Ramin Peymani, Gastautor / 12.01.2021 / 06:15 / Foto: Lowdown / 82 / Seite ausdrucken

Hassrede-Gesetz verfassungswidrig? Macht nix, kommt trotzdem

Die Bundesregierung drückt aufs Tempo. Anfang Februar soll sie endlich kommen, die von der Großen Koalition seit langem geplante Verschärfung des Gesetzes gegen Hassrede im Internet. Mit dieser sollen Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, als hetzerisch eingestufte Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern die Bestandsdaten der Urheber darüber hinaus an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Die zusätzliche Verpflichtung, die zur Meldung zahlloser Internetnutzer an die Behörden führen wird, ohne dass dieser ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt, hatte das Bundesverfassungsgericht unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Bundestag als verfassungswidrig eingestuft.

Aus diesem Grund hat Bundespräsident Steinmeier das Gesetz bislang auch nicht unterschrieben. Die Juristen des Bundespräsidialamtes sind ganz offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben „evident verfassungswidrig“ ist. Genau so definiert unser Grundgesetz die Prüfpflicht des Staatsoberhauptes. Seither bedrängt die Bundesregierung ihren eigentlich lediglich als Statthalter eingesetzten ersten Mann im Staat, das illegale Gesetz in Kraft zu setzen.

Der Kampf gegen Rechts sei so wichtig, dass Verfassungsbedenken zurückstehen müssten. Man werde, so heißt es aus den Ministerien, dann schon ein „Reparatur-Gesetz“ erarbeiten, das die Verfassungswidrigkeit behebe. Ein solches Vorgehen wäre beispiellos in der deutschen Geschichte. Die Handelnden wissen, dass sie sich mit dieser kriminell anmutenden Vorgehensweise Zeit erkaufen und bis zu einer Korrektur Hunderttausende Bürger ins Visier nehmen könnten.

Die Renitenz Steinmeiers, der in diesem Fall genau das tut, was das Grundgesetz vorschreibt, ärgert die Ideologen im Regierungsapparat. So prächtig hatte sich vor allem der linke Flügel der SPD sein Leuchtturmprojekt vorgestellt. Und auch der Koalitionspartner war auf Kurs. Nun steht nur noch das Grundgesetz dem Vorhaben im Weg, im Internet gezielt Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, die dem linken Mainstream zuwider sind.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich rede keinesfalls die Tatsache klein, dass es in den sozialen Netzwerken vor extremistischen Ansichten wimmelt. Auch mich widert es an, rechtsradikale Parolen lesen zu müssen. Doch es gibt bereits eine gesetzliche Grundlage, um dies zu verfolgen. Aus gutem Grund sieht unser Rechtsstaat vor, dass die Strafverfolgung im Einzelfall immer erst nach gründlicher Prüfung erfolgt. Wer Netzwerkbetreiber verpflichtet, selbst darüber zu befinden, was durch das Recht auf Meinungsäußerung abgedeckt ist und was nicht, legt die Hoheit über die Rechtsprechung in die Hände des Mobs.

Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen

Fakt ist nämlich, dass ein großer Teil der Löschungen in den sozialen Netzwerken auf Hinweise von Nutzern erfolgt. Regelmäßig führen Einsprüche der Betroffenen dann zur Rücknahme der Löschung. Dies zeigt, wie gefährlich es ist, die Übermittlung persönlicher Daten zur kriminalpolizeilichen Erfassung auf Basis der anonymen Anschwärzung von Gegnern legitimieren zu wollen. Eben diese staatlich gewünschte Denunziation zur Eliminierung Andersdenkender war eines der zentralen Elemente zur Absicherung der Herrschaft in den beiden deutschen Diktaturen.

Ohnehin ist schon der Titel des Gesetzes entlarvend. Dieser macht deutlich, dass es im Kern gerade nicht um den Kampf gegen jeglichen Extremismus geht. Das Anti-Hass-Gesetz ist nämlich explizit auf die „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ausgerichtet. Nur erahnen lässt sich dabei, dass auch linksextremistische oder islamistische Hetze bekämpft werden soll, für die es im Internet mindestens ebenso viele Beispiele gibt, wie für rechtsextremen Hass.

Im Alltag ist zu erkennen, dass die Motivation zur Denunziation im linken Lager um ein Vielfaches ausgeprägter ist als im rechten. Es rühren sich weit weniger Internetnutzer, um linken oder religiösen Hass zu melden, was in der Natur der Ideologien liegt. Die Lust an der Denunziation ist nun einmal im links-kollektivistischen Lager und bei religiösen Fanatikern besonders ausgeprägt.

Dass die Regierenden die Vorfälle im Kapitol zum Anlass nehmen, die Dringlichkeit ihrer Gesetzesverschärfung zu betonen, untermauert den Eindruck, ihnen gehe es in erster Linie darum, die Freiheit der Meinungsäußerung einseitig zu beschneiden. Sie sind der Überzeugung, dass die ins Parlament eingedrungenen Trump-Anhänger durch die Tweets des scheidenden US-Präsidenten angestiftet worden sind. Die gleiche Entschlossenheit sucht man allerdings hierzulande vergeblich, wenn nach linksextremen Aufrufen im Netz deutsche Städte in Schutt und Asche gelegt werden, oder wenn rund um islamistische Anschläge die Freude über die Vernichtung Andersgläubiger in den sozialen Netzwerken offen zur Schau getragen wird. In wenigen Tagen werden wir schlauer sein. Und die Prognose fällt leicht: Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis "Liberale Warte"

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Leserpost

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Paul Greenwood / 12.01.2021

Die Deutschen haben den Vorteil auf diesem Gebiet insofern, dass sie in zwei historischen Schubladen die erprobten Massnahmen herausfischen dürfen.

Karl Eduard / 12.01.2021

@Jörg Themlitz und Andere, weil sie andauernd 1933 hervorholen ... Die Zeitumstände sind einfach nicht vergleichbar! Hört Euch mal das “Stempellied” an, herrjeh. Der I. Weltkrieg endete mit einseitiger Schuldzuweisung an Deutschland und Österreich und ab da wurden jegliche Staatseinnahmen verbraucht, um den Versailler Vertrag zu bedienen, anderenfalls Besetzung durch fremdes Militär und Ausplünderung der Betriebe und Kohlegruben. Was tatsächlich geschehen ist. Millionen Deutsche wurden durch polnische Insurgenten gewaltsam vertrieben. Deutschland verlor Getreideanbaugebiete (Hunger!) und Kohleförderstätten (Energie für die Betriebe und Kälte in den Stuben!). Die englische Hungerblockade lief noch Jahre nach Kriegsende weiter. Es wurde tatsächlich gehungert. Über 1933 hinaus. Und verhungert! Die Arbeitslosenhilfe war nicht nur in der Inflation ein Witz! Ab 1918 kamen die Spartakistenaufstände dazu. In den Städten gab es Kämpfe, willkürliche Verhaftungen, Hinrichtungen, Zerstörungen und Tote.  1923 gab es den Hamburger Aufstand. Es wurde aktiv versucht, eine deutsche Räterepublik zu schaffen. Inzwischen konnte jeder von Emigranten erfahren, was in Sowjetrußland lief. Die Zeitungen brachten es. Massendeportationen, Ausschaltung der fähigen Bauern, des Adels, der Intelligenz. Verschleudern der Getreideproduktion, Hungersnöte mit Millionen Toten. Es stand zur Wahl das System, das seit 1918 KEIN einziges Problem gelöst hatte. Keines! Ernst Thälmann und eine sowjetrussische Räterepublik, jeder konnte sehen, wie die praktiziert wurde, und A.H., der versprach, den Klassenkampf zu beenden und Deutschland aus seiner Opferrolle herauszuführen.  Entweder weiter im alten Trott, eine Sowjetdiktatur oder etwas, von dem man nur hörte, wie es werden sollte. Meint Ihr, die Leute waren damals blöd oder emotional unreif?  IHR hättet damals alle für A.H.  gestimmt. Oder für Thälmann. Oder weiter so mit Mutti! Alternativlos eben.  :) Wie heute auch.

Werner Arning / 12.01.2021

Dem Linksextremismus zugeneigte Menschen werden „Aktivisten“ genannt.  Ihnen wird zumeist wohlwollend, verständnisvoll begegnet. Man betrachtet sie als es mit den Mitmenschen gut meinende Idealisten. Islamisten genießen einen gewissen Respekt vor dem Fremdländischen, dem Exotischen und erfreuen sich obendrein eines Opferstatus, da sie als vom Westen ausgebeutet und gedemütigt gelten. Als schlicht böse gilt der Rechte (nicht nur der Rechtsextreme). Ihm unterstellt man eine zerstörerische Absicht. Doch sagt diese Unterteilung zwischen Gut und Böse mehr über die Menschen aus, die dieser Einstellung unkritisch folgen, als über den Charakter der Rechtsextremen. Immer schon bedurfte der Mensch eines Hassobjektes, auf welches er alles Böse projizieren konnte. Er bedarf dieses Bösen, um das „eigene Böse“ abzuspalten, um es jemand anderem zuzuteilen. Allen Ekel, alles Schlechte, alles Abstoßende findet sozusagen einen Mülleimer, in welchem man es kurzfristig „verschwinden“ lassen kann. Man hat das Böse weitergegeben, hat es delegiert. Von der Gesellschaft wird diese „Ablage“ des Bösen gebilligt, ja sie ist erwünscht und wird belohnt. Ähnlich einer vorbildlich durchgeführten Mülltrennung. Das Abspalten des eigenen Bösen verschafft Erleichterung und fördert ein oberflächliches Selbstwertgefühl. Diesen Zweck erfüllt beispielsweise auch Trump. Da das Böse erfolgreich abgespalten worden ist, kann man bei „anderen Bösewichtern“ ein Auge zudrücken, man kann gar eine gewisse Sympathie ihnen gegenüber empfinden. Man erinnert sich etwa an die „Heldentaten“ der eigenen Studentenschaft und kann sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Waren wir nicht selber so ähnlich? Und denen geht es ja um die gute Sache. Schutt und Asche? Ach, Schwamm drüber. Aber den Hakenkreuz-Schmierer, den hasse ich abgrundtief. Und wenn ich dürfte, dann würde ich den ... Und schon lässt der Faschismus freundlich grüßen.

Thorsten Beyer / 12.01.2021

Das Wahrheitsministerium wird kommen und der kleinste Außenminister der Welt wird im Geiste von Jupp Goebbels reüssieren. Er setzt ja jetzt schon an zum ganz ganz großen Sprung mit seiner irrlichternen Vision vom Marshall-Plan für die USA. Linke Denunzinten und den Gewaltmob(Antifa/SA) haben wir ja auch schon wieder. “Ordnungshüter”, die mit sinnfreien Vorschriften und Verordnungen auf ihre Mitbürger einschlagen auch. Gegen “die Reichen” wird auch wieder kräftig Stimmung gemacht, das sind die neuen Hassfiguren des grün/roten sozialistischen Einheitsstaates. Reisebeschränkungen, Geldausfuhrkontrollen ... haben wir auch. Jetzt fehlt nur noch ein Ermächtigungsgesetz, mit dem man noch größeres Unheil vom Volk fernhalten will..

Hagbard Celine / 12.01.2021

Ein Gesetz, dass sich mit Meinungsäußerungen - welcher Art auch immer - befasst, ist undemokratisch und gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet. Auch um Beleidigungen sollte sich der Staat nicht kümmern, reine Privatsache.

Volker Kleinophorst / 12.01.2021

Wer verbieten will, dass man ihn “hasst” (neudeutsch für: kritisiert), weiss schon warum.

Peter Woller / 12.01.2021

Linke, Grüne, und Rote können und wollen keine bürgerliche Kritik mehr aushalten. Deshalb winken sie dieses Gesetz zu ihren eigenen Schutz durch.

Martin Müller / 12.01.2021

Demokratie - aber sicher doch! Aber nur, wenn alle so reden , wie wir das wünschen… Ich würde das dann nicht mehr Demokratie nennen! .... Wir erleben ja gerade , wie unsere Politiker 50% der amerikanischen Wähler als Demokraten umerziehen wollen. Da weiß man sofort, was diese Herrschaften unter Demokratie verstehen, nämlich Gesinnungsdemokratie, also sowas wie Halbdemokratie. Meinungsfreiheit kriminalisieren unter dem Deckmantel von moralischer Erhabenheit und wahrscheinlich auch unter ideologischer Motivation. Sowas hatten wir schon im letzten Jahrhundert in Extremausführung gleich zweimal in Deutschland.

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