Wolfgang Meins / 12.07.2022 / 06:10 / Foto: Imago / 53 / Seite ausdrucken

Hanau-Attentat – Der Eiertanz des Gutachters

Es lässt sich fachlich ziemlich klar beantworten, ob der Attentäter von Hanau aus rassistischen Motiven sein Attentat beging oder aus einer klar erkennbaren paranoiden Schizophrenie heraus. Das tut dem offiziellen Rassismus-Narrativ aber nicht gut. Eine Fachpublikation des Gutachters des Generalbundesanwaltes spricht da Bände. 

Es sieht ganz so aus, als sollte mit dieser Wortmeldung der letzte Vorhang in der Tragödie um die Aufklärung der Motive des Attentäters von Hanau, Tobias R., gefallen sein. Wie die interessierte Öffentlichkeit bereits im November 2020 via Spiegel erfuhr, hatte der Generalbundesanwalt (GBA) den seit 2010 emeritierten Psychiatrieprofessor Henning Saß, einen renommierten gerichtlichen Sachverständigen, mit einem psychiatrischen Gutachten über Tobias R. beauftragt. Dieses (posthum) erstattete Gutachten ist seinerzeit weder veröffentlicht worden, noch hat der GBA dazu bis heute öffentlich Stellung bezogen.

Auch in der abschließenden Erklärung des GBA zur Einstellung der Ermittlungen vom 16.12.2021 wird dieses Gutachten mit keinem Wort erwähnt, sondern nur lapidar festgestellt: „Als Ergebnis der Ermittlungen ist festzuhalten, dass Tobias R. (seine Taten) aus einer rassistischen Motivation heraus“ begangen habe. Im Klartext: Die psychische Störung des Tobias R. – bekanntlich eine schwere paranoide Schizophrenie – soll bei der Tat keine relevante Rolle gespielt haben; ursächlich war laut GBA eine krankheitsunabhängige, rassistische Gesinnung. 

Das deckt sich zwar mit der praktisch unmittelbar nach der Tat und bis heute anhaltenden, so gut wie einhelligen politmedialen Einschätzung, steht aber doch in einem gewissen Gegensatz zu den Ergebnissen des GBA-Gutachters Saß, der sich nun kürzlich selbst zu Wort gemeldet hat – in Form einer frei zugänglichen und recht ausführlichen Fach-Publikation. Zum öffentlichen Beschweigen seiner Expertise durch den GBA äußert Saß sich nicht und verschweigt dem Leser darüber hinaus sogar, für den GBA in dieser Sache bereits ein Gutachten erstellt zu haben. Das ist auch deshalb verstörend, weil Saß in seinem Artikel ganz offensichtlich auch Informationen aus den Ermittlungsakten des GBA verwendet. Etwas kryptisch weist er in diesem Zusammenhang lediglich auf „Materialien“ hin, „die ursprünglich im Rahmen einer Begutachtung gewonnen wurden“, und behauptet, sich als „Grundstock“ auf „zumindest zeitweise allgemein“ zugängliche Quellen gestützt zu haben. Woher seine nicht aus diesem „Grundstock“ sprudelnden Quellen stammen, verschweigt er dem Leser. 

Um es vorwegzunehmen: Im Kern, aber auch nur im Kern, bestätigt Saß die Einschätzung des Autors dieser Zeilen und eines Kollegen, wenn er ganz zum Schluss, zwar etwas verhuscht und verklausuliert, aber letztlich doch eindeutig resümiert, dass „krankheitsbedingt“ (Anm.: gemeint ist eine paranoide Schizophrenie) es dem Täter an der „Fähigkeit zur einsichtsgemäßen Handlungssteuerung fehlte“. Wäre es also – bei einem noch lebenden Angeklagten – zu einem Prozess gekommen, hätte das Gericht sehr wahrscheinlich eine Schuldunfähigkeit des Täters festgestellt.

Eine lückenhafte und tendenziöse Zusammenfassung

Viele Leser von wissenschaftlichen Artikeln begnügen sich bekanntlich mit der Lektüre der Zusammenfassung. Insofern wird von allen Beteiligten zu Recht großer Wert darauf gelegt, dass in der Zusammenfassung auch und vor allem die zentralen Ergebnisse einer Studie aufgeführt werden. Im hier vorliegenden Fall ließ man es aber durchgehen, dass Saß in der Zusammenfassung seine zentrale forensisch-psychiatrische Beurteilung – krankheitsbedingtes Fehlen der Handlungssteuerung – unerwähnt lässt. Selbst der Begriff Schizophrenie taucht dort nicht auf. Stattdessen ist blumig und selbst im Lichte seiner Argumentation höchst fragwürdig die Rede von einem „in einer Liebesenttäuschung“ entstandenen „Verfolgungswahn, der später durch fremdenfeindlich-völkische Ideologien und Verschwörungsdenken ergänzt wurde“. 

Damit nähern wir uns dem Hauptproblem des Artikels, das sich im ebenso schwülstig wie gewichtig daherkommenden Titel andeutet: „Zur Amalgamierung von Psychose, rassistischer Ideologie und Verschwörungsdenken beim Terrorakt von Hanau“. Zudem hält dieser Titel nicht, was er verspricht – doch dazu später mehr. Zunächst eine Anmerkung zu eher handwerklichen Problemen, die einem erfahrenen Sachverständigen eigentlich nicht unterlaufen sollten: Saß lässt jede kritische Distanz zu seinen Quellen vermissen, vor allem zu den von der Bundesanwaltschaft befragten Zeugen.

Eine gewisse Zurückhaltung wäre hier aber angezeigt gewesen, hat doch der GBA bereits wenige Stunden nach der Tat sich auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als die hier zentralen Tatmotive festgelegt. Mit einer ergebnisoffenen und unvoreingenommenen Ermittlung ist das nur schwer vereinbar. Zumal diese Festlegung massiv verstärkt wurde durch ein politmediales Dauerfeuer, von dem Zeugen – etwa frühere Mitschüler oder Arbeitskollegen des Täters – natürlich nicht völlig unberührt bleiben, weshalb sie in ihrem Rückblick auf den Attentäter bestimmte Begebenheiten nun möglicherweise systematisch anders deuten, etwa als schon damals zu beobachtende Hinweise auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. 

Amalgam ist auch nicht mehr das, was es mal war

Mit dem in der Überschrift verwendeten Begriff „Amalgamierung“ will Saß dem Leser erkennbar vermitteln, dass es sich bei Tobias R. aus psychiatrischer Sicht um etwas ganz Besonderes handelte: keinesfalls um eine Person mit einer Feld-Wald-und-Wiesen-Schizophrenie, sondern um einen speziellen Fall von zwar eindeutig, wie er durchaus eingesteht, schizophreniebedingter (v.a. paranoider) Symptomatik, die aber fest, ja geradezu untrennbar – eben wie ein Amalgam – mit einer krankheitsunabhängigen rassistischen Ideologie verbunden gewesen sei. Eine überzeugende Beweisführung gelingt Saß allerdings nicht. Es bleibt letztlich eine fixe Idee. 

Zunächst stellt Saß zutreffend fest, dass Tobias R. seit Ende 2001/Anfang 2002 an einer paranoiden Schizophrenie litt, die sich bis ins Jahr 2004 mehrfach deutlich durch einschlägige Symptome bemerkbar gemacht habe. Die damaligen Themen seines paranoiden Wahns seien gewesen: „Überwachung, Beobachtung, Bespitzelung und Verfolgung“, teils unter Beteiligung von Stasi und CIA – also das übliche Programm. Nachvollziehbar schildert Saß dann für die Jahre vor dem Geschehen in Hanau vom 19. Februar 2020 „das Bild einer eingeschränkten, kargen Lebensform ohne intensivere soziale Kontakte, Freundschaften oder gar Partnerbeziehungen“. Hinweise auf paranoide Wahnsymptome seien ab 2005 bis Frühjahr 2019 dann nicht mehr dokumentiert. 

Im Reich der Spekulation

Aber das heißt bei dieser Erkrankung nicht zwingend, dass nicht bestimmte, abgeschwächte Elemente des früheren Wahnsystems im Denken und Erleben des Tobias R. als eine Art Hintergrundrauschen oder auch Matrix weiterhin vorhanden waren, in die Ereignisse und Erlebnisse eingeordnet wurden. Für diesen Zeitraum stößt also eine posthume Begutachtung, die hier ohne irgendwelche psychiatrischen Behandlungsunterlagen und kenntnisreiche Zeugen, wie etwa eine Ehefrau oder einen langjährigen engen Freund, auskommen muss, an enge Grenzen. Was in diesen Jahren im Kopf des Tobias R. – ungeachtet seiner nahezu durchgehenden Berufstätigkeit – tatsächlich vorgegangen ist, weiß niemand. Man befindet sich hier ganz überwiegend im Bereich der Spekulation, was Saß klar zu benennen versäumt. 

Ab dem Frühjahr 2019, das wiederum schildert Saß problemlos nachvollziehbar, nahm die Schizophrenie bei Tobias R., vorrangig in Gestalt wahnhaften paranoiden Erlebens, wieder rasant Fahrt auf, was im November bekanntlich zu je einer wirren Anzeige des Tobias R. beim Generalbundesanwalt und der Staatsanwaltschaft Hanau führte, die folgenlos blieben. In diesen Anzeigen habe sich, so Saß zutreffend, ein von Verfolgungs-, Beeinträchtigungs- und Größengedanken bestimmtes Wahnsystem gezeigt. Im Gegensatz zu den einige Wochen später, zeitnah zur Tat von Tobias R. erarbeiteten Manifesten hätten in den beiden Anzeigen laut Saß „Inhalte rassistischer und fremdenfeindlicher Art“ kaum eine Rolle gespielt.  

Die aus fachlicher Sicht deutlich wahrscheinlichste Erklärung für diese, insgesamt geringen, inhaltlichen Unterschiede zwischen Anzeigen und Manifesten ist doch wohl, dass in den Wochen vor der Tat die Schizophrenie – vor allem das wahnhafte Erleben in Verbindung mit akustischen Halluzinationen in Form von Stimmenhören – noch einmal an Dynamik zugelegt hat. Im Rahmen dieser finalen Zuspitzung wurden weitere Themen in das Wahnsystem integriert, die, isoliert betrachtet und wenn man denn will, als fremdenfeindlich bezeichnet werden können, etwa wenn von „ausländischen Volksgruppen“ die Rede ist, die ebenfalls zu vernichten seien. 

Taktische Gründe

Eine Erweiterung des Wahnsystems bei florider Schizophrenie ist nichts Besonderes. Dabei zeigen Kranke mit einem vorrangig paranoiden Wahn nun einmal eine Affinität zu Themen, in denen neben Geheimdiensten häufig auch das wahnhaft ins Bedrohliche verzerrte Fremde eine bedeutsame Rolle spielt – weniger dagegen die deutsche Oma von gegenüber, zumindest, so lange es sich bei ihr nicht um einen Spitzel von IS, CIA oder, jetzt wahrscheinlich hoch im Kurs stehend, Putin handelt.  

Saß hingegen gibt sich allen Ernstes davon überzeugt, dass Tobias R. sein angeblich schon länger bestehendes fremdenfeindlich-rassistisches Gedankengut bei den beiden Anzeigen im November 2019 aus „taktischen Gründen“ verschwiegen habe – eine ausgesprochen steile These. Um welche taktischen Gründe es sich dabei gehandelt haben soll, erläutert er allerdings nicht näher. Und wie soll überhaupt eine solche Trennung bzw. ein bewusstes Verschweigen bei einer „Amalgamierung“, also einer bombenfesten Verbindung von Wahn und fremdenfeindlich-rassistischer Gesinnung, funktionieren?

Die Suche nach fremdenfeindlich-rassistischem Gedankengut

Aber das ist nur ein Teil der äußerst fragwürdigen Argumentation von Saß. Der andere Teil berührt die Frage, ob denn bei Tobias R. bereits in den Jahren vor dem Attentat eine (krankheitsunabhängige) fremdenfeindlich-rassistische Gesinnung bestand. Denn nur dann hätte seine Theorie des Verschweigens aus „taktischen Gründen“ zumindest einen Hauch von Plausibilität. Dementsprechend widmet Saß dem „fremdenfeindlich-rassistischen Gedankengut“ des Attentäters ein eigenes Kapitel, dessen Umfang sich allerdings umgekehrt proportional zum Erkenntnisgewinn verhält. 

Hier einige typische Beispiele: „Bei der Durchsuchung des Elternhauses fand sich im Wohnzimmer eine ganze Reihe von Büchern mit rechtskonservativem und nationalistischem Inhalt.“ Ob es im Wohnzimmer auch andere Bücher gab, ob es sich dabei nicht ausschließlich um die Literatur des Vaters handelte oder ob darunter sich auch die „laut Akten“ von Tobias R. zwischen 2013 und 2019 bestellten „Militariaschriften“ befanden, lässt Saß ebenso offen wie die Frage, wofür das im Hinblick auf eine rassistisch-fremdenfeindliche Gesinnung denn nun genau sprechen soll. 

Allerdings, so Saß gewichtig, habe Tobias R. laut Zeugenaussagen „allgemeine Äußerungen gegen nichtintegrierte Ausländer gemacht“. Frauen mit Kopftuch „hätten in Deutschland nichts zu suchen“. Ein Arbeitskollege habe ca. 2009 „ausländerkritisches Verhalten“ beobachtet, etwa die Weigerung, Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft im TV anzuschauen, „da dort nur noch Araber und Afrikaner spielen würden“. Ein schönes Beispiel für eine wahrscheinlich wenig valide Zeugenaussage.

Denn, wie sich sofort ermitteln lässt, spielten 2008/9 weder Araber noch Afrikaner in der Nationalmannschaft, sondern nahezu ausschließlich Deutsche, die zudem auch deutsch aussahen. Der einzige Verdächtige wäre der in Esslingen geborene „Deutschtürke“ S. Tasci gewesen. Resümierend kommt Saß dann auch nicht umhin festzustellen, dass „über dezidiert rassistische und fremdenfeindliche Einstellungen oder Äußerungen wenig bekannt geworden“ sei. Kurz gesagt: viel heiße Luft, wenig Substanz. Oder: Die Beweislage über eine bereits länger vor der finalen Tat vorhandene rassistische oder fremdenfeindliche Gesinnung steht auf äußerst wackligen Füßen – um es zurückhaltend zu formulieren. 

Mut ist ein rares Gut

Für den kritischen und informierten Zeitgenossen ist kaum zu übersehen, dass Saß – wie wahrscheinlich auch in seinem nicht veröffentlichten Gutachten für den GBA – einen fachlich nicht solide fundierten, sondern am ehesten aus anderen Motiven geleiteten Versuch unternimmt, die Mär vom rassistischen Attentäter aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig kommt er, auch wenn es ihm erkennbar schwerfällt, angesichts der erdrückenden Beweislage nicht umhin – ganz so weit sind wir noch nicht –, die unübersehbare schwere paranoide Schizophrenie und eine dadurch nicht mehr mögliche „einsichtsgemäße Handlungssteuerung“ anzuerkennen. 

Es verwundert schon sehr, dass diesem hier besprochenen Artikel von den Herausgebern kein Editorial an die Seite gestellt wurde, in dem sowohl konkurrierende Einschätzungen zu Tobias R. und seiner Tat als auch das Schweigen der deutschen Psychiatrie zur politischen Instrumentalisierung eines psychisch kranken Straftäters hätten thematisiert werden können. Aber das erfordert in heutigen Zeiten doch schon etwas Mut, und der ist ein rares Gut. 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Lesen Sie zum exemplarischen Fall von Hanau von Wolfgang Meins auch:

Der Täter von Hanau – eine Diagnose

Neues zum Hanau-Attentat: Der Vater und die Angehörigen

Hanau-Attentäter: Der Generalbundes-Anwalt antwortet

Zum Stand der Ermittlungen gegen den Hanau-Attentäter 

Der Hanau-Attentäter, die Psychiatrie und das Schweigen

Attentat von Hanau – das Narrativ wackelt, aber hält

Die Krankheiten der Attentäter von Würzburg und Hanau

Indubio Folge 102 – Hanau und das Schweigen der Psychiater

Foto: Imago

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A. Ostrovsky / 12.07.2022

Es liegt definitiv am Klimawandel!

Albert Pelka / 12.07.2022

Es ist eine gewaltig grobe, selber gewalttätige Entstellung, eine alle Hemmungen fallenlassende erbärmliche Lüge zumal, aber halt ebenso eine gewaltig interessierte, ertüftelte, instrumentalisierende, ja kommandierende gar, letztlich eine Volksverhetzungslüge reinsten Wassers,  eine Lüge von , wie anders sollte man das nennen,  bürgerkriegsgeilen Erwartungshaltungen getragen. Wenn man diese furchtbaren Taten eines chronisch schwerstkranken Schizophrenen zu Terrorhandlungen eines ominösen Rechtsterrorismus-Akutgefahr aufpoppt, , hochköchelt ganz gezielt,  hochpokert mit allen Finessen einer gleichschaltenden Staats-Medienmeute. Und mit solchem Lügenzunder lässt dann , mehrfach sogar, ein hessischen Ministerpräsident , ja ein BUNDESPRÄSIDENT seine neudeutschen-völkischen Puppen tanzen, hetzt förmlich gegen niemanden anders als gegen das ganze eigene Volk, das er angeblich verträte/vorgeblich vertritt. Das ist Hetze zum Bürgerkrieg von oben/von amtswegen. Dafür geht diese erbärmliche Lügen-Mär so gewaltig und gewalttätig in diesem unserem Land um. Von diesem gezielten Bürger-Kriegs-Erschaffen und -Erschuften gegen das eigene Volk handelt in Wahrheit diese Geschichte solcher Lügenbarone.

Klaus Schmid / 12.07.2022

Super wie das brainwashing, diesesmal von Rot-Grün, bis in höchste Kreise wieder mal funktioniert. Das teutonische brain scheint hierfür besonders anfällig zu sein.

Peter Robinson / 12.07.2022

Der Mörder (soll Sohn eines früheren grünen Kandidaten sein* - wird oft in der Berichterstattung weggelassen) , hat wohl das erschossen was er vorgefunden hat, inkl seine eigene Mutter, als er aus seine psychopathische «Zeitmaschine» ausstieg. Als die Berichterstattung im Fernsehen kam, haben viele «Einheimischen», die im Rudel herumgestanden haben wortwörtlich behauptet (und das nur nur dank Übersetzung) «Deutsche kommen hier längst nicht mehr einkaufen.». Das muss man sich auf die Zunge vergehen lassen. Dort, in Hanau, Deutschland würden die Deutschen einkaufen gehen!!! Sind diese weggezogen? Sind diese vertreiben worden? Sind diese gar Rassisten, weil sie sich für die Ideologie der illegalen Masseneinwanderung sich nicht haben erschießen lassen? Und wie viele TAUSENDE Merkel-Tote, Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen und Messerstechereien gibt es seit 2015? Darunter auch Köpfungen und Folter. Und Merkel läuft immer noch frei herum wie eine alte Tante, die die Presse nicht anfassen will. Bekanntlich hat Stalin selber keinen einzigen umgelegt. Dennoch hat sich Deutschland massiv verändert. Zu viele haben jetzt den Pronomen «war/waren». 2015 Mordfälle waren meistens «Einzelfälle». 2022 viele Mordfälle im Doppelpack. «Drei Leichen in Stuttgart: Blutiger Pizzeria-Streit endet tödlich. Leichenfunde in Stuttgart: Zwei Männer (beide 53) wurden tot in einer Pizzeria gefunden, eine Frau in einem Parkhaus (32).  Schweden, Deutschland holt schnell auf! Quelle* «Nein, der Vater von Tobias R. aus Hanau ist kein Politiker oder Grünen-Mitglied» „Hans-Gerd R[…] ist und war kein Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen. Er kandierte 2011 ohne Mitgliedschaft bei den Grünen auf einer Ortsbeiratsliste für Kesselstadt (Anm. d. R.: Ortsteil von Hanau).“

b. stein / 12.07.2022

und bis jetzt gibt es immer noch kein Video aus dem Eingangsbereich der kameraüberwachten Spielhalle, auf dem zu sehen ist, dass dieser Mann an dem Abend überhaupt den Laden betreten hat. Einige werden sich daran erinnern können, dass ein Zeuge ggü dem türkischen TV berichtete, dass es bestimmte Gruppen aus FFM waren die an dem Abend Spielschulden eintreiben wollten.

Benjamin Grundmann / 12.07.2022

Das “Skript” des Attentäters liegt mir vor. Was er darin beschreibt findet sich im englischsprachigen Internet unter “Gangstalking”. Es macht keinen Sinn, die Gewalt richtete sich nicht gegen völlig unbeteiligte, wie Terrorismus. Hat mit dem Verfolgungswahn nichts zu tun. Anschließend erfolgte das hier kritisierte Framing als Rassismus. Spekulieren möchte ich hier nicht, wer daran interessiert ist wie die Welt funktioniert kann solche Ereignisse selbst recherchieren. Die Arbeit ist gemacht, es gibt unfassbare Analysen zu solchen Ereignissen, die Bilder sprechen dabei für sich, man kann sich eine eigene Meinung bilden.

Rainer Hanisch / 12.07.2022

@Claudius Pappe: “....und dem deutschen Michel wird das Gas abgedreht.” - Hoffentlich “nachhaltig”! Damit auch der letzte Schlafmichel merkt, was hier abgeht; seit vielen Jahren schon. Und immer rasanter und unverblümter. Und für den einen oder anderen (auch Achse-Kommentator!) sollte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der grauen Zellen zwischen den Ohren aufgehen, was ihr hochgelobter “Rechtsstaat” tatsächlich ist. Und Hanau ist ja kein “Einzelfall”, Herr Maaßen, Herr Steimle und ihre Mitstreiter sind ebenfalls Leidtragende der “Rechtsstaatlichkeit” und “Meinungsfreiheit”. Na gut, wer nur kuscht, kriegt auch keine Probleme damit. Die Mehrheit eben. Und die kann weiter an “Freiheit”, “Demokratie” und ähnlichen Schmarrn glauben.

Jochen Brühl / 12.07.2022

Ich bin mir da keineswegs sicher, dass im Falle eines Strafverfahrens gegen einen noch lebenden Täter die Schuldunfähigkeit festgestellt worden wäre. Jedenfalls nicht mehr mittels eines “Gutachtens” einer Person mit “Expertise” (gendergerecht ausgedrückt) von einer deutschen “Bildungseinrichtung” (vulgo - Universität), an der die “wissenschaftliche Erkenntnis” gelehrt wird, dass es auch mehr als zwei Geschlechter gibt. Wir werden wohl nicht umhinkommen, dass solche Expertisen in Zukunft aus der Schweiz kommen sollten, um von einer unabhängigen Quelle sprechen zu können. Dies insbesondere auch deshalb, da eine deutsche Quelle unter dem Fallbeil der “verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates” steht, wenn sie zu einem Ergebnis kommt, dass dem Verfassungsorgan Bundespräsident offen widersprechen würde.

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