Der Trick, sich die Schuldenbremse mit der verfassungsändernden Mehrheit des alten Bundestages lockern zu lassen, kann für Friedrich Merz in einem Fiasko enden, selbst wenn er damit noch durchkommt.
Es ist eine interessante Premiere, die das deutsche Staatstheater mit dem Versuch, die Schuldenbremse für eine künftige Regierung eines noch nicht gewählten Kanzlers mit der Zweidrittelmehrheit eines abgewählten Bundestages zu lockern, derzeit aufführt.
Der künftige Kanzler Friedrich Merz will bekanntlich um beinahe jeden Preis jedwede Form der Kooperation mit den AfD-Abgeordneten im Bundestag verhindern, auch wenn die ihm für einige Vorhaben, die er seinen Wählern versprochen hat, zur nötigen parlamentarischen Mehrheit verhelfen könnten. Stattdessen begibt er sich in Koalitionsverhandlungen mit dem größten Wahlverlierer der aktuellen Bundestagswahl, der Langzeitregierungspartei SPD. Und er kommt ihr eigentlich bei fast all ihren Forderungen entgegen. Und um das finanzieren zu können, will diese Möchtegern-Regierung bekanntlich einen Blanko-Schuldenscheck für Rüstungsaufträge und 500 Milliarden Euro Sonderschulden für die Erfüllung der eigentlichen staatlichen Kernaufgaben, wie Erhalt und Ausbau der Infrastruktur. Viel Geld wird diese Koalition, so sie zustande kommt, auch brauchen, wenn sie das umsetzen will, was sie sich ausweislich ihres Sondierungspapiers alles vorgenommen hat.
Das wurde hier in den letzten Tagen schon hinlänglich beschrieben. Doch gestern begann eine neue dramatische Nebenhandlung. Eigentlich hatten die schwarzroten Koaltionsplaner fest damit gerechnet, dass ihnen die Grünen im alten Bundestag zur nötigen Zweidrittelmehrheit verhelfen würden. Zum einen wollten die doch die Schuldengrenze in der Zeit der Ampelregierung ohnehin selbst gern schleifen, um mit mehr neuen Schulden bequem weiter regieren zu können. Zum anderen wollen die Grünen doch erklärtermaßen unbedingt verhindern, dass sich CDU und CSU vielleicht doch Mehrheiten hinter der Brandmauer zu suchen.
Aber die Grünen möchten mehr dafür bekommen, dass sie zustimmen. So musste man zumindest den gestrigen gemeinsamen Auftritt ihrer Partei- und Bundestags-Fraktionsvorsitzenden verstehen, bei dem sie ankündigten, sie würden ihren Abgeordneten im alten Bundestag empfehlen, gegen das Merzsche Milliarden-Schuldenpaket zu stimmen. Das klang zwar vor den Kameras entschieden, aber sie blieben selbstverständlich gesprächsbereit mit Union und SPD. Eine anderthalbstündige Gesprächsrunde gab es gestern Abend, aber da wurde man sich offenbar noch nicht handelseinig.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Thorsten Frei, sprach gegenüber der Presse von einem konstruktiven Treffen, da sehe er noch Chancen auf eine Annäherung.
Zu großes Risiko?
Es ist nachvollziehbar, dass die Grünen versuchen, für sich und ihre Klientel mehr heraus zu holen. Ebenso verständlich ist es, wenn sie nun ausloten möchten, zu welchen Zugeständnissen die Merz-CDU noch bereit ist. Immerhin kann die sich ein Scheitern des Schuldenplans nach den Maßgaben ihres aktuellen Kanzlerkandidaten eigentlich nicht leisten. Ohne die zusätzlichen Milliarden können sie kaum zu einer Koaltionsvereinbarung mit der SPD kommen, die ansatzweise dem Sondierungspapier entspricht.
Vielleicht sind sich die Grünen aber auch nicht ganz sicher, ob es sich politisch lohnt, mit CDU und SPD die Schuldenbremse lockern zu wollen. Natürlich wollen sie weder Neuwahlen, noch einen stärkeren Einfluss der AfD, aber was ist, wenn sie sich die Parteiführung für eine Zustimmung zum schwarzroten Plan einsetzt und der am Ende dennoch nicht die nötige Zweidrittelmehrheit bekommt? Dann stünden sie für eine Regierung, an der sie nicht einmal beteiligt worden wären, als Mitverlierer da. Im Gegenzug für dieses Risiko könnten sie aber keinen adäquaten Gewinn im Erfolgsfall verbuchen.
Aber wie groß ist das Risiko des Scheiterns überhaupt, wenn sich Schwarzrotgrün zuvor auf eine Zustimmung einigt? Insgesamt hat der alte Bundestag 733 Abgeordnete. Zwei Drittel wären 489. So viele Stimmen bräuchten die Rekord-Schuldenmacher. CDU, CSU, SPD und Grüne bringen zusammen 520 Stimmen auf die Waage. 31 Stimmen mehr als nötig, da müsste man sich normalerweise keine Sorgen machen.
Doch das ist keine normale Abstimmung. Dass der abgewählte Bundestag einen Beschluss mit verfassungsändernder Mehrheit fällen soll, das gab es noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Zudem hat sich der Bundestag durch das neue Wahlrecht um gut 100 Sitze verkleinert. Und das traf vor allem die Wahlverlierer. Allein die Grünen haben 32 Sitze verloren, die SPD 87 Mandate. Es stimmen also so viele Abgeordnete mit, deren politische Karriere gerade ihr Ende gefunden hat und die bei Verletzung der Fraktionsdisziplin nichts mehr zu verlieren haben, wie noch nie. Bleiben die wirklich alle ihrer Fraktionsführung treu? Es ist unwägbar. Und kann es nicht außerdem noch ein paar CDU- oder CSU-Abgeordnete geben, die den Umfaller-Kurs des Kanzlerkandidaten vielleicht nicht mitmachen wollen?
Wirklich eine Premiere
Was die Grünen konkret verlangen, blieb zunächst unklar, aber bis zu einer Abstimmung, so sie denn kommt, sind ja noch ein paar Tage Zeit. Am Donnerstag gibt es erst einmal die erste Lesung eines CDU/CSU/SPD-Gesetzentwurfs, der allerdings den Abgeordneten am Montagabend noch nicht einmal vorlag.
Außerdem muss sich das Bundesverfassungsgericht auf die Schnelle noch mit Eilanträgen der AfD und der Linken befassen, die sich gegen das Vorgehen richten, die Verfassung mit der Mehrheit des alten Bundestages zu ändern. Zum einen geht es darum, ob der alte Bundestag dazu noch legitimiert ist. Ab Freitag, wenn das amtliche Endergebnis verkündet wird, könnte die amtierende Bundestagspräsidentin auch den neuen Bundestag zur konstituierenden Sitzung einberufen und diesen dann entscheiden lassen. Stattdessen soll in der nächsten Woche noch das abgewählte Parlament abstimmen. Die Kläger fordern nun u.a., dass das Verfassungsgericht der Bundestagspräsidentin untersagen soll, noch den alten Bundestag einzuberufen, sobald sie auch den neuen einberufen könnte.
In den Medien haben etliche Verfassungsrechtler erklärt, dass eine so weitreichende Entscheidung des alten Parlaments durchaus legal ist. Aber gilt das auch, wenn zeitgleich der neue Bundestag zusammentreten könnte? Blockiert der alte Bundestag dann nicht den neuen?
Wirklich voraus sagen kann das Ergebnis niemand, denn einen solchen Fall gab es noch nie. Ja, diese Staatstheater-Aufführung ist wirklich eine Premiere. Vielleicht auch, was danach kommt. Was ist, wenn sich Merz wirklich verzockt haben sollte und das Mega-Schuldenprogramm nicht durchkommt? Ist dann seine Zeit nicht vorbei und die Unions-SPD-Koalition gescheitert, bevor sie begonnen hat? Übernimmt dann Markus Söder, um plötzlich nach neuen Mehrheiten zu suchen?
Aber selbst wenn Merz nach weiteren Zugeständnissen an die Grünen seine Schulden-Milliarden bekommt, startet er dann mit einer Koalition vielfältiger Wortbrüche seiner Wahlversprechen. Es wird, entgegen aller Beteuerungen, wieder eine recht fragile Koalition werden, bei der sich die Bürger wieder fragen werden, ob sie denn eine Legislaturperiode schafft. Die CDU wird in ihr noch weniger erkennbar sein, als Merz vielleicht bis gestern noch gehofft hat, denn politische Zugeständnisse an die Grünen gehen zu ihren Lasten und nicht zu Lasten der SPD. Und am Ende ist Kanzler Merz dann ganz schnell so beliebt, wie jetzt der Kanzler Scholz und die CDU befindet sich im Absturz auf SPD-Niveau.
Eigentlich hat die ganze Schuldentrickserei ja wirklich Unterhaltungswert. Nur leider kann sich das ein Land, das in mehreren ernsten Krisen steckt, gerade nicht leisten.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

@Else Schrammen, bei diesem Staatstheater oder von mir aus Staatszirkus gibt es nichts mehr zu lachen. Das geht auf unsere Kosten und auf die Kosten unserer wenigen Kinder. Hier soll der durch die jüngste Wahl ausgedrückte Wille des Souverän umgangen werden, um Herrn Merz und einem kleinen Club die Macht über unser Vermögen zu sichern.
@ A. Ostrovsky Ja, wer das Strafrecht kennt, versteht die Politik besser.
Es ist nicht egal, was sich die Merkel 2.0 und Konsorten für Betrügereien an der Verfassung noch ausdenken werden? Die arbeitende, sprich wertschöpfende und Steuer zahlende, Bevölkerung weiß genau, was ihr blüht. Und die Resultate sind auch schon da: Kleinbetriebe, wie Becker, Handwerker, Arztpraxen, etc. schließen, Mittelstand und Großunternehmer beschleunigen die Verlagerung der Produktion nach Asien, usw. Die Folge wird ein Rückgang der Steuereinnahmen sein. In der Situation, in der wir bereits jetzt unseren Sozialstaat kaum noch finanzieren können (vgl. Renten, Gesundheitswesen, etc.) sind bald, selbst bei meist masochistischen Deutschen, Unruhen zu befürchten. Denn der Vertrag der Menschen mit dem Staat wird seitens des Staates kontinuierlich verletzt – hier siehe Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Bildung u.v.m. Es ist höchste Zeit sich mit Popcorn zu versorgen und die besten Plätze bei ARD und ZDF einzunehmen. Glaubt mir – es wird bald sehr spannend.
Die Grünen werden zustimmen. Sie treiben jetzt nur den Preis dafür hoch. Alles nur Theater.
Das ist doch kein Staatstheater mehr, das ist StaatsZIRKUS in Vollendung mit einer herrlich bunten Artistentruppe. Da steht standhaft auf dem Hochseil, weit über dem GG und den Köpfen des zahlenden Publikums, die Bärbel im roten Kostüm, nur gehorchend ihrem eigenen Verständnis von Staat und Demokratie sowie dén überall herumwuelnden Clowns, die sich – wie der altgediente rote Clown Olaf – als Herren des Geschehens fühlen können. Im Hintergrund lauert der „weiß“ angestrichene vormels güne Clown Robert, der darauf hofft, trotz mickriger 85 weiterer grüner Genossen, seine absurden Forderungen durchzusetzen. Und über allem schwebt der gute alte Fritz, der wirklich glaubt, er sei der Zirkusdirektor, obwohl er nur als fünftklassiger Entfesselungskünstler verlacht wird. Der sich an Händen und Füßen selbst gefesselt und sich mit dicken Ketten eingewickelt hat. Es sollte DER Clou zur BT-Wahl werden, DIE Falle für die AfD, deren Untergang fest eingeplant war, aber leider, leider …! Fritze, jetzt ist Showtime diesseits der Brandmauer.. Mach uns den Houdini und zeig uns, wie man sich von den eigenen Feasseln befreien kann!
Der Einzige, der sich verzockt hat, war Fritzes Vater; hätt ja auch besser ausgehen können. Schlussendlich sind wir vermutlich für unsere Inkarnationen selbst verantwortlich. Also … alles im Lack ! Schönen Feierabend.
„Etliche Verfassungsrechtler haben erklärt…“ Was sie konkret erklären müssen, ist, wie ein aufgelöstes Verfassungsorgan wieder handlungsfähig im Sinne des Grundgesetzes wird. Jeder Bundestag muss sich konstituieren. Der Zustand der Konstituierung endet offensichtlich mit der Auflösung. Die Frage ist somit, ob sich ein aufgelöster Bundestag erneut konstituieren darf, egal ob mit oder ohne zwischenzeitlicher Neuwahl. Das darf bezweifelt werden. In jedem Fall dürfen ohne erneute Konstituierung des Bundestags keine Gesetze zur Abstimmung gestellt werden.