Mit der 46-jährigen Krankenschwester B. wurde am Mittwoch im Hammerbande-Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) ein weiteres Opfer vernommen. Ursprünglich sollte auch ihr Freund F. als Zeuge befragt werden. F. war zusammen mit B. am Abend des 11. Februar 2023 in Budapest angegriffen und schwer verletzt worden. In einem ähnlichen Prozess in München hatte er dazu auch bereits ausgesagt. Da F. nach dem Angriff mehrere Schlaganfälle erlitten hatte und sich sein Gesundheitszustand nach seiner Aussage in München weiter verschlechtert hat, ist er nun aber nicht mehr vernehmungsfähig.
Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande hat am 13. Januar begonnen. Vor dem 7. Strafsenat des OLG sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. Alle Angeklagten sollen sich auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem rechtsextremen „Tag der Ehre" vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Dabei wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten auch deren Tod in Kauf genommen haben. Eine der Angeklagten soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein.
Der „Tag der Ehre" ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei diesem Treffen, das regelmäßig Rechtsextremisten aus anderen Teilen Europas anzieht, wird auch die Zeit des Nationalsozialismus verherrlicht, etwa durch das Tragen von Uniformen der Waffen-SS. Bekanntheit über extremistische Milieus hinaus erlangte der „Tag der Ehre" jedoch erst nach den Angriffen im Jahr 2023.
„Sie haben mit Schlagstöcken auf uns eingeprügelt“
„Wozu diente die Reise nach Budapest?", wollte der Senatsvorsitzende Lars Bachler von der Krankenschwester wissen. „Wir sind nach Budapest geflogen und haben uns die Stadt angeguckt", antwortete die 46-Jährige anfänglich ausweichend. Erst später räumte sie ein, dass der „Tag der Ehre" auch ein Grund ihrer Reise war. Aber sie erzählte sofort, sich zusammen mit F. ein Konzert der Sängerin „Ewiger Sturm" aus der Schweiz angehört zu haben. „Das waren Lieder über Heimat und Vaterland", sagte sie. „Auch zu Völkerverständigung und Toleranz?", stichelte Bachler, der den entsprechenden Hintergrund der Sängerin offenbar kannte. Die Krankenschwester ging aber nicht darauf ein und schilderte stattdessen die Stimmung auf dem Konzert: „Es gab Warnungen. Es wurden Leute aus dem anderen politischen Spektrum gesehen." Später ergänzte sie, dass damit Antifa-Fotografen gemeint waren. „Und wir hatten ja gehört, dass am Nachmittag schon was passiert war." F. habe ein „Label von Thor Steinar auf dem Rücken getragen", sagte sie. „Und wer sich damit beschäftigt, wird das erkannt haben."
Auf dem Rückweg vom Konzert zur S-Bahn-Haltestelle habe sie weniger Angst gehabt: „Da war es belebt, weshalb unsere Vorsicht nachgelassen hat." Misstrauisch sei sie erst wieder geworden, als sie und F. kurz vor ihrer Unterkunft „von einer Gruppe überholt" wurden. Daraufhin hätten beide sofort ins Haus gewollt. Die Gruppe aber habe „sofort angefangen, uns zu attackieren", erzählte die Frau. „Das waren fünf, sechs, sieben Personen, vielleicht sogar acht. Sie haben mit Schlagstöcken auf uns eingeprügelt. Ich habe versucht, das mit meinen Händen abzuwehren. Aber dann bin ich zu Boden gegangen." Im Hintergrund habe eine weibliche Stimme in englischer Sprache Kommandos gegeben. „Das war so was wie ,Go, Go', später dann ,Stop, Stop'. Dann haben wir noch eine dicke Ladung Pfefferspray abgekriegt." Danach sei die Gruppe wieder geflüchtet.
„Ich habe auch einen Hammer wahrgenommen, kann das aber nicht beschwören", schilderte die Krankenschwester. „Bei ihm waren zwei oder drei Personen mehr. Er hat viele Schläge auf den Kopf bekommen, ihm lief das Blut herunter und vermischte sich mit dem Pfefferspray. Das sah nicht schön aus. Er war extrem am Bluten. Meines Erachtens stand er unter Schock." In der Unterkunft angekommen, habe sie sofort die Polizei verständigt und einen Krankenwagen gerufen. F. habe geduscht, um sich das Blut abzuwaschen. „Wie geht es Herrn F. denn jetzt?", wollte ein anderer Richter des fünfköpfigen Strafsenats wissen. „Gut geht es ihm nicht. Er hatte mehrere Schlaganfälle", antwortete sie. „Ich möchte nicht viel dazu sagen. Das ist privat und das hier ist ja eine öffentliche Runde." Damit dürfte sie die rund drei Dutzend Unterstützer der Angeklagten gemeint haben, die ihre Vernehmung im Zuschauerraum verfolgten. Auf eine weitere Nachfrage des Beisitzers räumte sie nur kurz ein, dass sich die „psychische Situation" von F. „verschlechtert" habe. Sie selbst habe eine Narbe am Knie und eine am Kopf. „Ansonsten ist alles ausgeheilt", sagte sie. „Aber es hat schon dazu beigetragen, dass ich jetzt in der einen oder anderen Situation mehr ängstlich bin."
Der Charakter der Vernehmung änderte sich grundlegend, als die Verteidiger das Fragerecht bekamen
Bis dahin wirkte ihre Vernehmung wie eine ganz normale Zeugenbefragung in einem Staatsschutzverfahren vor einem Oberlandesgericht. Das gilt auch für die Befragung der Krankenschwester zu ihren Aktivitäten in Budapest sowie dazu, ob sie oder ihr Begleiter anhand ihrer Kleidung als Rechtsextremisten zu erkennen waren: Da die Bundesanwaltschaft den mutmaßlichen Hammerbande-Mitgliedern vorwirft, ihre Taten aus einer linksextremistischen Gesinnung heraus begangen zu haben, ist es die Aufgabe des Strafsenats, auch diesen Teil der Geschichte gründlich abzuklopfen. Und dazu gehört auch, zu ergründen, was die Opfer zum Ziel ihrer Angreifer gemacht hat.
Der Charakter der Vernehmung änderte sich jedoch grundlegend, als die Verteidiger das Fragerecht bekamen. Von einer Minute zur nächsten geriet die Befragung der Krankenschwester zu einem knallharten Verhör über deren Teilnahme am „Tag der Ehre" sowie den Neo-Nazi-Bezügen des F. „Wie sind Sie auf den ,Tag der Ehre' aufmerksam geworden?", wollte Alexander Hoffmann, ein Verteidiger von Nele A., wissen. „Wieso ist das wichtig?", antwortete die Frau und blickte zur Richterbank. Lars Bachler aber ließ die Frage zu. „Das war Herr F.", sagte sie daraufhin. Fragen nach dessen politischer Gesinnung blockte sie jedoch ab. Das rief den Unmut des Verteidigers hervor, der nun wie ein Ankläger auftrat: „Wollen Sie so aussagen, damit Herr F. in ein gutes Licht gerückt wird?", polterte er.
„Was haben Sie denn von einer Teilnahme am ,Tag der Ehre' erwartet?", fragte Alexander Hoffmann weiter. „Neugierde", antwortete die 46-Jährige. „Und eine sportliche Herausforderung. Ich habe erwartet, an einem Marsch teilzunehmen. Ich war noch nie auf einer solchen Veranstaltung." Auf Hoffmanns Frage, ob sie den Hintergrund des Jahrestages kenne, sagte sie: „Es geht um ein Gedenken an eine Schlacht, bei der viele deutsche Soldaten eingekesselt waren." Darauf angesprochen, dass an dem Marsch auch Personen in SS-Uniformen teilnehmen, räumte sie ein, dass ihr das „bewusst war". Hoffmanns nächste Fragen waren wieder auf F. und dessen Teilnahme an politischen Kundgebungen bezogen. „In der Corona-Zeit hat er vereinzelt an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen, die eher dem rechtem Spektrum zugeordnet wurden", antwortete B.
Das ungewöhnlich forsche Auftreten der Verteidiger
„Befürwortet F. die Ermordung politischer Gegner?", fragte Hoffmann weiter. „Das würde ich verneinen", antwortete die Krankenschwester. Damit lief sie jedoch in seine Falle, denn nun konnte sich der Verteidiger theatralisch inszenieren: „Hat er mit Ihnen mal Musik der Band ,Erschießungskommando' gehört?", wollte er von der 46-Jährigen wissen. „Zu dieser Band habe ich ein persönliches Verhältnis, weil die eine gute Freundin von mir besingen, wie sie erschossen wird." „Ja, bei verschiedenen Gelegenheiten", gab B. zu. Dass F. Verbindungen zu dem in Deutschland verbotenen rechtsextremen Musik-Netzwerk „Blood and Honour" habe, bestritt sie. Auf Nachfrage von Matthias Wisbar, einem Verteidiger von Clara W., musste sie jedoch einräumen, dass das Konzert, das sie und F. in Budapest besucht hatten, von „Blood and Honour" ausgerichtet wurde.
Kurz darauf endete die rund 75-minütige Vernehmung von B. mit der Erkenntnis, dass ihr Freund F. tatsächlich dem Neo-Nazi-Milieu zugeordnet werden kann. Und wie die beiden Verteidiger das durch ihr hartes Verhör der Krankenschwester aufgezeigt haben, dürfte filmreif gewesen sein. Dass die Vernehmung dennoch nicht in die „Hall of Fame" der OLG-Staatsschutzprozesse eingehen dürfte, hat zwei simple Gründe: Zum einen den, dass die Neo-Nazi-Bezüge des „Tags der Ehre" ebenso wie die des F. bereits vorher bekannt waren und auch von niemandem in Abrede gestellt wurden. Und zum anderen den, dass B. und F. in diesem Verfahren keine Angeklagten sind, sondern Geschädigte. Damit kann das ungewöhnlich forsche Auftreten der Verteidiger, die am Mittwoch wie Ankläger aufgetreten sind, nur noch dadurch erklärt werden, dass sie die Neo-Nazi-Bezüge einzelner Opfer als Strafmilderungsgrund für ihre Mandanten sehen. Darüber hat aber das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme zu entscheiden. Der Prozess wird am 19. Mai fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 vergeben.
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Wieso sollten die Neonazi-Bezüge von Geschädigten strafmildernd sein? Gibt es in Deutschland ein abgestuftes Recht auf körperliche Unversehrtheit? Je nach politischer Gesinnung? Als jemand, der mit Neonazis wahrlich nix am Hut hat, finde ich den Gedanken beklemmend, dass in einer Demokratie politischen Gegnern das Recht auf körperliche Unversehrtheit abgesprochen wird. Die Hammerbande-Leute könnte man als ein paar Verstrahlte abtun, wenn nicht ihre Unterstützer bis weit ins linksliberale Bürgertum reichen würden, die sich klammheimlich darüber freuen, dass den ‚Nazis‘ (oder vermeintlichen Nazis) mal so richtig eins „übergebraten“ wurde. Sich körperlich zu wehren als Selbstverteidigung, wenn Neonazis z.B. einen linken Treff überfallen, ist aus meiner Sicht völlig ok, alles andere ist einfach nur abstoßend. Dass die Hammerbande im linken politischen Lager abgefeiert wird, ist beunruhigend. Gewalt gegen politische Gegner darf es in einer Demokratie einfach nicht geben.
Wenn Neonazis auf Neonazis einschlagen, ist es dann für den Neonazi strafmildernd, wenn auch das Opfer ein Neonazi ist?
Was für ein Drecksstaat mit seinem Gesinnungsstrafrecht. Die Verteidigung macht das ja nicht ohne Grund.
Wenn Linksradikale unpolitische Bürger attackieren, fällt die Strafe geringfügig schwerer aus, oder was? Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Staat nicht neutral agiert und sich bei China und Russland einreihen kann.
In Deutschland wird die politische Gesinnung eines Mord- oder Angriffsopfers als Indiz für das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ gemäß § 211 StGB herangezogen. Insofern muss sich die Strafzumessung verschärfen, wenn dies der Grund für den versuchten Mord war, sicher hat dies keine strafmildernde Wirkung. Ansonsten sollte die politische Gesinnung von Opfern/Tätern keinen Einfluss haben auf die Beurteilung/Bearbeitung eines Falles. Dass das in der Praxis überhaupt nicht funktioniert, erst recht nicht seit einige Kartellparteien zusammenspannen und durch ihre Medien gedeckt werden, dass hebelt die Rechtsgrundsätze der Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit seit Jahren komplett aus.
Wieso spielt es eine Rolle, weshlab die Opfer in Budapest waren? Was ist das für ein Rechtsstaat der solche Fragen überhaupt in einem Verfahren zulässt. Deutsche Gerichte urteilen immer politischer. Gleiches recht für Alle ist vorbei. Zudem wird zunehmend Gesinnung und Kontaktschuld in die Urteilsbegründungen mit aufgenommen.
Bei dem Wahlausschluß in Ludwigshafen sogar „fehlende Distanzierung“. Früher hat man sich zu etwas bekannt. Fehlende Distanzierung gab es nur in der DDR, da musste man sich ständig vom Klassenfeind distanzieren.
Inzwischen darf man wahrscheinlich Leute wegen ihrer „falschen“ politischen Meinung zu Krüppeln schlagen. Oder warum erlaubt der Richter Fragen, die mit der Tat nichts zu tun haben? Meine Achtung vor Gerichten, die ich einmal hatte, sinkt immer mehr. Das beste Deutschland, das wir je hatten? Das liegt ein oder zwei Jahrzehnte zurück.
Das schlimme an dem folgenden Satz:
„Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen.“
von Walter Ulbricht aus dem Jahre 1958 ist doch, dass er heute auch von den Grünen (z.B.: Brantner), SPD (z.B.: Klingbeil, Bas), Linken (Schwertner) oder CDU (Günther, Wüst) stammen könnte, oder?