Wie bereits berichtet, beginnt am Dienstag beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande". Angeklagt sind die 22-jährige Paula P., die 23-jährige Emilie D., die 23-jährige Nele A., der 23-jährige Moritz S. sowie die 24-jährige Clara W. und der 23-jährige Luca S. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die ihnen zur Last gelegten brutalen Angriffe sollen in Erfurt und Budapest begangen worden sein. Linksextreme Kreise machen bereits seit Wochen wegen dieses Prozesses mobil. Unter anderem wurde eine Antifa-Kundgebung am Dienstagmorgen vor dem Gerichtsgebäude angekündigt, um „Solidarität mit den Genoss*innen" zu zeigen.
Am Samstag wurde überraschend eine Erklärung der Angeklagten veröffentlicht. Der lange Schriftsatz war nicht namentlich unterzeichnet, sondern als „Erklärung einiger der vom GBA als Antifaschist_innen Verfolgten" dargestellt (Schreibweise wurde übernommen). Mit der Abkürzung GBA ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe gemeint, der in diesem Fall die Anklage erhoben hat. Die Erklärung wurde jedoch nicht auf einschlägig bekannten Internet-Seiten wie „indymedia" oder „Knack News" veröffentlicht, sondern unter der Überschrift „Militantes Bekenntnis" von der Tageszeitung taz. Damit dürfte sich die Erklärung nicht allein an das eigene linksextreme Milieu richten, sondern auch an eher bürgerliche Linke und Grüne.
In dieser mit insgesamt sieben Punkten ungewöhnlich langen Erklärung erläutern die Angeklagten in geradezu erschöpfender Manier ihre Haltung zur Gewalt ebenso wie zu dem sie erwartenden Strafprozess. In der Erklärung, die von der taz als „offensives Bekenntnis auch zu militantem Antifaschismus" bezeichnet wurde, machen die Angeklagten immer wieder deutlich, dass sie sich durch historische sowie gegenwärtige gesellschaftliche Entwicklungen zu ihrem Handeln legitimiert sehen.
So wird etwa gleich im ersten Punkt beklagt, dass es bei diesem Prozess „die meiste Zeit um konkrete Körperverletzungsdelikte gehen" werde, „über Indizien und Beweise gestritten" wird und „Zeugen vernommen, Gutachten verlesen und Anträge gestellt werden", es aber voraussichtlich keine „Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Problemen, die den Hintergrund der hier verhandelten Tatvorwürfe darstellen", geben wird. „Dabei steht fest, dass dieser Prozess nicht im luftleeren Raum stattfindet. Er findet statt in einer Zeit, in der erstmals seit 1945 eine extrem rechte Partei wieder konkrete Machtergreifungsambitionen entwickelt. Er findet statt in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und autoritärer Entwicklung, die als Rechtsruck zu betrachten sind - in Deutschland und darüber hinaus in fast ganz Europa."
„Zunehmende Machtergreifungsambitionen“
Danach versuchen die Angeklagten, ihr Handeln mit den Verbrechen des NS-Regimes sowie einem Schwur der Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald zu rechtfertigen, in dem „der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit" als Ziel benannt wird. „Dieser Schwur sollte allen Antifaschist:innen, insbesondere in Deutschland, bis heute zur Mahnung dienen und die Grundlage ihres Handelns sein", heißt es dazu. Kurz darauf folgen Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft, „deren Führungsriege bis in die 60er-Jahre zu 90 Prozent aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern bestand" und die „in den vergangenen Jahren selbstorganisierten Antifaschismus immer wieder als quasi-terroristische Bedrohung für die Demokratie gebrandmarkt" habe.
Nach einer Auflistung vermeintlicher und tatsächlicher rechtsextremer Gewalttaten, bei der sich der oder die Verfasser unter anderem auf Zahlen der Amadeu-Antonio-Stiftung beziehen, kommen die Angeklagten erneut auf die AfD zu sprechen: „Rechte Positionen, die vor einigen Jahren noch geächtet waren, werden mittlerweile voller Selbstbewusstsein öffentlich geäußert. Faschisten, die vor einigen Jahren von vielen noch als unbedeutende Spinner abgetan wurden, arbeiten mittlerweile im Bundestag, besetzen politische Positionen und üben Einfluss aus. Die AfD, über deren politischen Charakter und deren Ziele mittlerweile keine Zweifel mehr bestehen, entwickelt zunehmend Machtergreifungsambitionen und treibt einen Großteil des parlamentarischen Spektrums mit ihrer populistischen Strategie vor sich her."
„Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden. Es ist leicht, moralische Urteile über jene zu fällen, die Gewalt anwenden. Doch vor dem Hintergrund der beschriebenen historischen Erfahrungen ist die Frage, die sich alle Demokratinnen und Demokraten stellen sollten, bis zu welchem Punkt man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen", heißt im letzten Punkt der Erklärung. „Denn eines steht fest: Wenn der Faschismus erst einmal an der Macht ist, dann wird er sich nicht durch Diskussionen wieder davon abbringen lassen. Nur durch die Überzeugung, aber auch die Gegengewalt all der Menschen, die Widerstand gegen den Faschismus geleistet haben, konnte der Faschismus historisch besiegt werden."
Spätestens damit machen die Angeklagten unmissverständlich deutlich, sich zu Gewalt gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten legitimiert zu sehen. Reue oder gar Abkehr dürfte das Oberlandesgericht von ihnen also nicht erwarten können.
Versuchte Verweigerung der Einlasskontrolle
Kurz vor der Veröffentlichung dieser Erklärung versuchten drei Anwälte der Angeklagten mit Hilfe eines Eilantrages gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters vorzugehen. Konkret war der Eilantrag gegen den Punkt der Anordnung gerichtet, der eine Einlasskontrolle vorsieht, „der sich sämtliche Zuhörer einschließlich der Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens, Zeugen, Dolmetscher und Sachverständige sowie die Verteidiger zu unterziehen haben". Bei der einer Sicherheitskontrolle am Flughafen ähnlichen Kontrolle im Eingangsbereich des Gerichts wird seit Jahren ausnahmslos jeder Besucher oder Prozessteilnehmer auf Waffen und andere gefährliche oder verbotene Gegenstände untersucht. Davon ausgenommen sind lediglich prozessbeteiligte Vertreter des Staates, also das Gericht selbst und die Anklage. Bis zu dem Eilantrag der drei Verteidiger hat es noch nie Versuche gegeben, sich diesen Kontrollen zu verweigern.
Der Eilantrag wurde jedoch am Freitag mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zurückgewiesen. „Nachdem in der Vergangenheit der konkrete Verdacht entstanden war, inhaftierten terroristischen Gewalttätern seien mit Hilfe ihrer Verteidiger Waffen und Sprengstoff zugeführt worden, erscheint es nicht sachfremd, wenn der Vorsitzende die abstrakte Gefahr von empfindlichen Störungen der Hauptverhandlung durch die Angeklagten sieht, denen immerhin die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen wird. Dass durch derartige Vorkehrungen auch Verteidiger getroffen werden, die keinen Anlass zu der Annahme gegeben haben, sie würden die Ordnung in der Sitzung gefährden oder gar Gewalttäter unterstützen, muss im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden", heißt es in dem Beschluss des OVG zur Begründung. Damit werden die Verteidiger der mutmaßlichen Hammerbande-Mitglieder am Dienstag also genauso kontrolliert werden wie jeder andere auch.

@Boris Kotchoubey / 11.01.2026
„@L. Luhmann “Ab jetzt muss man davon ausgehen, dass es bald staatliche Hammerbandenfonds geben wird„ – Die gibt es bereits, und Sie, Herr Luhmann, und ich auch, wir zahlen in diese Fonds ein.“ --- Mon dieu! Sie haben völlig recht …!
Wenn der im Schreiben vorgetragene „Kampf gegen die AfD“ nicht für mildernde Umstände ausreicht, wird spätestens die schwere Kindheit der Mitglieder der Hammerbande/Aufwachsen in rechten Elternhäusern (CDU-Papi, Mutti Hausfrau) für Nachsicht bei der Urteilsfindung sorgen.
Wenn heutzutage ein junger Mensch von frühester Kindheit über alle Schulstufen hinweg, auf allen Kanälen de facto eine einzige Erzählung hört -das die Alternativen also Nazis wären- so ist das irgendwann kein „Glaube“ mehr, sondern glasklare Realität. Folge: Diese Aktivisten kämpfen ihrer Meinung nicht für ein korruptes System, sondern für ein moralisch höherwertiges Deutschland … das System besetzt die Identität der jungen Leute. Sie sind nicht mehr einfach nur „Moritz“ oder „Paula“, sie sind „Antifa“ – oder „Verteidiger der Menschenrechte“. Und wer das System angreift, greift dann natürlich ihr gesamtes Selbstbild an. Ein System aber, das Kinder und Jugendliche so formt, dass sie unfähig werden, außerhalb der vorgegebenen Ideologie zu existieren, begeht zweifelsohne Raub an deren menschlichen Freiheit … stiehlt ihnen zumindest einen Teil ihrer eigentlichen Identität … Frage: sind die daher „ent-schuldigt“ … meiner Meinung: Nein. Denn in ihrer zwar teils durchaus gelungenen Rechtfertigungsschrift erwähnen sie ja bspw die Konzentrationslager … und die sollten sich mal sehr genau vergegenwärtigen, wer dort wehrlos auf dem Boden Liegende beispielsweise mit dem Hammer schlug – wer dort -wie Jene- meist „schwarz uniformiert“ auftrat … auf welcher Seite des Stacheldrahts sie also wohl eher zu Bett gegangen wären.
Gewaltbegeisterte, totalitäre Täter fühlen sich von der Dauerhetze gegen die AfD in ihrem Lieblingsweltbild und den an dieses Weltbild angepassten Taten bestätigt und halten die falsche Gleichung „AfD=NSDAP“ zusammen mit weiteren Lügen oder mindestens Irrtümern gegen jede Realität aufrecht, während die AfD gefühlt alle paar Wochen einen erkannten Rechtsextremisten ´rausschmeißt, weil sie sich eben nicht feindlich übernehmen lässt. Bis dahin im Westen nichts Neues. Die Behauptung, erstmals seit 1945 strebten in Deutschland „Rechtsextreme“ erfolgreich an die Macht, ist doppelt falsch. Die AfD ist nicht rechtsextrem, und Adenauers Koalitionspartner während der 1950er Jahre, die Deutsche Partei und der Bund der Heimatvertriebenen, standen weit rechts der AfD von heute. (Auch die DP und der Vertriebenenbund waren politisch realitätsfähig und gingen nicht weiter als bis zu damals zeitgeistigen, markigen Sprüchen, aber das ist ein anderes Thema). – Wer finanziert die Fa? Natürlich die Steuerzahler auf dem Umweg über das Finanz- und Familienministerium und auf weiteren Wegen über linksextreme Aktiven, die Steuergelder an alle möglichen und teils noch extremere, ausführende Täter verteilen. Die schlägernden Aktivisten beißen die Hände, von denen sie sich füttern lassen und können dies risikolos tun, solange ein linkes bis linksextremes Regime auf Deutschland lastet.
Na und ? Mit unserer Strafgerichtsbarkeit, die sehr neutral urteilt, wird das eventuell durchgehen
Dem Artikel ist nur zuzustimmen allerdings mit einer Einschränkung: „ sondern auch an eher bürgerliche Linke und Grüne“
Dass es eher bürgerliche Linke tatsächlich gibt oder neuerdings sogar linke Parteien des demokratischen Spektrums, dürfte wohl in erster Linie neue Eigenwahrnehmung bzw. Eigendarstellung der älteren zu Geld gekommenen linken Extremisten sein. Etliche von ihnen sind zu Wohlstand gekommen mit Pflichtverteidgungen linker Terroristen, wirtschaftlich nutzlosen Proffessuren oder einfach als universelle Experten für Irgendetwas. Letztendlich haben sie aber nie aufgehört diesen Staat zu unterminieren und die zu verachten, die mit ehrlicher Arbeit oder cleverem Unternehmertum zum Wohle aller ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und Erfolg im Leben haben.
Um dies noch einmal richtig einzuordnen: So wie die Apparatschicks in SED und Arbeiter- und Bauernstaat keine Bürgerlichen waren, waren auch die dem bürgerlichen Milieu entstammenden Befürworter von Judenverfolgung und NS-Staat keine Bürgerlichen mehr. Ihre Radikalität können sie sich allesamt nur leisten, weil andere für sie arbeiten. Das Geschäftsmodell dieser Salonbolschewiken ist das Sägen und das Hetzen gegen den Ast auf dem sie wie kaum ein anderer in der Gesellschaft untätig für die sitzen.
Wer zur Hölle hat mir ein Jahres-Abo der „taz“ damaaaals im Knast bezahlt? Und wem noch? Auflösung: Ich selbst mit meinen 20.000,00 DM/Monat Einkommenssteuer… und Sie!