Wie bereits berichtet, beginnt am Dienstag beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande". Angeklagt sind die 22-jährige Paula P., die 23-jährige Emilie D., die 23-jährige Nele A., der 23-jährige Moritz S. sowie die 24-jährige Clara W. und der 23-jährige Luca S. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die ihnen zur Last gelegten brutalen Angriffe sollen in Erfurt und Budapest begangen worden sein. Linksextreme Kreise machen bereits seit Wochen wegen dieses Prozesses mobil. Unter anderem wurde eine Antifa-Kundgebung am Dienstagmorgen vor dem Gerichtsgebäude angekündigt, um „Solidarität mit den Genoss*innen" zu zeigen.
Am Samstag wurde überraschend eine Erklärung der Angeklagten veröffentlicht. Der lange Schriftsatz war nicht namentlich unterzeichnet, sondern als „Erklärung einiger der vom GBA als Antifaschist_innen Verfolgten" dargestellt (Schreibweise wurde übernommen). Mit der Abkürzung GBA ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe gemeint, der in diesem Fall die Anklage erhoben hat. Die Erklärung wurde jedoch nicht auf einschlägig bekannten Internet-Seiten wie „indymedia" oder „Knack News" veröffentlicht, sondern unter der Überschrift „Militantes Bekenntnis" von der Tageszeitung taz. Damit dürfte sich die Erklärung nicht allein an das eigene linksextreme Milieu richten, sondern auch an eher bürgerliche Linke und Grüne.
In dieser mit insgesamt sieben Punkten ungewöhnlich langen Erklärung erläutern die Angeklagten in geradezu erschöpfender Manier ihre Haltung zur Gewalt ebenso wie zu dem sie erwartenden Strafprozess. In der Erklärung, die von der taz als „offensives Bekenntnis auch zu militantem Antifaschismus" bezeichnet wurde, machen die Angeklagten immer wieder deutlich, dass sie sich durch historische sowie gegenwärtige gesellschaftliche Entwicklungen zu ihrem Handeln legitimiert sehen.
So wird etwa gleich im ersten Punkt beklagt, dass es bei diesem Prozess „die meiste Zeit um konkrete Körperverletzungsdelikte gehen" werde, „über Indizien und Beweise gestritten" wird und „Zeugen vernommen, Gutachten verlesen und Anträge gestellt werden", es aber voraussichtlich keine „Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Problemen, die den Hintergrund der hier verhandelten Tatvorwürfe darstellen", geben wird. „Dabei steht fest, dass dieser Prozess nicht im luftleeren Raum stattfindet. Er findet statt in einer Zeit, in der erstmals seit 1945 eine extrem rechte Partei wieder konkrete Machtergreifungsambitionen entwickelt. Er findet statt in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und autoritärer Entwicklung, die als Rechtsruck zu betrachten sind - in Deutschland und darüber hinaus in fast ganz Europa."
„Zunehmende Machtergreifungsambitionen“
Danach versuchen die Angeklagten, ihr Handeln mit den Verbrechen des NS-Regimes sowie einem Schwur der Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald zu rechtfertigen, in dem „der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit" als Ziel benannt wird. „Dieser Schwur sollte allen Antifaschist:innen, insbesondere in Deutschland, bis heute zur Mahnung dienen und die Grundlage ihres Handelns sein", heißt es dazu. Kurz darauf folgen Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft, „deren Führungsriege bis in die 60er-Jahre zu 90 Prozent aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern bestand" und die „in den vergangenen Jahren selbstorganisierten Antifaschismus immer wieder als quasi-terroristische Bedrohung für die Demokratie gebrandmarkt" habe.
Nach einer Auflistung vermeintlicher und tatsächlicher rechtsextremer Gewalttaten, bei der sich der oder die Verfasser unter anderem auf Zahlen der Amadeu-Antonio-Stiftung beziehen, kommen die Angeklagten erneut auf die AfD zu sprechen: „Rechte Positionen, die vor einigen Jahren noch geächtet waren, werden mittlerweile voller Selbstbewusstsein öffentlich geäußert. Faschisten, die vor einigen Jahren von vielen noch als unbedeutende Spinner abgetan wurden, arbeiten mittlerweile im Bundestag, besetzen politische Positionen und üben Einfluss aus. Die AfD, über deren politischen Charakter und deren Ziele mittlerweile keine Zweifel mehr bestehen, entwickelt zunehmend Machtergreifungsambitionen und treibt einen Großteil des parlamentarischen Spektrums mit ihrer populistischen Strategie vor sich her."
„Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden. Es ist leicht, moralische Urteile über jene zu fällen, die Gewalt anwenden. Doch vor dem Hintergrund der beschriebenen historischen Erfahrungen ist die Frage, die sich alle Demokratinnen und Demokraten stellen sollten, bis zu welchem Punkt man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen", heißt im letzten Punkt der Erklärung. „Denn eines steht fest: Wenn der Faschismus erst einmal an der Macht ist, dann wird er sich nicht durch Diskussionen wieder davon abbringen lassen. Nur durch die Überzeugung, aber auch die Gegengewalt all der Menschen, die Widerstand gegen den Faschismus geleistet haben, konnte der Faschismus historisch besiegt werden."
Spätestens damit machen die Angeklagten unmissverständlich deutlich, sich zu Gewalt gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten legitimiert zu sehen. Reue oder gar Abkehr dürfte das Oberlandesgericht von ihnen also nicht erwarten können.
Versuchte Verweigerung der Einlasskontrolle
Kurz vor der Veröffentlichung dieser Erklärung versuchten drei Anwälte der Angeklagten mit Hilfe eines Eilantrages gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters vorzugehen. Konkret war der Eilantrag gegen den Punkt der Anordnung gerichtet, der eine Einlasskontrolle vorsieht, „der sich sämtliche Zuhörer einschließlich der Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens, Zeugen, Dolmetscher und Sachverständige sowie die Verteidiger zu unterziehen haben". Bei der einer Sicherheitskontrolle am Flughafen ähnlichen Kontrolle im Eingangsbereich des Gerichts wird seit Jahren ausnahmslos jeder Besucher oder Prozessteilnehmer auf Waffen und andere gefährliche oder verbotene Gegenstände untersucht. Davon ausgenommen sind lediglich prozessbeteiligte Vertreter des Staates, also das Gericht selbst und die Anklage. Bis zu dem Eilantrag der drei Verteidiger hat es noch nie Versuche gegeben, sich diesen Kontrollen zu verweigern.
Der Eilantrag wurde jedoch am Freitag mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zurückgewiesen. „Nachdem in der Vergangenheit der konkrete Verdacht entstanden war, inhaftierten terroristischen Gewalttätern seien mit Hilfe ihrer Verteidiger Waffen und Sprengstoff zugeführt worden, erscheint es nicht sachfremd, wenn der Vorsitzende die abstrakte Gefahr von empfindlichen Störungen der Hauptverhandlung durch die Angeklagten sieht, denen immerhin die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen wird. Dass durch derartige Vorkehrungen auch Verteidiger getroffen werden, die keinen Anlass zu der Annahme gegeben haben, sie würden die Ordnung in der Sitzung gefährden oder gar Gewalttäter unterstützen, muss im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden", heißt es in dem Beschluss des OVG zur Begründung. Damit werden die Verteidiger der mutmaßlichen Hammerbande-Mitglieder am Dienstag also genauso kontrolliert werden wie jeder andere auch.

Es muss vor allem in dem Prozess klar werden, woher die Angeklagten ihre Radikalisierung bezogen haben. Diese Hintermänn:innen dürfen nicht unerkannt bleiben!
@Emil.Meins : Die krankhaftesten verdrehtesten Lebenslügen entstehen tendenziell vor allem dort, wo das eigene Leben von Anfang an eine materialisierte Lüge ist.
@Emil.Meins : >>Für diese, schon an ihren Vornamen eindeutig als Produkte einer bestimmten Elterngeneration erkennbaren, von Allmachtsphantasien erfüllten Psycho-und Soziopathen, …<<
Ich frage Sie mal direkt? Sie haben keine Kinder, oder? Sonst wüssten Sie ja, dass manche Eltern verzweifelt dagegen kämpfen, dass ihre Kinder von faschistoiden Rattenfängern, Folterern, Zersetzern eingewickelt werden können, wenn sie nicht rechtzeitig damit konfrontiert worden sind, dass es das Böse in Person gibt. Kinderlose Satanisten versuchen seit ewigen Zeiten, sich naiver Menschen zu bemächtigen, sie zu ihren Mittätern zu machen und sie damit einzufangen. Und meistens geht es eigentlich darum, die Kinder gegen ihre eigenen Eltern zu instrumentalisieren. Wenn SIE selbst Kinder hätten, wüssten Sie vielleicht, wie nah diese Gefahr ist, gerade, wenn Sie selbst sich nichts vorzuwerfen haben. Das BÖSE hasst das GUTE! Das Label „Antifaschismus“ ist der Trick, mit dem naive Menschen eingefangen werden. Mancher Vater begreift auch deshalb sein ganzes Leben lang nicht, warum seine Kinder, oder vielleicht auch nur eins davon, so gar nicht nach ihm kommen. Das Rätsel können Sie selbst auflösen. Das BÖSE hat sich manchmal schon länger festgekrallt, als man sich vorstellen kann. Ich würde zu allererst für alle Angeklagten von Gerichtswegen den Vaterschaftstest nachholen lassen. Sorry, auch wenn es manche:innen schmerzt, aber Wahrheit MUSS sein! Sonst kann man sich den ganzen Rummel sparen.
Textzitat: „Danach versuchen die Angeklagten, ihr Handeln mit den Verbrechen des NS-Regimes sowie einem Schwur der Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald zu rechtfertigen“ Das ist besonders widerlich. Und wieso veröffentlicht die taz so etwas? Natürlich kann man als Journalist darüber berichten, wenn z.B. ein ‚Manifest‘ auf indymedia veröffentlicht wurde. Aber hier wurde offenbar die taz als Sprachrohr für die Verteidigung der Gewalttaten genutzt? Was ist mir der Chefredaktion los?
Durch welche persönliche Eigenschaft begründen diese Personen, dass sie im Namen des „Antifaschismus“ offensichtliche faschistische Methoden gegen Andersdenkende anwenden. Wie kann es sein, ist es ihre Abstammung, oder wodurch sind sie Antifaschisten, wo sie doch unverkennbar in allen Äußerungen und ihrem gesamten Denken als unverkennbar faschistisch identifizierbar werden. Und welche Eigenschaften ihrer Opfer geben denen das Recht dazu. Ist es etwa faschistisch, wenn man sich gegen medizinische Menschenversuche zur Wehr setzt? Verraten diese Personen (die Mehrheit erwarteterweise junge Frauen) damit nicht ihre Abstammung von den SS-Wachmannschaften der KZ, die die Rahmenbedingungen des „Mediziners“ Mengele zu sichern hatten, und die jeden Widerstand der Opfer mit Gewalt zu brechen hatten?
Wenn der Prozess DAS NICHT OFFENBART, kann man ihn sein lassen. Und der Prozess wird das NICHT deutlich machen. Man kann sich eigentlich die Berichte darüber sparen. Jeder VOLLNAZI darf sich heute das verlogene Mäntelchen das Antifaschismus umhängen und schwerste Verbrechen verüben, wie seine moralischen Vorbilder zwischen 1933 und 1945. Und man behandelt sie nur als normale Kriminelle, nicht als den ABSCHAUM, der sie sind. Dabei müsste die ekelhafte VERLEUMDUNG und VERLOGENHEIT und die schwerstkriminelle VERFOLGUNG ihrer Opfer als gesonderte Tat verhandelt werden.
Durch welche persönliche Eigenschaft begründen diese Personen, dass sie im Namen des „Antifaschismus“ offensichtliche faschistische Methoden gegen Andersdenkende anwenden. Wie kann es sein, ist es ihre Abstammung, oder wodurch sind sie Antifaschisten, wo sie doch unverkennbar in allen Äußerungen und ihrem gesamten Denken als unverkennbar faschistisch identifizierbar werden. Und welche Eigenschaften ihrer Opfer geben denen das Recht dazu. Ist es etwa faschistisch, wenn man sich gegen medizinische Menschenversuche zur Wehr setzt? Verraten diese Personen (die Mehrheit erwarteterweise junge Frauen) damit nicht ihre Abstammung von den SS-Wachmannschaften der KZ, die die Rahmenbedingungen des „Mediziners“ Mengele zu sichern hatten, und die jeden Widerstand der Opfer mit Gewalt zu brechen hatten?
Wenn der Prozess DAS NICHT OFFENBART, kann man ihn sein lassen. Und der Prozess wird das NICHT deutlich machen. Man kann sich eigentlich die Berichte darüber sparen. Jeder VOLLNAZI darf sich heute das verlogene Mäntelchen das Antifaschismus umhängen und schwerste Verbrechen verüben, wie seine moralischen Vorbilder zwischen 1933 und 1945. Und man behandelt sie nur als normale Kriminelle, nicht als den ABSCHAUM, der sie sind. Dabei müsste die ekelhafte VERLEUMDUNG und VERLOGENHEIT und die schwerstkriminelle VERFOLGUNG ihrer Opfer als gesonderte Tat verhandelt werden.
Falschparker gegen Rechts. Warum bin ich immer der Erste, dem so was einfällt?