Hat sich Faeser strafbar gemacht?

Nach ihrer „groben Missachtung des Parlaments“ (CDU) tut Innenministerin Nancy Faeser so, als gäbe es nichts zu bereden. Dabei könnte sie sich in der Schönbohm-Affäre strafbar gemacht haben. „Falls hier ein Anfangsverdacht für Verfolgung Unschuldiger vorliegt, hat die Affäre eine neue Dimension“, heißt es aus der CDU. 

Nachdem Nancy Faeser sich davor drückte, in den Ausschusssitzungen zur Schönbohm-Affäre im Bundestag Rede und Antwort zu stehen, musste sie heute Nachmittag dort anlässlich eines anderen Themas sprechen. Eigentlich ging es um den Haushaltsentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Dennoch kam das Thema Schönbohm zur Sprache. Christoph de Vries (CDU/CSU) warf Faeser in der Plenardebatte vor, sie habe mit ihrem Nichterscheinen bei den Ausschusssitzungen eine „grobe Missachtung des Parlaments“ gezeigt. Es sei an ihr, die Vorwürfe gegen sie auszuräumen. Wenn diese noch im Raum stehen, sei das ihre Schuld.

Faesers Verhalten gegenüber Schönbohm sei „persönlich und politisch in hohem Maße unanständig“ gewesen, ihr Auftreten „in hohem Maße unsouverän“. Aus Sicht der Union habe es „eine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes“ gegeben, die in der deutschen Geschichte „beispiellos“ sei. Die Union droht inzwischen auch mit einem Untersuchungsausschuss. 

Faeser tat so, als gäbe es nicht einmal etwas zu diskutieren. Sie hätte keine nachrichtendienstlichen Mittel gegen Schönbohm eingesetzt, das alles sei reiner Wahlkampf, den die Bundes-CDU besser der Hessen-CDU überlassen solle. Die Union würde sie nur „mit Dreck bewerfen wollen“. Damit war die Sache für sie erledigt. Schönbohm hätte sie ausgetauscht, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stärken. Übrigens: Damals war noch von einem „Vertrauensverlust“ (Faeser) die Rede, heute Nachmittag suggerierte sie fachliche Gründe für Schönbohms Entlassung.

Anfangsverdacht „Verfolgung Unschuldiger“ 

Es ist dreist, dass sie meint, damit aus dem Schneider zu sein. Denn möglicherweise hat sich Faeser sogar strafbar gemacht, als sie sich Geheimdienst-Material „außerhalb des Dienstweges“ zukommen ließ, wie einem durchgestochenen Aktenvermerk zu entnehmen ist. Laut eines ihrer Mitarbeiter war sie „sichtlich unzufrieden“ mit dem, was sie von der Behörde zu Schönbohm präsentiert bekam, und ließ nicht locker. Sie wolle „sich diese größere Unterlage selbst ansehen“, so Faesers Mitarbeiter. Der gibt an, ihr zugesagt zu haben, „ihr diese Unterlage außerhalb des Dienstweges zukommen zu lassen“.  

Während Faeser im Bundestag vorgab, ein reines Gewissen zu haben, fragt der Strafrechtler Udo Vetter: „Wenn bei der Informationsbeschaffung der Dienstweg augenzwinkernd umgangen wird, spricht schon dieser Umstand für eine Verletzung des Dienstgeheimnisses. Warum sollte man den Dienstweg umgehen, wenn alles mit rechten Dingen zugeht?“ Weiter kritisiert er: „Wenn Faeser oder ihre Mitarbeiter Daten unter Umgehung des Dienstweges anfordern, erzeugen sie Handlungsdruck bei ihren Untergebenen. Sie wecken einen Tatentschluss. Im Volksmund heißt das: Anstiftung.“ 

Doch es geht nicht nur um die Verletzung des Dienstgeheimnisses. Faeser forderte ihren Mitarbeiter dazu auf, von Schönbohm nicht einmal dann abzulassen, als das Ministerium „alle relevanten Behörden und Abteilungen bereits beteiligt“ hätte und es gegen Schönbohm „schlicht nicht mehr gäbe“. Damit könnte sich Faeser der nach § 344 StGB strafbewährten „Verfolgung Unschuldiger“ schuldig gemacht haben. CDU/CSU-Bundestagsmitglied und Rechtsanwalt Stefan Heck sagt dazu: „Falls hier ein Anfangsverdacht für Verfolgung Unschuldiger vorliegt, hat die Affäre eine neue Dimension.“ 

Trotz oder wegen all dessen blieb Faeser dem Innenausschuss gleich zweimal fern. Beim ersten Mal (Dienstag) schob sie medizinische Gründe vor (eine angebliche Corona-Infektion), konnte der dpa aber zeitgleich ein Interview zwecks ihres Hessen-Wahlkampfs geben. Beim heutigen zweiten Termin am Donnerstag ist sie wieder nicht erschienen. Das war selbst der Zeit zu viel, die forderte: „Nancy Faeser sollte sich den Fragen der Opposition öffentlich stellen.“ Doch damit nicht genug: Einen dritten Termin will sie am 27. September sausen lassen. Da sollte sie turnusgemäß bei der Regierungsbefragung die Ampel-Koalition vor dem Bundestag vertreten, lässt sich aber schon heute entschuldigen. 

Was tut der Verfassungsschutz?

Als Ausrede nennt sie einen Termin beim EU-Rat in Brüssel, der allerdings erst einen Tag später stattfindet – genug Zeit also, um nach Brüssel zu kommen. Offenbar spielt Faeser Verstecken mit dem Parlament, um ihren Wahlkampf in Hessen nicht zu gefährden. Bild merkt zu Recht an: „Normalerweise tauschen Minister in so einem Fall ihren Auftritt bei der Regierungsbefragung um eine Sitzungswoche. Doch Faeser wählte einen Ausweich-Termin im Dezember (!) – also weit nach der Landtagswahl in Hessen…“ 

Dass das Innenministerium ein inniges Verhältnis zum Inlandsgeheimdienst unterhält, zeigte sich vor wenigen Wochen auch an einer anderen Causa. Die Behörde ließ Material über Hans-Georg Maaßen ansammeln und brachte ihn im Zuge dessen mit der sogenannten Reichsbürger-Szene in Verbindung – eine vom Faeser-Ministerium zwecks „Kampf gegen rechts“ massiv aufgebauschte „Staatsgefahr“, der das Herunterspielen einer tatsächlichen gegenübersteht: Den Expertenkreis Politischer Islamismus, den Seehofer 2021 ins Leben rief, löste sie auf. Bild schrieb hinter der Bezahlschranke

„Nach BILD-Informationen ist es noch keine drei Wochen her, dass sich ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Köln an seinen Dienstcomputer setzte und einem Kollegen beim Bundeskriminalamt (BKA) schrieb. Per E-Mail bat er um eine ‚Erkenntnisabfrage‘, eine Art Personenüberprüfung. Ziel dieser Abfrage: kein Unbekannter, sondern Maaßen (...) Dieser Vorgang war offenbar kein Alleingang eines einzelnen Beamten. Er erfolgte nach BILD-Informationen in der Abteilung 2 in Köln-Chorweiler, richtete sich im BKA an die Abteilung Staatsschutz in Meckenheim bei Bonn und soll zuvor bei einer gemeinsamen Dienstbesprechung abgestimmt worden sein. Eine klammheimliche Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und BKA – der beiden Behörden von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Ziel: Material sammeln über Maaßen.“ 

Welche Funktion hat der Inlandsgeheimdienst im Deutschland der Gegenwart? Nancy Faeser beweist, wie nötig diese Debatte gerade ist. 

Felix Perrefort ist Redakteur und Autor der Achse des Guten. 

Foto: Montage Achgut.com/Wikipedia Commons

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Torsten Wilde / 07.09.2023

“Sie hätte keine nachrichtendienstliche Mittel gegen Schönbohm eingesetzt” vs: “Denn möglicherweise hat sich Faeser sogar strafbar gemacht, als sie sich Geheimdienst-Material „außerhalb des Dienstweges“ zukommen ließ, wie einem durchgestochenen Aktenvermerk zu entnehmen ist” =>hat sie etwa gelogen?

Burkhard Mundt / 07.09.2023

Wenn Deutschland als Rechtsstaat noch funktioniert, dann wird Faeser diesen Skandal politisch nicht überleben. Solche Charaktere haben in höchsten Regierungsämtern nichts zu suchen.

Horst Jungsbluth / 07.09.2023

Verfolgung Unschuldiger? Das ist Berlin gang und gäbe und das seit über 34 Jahren!!!, also exakt mit Start des damals von der SED gewollten SPD/AL-Senats. Der RB hieß Momper, die Justizsenatorin Limbach und der Innensenator Pätzold und die haben nicht nur mit dem kriminellen Missbrauch der Verwaltungsgesetze mit gleichgeschalteten Ämtern, Justiz und Medien Unschuldige wie Verbrecher verfolgt, sondern haben Kriminelle in fast allen Bereiche gewähren lassen, so dass diese aus aller Welt herbeieilten und nicht nur offene Parks, sondern auch geberfreundlichen Ämter vorfanden.  Wenn es nur um die Innenministerin Faeser ginge, dann müsste die gesamte Regierung nicht nur zurücktreten, sondern auch straf- und vermögesnrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber in der Ampel wimmelt es von solchen Leuten, nur leider kennt von unseren “ewig Unverantwortlichen” niemand das Grundgesetz und den Medien ist das auch vollkommen fremd.

Rudi Hoffmann / 07.09.2023

“”“”“„Falls hier ein Anfangsverdacht für Verfolgung Unschuldiger vorliegt, sollte doch die C D U genügend Juristen in ihrer Partei haben , die das mit J a oder Nein beurteilen können “”“!  Oder tun die nur so um ein Teil ihrer Wähler zu beruhigen ?

L. Bauer / 07.09.2023

Na ja, vom ganzen Rechtsgedöns mal abgesehen. Sie ist Chefin von Herrn Schönbohm. Der wird von einem Fernsehkomiker erstens beleidigt und zweitens, schwere Vorwürfe die ohne jeden Beweis sind, werden als Fakt verkauft. Was macht die Chefin? Die glaubt dem Komiker und lässt ihren Untergebenen, für den sie eine Fürsorgepflicht hat, abservieren! Sie stellt sich weder vor ihn, noch lässt sie ihn vorsprechen, noch lässt sie den Komiker Stellung nehmen und seine Vorwürfe öffentlich erklären. Das ist für mich schon kriminell. Laut Dienstrecht sicher schon justiziabel. Menschlich gesehen ist sie sowieso Unterste Schublade. Wie sie reagiert und dann agiert hat, zeigt ganz klar auf, das alles vorher genauso abgesprochen war. Der Komiker ist das Werkzeug der Regierung, schon immer gewesen. Sonst könnte er sich doch garnicht halten dort. ZDF war doch schon immer Sozen und links. Dementsprechend äußerte sich auch die QuotenDunja heute im Morgenmagazin mit ihrem bezahlten Interviewpartner, dass das Interesse der deutschen Bevölkerung an diesem Vorgang sowieso nicht so groß sei. Alles eine Suppe. Blöd nur das der Herr Schönbohm ganz in Ruhe klagt und zwar gleich zweimal. Da wird es jetzt interessant. Sicher kann man ihr da nur rein juristisch beikommen, da die Schamgrenze heutzutage so niedrig ist und ein dümmliches Lächeln auf der Regierungsbank heute anscheinend schon als Aufarbeitung intern gilt. Früher reichte das für mehrere Rücktritte. Und die Olle aus Berlin hat im VS damals auch noch mitgemischt und Bekannte von Hr. Schönbohm abhören lassen! Monatelang! Alles Kriminelle!

Tobias Kramer / 07.09.2023

Inlandsgeheimdienst und Verfassungsschutz wurden zum Regierungsschutz umgebaut. Das ist mittlerweile für jeden ersichtlich, der die Augen offen hält. Gegenüber der damaligen DDR-Staatssicherheit, ebenfalls als Schutz der Regierung aufgebaut, ist aber neu, dass man heute hemmungslos öffentlich agiert, während die “alte Stasi” ihre Probleme meist im Verborgenen “erledigte”. Aber Faeser ist definitiv angeknockt und Scholz wird sich jetzt genau überlegen müssen, ob er sie opfert oder an ihr festhält und dann selbst mit stürzt.

Ralf Pöhling / 07.09.2023

Wenn Faeser Material vom VS unter Umgehung des Dienstweges und die vollen Unterlagen selbst haben will, so kann das einen sehr guten Grund haben. Nämlich den, dass zur CDU tendierende Mitarbeiter beim VS CDU Mitglied Schönbohm schützen wollen und bei der Abfrage nicht die volle Wahrheit an das BMI durchreichen, damit Faeser dumm dasteht und zurückgetreten wird. Man muss eins im Hinterkopf behalten: Der VS ist nahezu überall, im Bund wie auch den Bundesländern, Teil des Parteienproporzes und untersteht jeweilig anderen gerade regierenden Regierungen, die von jeweils anderen Parteien gestellt werden, was seine neutrale Tätigkeit maßgeblich negativ beeinflusst. Im VS darf eigentlich KEIN Verantwortlicher mit Parteibuch oder irgendeiner sonstigen Befangenheit gegenüber den zu observierenden Problemfällen arbeiten. Keiner! Je mehr ich die Situation beobachte, desto kritischer wird der Blick, auf das, was hier gerade passiert. Ich kann nur dringend davor warnen, sich einseitig in den Sturm gegen Faeser einzureihen. Das könnte sonst ganz böse zurückschlagen. Ich habe meine eigenen Erfahrungen mit dem Apparat gemacht, die bis hin zur absichtlichen Sabotage von Prozessen nebst Unterschlagung von Beweismaterial eskaliert sind, um hochgradig illegal die Angeklagten vor der Strafverfolgung zu bewahren, damit das parteipolitisch bzw. karrieristisch nicht zurückschlägt. Wenn ein Fall derart eskaliert und illegal abgewürgt wird, greift de facto das Notwehrrecht, denn jeder Bürger hat einen Anspruch darauf, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Wenn der Apparat dieses Recht selbst sabotiert, weil er nicht parteipolitisch neutral positioniert ist oder da jemand seine Karriere im Apparat in Gefahr sieht, ist der Rechtsstaat de facto nicht nur tot, er macht sich selbst zum Verbrecher. Und gegen Verbrecher hat jeder Bürger das Recht auf Notwehr. Das gilt natürlich auch für eine Bundesinnenministerin. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen!

Thomin Weller / 07.09.2023

Wie eben schon an anderer Stelle geschrieben, geht Frau Fräser wohl davon aus, dass alle EU Terroranschläge einzig auf die Geheimdienste referenzierbar sind und handelt vermutlich aus diesem Wissen heraus. Also was meint Fr. Fräser zu Wissen? Wer sind ihre Vogelsteller?

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