AfD zerschlagen werden muss. Und zwar mit Mitteln, die ebenfalls eines Rechtsstaats nicht würdig sind und an DDR und Drittes Reich erinnern. Dennoch sind sich die “Etablierten nicht zu schade, Anregungen und Forderungen von dieser Partei zu übernehmen und sie als eigene Ideen zu verkaufen. “So gesehen kann man im heutigen Deutschland durchaus am Rechtsstaat zweifeln. Es ist jedenfalls nicht mehr die „rule of law“, an die ich glaube und mit der ich aufgewachsen bin.” Mit dieser Aussage kann ich mich voll und ganz identifizieren.

Ottmar Gerster / 13.07.2017

Dazu ein Zitat von Helmut Schmidt, also aus der Zeit, als es noch Staatsmänner in Deutschland gab: “Die Dummheit von Regierungen sollte niemals unterschätzt werden.” Ich erlaube mir hinzuzufügen: Dummheit genügt in diesem Falle nicht, nur mit bösen Absichten ist der Wahnsinn erklärbar. Zuletzt ein Zitat aus aktuellem Anlass, der Bundestagswahl: “Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.” George Bernard Shaw

Herbert Müller / 13.07.2017

Herr Sarrazin, Sie erwähnen in Ihrem Artikel, dass in der Türkei Kirchen und Ländereien der syrisch-orthodoxen Kirche beschlagnahmt worden sind. Man stelle sich mal vor, dies würde die deutsche Regierung mit dem Vermögen von Ditib machen - undenkbar. Das Gegenteil ist der Fall. Hier bekommen Muslime für einen Moscheebau Grundstücke geschenkt. Das ist alles Teil erfolgloser Intergrationbemühungen, denn gläubige Muslime dürfen sich nicht integrieren. Dies verbieten die Suren des Korans. Jeder kann das nachlesen. In der Tat, Deutschland schafft sich ab. Danke auch für Ihre Bücher.

Andreas Rochow / 13.07.2017

Das ist eine sensible und bittere Bestandsaufnahme, der leider nicht widersprochen werden kann. Die beiden Gesetze sollten - so haben Juristen und sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestsges vorhergesagt - vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Daß sie Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat finden konnten, macht deutlich, wie dringlich Deutschland eine personelle und politische Alternative braucht! Diesem Rechtszerstörungswerk, das unter dem Schweigen oder dem Beifall der Medien stattfindet, muss beendet werden.

Jochen Brühl / 13.07.2017

Gute Beschreibung für einen Heiko Maas im Erdoganisierungsprozess.

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