Wie bereits berichtet, beginnt am Dienstag beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande". Angeklagt sind die 22-jährige Paula P., die 23-jährige Emilie D., die 23-jährige Nele A., der 23-jährige Moritz S. sowie die 24-jährige Clara W. und der 23-jährige Luca S. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die ihnen zur Last gelegten brutalen Angriffe sollen in Erfurt und Budapest begangen worden sein. Linksextreme Kreise machen bereits seit Wochen wegen dieses Prozesses mobil. Unter anderem wurde eine Antifa-Kundgebung am Dienstagmorgen vor dem Gerichtsgebäude angekündigt, um „Solidarität mit den Genoss*innen" zu zeigen.
Am Samstag wurde überraschend eine Erklärung der Angeklagten veröffentlicht. Der lange Schriftsatz war nicht namentlich unterzeichnet, sondern als „Erklärung einiger der vom GBA als Antifaschist_innen Verfolgten" dargestellt (Schreibweise wurde übernommen). Mit der Abkürzung GBA ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe gemeint, der in diesem Fall die Anklage erhoben hat. Die Erklärung wurde jedoch nicht auf einschlägig bekannten Internet-Seiten wie „indymedia" oder „Knack News" veröffentlicht, sondern unter der Überschrift „Militantes Bekenntnis" von der Tageszeitung taz. Damit dürfte sich die Erklärung nicht allein an das eigene linksextreme Milieu richten, sondern auch an eher bürgerliche Linke und Grüne.
In dieser mit insgesamt sieben Punkten ungewöhnlich langen Erklärung erläutern die Angeklagten in geradezu erschöpfender Manier ihre Haltung zur Gewalt ebenso wie zu dem sie erwartenden Strafprozess. In der Erklärung, die von der taz als „offensives Bekenntnis auch zu militantem Antifaschismus" bezeichnet wurde, machen die Angeklagten immer wieder deutlich, dass sie sich durch historische sowie gegenwärtige gesellschaftliche Entwicklungen zu ihrem Handeln legitimiert sehen.
So wird etwa gleich im ersten Punkt beklagt, dass es bei diesem Prozess „die meiste Zeit um konkrete Körperverletzungsdelikte gehen" werde, „über Indizien und Beweise gestritten" wird und „Zeugen vernommen, Gutachten verlesen und Anträge gestellt werden", es aber voraussichtlich keine „Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Problemen, die den Hintergrund der hier verhandelten Tatvorwürfe darstellen", geben wird. „Dabei steht fest, dass dieser Prozess nicht im luftleeren Raum stattfindet. Er findet statt in einer Zeit, in der erstmals seit 1945 eine extrem rechte Partei wieder konkrete Machtergreifungsambitionen entwickelt. Er findet statt in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung und autoritärer Entwicklung, die als Rechtsruck zu betrachten sind - in Deutschland und darüber hinaus in fast ganz Europa."
„Zunehmende Machtergreifungsambitionen“
Danach versuchen die Angeklagten, ihr Handeln mit den Verbrechen des NS-Regimes sowie einem Schwur der Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald zu rechtfertigen, in dem „der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit" als Ziel benannt wird. „Dieser Schwur sollte allen Antifaschist:innen, insbesondere in Deutschland, bis heute zur Mahnung dienen und die Grundlage ihres Handelns sein", heißt es dazu. Kurz darauf folgen Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft, „deren Führungsriege bis in die 60er-Jahre zu 90 Prozent aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern bestand" und die „in den vergangenen Jahren selbstorganisierten Antifaschismus immer wieder als quasi-terroristische Bedrohung für die Demokratie gebrandmarkt" habe.
Nach einer Auflistung vermeintlicher und tatsächlicher rechtsextremer Gewalttaten, bei der sich der oder die Verfasser unter anderem auf Zahlen der Amadeu-Antonio-Stiftung beziehen, kommen die Angeklagten erneut auf die AfD zu sprechen: „Rechte Positionen, die vor einigen Jahren noch geächtet waren, werden mittlerweile voller Selbstbewusstsein öffentlich geäußert. Faschisten, die vor einigen Jahren von vielen noch als unbedeutende Spinner abgetan wurden, arbeiten mittlerweile im Bundestag, besetzen politische Positionen und üben Einfluss aus. Die AfD, über deren politischen Charakter und deren Ziele mittlerweile keine Zweifel mehr bestehen, entwickelt zunehmend Machtergreifungsambitionen und treibt einen Großteil des parlamentarischen Spektrums mit ihrer populistischen Strategie vor sich her."
„Auch wenn gewaltvoller Widerstand gegen Nazis heute von vielen moralisch abgelehnt wird, kann seine historische Bedeutung nicht geleugnet werden. Es ist leicht, moralische Urteile über jene zu fällen, die Gewalt anwenden. Doch vor dem Hintergrund der beschriebenen historischen Erfahrungen ist die Frage, die sich alle Demokratinnen und Demokraten stellen sollten, bis zu welchem Punkt man das staatliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen", heißt im letzten Punkt der Erklärung. „Denn eines steht fest: Wenn der Faschismus erst einmal an der Macht ist, dann wird er sich nicht durch Diskussionen wieder davon abbringen lassen. Nur durch die Überzeugung, aber auch die Gegengewalt all der Menschen, die Widerstand gegen den Faschismus geleistet haben, konnte der Faschismus historisch besiegt werden."
Spätestens damit machen die Angeklagten unmissverständlich deutlich, sich zu Gewalt gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten legitimiert zu sehen. Reue oder gar Abkehr dürfte das Oberlandesgericht von ihnen also nicht erwarten können.
Versuchte Verweigerung der Einlasskontrolle
Kurz vor der Veröffentlichung dieser Erklärung versuchten drei Anwälte der Angeklagten mit Hilfe eines Eilantrages gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters vorzugehen. Konkret war der Eilantrag gegen den Punkt der Anordnung gerichtet, der eine Einlasskontrolle vorsieht, „der sich sämtliche Zuhörer einschließlich der Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens, Zeugen, Dolmetscher und Sachverständige sowie die Verteidiger zu unterziehen haben". Bei der einer Sicherheitskontrolle am Flughafen ähnlichen Kontrolle im Eingangsbereich des Gerichts wird seit Jahren ausnahmslos jeder Besucher oder Prozessteilnehmer auf Waffen und andere gefährliche oder verbotene Gegenstände untersucht. Davon ausgenommen sind lediglich prozessbeteiligte Vertreter des Staates, also das Gericht selbst und die Anklage. Bis zu dem Eilantrag der drei Verteidiger hat es noch nie Versuche gegeben, sich diesen Kontrollen zu verweigern.
Der Eilantrag wurde jedoch am Freitag mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zurückgewiesen. „Nachdem in der Vergangenheit der konkrete Verdacht entstanden war, inhaftierten terroristischen Gewalttätern seien mit Hilfe ihrer Verteidiger Waffen und Sprengstoff zugeführt worden, erscheint es nicht sachfremd, wenn der Vorsitzende die abstrakte Gefahr von empfindlichen Störungen der Hauptverhandlung durch die Angeklagten sieht, denen immerhin die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Mord vorgeworfen wird. Dass durch derartige Vorkehrungen auch Verteidiger getroffen werden, die keinen Anlass zu der Annahme gegeben haben, sie würden die Ordnung in der Sitzung gefährden oder gar Gewalttäter unterstützen, muss im Interesse der Sicherheit in Kauf genommen werden", heißt es in dem Beschluss des OVG zur Begründung. Damit werden die Verteidiger der mutmaßlichen Hammerbande-Mitglieder am Dienstag also genauso kontrolliert werden wie jeder andere auch.

Allein schon der Satz „Rechte Positionen, die vor einigen Jahren noch geächtet waren, werden mittlerweile voller Selbstbewusstsein öffentlich geäußert.“ zeigt die typisch linksgrüne Orwell’sche Verdrehung der Realität.
Es ist genau umgekehrt, Aussagen, die vor ein paar Jahren noch als Konsens der Mitte galten, sind heute räächts.
Das Parteiprogramm der AfD entspricht zu großen Teilen dem der CDU von 2005.
Nichts neues unter der Sonne, die Linken biegen sich die Realität so hin, wie es die aktuell gültige Ideologie gebietet.
Und ich befürchte, diese Pamphlet wird demnächst Konsens im Linksaußenbereich sein.
Wetten.
@ Dirk Kern Noch haben die Linken, Antifa, Solid, Jusos nicht ganz den Moa Wahn erreicht. Denn mit, unter Mao wurden die Feinde gekocht und aufgegessen. „Zu den Tötungsarten gehörten u. a. Enthauptung, Prügel, Steinigung, Ertränken, Kochen und Ausweiden“ siehe Massaker von Guangxi. Was noch nicht ist, kann werden. Zutrauen würde ich es den Fanatikern. Denn deren einziges Ziel ist vernichten und nicht das was danach sein könnte. Sie haben keine Zukunft auch kein Konzept für diese. Das zeigen diese Klimaterroristen angeführt von der dekadenten Reemtsma Tante wunderbar und eindrucksvoll.
Wie bitte kommt man auf diesen völligen Irrweg dieser Gruppe als kriminelle Vereinigung nach §129 zu betrachten? Es ist eine paramilitärische Mörderbande, nicht nur eine „kriminelle Vereinigung“ die jeden Zeuge ebenso traktiert. Nur weil der BND und CIA europaweit Foltergefängnisse betreibt, der Steinspalter involviert, heisst es noch lange nicht das die Hammerbande gleiches machen darf. Oder doch?
Lina Engel und ihr Verlobter haben brutale Überfälle auf politisch Andersdenkende seit etwa 2015 regelmäßig trainierte, akribisch vorbereitete und durchführte.
Bekannte Jojo Fakten „Bei den Attacken habe es verschiedene vorab zugeteilte und trainierte Rollen gegeben. Ein Angreifer sollte die Zeit im Blick haben und die Kommandos geben. Diese Aufgabe habe in mehreren Fällen Lina Engel übernommen, so auch bei den angeklagten Taten in Eisenach…. Darum sollten die Überfälle kurz und effektiv sein, idealerweise nicht länger als 30 Sekunden dauern. Diese Zeit reiche aus, um massiven körperlichen Schaden anzurichten. Zur Absicherung gegen --ZU Hilfe kommende Passanten-- habe man immer große Pfefferspray-Flaschen mitgeführt, die am Ende auf die Opfer entleert wurden.“ Der Kronzeuge, fast zwei Meter groß Kampfsportler „Jojo“ war Teil der Gruppe, Genosse, Freund – bevor er zuerst verstoßen und dann zum Verräter wurde.
Der Feind meines Feindes ist mein liebster Freund. Und so schrieb die transatlantische Zotte Zeit-Autor Christian Fuchs, zuständig für investigative Recherche! am 15. März 2021 „Die Studentin im Visier“, er bezweifelte dass Lina Engel eine Terroristin ist. Das solche „investigative“ Journalisten meist Hohlbratzen sind, nicht mehr ernst genommen werden dürfen, ist jedem denkenden Mensch klar. Es gibt leider viele nützliche Idioten von Hannah Ahrend in „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ über dumm, dämliche Massenmenschen beschrieben.
Ein wahrlich simples Weltbild. Ich erkläre politisch Andersdenkende und vor allem meine direkten Gegner zu Nazis, um mit dieser erfundenen Legitimierung mit Gewalt gegen sie vorgehen zu können. Würden die Aktivisten des bürgerlichen Lagers ebenso argumentieren, Linke sind seit Mao und Stalin sowieso totalitäre Verbrecher, gegen die man sich mit Gewalt durchsetzen muss, unser Land würde im Bürgerkrieg versinken. Man kann nur hoffen, dass sich das OLG nicht von wohlfeilen und medial gefälligem Populismus „gegen Rechts“ leiten läßt sondern mit Härte und Konsequenz Urteile spricht. Genauso, wie das anderen Orts auch gegenüber rechten Spinnern wie diesem Prinzen getan wird. Politische Körperverletzung oder gar Mordversuche muss man bereits im Ansatz unterbinden. Das hat man gegenüber dem übelriechenden Dunstkreis um die Antifa viel zu lange nicht getan.
Bei den edlen Motiven , die die Anwälte vorbringen , sehe ich ein Bundesverdienstkreuz für unsere Demokratie in greifbarer Nähe .
„Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen, ich bin der Faschismus. ER wird sagen, ich bin der Antifaschismus.“ Das war Weitsicht. Allerdings war damals am Beispiel Stalins und Maos schon sichtbar, daß sich die verschiedenen Spielarten des Sozialismus in ihrer Brutalität und Menschenverachtung einen Überbietungswettbewerb geliefert haben. Es gibt übrigens ein Video von dem Überfall auf ein Bekleidungsgeschäft in Erfurt, bei dem die „Menschenfreunde“ eine junge Frau, alleinerziehende Mutter und wahrscheinlich unterbezahlte Angestellte in einem Laden, das die falsche Marke führt, zu dritt zusammenschlagen und aus nächster Nähe über längere Zeit die am Boden liegende mit Pfefferspray ins Gesicht sprühen. Die Brutalitöt ist atemberaubend. Aus meiner Sicht sind die Täter nicht resozialisierbare, nichtmenschliche Existenzen, die man ohne weitere Umstände prellen sollte.
Nach den historischen Erfahrungen mit der Einheitsfront darf ich jetzt jedem Partei-Mitglied von Union, SPD, Grünen, Linken & der NPD mit einem Hammer die Gelenke zertrümmern?