Hat sich Faeser strafbar gemacht?

Nach ihrer „groben Missachtung des Parlaments“ (CDU) tut Innenministerin Nancy Faeser so, als gäbe es nichts zu bereden. Dabei könnte sie sich in der Schönbohm-Affäre strafbar gemacht haben. „Falls hier ein Anfangsverdacht für Verfolgung Unschuldiger vorliegt, hat die Affäre eine neue Dimension“, heißt es aus der CDU. 

Nachdem Nancy Faeser sich davor drückte, in den Ausschusssitzungen zur Schönbohm-Affäre im Bundestag Rede und Antwort zu stehen, musste sie heute Nachmittag dort anlässlich eines anderen Themas sprechen. Eigentlich ging es um den Haushaltsentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Dennoch kam das Thema Schönbohm zur Sprache. Christoph de Vries (CDU/CSU) warf Faeser in der Plenardebatte vor, sie habe mit ihrem Nichterscheinen bei den Ausschusssitzungen eine „grobe Missachtung des Parlaments“ gezeigt. Es sei an ihr, die Vorwürfe gegen sie auszuräumen. Wenn diese noch im Raum stehen, sei das ihre Schuld.

Faesers Verhalten gegenüber Schönbohm sei „persönlich und politisch in hohem Maße unanständig“ gewesen, ihr Auftreten „in hohem Maße unsouverän“. Aus Sicht der Union habe es „eine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes“ gegeben, die in der deutschen Geschichte „beispiellos“ sei. Die Union droht inzwischen auch mit einem Untersuchungsausschuss. 

Faeser tat so, als gäbe es nicht einmal etwas zu diskutieren. Sie hätte keine nachrichtendienstlichen Mittel gegen Schönbohm eingesetzt, das alles sei reiner Wahlkampf, den die Bundes-CDU besser der Hessen-CDU überlassen solle. Die Union würde sie nur „mit Dreck bewerfen wollen“. Damit war die Sache für sie erledigt. Schönbohm hätte sie ausgetauscht, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu stärken. Übrigens: Damals war noch von einem „Vertrauensverlust“ (Faeser) die Rede, heute Nachmittag suggerierte sie fachliche Gründe für Schönbohms Entlassung.

Anfangsverdacht „Verfolgung Unschuldiger“ 

Es ist dreist, dass sie meint, damit aus dem Schneider zu sein. Denn möglicherweise hat sich Faeser sogar strafbar gemacht, als sie sich Geheimdienst-Material „außerhalb des Dienstweges“ zukommen ließ, wie einem durchgestochenen Aktenvermerk zu entnehmen ist. Laut eines ihrer Mitarbeiter war sie „sichtlich unzufrieden“ mit dem, was sie von der Behörde zu Schönbohm präsentiert bekam, und ließ nicht locker. Sie wolle „sich diese größere Unterlage selbst ansehen“, so Faesers Mitarbeiter. Der gibt an, ihr zugesagt zu haben, „ihr diese Unterlage außerhalb des Dienstweges zukommen zu lassen“.  

Während Faeser im Bundestag vorgab, ein reines Gewissen zu haben, fragt der Strafrechtler Udo Vetter: „Wenn bei der Informationsbeschaffung der Dienstweg augenzwinkernd umgangen wird, spricht schon dieser Umstand für eine Verletzung des Dienstgeheimnisses. Warum sollte man den Dienstweg umgehen, wenn alles mit rechten Dingen zugeht?“ Weiter kritisiert er: „Wenn Faeser oder ihre Mitarbeiter Daten unter Umgehung des Dienstweges anfordern, erzeugen sie Handlungsdruck bei ihren Untergebenen. Sie wecken einen Tatentschluss. Im Volksmund heißt das: Anstiftung.“ 

Doch es geht nicht nur um die Verletzung des Dienstgeheimnisses. Faeser forderte ihren Mitarbeiter dazu auf, von Schönbohm nicht einmal dann abzulassen, als das Ministerium „alle relevanten Behörden und Abteilungen bereits beteiligt“ hätte und es gegen Schönbohm „schlicht nicht mehr gäbe“. Damit könnte sich Faeser der nach § 344 StGB strafbewährten „Verfolgung Unschuldiger“ schuldig gemacht haben. CDU/CSU-Bundestagsmitglied und Rechtsanwalt Stefan Heck sagt dazu: „Falls hier ein Anfangsverdacht für Verfolgung Unschuldiger vorliegt, hat die Affäre eine neue Dimension.“ 

Trotz oder wegen all dessen blieb Faeser dem Innenausschuss gleich zweimal fern. Beim ersten Mal (Dienstag) schob sie medizinische Gründe vor (eine angebliche Corona-Infektion), konnte der dpa aber zeitgleich ein Interview zwecks ihres Hessen-Wahlkampfs geben. Beim heutigen zweiten Termin am Donnerstag ist sie wieder nicht erschienen. Das war selbst der Zeit zu viel, die forderte: „Nancy Faeser sollte sich den Fragen der Opposition öffentlich stellen.“ Doch damit nicht genug: Einen dritten Termin will sie am 27. September sausen lassen. Da sollte sie turnusgemäß bei der Regierungsbefragung die Ampel-Koalition vor dem Bundestag vertreten, lässt sich aber schon heute entschuldigen. 

Was tut der Verfassungsschutz?

Als Ausrede nennt sie einen Termin beim EU-Rat in Brüssel, der allerdings erst einen Tag später stattfindet – genug Zeit also, um nach Brüssel zu kommen. Offenbar spielt Faeser Verstecken mit dem Parlament, um ihren Wahlkampf in Hessen nicht zu gefährden. Bild merkt zu Recht an: „Normalerweise tauschen Minister in so einem Fall ihren Auftritt bei der Regierungsbefragung um eine Sitzungswoche. Doch Faeser wählte einen Ausweich-Termin im Dezember (!) – also weit nach der Landtagswahl in Hessen…“ 

Dass das Innenministerium ein inniges Verhältnis zum Inlandsgeheimdienst unterhält, zeigte sich vor wenigen Wochen auch an einer anderen Causa. Die Behörde ließ Material über Hans-Georg Maaßen ansammeln und brachte ihn im Zuge dessen mit der sogenannten Reichsbürger-Szene in Verbindung – eine vom Faeser-Ministerium zwecks „Kampf gegen rechts“ massiv aufgebauschte „Staatsgefahr“, der das Herunterspielen einer tatsächlichen gegenübersteht: Den Expertenkreis Politischer Islamismus, den Seehofer 2021 ins Leben rief, löste sie auf. Bild schrieb hinter der Bezahlschranke

„Nach BILD-Informationen ist es noch keine drei Wochen her, dass sich ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Köln an seinen Dienstcomputer setzte und einem Kollegen beim Bundeskriminalamt (BKA) schrieb. Per E-Mail bat er um eine ‚Erkenntnisabfrage‘, eine Art Personenüberprüfung. Ziel dieser Abfrage: kein Unbekannter, sondern Maaßen (...) Dieser Vorgang war offenbar kein Alleingang eines einzelnen Beamten. Er erfolgte nach BILD-Informationen in der Abteilung 2 in Köln-Chorweiler, richtete sich im BKA an die Abteilung Staatsschutz in Meckenheim bei Bonn und soll zuvor bei einer gemeinsamen Dienstbesprechung abgestimmt worden sein. Eine klammheimliche Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und BKA – der beiden Behörden von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Ziel: Material sammeln über Maaßen.“ 

Welche Funktion hat der Inlandsgeheimdienst im Deutschland der Gegenwart? Nancy Faeser beweist, wie nötig diese Debatte gerade ist. 

Felix Perrefort ist Redakteur und Autor der Achse des Guten. 

Foto: Montage Achgut.com/Wikipedia Commons

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Leserpost

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ingo heinzelmann / 07.09.2023

In diesem Kabinett tut doch sowieso jede und jeder, was er will. Und die Leitmedien- von den ÖR Medien ganz zu schweigen- beklatschen einfach alles. Und das Volk ? Das schaut belämmert zu. Gute nach, Deutschland

Jochen Winter / 07.09.2023

„Wir werden alles tun, was notwendig ist, es gibt keine roten Linien“ (O. Scholz) Es gab keine roten Linien bei Corona, es gibt keine roten Linien mehr bei der großen Transformation (wirtschaftlich / gesellschaftlich bestimmt auch moralisch) Warum sollte es für Frau F. rote Linien geben? Wie gewählt, so geliefert!

Thomas Hechinger / 07.09.2023

Meiner Einschätzung nach ist Frau Faeser von boshaftem Charakter. Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob das Nichterscheinen vor dem Innenausschuß aus fadenscheinigem Anlaß die Allüren einer Politikerin sind, die glaubt, weil sie die Macht hat, darf sie sich alles erlauben und diese lächerlichen Abgeordneten ignorieren. Ich könnte mir auch vorstellen, daß sie wie ein Kapitän handelt, der sieht, wie das Schiff auf einen Eisberg zuläuft, aber die Kontrolle über das Steuer verloren hat und nun glaubt, indem er sich die Augen zuhält, der Katastrophe entgehen zu können, weil er sie nicht mehr sehen muß. Und da fällt mir sogleich der frühere bayrische Ministerpräsident Seehofer ein, der sich angesichts der Katastrophe des Septembers 2015 in den Keller zurückgezogen und mit seiner Eisenbahn gespielt hat. Jeder hat so seine eigenen Methoden, der Wirklichkeit und der Verantwortung auszuweichen.

Dr. Ralph Buitoni / 07.09.2023

“Welche Funktion hat der Inlandsgeheimdienst im Deutschland der Gegenwart?” Die Rolle, die er immer hatte: die deutschen unter Kontrolle der Alliierten zu halten….

W. Renner / 07.09.2023

Nein, sie gilt als nicht zurechnungsfähig.

A. Ostrovsky / 07.09.2023

@L. Bauer : >>Na ja, vom ganzen Rechtsgedöns mal abgesehen. Sie ist Chefin von Herrn Schönbohm. Der wird von einem Fernsehkomiker erstens beleidigt und zweitens, schwere Vorwürfe die ohne jeden Beweis sind, werden als Fakt verkauft. Was macht die Chefin?<<  Ich frage Sie mal, wie Sie sich das vorstellen, wen der Böhmermann verleumdet und warum und wann? Alle seine kriminellen, verbrecherischen Verunglimpfungen, die er - verlogen wie er ist - als KUNST ausgibt, passen immer genau zu dem Gegenstück in der Politik. Woher kommt sowas? Und wieso wird der nicht auch mal vor Gericht geladen, für sowas? Glauben Sie wirklich, der heißt wirklich “Böhmermann”? Das ist Kunst, die völlige Freiheit der Kunst. Und ich kenne Leute, die finden den genial. Ich meine, ich kannte Leute.

Dr. Joachim Lucas / 07.09.2023

Wer von denen in dieser Regierung hat sich eigentlich noch nicht strafbar gemacht?

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