Ramin Peymani, Gastautor / 12.01.2021 / 06:15 / Foto: Lowdown / 82 / Seite ausdrucken

Hassrede-Gesetz verfassungswidrig? Macht nix, kommt trotzdem

Die Bundesregierung drückt aufs Tempo. Anfang Februar soll sie endlich kommen, die von der Großen Koalition seit langem geplante Verschärfung des Gesetzes gegen Hassrede im Internet. Mit dieser sollen Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, als hetzerisch eingestufte Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern die Bestandsdaten der Urheber darüber hinaus an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Die zusätzliche Verpflichtung, die zur Meldung zahlloser Internetnutzer an die Behörden führen wird, ohne dass dieser ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt, hatte das Bundesverfassungsgericht unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Bundestag als verfassungswidrig eingestuft.

Aus diesem Grund hat Bundespräsident Steinmeier das Gesetz bislang auch nicht unterschrieben. Die Juristen des Bundespräsidialamtes sind ganz offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben „evident verfassungswidrig“ ist. Genau so definiert unser Grundgesetz die Prüfpflicht des Staatsoberhauptes. Seither bedrängt die Bundesregierung ihren eigentlich lediglich als Statthalter eingesetzten ersten Mann im Staat, das illegale Gesetz in Kraft zu setzen.

Der Kampf gegen Rechts sei so wichtig, dass Verfassungsbedenken zurückstehen müssten. Man werde, so heißt es aus den Ministerien, dann schon ein „Reparatur-Gesetz“ erarbeiten, das die Verfassungswidrigkeit behebe. Ein solches Vorgehen wäre beispiellos in der deutschen Geschichte. Die Handelnden wissen, dass sie sich mit dieser kriminell anmutenden Vorgehensweise Zeit erkaufen und bis zu einer Korrektur Hunderttausende Bürger ins Visier nehmen könnten.

Die Renitenz Steinmeiers, der in diesem Fall genau das tut, was das Grundgesetz vorschreibt, ärgert die Ideologen im Regierungsapparat. So prächtig hatte sich vor allem der linke Flügel der SPD sein Leuchtturmprojekt vorgestellt. Und auch der Koalitionspartner war auf Kurs. Nun steht nur noch das Grundgesetz dem Vorhaben im Weg, im Internet gezielt Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, die dem linken Mainstream zuwider sind.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich rede keinesfalls die Tatsache klein, dass es in den sozialen Netzwerken vor extremistischen Ansichten wimmelt. Auch mich widert es an, rechtsradikale Parolen lesen zu müssen. Doch es gibt bereits eine gesetzliche Grundlage, um dies zu verfolgen. Aus gutem Grund sieht unser Rechtsstaat vor, dass die Strafverfolgung im Einzelfall immer erst nach gründlicher Prüfung erfolgt. Wer Netzwerkbetreiber verpflichtet, selbst darüber zu befinden, was durch das Recht auf Meinungsäußerung abgedeckt ist und was nicht, legt die Hoheit über die Rechtsprechung in die Hände des Mobs.

Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen

Fakt ist nämlich, dass ein großer Teil der Löschungen in den sozialen Netzwerken auf Hinweise von Nutzern erfolgt. Regelmäßig führen Einsprüche der Betroffenen dann zur Rücknahme der Löschung. Dies zeigt, wie gefährlich es ist, die Übermittlung persönlicher Daten zur kriminalpolizeilichen Erfassung auf Basis der anonymen Anschwärzung von Gegnern legitimieren zu wollen. Eben diese staatlich gewünschte Denunziation zur Eliminierung Andersdenkender war eines der zentralen Elemente zur Absicherung der Herrschaft in den beiden deutschen Diktaturen.

Ohnehin ist schon der Titel des Gesetzes entlarvend. Dieser macht deutlich, dass es im Kern gerade nicht um den Kampf gegen jeglichen Extremismus geht. Das Anti-Hass-Gesetz ist nämlich explizit auf die „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ausgerichtet. Nur erahnen lässt sich dabei, dass auch linksextremistische oder islamistische Hetze bekämpft werden soll, für die es im Internet mindestens ebenso viele Beispiele gibt, wie für rechtsextremen Hass.

Im Alltag ist zu erkennen, dass die Motivation zur Denunziation im linken Lager um ein Vielfaches ausgeprägter ist als im rechten. Es rühren sich weit weniger Internetnutzer, um linken oder religiösen Hass zu melden, was in der Natur der Ideologien liegt. Die Lust an der Denunziation ist nun einmal im links-kollektivistischen Lager und bei religiösen Fanatikern besonders ausgeprägt.

Dass die Regierenden die Vorfälle im Kapitol zum Anlass nehmen, die Dringlichkeit ihrer Gesetzesverschärfung zu betonen, untermauert den Eindruck, ihnen gehe es in erster Linie darum, die Freiheit der Meinungsäußerung einseitig zu beschneiden. Sie sind der Überzeugung, dass die ins Parlament eingedrungenen Trump-Anhänger durch die Tweets des scheidenden US-Präsidenten angestiftet worden sind. Die gleiche Entschlossenheit sucht man allerdings hierzulande vergeblich, wenn nach linksextremen Aufrufen im Netz deutsche Städte in Schutt und Asche gelegt werden, oder wenn rund um islamistische Anschläge die Freude über die Vernichtung Andersgläubiger in den sozialen Netzwerken offen zur Schau getragen wird. In wenigen Tagen werden wir schlauer sein. Und die Prognose fällt leicht: Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis "Liberale Warte"

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Bernart Welser / 12.01.2021

Wahrscheinlich werden Feststellungen wie diese: “Im Alltag ist zu erkennen, dass die Motivation zur Denunziation im linken Lager um ein Vielfaches ausgeprägter ist als im rechten. Es rühren sich weit weniger Internetnutzer, um linken oder religiösen Hass zu melden, was in der Natur der Ideologien liegt. Die Lust an der Denunziation ist nun einmal im links-kollektivistischen Lager und bei religiösen Fanatikern besonders ausgeprägt” oder diese: “Die gleiche Entschlossenheit sucht man allerdings hierzulande vergeblich, wenn nach linksextremen Aufrufen im Netz deutsche Städte in Schutt und Asche gelegt werden, oder wenn rund um islamistische Anschläge die Freude über die Vernichtung Andersgläubiger in den sozialen Netzwerken offen zur Schau getragen wird” (beide Passagen entstammen dem obenstehenden Artikel) künftig als Hassrede gebrandmarkt und entsprechend verfolgt werden. Dagegen werden Aufrufe zum Judenmord, wie sie an den Kundgebungen zum Al-Quds-Tag hierzulande gern schon mal gekräht werden, oder Parolen, die zum Plattmachen von Bullen ermuntern, auch weiterhin straffrei bleiben. Vielmehr können die Verbreiter derartiger Losungen (Losung = Waidmannsausdruck für die Fäkalien bestimmter Wildtiere, z. B. Füchse) damit rechnen, zu den Lieblingen hoch- und höchstrangiger Persönlichkeiten den politischen Lebens dieses Landes erkoren zu werden. Den Beitragsschreibern und Kommentatoren der Achse des Guten ist dagegen schon jetzt zu raten, sich mit feinen Kämmen auszustatten - es kommen noch lausigere Zeiten…

Dirk Wolff-Simon / 12.01.2021

Wer den Bürgern in einem vermeintlich freiheitlichen Staat das Recht nimmt, ihre Meinung frei zu äußern, die Regierung (auch mit drastischen Worten) zu kritisieren und sie für ihr Zuwiderhalten kriminalisiert, darf sich nicht darüber wundern, wenn sich die aufgestaute Wut in Gewalt entlädt. Die Merkels, Söders und Lambrechts zündeln an den Grundfesten unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Dass eine SPD-Justizministerin ein solches Gesetz vorantreibt, sagt alles über das Freiheitsverständnis der SPD. Ihrem Vorgänger im Amt, der jüngst einen “Marshall-Plan für die Demokratie in Amerika” forderte, sei anempfohlen, einmal die Nase in die Geschichtsbücher zu stecken, bevor er sich mit solchen dümmlichen Forderungen adelt.

Fanny Brömmer / 12.01.2021

@Claudius Pappe: Danke. So ist es. Mich widert es viel mehr an, islamische Mord -, Eroberungs- und Unterwerfungspropaganda und linksfaschistischen geistigen Dünnschiss a la indymedia-dot- Deutschland - verrecke zu lesen. Zumal “rechtsextrem” von diesem Verbre***regime für alles benutzt wird, was nicht linksgrünislamischtotalitär pro Volkstod ist. Ansonsten: Trump wirkt. Bestrafe einen, erziehe Millionen.

Dietmar Richard Wagner / 12.01.2021

Ich werde den Eindruck nicht los, dass so ein Gesetz selbst zu Meinungs-Extremismus, -Hass und -Hetze aufruft. Wendet es auf sich selbst an!

M. Hintersdorf / 12.01.2021

Was steht denn eigentlich genau drin in diesem Gesetz und wie ist Hassrede definiert?

Judith Panther / 12.01.2021

@Judith Hirsch ” ...  Bei der entscheidenden Wahl im November 1932 haben mehr Frauen als Männer die NSDAP bzw. Hitler gewählt. ...” Richtig. Und die gleichen Frauen wählen jetzt GRÜN.

Marco Schulz / 12.01.2021

In der Wiki findet sich noch diese Defintion: “Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.)” Nach Gerhard Köbler

Michael Hofmann / 12.01.2021

Alles äußerst perfide. Tierversuche sind verpönt , der Mensch scheint als Versuchskaninchen durchzugehen. Den Pharmaunternehmen scheint das Wasser bis zum Hals zu stehen .Die Konkurrenz aus Fernost ist übermächtig .In dieser Not ist alles erlaubt und deren Lobby ermöglicht wahrscheinlich schier alles. Jetzt bekommt man sogar noch Moos für die Testung am Mensch und damit der Aufstand nicht zu groß wird, schreibt man die Rechnung an die Regierungen. Die haben von NIX eine Spur an Ahnung oder sind “subventioniert” und der Steuerzahler zahlt ohne zu murren die Paläste der Pharmariesen und deren Investoren .Ich klinge wie ein Erzkommunist, bin ich aber bei Laibe nicht .Ich erkenne nur die konstruierte Entwicklung und Zusammenhänge dieser Pandemie. Es zählt nur das Moos, das Wohl der Menschen interessiert keinen.

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