Mit der 46-jährigen Krankenschwester B. wurde am Mittwoch im Hammerbande-Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) ein weiteres Opfer vernommen. Ursprünglich sollte auch ihr Freund F. als Zeuge befragt werden. F. war zusammen mit B. am Abend des 11. Februar 2023 in Budapest angegriffen und schwer verletzt worden. In einem ähnlichen Prozess in München hatte er dazu auch bereits ausgesagt. Da F. nach dem Angriff mehrere Schlaganfälle erlitten hatte und sich sein Gesundheitszustand nach seiner Aussage in München weiter verschlechtert hat, ist er nun aber nicht mehr vernehmungsfähig.
Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande hat am 13. Januar begonnen. Vor dem 7. Strafsenat des OLG sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. Alle Angeklagten sollen sich auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem rechtsextremen „Tag der Ehre" vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Dabei wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten auch deren Tod in Kauf genommen haben. Eine der Angeklagten soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein.
Der „Tag der Ehre" ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei diesem Treffen, das regelmäßig Rechtsextremisten aus anderen Teilen Europas anzieht, wird auch die Zeit des Nationalsozialismus verherrlicht, etwa durch das Tragen von Uniformen der Waffen-SS. Bekanntheit über extremistische Milieus hinaus erlangte der „Tag der Ehre" jedoch erst nach den Angriffen im Jahr 2023.
„Sie haben mit Schlagstöcken auf uns eingeprügelt“
„Wozu diente die Reise nach Budapest?", wollte der Senatsvorsitzende Lars Bachler von der Krankenschwester wissen. „Wir sind nach Budapest geflogen und haben uns die Stadt angeguckt", antwortete die 46-Jährige anfänglich ausweichend. Erst später räumte sie ein, dass der „Tag der Ehre" auch ein Grund ihrer Reise war. Aber sie erzählte sofort, sich zusammen mit F. ein Konzert der Sängerin „Ewiger Sturm" aus der Schweiz angehört zu haben. „Das waren Lieder über Heimat und Vaterland", sagte sie. „Auch zu Völkerverständigung und Toleranz?", stichelte Bachler, der den entsprechenden Hintergrund der Sängerin offenbar kannte. Die Krankenschwester ging aber nicht darauf ein und schilderte stattdessen die Stimmung auf dem Konzert: „Es gab Warnungen. Es wurden Leute aus dem anderen politischen Spektrum gesehen." Später ergänzte sie, dass damit Antifa-Fotografen gemeint waren. „Und wir hatten ja gehört, dass am Nachmittag schon was passiert war." F. habe ein „Label von Thor Steinar auf dem Rücken getragen", sagte sie. „Und wer sich damit beschäftigt, wird das erkannt haben."
Auf dem Rückweg vom Konzert zur S-Bahn-Haltestelle habe sie weniger Angst gehabt: „Da war es belebt, weshalb unsere Vorsicht nachgelassen hat." Misstrauisch sei sie erst wieder geworden, als sie und F. kurz vor ihrer Unterkunft „von einer Gruppe überholt" wurden. Daraufhin hätten beide sofort ins Haus gewollt. Die Gruppe aber habe „sofort angefangen, uns zu attackieren", erzählte die Frau. „Das waren fünf, sechs, sieben Personen, vielleicht sogar acht. Sie haben mit Schlagstöcken auf uns eingeprügelt. Ich habe versucht, das mit meinen Händen abzuwehren. Aber dann bin ich zu Boden gegangen." Im Hintergrund habe eine weibliche Stimme in englischer Sprache Kommandos gegeben. „Das war so was wie ,Go, Go', später dann ,Stop, Stop'. Dann haben wir noch eine dicke Ladung Pfefferspray abgekriegt." Danach sei die Gruppe wieder geflüchtet.
„Ich habe auch einen Hammer wahrgenommen, kann das aber nicht beschwören", schilderte die Krankenschwester. „Bei ihm waren zwei oder drei Personen mehr. Er hat viele Schläge auf den Kopf bekommen, ihm lief das Blut herunter und vermischte sich mit dem Pfefferspray. Das sah nicht schön aus. Er war extrem am Bluten. Meines Erachtens stand er unter Schock." In der Unterkunft angekommen, habe sie sofort die Polizei verständigt und einen Krankenwagen gerufen. F. habe geduscht, um sich das Blut abzuwaschen. „Wie geht es Herrn F. denn jetzt?", wollte ein anderer Richter des fünfköpfigen Strafsenats wissen. „Gut geht es ihm nicht. Er hatte mehrere Schlaganfälle", antwortete sie. „Ich möchte nicht viel dazu sagen. Das ist privat und das hier ist ja eine öffentliche Runde." Damit dürfte sie die rund drei Dutzend Unterstützer der Angeklagten gemeint haben, die ihre Vernehmung im Zuschauerraum verfolgten. Auf eine weitere Nachfrage des Beisitzers räumte sie nur kurz ein, dass sich die „psychische Situation" von F. „verschlechtert" habe. Sie selbst habe eine Narbe am Knie und eine am Kopf. „Ansonsten ist alles ausgeheilt", sagte sie. „Aber es hat schon dazu beigetragen, dass ich jetzt in der einen oder anderen Situation mehr ängstlich bin."
Der Charakter der Vernehmung änderte sich grundlegend, als die Verteidiger das Fragerecht bekamen
Bis dahin wirkte ihre Vernehmung wie eine ganz normale Zeugenbefragung in einem Staatsschutzverfahren vor einem Oberlandesgericht. Das gilt auch für die Befragung der Krankenschwester zu ihren Aktivitäten in Budapest sowie dazu, ob sie oder ihr Begleiter anhand ihrer Kleidung als Rechtsextremisten zu erkennen waren: Da die Bundesanwaltschaft den mutmaßlichen Hammerbande-Mitgliedern vorwirft, ihre Taten aus einer linksextremistischen Gesinnung heraus begangen zu haben, ist es die Aufgabe des Strafsenats, auch diesen Teil der Geschichte gründlich abzuklopfen. Und dazu gehört auch, zu ergründen, was die Opfer zum Ziel ihrer Angreifer gemacht hat.
Der Charakter der Vernehmung änderte sich jedoch grundlegend, als die Verteidiger das Fragerecht bekamen. Von einer Minute zur nächsten geriet die Befragung der Krankenschwester zu einem knallharten Verhör über deren Teilnahme am „Tag der Ehre" sowie den Neo-Nazi-Bezügen des F. „Wie sind Sie auf den ,Tag der Ehre' aufmerksam geworden?", wollte Alexander Hoffmann, ein Verteidiger von Nele A., wissen. „Wieso ist das wichtig?", antwortete die Frau und blickte zur Richterbank. Lars Bachler aber ließ die Frage zu. „Das war Herr F.", sagte sie daraufhin. Fragen nach dessen politischer Gesinnung blockte sie jedoch ab. Das rief den Unmut des Verteidigers hervor, der nun wie ein Ankläger auftrat: „Wollen Sie so aussagen, damit Herr F. in ein gutes Licht gerückt wird?", polterte er.
„Was haben Sie denn von einer Teilnahme am ,Tag der Ehre' erwartet?", fragte Alexander Hoffmann weiter. „Neugierde", antwortete die 46-Jährige. „Und eine sportliche Herausforderung. Ich habe erwartet, an einem Marsch teilzunehmen. Ich war noch nie auf einer solchen Veranstaltung." Auf Hoffmanns Frage, ob sie den Hintergrund des Jahrestages kenne, sagte sie: „Es geht um ein Gedenken an eine Schlacht, bei der viele deutsche Soldaten eingekesselt waren." Darauf angesprochen, dass an dem Marsch auch Personen in SS-Uniformen teilnehmen, räumte sie ein, dass ihr das „bewusst war". Hoffmanns nächste Fragen waren wieder auf F. und dessen Teilnahme an politischen Kundgebungen bezogen. „In der Corona-Zeit hat er vereinzelt an Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen, die eher dem rechtem Spektrum zugeordnet wurden", antwortete B.
Das ungewöhnlich forsche Auftreten der Verteidiger
„Befürwortet F. die Ermordung politischer Gegner?", fragte Hoffmann weiter. „Das würde ich verneinen", antwortete die Krankenschwester. Damit lief sie jedoch in seine Falle, denn nun konnte sich der Verteidiger theatralisch inszenieren: „Hat er mit Ihnen mal Musik der Band ,Erschießungskommando' gehört?", wollte er von der 46-Jährigen wissen. „Zu dieser Band habe ich ein persönliches Verhältnis, weil die eine gute Freundin von mir besingen, wie sie erschossen wird." „Ja, bei verschiedenen Gelegenheiten", gab B. zu. Dass F. Verbindungen zu dem in Deutschland verbotenen rechtsextremen Musik-Netzwerk „Blood and Honour" habe, bestritt sie. Auf Nachfrage von Matthias Wisbar, einem Verteidiger von Clara W., musste sie jedoch einräumen, dass das Konzert, das sie und F. in Budapest besucht hatten, von „Blood and Honour" ausgerichtet wurde.
Kurz darauf endete die rund 75-minütige Vernehmung von B. mit der Erkenntnis, dass ihr Freund F. tatsächlich dem Neo-Nazi-Milieu zugeordnet werden kann. Und wie die beiden Verteidiger das durch ihr hartes Verhör der Krankenschwester aufgezeigt haben, dürfte filmreif gewesen sein. Dass die Vernehmung dennoch nicht in die „Hall of Fame" der OLG-Staatsschutzprozesse eingehen dürfte, hat zwei simple Gründe: Zum einen den, dass die Neo-Nazi-Bezüge des „Tags der Ehre" ebenso wie die des F. bereits vorher bekannt waren und auch von niemandem in Abrede gestellt wurden. Und zum anderen den, dass B. und F. in diesem Verfahren keine Angeklagten sind, sondern Geschädigte. Damit kann das ungewöhnlich forsche Auftreten der Verteidiger, die am Mittwoch wie Ankläger aufgetreten sind, nur noch dadurch erklärt werden, dass sie die Neo-Nazi-Bezüge einzelner Opfer als Strafmilderungsgrund für ihre Mandanten sehen. Darüber hat aber das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme zu entscheiden. Der Prozess wird am 19. Mai fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 vergeben.
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Es ist vollkommen egal, welche politische Ansicht oder Religion oder Hautfarbe oder Haarfarbe etc. jemand hat… Es wurde ein Mensch geplant, überfallen und geprügelt. Mit einem Gegenstand wurde auf einem Menschen eingeschlagen, sein Tod billigend in Kauf genommen.
Die Befragung der Opfer ist widerwärtig, da versucht wird Ihnen aufgrund ihrer Einstellung eine Mitschuld zu geben. Sie haben niemanden angegriffen.
Was kommt als Nächstes? Falsche Religion, falsche Kleidung, falsche Haarfarbe, etc.… Alles auf einmal Rechtfertigungsgründe, um jemanden zu attackieren?
Das politische Spektrum wird an der Sitzordnung im Parlament beschrieben, anders macht die Unterteilung in Links-Mitte-Rechts keinen Sinn. Links finden sich die gesellschaftlich Horizontalen, rechts die Vertikalen. In der Mitte der Kompromiss. Der NS Staat war aber keine Linie, sondern ein ausgefüllter Kreis. Was auf Ludendorffs „Totaler Krieg“ zurückzuführen ist, wo die gesamte Gesellschaft unabhängig der politischen Lager auf den Krieg eingestellt wird, geeint durch ein äußeres Feindbild. Im NS Weltbild gibt es kein links oder rechts, sondern nur Freund oder Feind. Das erklärt die verheerende Schlagkraft. Es gibt mit dem Modell des Hufeisens eine Annäherung, wobei die Linie des politischen Spektrums an den Enden zusammengebogen wird und sich in den Gemeinsamkeiten annähert. Das lässt sich aber im kritischen Fall schnell wieder trennen, ganz im Gegensatz zum NS Kreis, welcher ein Modell des Krieges und nicht ein ziviles politisches ist wie die Line oder das Hufeisen. Dadurch erklärt sich dann auch das „Erschiessungskommando“, was im Krieg üblich, im Frieden aber die Ausnahme ist. Rechts ist das nicht, denn auch in der „antifaschistischen“ DDR und der Sowjetunion gab es den Schießbefehl und der sozialistische Diktator Ceaușescu ist damals vor laufenden Kameras vom Volk an die Wand gestellt worden. Die USA haben das Erschießungskommando bei Todesstrafe gerade wieder eingeführt. Man muss sich also nicht fragen, was links oder rechts ist, sondern ob sich unsere Gesellschaft im Krieg befindet. Und da ist seit 25 Jahren was dran, denn NATO Bündnisfall/„War on Terror“ sind durch einen kriegerischen Akt eingeleitet und nie beendet worden. Was hat das mit dem Artikel zu tun? Die Nummer im Artikel ist eine weltfremde gestrige Matrix Shitshow des Dunstkreises, das letztgenannte immer noch aktuelle reale Bedrohungslage. Drastisch angestiegen durch radikalislamische Einwanderung seit 2015. Da besteht Verwechselungsgefahr bei Uninformierten mit politischem Tunnelblick.
Vor rund 25 Jahren haben Heiner Bremer, Amelie Fried und eine bekannte Talk Show-Gestalt, deren Name mir entfallen ist, ein Feme-Gericht veranstaltet, in dem sie das Tabu öffentlicht machten, was hinter den Kulissen gelebte Praxis ist.
Thema war: Sollte Deutschland renationalisiert werden?
Da ist die gelebte Doppelmoral. Aber manchmal hält man das Schweigen scheinbar nicht mehr aus und muß seiner Mördergrube freien Lauf lassen?
„Renationalisierung“ ist A. der Beweis, daß man sich vollständig darüber bewußt ist, daß die Deutschen eine Ethnie sind, manche sagen auch autochthon, Einheimische, Rasse, Volksstamm. Denn Nation heißt: Volksstamm!
B. kann man nur eine Ethnie renationalisieren, die man vorher zerstört hat.
Jedenfalls kamen die Anwesenden, einschließlich der süßen Amelie Fried, zu dem Urteilsspruch, daß die Nation nicht renationalisiert werden sollten und sprachen sich statt dessen mit beschönigenden Begriffen für ihren Tod aus.
„Rassismus gegen Weisse“ wird als Einbildung stigmatisiert, während man gleichzeitig wie der ordinäre Joschka Fischer, in Nazijargon fällt: „Dieser Rückfall in diese nationalistische Pest, die darf nicht siegen“.
Das deutsche Volk ist für Joschka Fischer eine nationale Pest.
Gab es einen Aufschei, Medienkrawall, Demos gegen Rechts, irgendwas? Nicht mal die Nazis haben sich öffentlich so vulgär wie Joschka Fischer ausgedrückt. Und was meint Claudia Roth mit „ Deutschland verrecke “, „Nie wieder Deutschland“ und „Deutschland Du mieses Stück Scheiße“? Ist das kein Nazi-Jargon? Meint sie uns mit, mieses Stück Scheisse? Wo die Gossen-Sprüche herkommen, ist wohl keiner Erläuterung wert?
Damit sollte klar sein, unter welchem Stern die Totschlägerbande steht. Die Gruppenvergewaltiger, die Kinderschänder, die Messerkünstler, die Verbrecher, Söldner, Glückritter, Schmarotzer in Funk und Fernsehen, und die, die im breiten Strom hereingeschwemmt werden, um auf unsere Kosten zu leben.
Was wird hier gewählt?
Warum linksextrem? Wegen der Selbstbeschreibung? Würde ein Kinderschänder von sich sagen, ich bin Jesus Christus und habe Dämonen ausgetrieben, würde er dann als Jesus Christus vor Gericht stehen?
Das ist das Prinzip „Verschwörungstherorie“. Ein Politiker, dem der größte Steuerskandal der Geschichte vorgeworfen wird, wird nicht vor Gericht gestellt, sondern wird von einem „Untersuchungsausschuß“ aus Parteimitgliedern vorgeladen. Da sagt er dann einfach die Losung: „Verschwörungstheorie“ und schon kann man ihm nichts mehr nachweisen. Damit ist er qualifiziert als Bundeskanzler.
Im Untersuchungsausschuß saßen SPD, Die Grünen, CDU und Die Linke.
Vor ein Straf-Gericht gestellt wird man nur, wenn man seinen Regierungsauftrag ernst nimmt und zuerst für Deutschland arbeitet. Das gilt hinter der Fassadendemokratie als „völkerrechtswidrig“, oder gleich „Volksverhetzung“.
@Jens Happel… wenn es sich um eine politisch motivierte Tat handelt, wird selbstverständlich nach den Hintergründen gefragt. Gilt auch im umgekehrten Fall von schwerer Körperverletzung – nebenbei in der Regel von rechtsextremer Seite. Oder glauben Sie, im Prozess gegen die „letzte Verteidigungswelle“ oder andere Neonazis spiele das keine Rolle? Die Frage, ob das politische Motiv sich auf das Strafmaß auswirken soll oder kann, ist übrigens genauso legitim wie es bei jedem Motiv der Fall ist. Ein Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft würde ich auf jeden Fall anders werten als die Tat der „Hammerbande“.
In Strafprozessen ist das Beleuchten des Umfeldes der Tat ein zentraler Bestandteil. Sowohl durch das Gericht als auch durch die Prozeßparteien. Gute Arbeit also!
„Wieso sollten die Neonazi-Bezüge von Geschädigten strafmildernd sein?“
Die Verteidigung möchte im Kopf des Richters natürlich den Eindruck erwecken, Gesetzgeber und Täter würden auf der selben Seite stehen. Paragraph 46 StGB hat schon eine gewisse Schlagseite im Kampf gegen unliebsame Gesinnungen.