Mit der Firma HateAid GmbH ist nach der Correctiv GmbH aktuell in der Angelegenheit Ulmen-Fernandes eine zweite Organisation in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, die politische Kampagnen im Regierungsinteresse aktiv unterstützt, teilweise staatsfinanziert ist und über gute Kontakte hinein in die Regierung verfügt (siehe Justizministerin Hubig traf sich schon im Oktober mit HateAid). Derzeit geht es um das Vorhaben einer die Meinungsfreiheit einschränkenden Klarnamenpflicht im Internet. Bereits seit Mitte 2025 betreibt HateAid überdies im Dienste der Bundesnetzagentur eine Meldestelle als sogenannter trusted flagger im Sinne des Digital Services Act (deutsch: Digitale-Dienste-Gesetz) zum Aufspüren und Melden unerwünschter Meinungsäußerungen.
Einige Publicity hatte ihr daraufhin die Regierung der USA beschert, als sie ein Einreiseverbot für die beiden Geschäftsführerinnen aussprach (siehe hier). Zumindest in den staatsunabhängigen Medien wurde in der Folge über das fragwürdige Geschäftsmodell der Firma HateAid und deren teilweise Finanzierung durch staatliche Gelder kritisch berichtet. Sieht man sich die Firma etwas genauer an, tritt noch einiges mehr zutage. Als Stichworte seien genannt: umgekehrte Geldwäsche, verdeckte Parteien-Abgeordnetenfinanzierung, co-finanziert mit bemakeltem Geld.
HateAid ist ursprünglich ein 100-prozentiger Ableger des Vereins Campact. Nachdem diesem Verein seine Gemeinnützigkeit wegen unzulässiger politischer Betätigung aberkannt worden war, gründete Campact einfach eine Tochtergesellschaft, die sie als gemeinnützig deklarierte. Als Geschäftsführerin wurde eine vormalige Campact-Mitarbeiterin eingestellt. Später verkaufte Campact dann je ein Drittel der Anteile an diese Mitarbeiterin und an einen Verein namens Fearless Democracy. Gründer von Fearless war Gerald Hensel, der 2016 einen Boykottaufruf gegen die Achse des Guten gestartet hatte.
Mit der Ausgründung einer als gemeinnützig deklarierten Tochterfirma konnte man wieder an Staatsgelder gelangen. Und staatliche Behörden rissen sich geradezu darum, die Campact-Tochtergesellschaft mit Geld zu versorgen. Nach NIUS-Angaben leiteten von 2020 bis 2023 das Bundesfamilienministerium fast 1,5 Millionen Euro an HateAid und das Bundesjustizministerium zusätzlich knapp 850.000 Euro. Im Jahre 2024 steuerten die beiden Ministerien fast 1,3 Millionen Euro zum Etat von HateAid bei.
Privatgelder mit Staatsgeschmäckle
Zu diesen direkten Staatsgeldern kommen erhebliche Gelder aus formal privaten Quellen, aber mit deutlichem „Staatsgeschmäckle“ hinzu. So erhielt HateAid von der Postcode Lotterie DT GmbH 2023 und 2024 zusammen eine Million Euro, ab 2025 hat Postcode die Förderung sogar auf 750.000 Euro jährlich erhöht. Unternehmensgegenstand ist, wie der Name schon sagt, eine Lotterie mit Losen; nicht an Loskäufer ausgeschüttete Gewinne gehen an gemeinnützige Organisationen.
Dazu gehören beispielsweise der „Abmahn“verein Deutsche Umwelthilfe, der vielfach als „Schlepper“-Organisation bezeichnete Verein Sea-Watch – und auch HateAid. Bevor also jemand bei dieser Lotterie mitmacht, sollte er sich genau überlegen, ob er solcherart fragwürdige Organisationen tatsächlich unterstützen möchte. Für die Auswahl der Zuwendungs-Begünstigten ist bei Postcode ein Beirat zuständig. In ihm sitzt mit Armin Laschet (ehemals CDU-Ministerpräsident), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (ehemals FDP-Bundesjustizministerin) und bis zu ihrem Tod vor einigen Wochen Rita Süßmuth (ehemals CDU-Bundestagspräsidentin) quasi der Staat.
Ob nun Gelder direkt vom Staat stammen oder von „abgehalfterten“ Staatsgünstlingen zugewendet werden: Davon lässt es sich gut leben. Vor allem auf Geschäftsführer-Ebene. 95.000 Euro beträgt das Jahresgehalt der 2023 neu bestellten HateAid-Geschäftsführerin. Vermutlich auf deutlich über 100.000 Euro beläuft sich das Gehalt der bereits seit Gründung amtierenden Geschäftsführerin (HateAid verweigerte die Auskunft).
Umgekehrte Geldwäsche
HateAid wirbt damit, ein umfangreiches Beratungsangebot für Betroffene von digitaler Gewalt anzubieten und eine Prozesskostenfinanzierung zu betreiben. Nach eigenen Angaben betreute HateAid im Jahre 2024 150 Personen des öffentlichen Lebens. Wer sind diese Profiteure, wie hoch sind die verdeckten Vorteile, die diese Personen erhalten haben? Wer sind die profitierenden Anwälte, an die HateAid viel Geld gezahlt hat? HateAid erteilte auf konkrete Anfrage keine Auskunft.
Intransparente Finanzierungen unbekannter Personen in erheblicher Höhe – das kann man durchaus unter den Begriff umgekehrte Geldwäsche fassen. Hier werden nicht wie bei der Geldwäsche illegal erworbene Gelder (z.B. aus Drogen- oder Waffengeschäften) in den regulären Wirtschaftskreislauf eingebracht. Umgekehrte Geldwäsche meint vielmehr den Vorgang, dass legal erworbenes Geld entweder für illegale Geschäfte verwendet oder an unbekannte Empfänger und intransparent weitergereicht wird. Letzteres ist nicht per se kriminell, um das klarzustellen. Aber fragwürdig ist diese Art von Geschäften schon.
Und es stellen sich Folgefragen. Waren die Hilfen für diese Personen – opferbezogen – überhaupt notwendig? Warum können Personen des öffentlichen Lebens, die zumeist selbst über hohe Einkünfte und große Vermögen verfügen, die Prozesse nicht selbst finanzieren? Zwei der wenigen, von HateAid öffentlich gemachten Profiteure waren die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth mit einer Jahresvergütung von ca. 300.000 Euro (siehe hier) und die langjährige Bundestagsabgeordnete Renate Künast (siehe hier), beide Bündnis90/Grüne. Was ist daran gemeinnützig, wenn HateAid solche Großverdiener auf diese Weise unterstützt, egal ob auf Kosten der steuerzahlenden Kleinverdiener oder der HateAid in irrigem Glauben unterstützenden Kleinspender?
Verdeckte Parteien-/Abgeordnetenfinanzierung
Die Beispiele Roth und Künast lassen die Vermutung begründet erscheinen, dass Parteipolitiker den Großteil der HateAid-Profiteure aus dem öffentlichen Leben bilden. Und hier nun stellt sich die Frage der verdeckten Parteien- und Abgeordnetenfinanzierung. Denn es macht ja grundsätzlich keinen Unterschied, ob man einem Politiker ein paar Geldscheine überreicht oder ihm eine kostenlose Beratung leistet oder gar seinen Anwalt bezahlt.
Solche Beratungsleistungen und Prozessfinanzierungen stellen geldwerte Zuwendungen und damit Spenden dar. Das bestätigte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage. Allerdings sieht sie diese Form von Spenden nur dann als Parteispenden im Sinne des Parteiengesetzes an (mit den entsprechenden Berichtspflichten und Sanktionen bei Nichtmitteilung der Spenden), wenn die Partei durch Satzung oder Einzelbeschluss die Prozesskosten übernehmen würde. Man kann also die Regelungen zur Parteienfinanzierung umgehen, indem man Zuwendungen an Parteipolitiker erbringt, solange diese nicht der Partei direkt, z.B. für Wahlkampffinanzierung, zugutekommen. HateAid hat sich somit ein Schlupfloch zunutze gemacht – das mutmaßlich längst gestopft wäre, würde die AfD dieses ausnutzen.
Allerdings gibt es da auch noch das Abgeordnetengesetz (AbgG). Dessen § 48 verpflichtet die Bundestagsabgeordneten, „geldwerte Zuwendungen aller Art (Spenden) … im Rahmen einer Sachunterstützung des Spenders für die politische Tätigkeit“ gegenüber dem Bundestagspräsidenten anzugeben. Spenden von mehr als 3.000 Euro sind zudem zu veröffentlichen. Die Bundestagsverwaltung bestätigte, dass solche Beratungsleistungen und Prozessfinanzierungen dem § 48 AbgG unterfallen, sofern die Unterstützung nicht für private Zwecke oder für eine Nebentätigkeit erfolgt. Soweit die Zuwendungen von gemeinnützigen Organisationen (und dazu zählt ja z.B. HateAid) stammen, dürfen Abgeordnete sie allerdings nicht annehmen und müssen sie an den Bundestagspräsidenten abführen (§ 48 IV AbgG in Verbindung mit § 25 II/IV Parteiengesetz). In den Bundesländern wird es vermutlich ähnliche Regelungen geben.
Klarnamenpflicht gefordert – für HateAid-Profiteure
Laut Bundestagsverwaltung haben in den letzten Jahren keine Bundestagsabgeordneten Meldungen zu HateAid-Unterstützungsleistungen an den Bundestagspräsidenten gemacht. Insofern liegt der Verdacht nahe, dass von HateAid begünstigte Abgeordnete die gesetzlichen Regelungen verletzt haben könnten. Es sei am Rande die Frage aufgeworfen, ob die Abgeordneten diese Vorteile dem Finanzamt in ihren Einkommensteuererklärungen erklärt haben. Die Bundestagsverwaltung teilte ferner mit, dass gemäß § 51 AbgG Prüf- und Sanktionsverfahren eingeleitet würden, wenn sich Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen von Abgeordneten ergeben. Ob das nunmehr trotz der eindeutigen Anhaltspunkte tatsächlich geschieht, ist offen.
Davon erfahren wird die Öffentlichkeit ohnehin nichts. Denn die Bundestagsverwaltung gibt insoweit grundsätzlich keine Auskunft zu konkreten, namentlich genannten Personen. Stattdessen veröffentlicht gemäß § 51 VI AbgG der Bundestagspräsident einmal am Anfang jeder Wahlperiode einen Bericht über die Anzahl der Prüf-/Sanktionsverfahren und deren Ausgang in der vorherigen Wahlperiode (siehe zuletzt hier); Namen würden darin aber nicht genannt. Transparenz also gleich Null. Der Fall HateAid zeigt: Die Regelungen gegen Zuwendungen an Abgeordnete durch Dritte sind leicht zu umgehen und schützen die Abgeordneten vor einer kritischen Öffentlichkeit, kurz: Sie sind eine Farce.
HateAid – finanziert auch mit Vermögen aus der NS-Zeit
Zurück zu den Finanzquellen von HateAid. Einer der größten Finanziers von HateAid ist die Alfred Landecker Foundation. Sie hat allein 2024 HateAid mit 1,375 Millionen Euro bedacht. 2019 war sie von der Familie Reimann beziehungsweise deren Stiftung ins Leben gerufen worden und soll mit insgesamt 250 Millionen Euro ausgestattet werden. Ihr Vermögen stammt vom Unternehmen Joh. Benckiser GmbH (heute JAB Holding Company). Die Benckiser GmbH kooperierte mit dem NS-Regime und berüchtigten Konzernen wie der IG Farben und machte ihr Geld auch mit Zwangsarbeit (Näheres zur Geschichte siehe hier).
Nun wäre erst einmal nichts dagegen einzuwenden, wenn auch solches bemakelte Vermögen einem guten Zweck zugeführt würde. Doch genau das ist bei HateAid nicht der Fall. HateAid sucht planmäßig und systematisch nach denunziationsfähigen Äußerungen und ist als Meldestelle gemäß dem DSA eine „Gefahr für die Meinungsfreiheit“, wie Prof. Josef Lindner es ausführt. Das Unternehmen soll laut dem Leitfaden der Bundesnetzagentur „Hassrede, Diskriminierung oder Inhalte, die negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs haben, aufspüren“. Darunter fallen auch politisch unerwünschte Meinungen.
Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kommentierte die Einrichtung dieser Meldestellen gemäß dem Digital Services Act (DAS) zu Recht wie folgt: „Wir schaffen uns mit dem DSA-Meldesystem eine Denunziations-Gesellschaft.“ Darüber hinaus geht HateAid auch mit Zivilprozessen und Strafanzeigen gegen nicht genehme Äußerungen von Bürgern vor. HateAid tut dies alles auch unter einem Begriffspaar, das schon die Nationalsozialisten verwendeten (siehe Auch Nazis „kämpften“ gegen Hass und Hetze). Ein Begriffspaar, das damals wie heute eben nicht nur etwaige strafbare Äußerungen abdeckt; dazu bräuchte man das Begriffspaar nämlich nicht, insofern könnte man die Begriffe aus dem Strafgesetzbuch verwenden. Mit juristisch nicht definierten Begriffen lässt sich hingegen Stimmung gegen kritische Bürger machen und Verunsicherung stiften.
Dahinter steckt eine Denkweise, die sich als antidemokratisch und grundrechtsfeindlich bezeichnen lässt: Kritische Meinungen werden als angeblich gefährlich geframt und sollen aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Medien-Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat über die Meldestellen gesagt: „Die steuergeldfinanzierte Einrichtung von ‚vertrauenswürdigen Hinweisgebern‘ ist eine rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Perversion. Für Straftaten sind Polizei und Staatsanwaltschaften zuständig, beide notorisch unterfinanziert. Statt das Geld in rechtsstaatliche Institutionen zu investieren, landet es bei fragwürdigen staatlichen Vorfeldorganisationen.“ Eine Stiftung wie die Alfred-Landecker-Foundation sollte so etwas nicht finanziell unterstützen.
Der Staat kann seine Minderheiten nicht mehr schützen. Frau Justizminister appelliert an alle Männer sich zu solidarisieren, um ihr Koffergesetz durchzubringen. Unsere Vorstellungen von Ehre, Treue oder Respekt sind kulturelle i Es ist gar nicht einmal die stereotype Hetze, sondern die unterschiedliche Wertung, was als heilig, unrein usw. zu gelten hat. Man hat Sarrazin nicht ernsthaft zugehört, sondern ihn wegen dem Wort Kopftuchmädchen verurteilt. Der Begriff Islamophobie ist irreführend, weil er die Religion behandelt wie eine Hautfarbe. Selbst eingefleischte Atheisten überwinden selten kulturelle Prägungen. Die Identitätspolitik beruft sich auf Foucoult, der seine Ideen hauptsächlich von Bataille, einem Pornographen geborgt hat. Die Agenda ist antiwestlich und wirft normale Weiblichkeit oder Ritterlichkeit unter die Räder. Im Iran gibt es keine Probleme mit Schwulen, da diese die Wahl haben, sich umwandeln zu lassen. Die Hexenjagd nach toxischer Männlichkeit findet in der Vorstellung von der Verderbtheit unkeuscher Frauen ihre Entsprechung. Eine Gesetzesnovelle wie die derzeit geplante, dient weder der Verständigung von Mann und Frau, noch fördert Sie Einsichten andere Religionen, sondern Sie spaltet durch Anbiederung, indem Sie Männer zum Sündenbock erklärt, die man straflos hassen darf.
Der Dschungel der sog.Gemeinnützigkeit ist nicht mehr zu lichten, gefährdet sicher die Demokratie, und ist ein eigener Industriezweig mit Querverbindungen zu Parteien und Medien, die für Unterstützung und positive Berichterstattung sorgen. Die Ausschüttung von Gewinnen ist sogar Nebensache, wenn die Millioneneinnahmen größtenteils in Verwaltung/Organisation landen. Wer begünstigt wird ist obendrein undurchschaubar, weil das wiederum externe Firmen sind, die z.B. Häuser bauen, wie etwa bei der NGO namens „Traumhausverlosung“.
Tja Herr Neuhof, charakterlich und moralisch tolle Menschen in den demokratischen Parteien. Ein Wunder, dass die AFD noch nicht bei 50% liegt.
Mfg
Nico Schmidt
Herr RA Neuhof, klasse Artikel, wie man es sich quasi von der Achse wünscht. Allerdings spielt einstiges Nazi-Vermögen keine Rolle. Niemand hat Probleme sich an Deutschem oder Nazi-Vermögen zu vergreifen, selbst unsere Freunde von der JCC befällt kein Ekel. Pecunia non olet. Sie sehen, auch die ideologischen Unterschiede zwischen Nationalsozialisten & heutigen Digital-Faschos sind lapidar & zu vernachlässigen. Um Ihr politisches Bewußtsein, wie das Ihrer schreibenden Achse-Kollegen etwas realistischer werden zu lassen, empfehle ich Ihnen, Sich die schon naive ARTE-Doku „Die Queen & der Putsch im Iran“ reinzuziehen. Wenn man diese Doku gesehen hat, wird klar, daß unser gesamtes historisches Nachkriegsnarrativ für den Allerwertesten bestimmt ist. Alles Schall & Rauch.