Ramin Peymani, Gastautor / 12.01.2021 / 06:15 / Foto: Lowdown / 82 / Seite ausdrucken

Hassrede-Gesetz verfassungswidrig? Macht nix, kommt trotzdem

Die Bundesregierung drückt aufs Tempo. Anfang Februar soll sie endlich kommen, die von der Großen Koalition seit langem geplante Verschärfung des Gesetzes gegen Hassrede im Internet. Mit dieser sollen Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, als hetzerisch eingestufte Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern die Bestandsdaten der Urheber darüber hinaus an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Die zusätzliche Verpflichtung, die zur Meldung zahlloser Internetnutzer an die Behörden führen wird, ohne dass dieser ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt, hatte das Bundesverfassungsgericht unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Bundestag als verfassungswidrig eingestuft.

Aus diesem Grund hat Bundespräsident Steinmeier das Gesetz bislang auch nicht unterschrieben. Die Juristen des Bundespräsidialamtes sind ganz offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben „evident verfassungswidrig“ ist. Genau so definiert unser Grundgesetz die Prüfpflicht des Staatsoberhauptes. Seither bedrängt die Bundesregierung ihren eigentlich lediglich als Statthalter eingesetzten ersten Mann im Staat, das illegale Gesetz in Kraft zu setzen.

Der Kampf gegen Rechts sei so wichtig, dass Verfassungsbedenken zurückstehen müssten. Man werde, so heißt es aus den Ministerien, dann schon ein „Reparatur-Gesetz“ erarbeiten, das die Verfassungswidrigkeit behebe. Ein solches Vorgehen wäre beispiellos in der deutschen Geschichte. Die Handelnden wissen, dass sie sich mit dieser kriminell anmutenden Vorgehensweise Zeit erkaufen und bis zu einer Korrektur Hunderttausende Bürger ins Visier nehmen könnten.

Die Renitenz Steinmeiers, der in diesem Fall genau das tut, was das Grundgesetz vorschreibt, ärgert die Ideologen im Regierungsapparat. So prächtig hatte sich vor allem der linke Flügel der SPD sein Leuchtturmprojekt vorgestellt. Und auch der Koalitionspartner war auf Kurs. Nun steht nur noch das Grundgesetz dem Vorhaben im Weg, im Internet gezielt Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, die dem linken Mainstream zuwider sind.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich rede keinesfalls die Tatsache klein, dass es in den sozialen Netzwerken vor extremistischen Ansichten wimmelt. Auch mich widert es an, rechtsradikale Parolen lesen zu müssen. Doch es gibt bereits eine gesetzliche Grundlage, um dies zu verfolgen. Aus gutem Grund sieht unser Rechtsstaat vor, dass die Strafverfolgung im Einzelfall immer erst nach gründlicher Prüfung erfolgt. Wer Netzwerkbetreiber verpflichtet, selbst darüber zu befinden, was durch das Recht auf Meinungsäußerung abgedeckt ist und was nicht, legt die Hoheit über die Rechtsprechung in die Hände des Mobs.

Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen

Fakt ist nämlich, dass ein großer Teil der Löschungen in den sozialen Netzwerken auf Hinweise von Nutzern erfolgt. Regelmäßig führen Einsprüche der Betroffenen dann zur Rücknahme der Löschung. Dies zeigt, wie gefährlich es ist, die Übermittlung persönlicher Daten zur kriminalpolizeilichen Erfassung auf Basis der anonymen Anschwärzung von Gegnern legitimieren zu wollen. Eben diese staatlich gewünschte Denunziation zur Eliminierung Andersdenkender war eines der zentralen Elemente zur Absicherung der Herrschaft in den beiden deutschen Diktaturen.

Ohnehin ist schon der Titel des Gesetzes entlarvend. Dieser macht deutlich, dass es im Kern gerade nicht um den Kampf gegen jeglichen Extremismus geht. Das Anti-Hass-Gesetz ist nämlich explizit auf die „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ausgerichtet. Nur erahnen lässt sich dabei, dass auch linksextremistische oder islamistische Hetze bekämpft werden soll, für die es im Internet mindestens ebenso viele Beispiele gibt, wie für rechtsextremen Hass.

Im Alltag ist zu erkennen, dass die Motivation zur Denunziation im linken Lager um ein Vielfaches ausgeprägter ist als im rechten. Es rühren sich weit weniger Internetnutzer, um linken oder religiösen Hass zu melden, was in der Natur der Ideologien liegt. Die Lust an der Denunziation ist nun einmal im links-kollektivistischen Lager und bei religiösen Fanatikern besonders ausgeprägt.

Dass die Regierenden die Vorfälle im Kapitol zum Anlass nehmen, die Dringlichkeit ihrer Gesetzesverschärfung zu betonen, untermauert den Eindruck, ihnen gehe es in erster Linie darum, die Freiheit der Meinungsäußerung einseitig zu beschneiden. Sie sind der Überzeugung, dass die ins Parlament eingedrungenen Trump-Anhänger durch die Tweets des scheidenden US-Präsidenten angestiftet worden sind. Die gleiche Entschlossenheit sucht man allerdings hierzulande vergeblich, wenn nach linksextremen Aufrufen im Netz deutsche Städte in Schutt und Asche gelegt werden, oder wenn rund um islamistische Anschläge die Freude über die Vernichtung Andersgläubiger in den sozialen Netzwerken offen zur Schau getragen wird. In wenigen Tagen werden wir schlauer sein. Und die Prognose fällt leicht: Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis "Liberale Warte"

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Leserpost

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Dr Stefan Lehnhoff / 12.01.2021

Immerhin, das Ermächtigungsgesetz wurde von Steinmeier so schnell durchgewunden, er kann es in der Zeit kaum gelesen haben. Aber mal was grundsätzliches: Ich finde bereits die Bestehenden Gesetzte falsch und habe sogar Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Beleidigungsparagraphen. Wie Stollmann das objektiv beurteilen? Welcher Schaden entsteht wenn ich auf Arschloch eben selber Arschloch sage oder auch gar nichts, weil , was stört es dir deutsche Eiche, Gibt es in UK mehr Nazis, weil man da mit einer Hakenkreuzflagge rumlaufen kann und im Deutschland nicht- wann ist ein HK ein HK- auch mit runden Ecken? Das ist nicht souveräner Rechtsstaat das ist kindisch und peinlich. Und gegen den Geist der Freiheit sowieso- schaden kann eine Beleidigung nur mit meinem Einverständnis- da braucht es keine staatliche Abwehr. Also weg mit JEDER Zensur!

Burkhard Mundt / 12.01.2021

Verfassung stört nur. Siehe Beispiel Art 16a GG “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht “. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist ... Also besser ignorieren.

Walter Knoch / 12.01.2021

Allein schon der Begriff “Kampf Gegen Rechts” ist eine Frechheit. Seit mehr als geraumer Zeit wird der Begriff rechts gleichsetzend mit reaktionär, rechtsradikal, rechtsextrem oder gar nazibraun gebraucht. Es ist ganz offensichtlich, dass Politik gegen die konservative Bürgerlichkeit gemacht wird. Die Merkel-CDU steht mittlerweile in Treue inmitten dieser linken bis linksextremen Front, Rechtsstaatlichkeit hat in dieser Republik schon einige Zeit einen schweren Stand. Da werden staatliche Funktionen zivilrechtliche Institutionen (Wirtschaftsunternehmen) zugewiesen, wie dies in diesem Zensurgesetz “Netzwerksdurchsetzungsgesetz” geschehen ist. Und nun wird, soll der ganzen gesetzwidrigen Gemengelage noch eines oben drauf gesetzt werden. Die Kritik an einer Ideologie, die als Religion daher kommt? Die Kritik an dem Freilandexperiment von Merkel et alii ohne die Möglichkeit der Rückholbarkeit? Die Kritik an den Fehlentwicklungen des Parteienstaates? An der Subventionierung linkständiger NGOs? All das wird schwieriger. Der Löschteufel darf noch aktiver werden. Von den linken Militanten, deren parlamentarischen Arm? Fehlanzeige. Fehlanzeige. Von den Aktionen des Sultans in Istanbul, Stichwort, Errichtung einer Diaspora, von den Aktionen, den nicht so ganz erfolglosen Unterwanderungsversuchen der “Grauen Wölfe” in deutschen Parteien???? Schweigen im Walde. Und die CDU, die CSU fallen aus. Sie haben ihr konservatives Standbein aufgegeben. Letztes Wort nach dieser Philippika: Ein funktionierender Rechtsstaat ist die Grundlage einer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung. Doch diese FDGO ist längst vom Tisch gefegt. Hört man nichts mehr. Vielleicht bei irgendwelchen Gedenkveranstaltung in Fensterreden. Ich verkneife es mir, einen nicht so ganz unbekannten deutschen Maler zu zitieren. Doch mir ist danach!!!

Martin Müller / 12.01.2021

Die Gesinnungsdemokratie , die Halbdemokratie wird als Normalzustand ausgerufen und installiert. Alle die nicht auf dem Links-Grünen Trip werden quasi als Hasssprecher diffamiert und müssen im Sinne der Gesinnungsdemokraten umerzogen werden. Wir werden es erleben: dass über bestimmte politische und gesellschaftliche Themen die (straffreie) Meinungsfreiheit nicht mehr gegeben sein wird. Die Herrschaften sind dabei, ihren politischen und ideologischen Korridor abzuriegeln, und dazu wird einfach moralische Erhabenheit - die Aufteilung in Gut und Böse -  über die Vernunft, über den streitbaren Austausch von Argumenten gestellt. Die Menschenrechte werden gegen Menschen mit abweichender Meinung in Stellung gebracht. Menschenrechte vor Demokratie - das funktioniert tatsächlich. Das haben die Klimajünger, die Grün-Linken und die von ihnen ins Leben gestellten NGOs und Organisationen längst begriffen. Damit tyrannisieren sie inzwischen sozusagen das gesamte politische Spektrum und gesellschaftliche Spektrum. Diese “Hassredegesetz” ist logische Folge der Gesinnungspolitik…

Thomas Taterka / 12.01.2021

@Rolf Mainz—- “Truth is what those in power wish it to be ” - Makes no difference WHO. So what is ” truth ” ?- My advice : find it on the ” Boardwalk” of Atlantic City with HBO. Have a nice time.

Holger Sulz / 12.01.2021

Solschenizyn hat es längst beschrieben: Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert. Und noch was werden wir bald wieder lernen: Marxistische Systeme lassen sich nicht mehr abwählen. Oder mit den Worten des Genossen Stalin: Es ist egal, wer was wählt. Entscheidend ist, wer auszählt. Nachdem die Generalprobe für ein allgemeines Ermächtigungsgesetz anhand einer Pandemie-Simulation so glänzend bestanden wurde, wittern die Zeugen der Öko-Sekte mit dem roten Experten Lauterbach an der Spitze bereits Morgenluft. Ob der Lockdown jemals wieder aufgehoben wird? Folgt man dem sozialistischen Drehbuch aus 1933 weiter, ist nun die Ausbürgerung Mißliebiger angesagt- bereits verkündet vom “deutschen” SPD-Urgestein Aziz Bozkurt: „Ich fordere: härtere Gesetze, um diese Lebensgefährder abschieben zu können. Egal wie. Egal wohin. Einfach raus aus meinem Land.“ Verkündet via Twitter am 1.8.20 um 11:03 Wann wohl die erste “Sammelstelle” für “Leugner” aller Art eingerichtet wird?

B.Kröger / 12.01.2021

Was ist eigentlich mit Hass und Hetze in den Öffentlich Rechtlichen Medien? Ich denke an die “Oma -Umweltsau” und ähnliche Unverschämtheiten. Geht Hass und Hetze in den Öffentlich Rechtlichen grundsätzlich als förderungswürdige Satire durch?

Markus Kranz / 12.01.2021

Naja, die Jusos sagen ja schon selbst, dass sie eine “Schwesterorganisation” der Fatah sind. Also warum sollten SPD & CDU demokratischer sein als die Fatah?

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