Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) ging es beim Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande auch am Dienstag und Mittwoch fast ausschließlich um einen brutalen Überfall auf zwei Rechtsextremisten am 12. Januar 2023 in Erfurt. Dazu hatten bereits in den letzten Wochen mehrere Zeugen ausgesagt, darunter auch eines der Opfer. Der Prozess hatte am 13. Januar begonnen. Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben.
Laut Anklage sollen sich sämtliche Angeklagte auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem rechtsextremen „Tag der Ehre“ vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Dabei seien verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen worden. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten auch deren Tod in Kauf genommen haben. An dem Angriff auf die Rechtsextremisten im Januar 2023 soll allerdings, ebenso wie bei einem Überfall auf ein „Thor Steinar“-Bekleidungsgeschäft am 23. April 2022 in Erfurt, von den in Düsseldorf Angeklagten nur die 23-jährige Emilie D. beteiligt gewesen sein.
Bei den in dieser Woche vernommenen Zeugen handelte es sich um ehemalige Schülerinnen, die den Überfall am Morgen des 12. Januar 2023 auf ihrem Schulweg beobachtet haben. Eine junge Frau berichtete, sie habe danach eine Therapie absolviert, da sie das Ereignis „sehr belastet“ habe. Ihre Freundin habe dabei „eine Panikattacke“ erlitten. Jetzt versuche sie, „so viel wie möglich davon zu vergessen“. Eine andere Zeugin wollte den brutalen Angriff nur in Begleitung eines psychologischen Beistandes schildern, was auch so vom Gericht akzeptiert wurde.
Aus dem Rahmen fiel lediglich eine 19-Jährige, die behauptete, sie habe nach dem Schulweg „einen Filmriss gehabt“ und deshalb „keine Erinnerung mehr zu Angriffen auf Menschen“. Anfänglich zeigte sich der Vorsitzende des 7. Strafsenats darüber verwundert, wie man ein solches Ereignis vergessen könne. Dann aber zeigte er sich gnädig und entließ die Zeugin wieder: „Dann wollen wir Sie auch nicht länger quälen“, sagte der Richter.
Sechs Personen „in schwarzen Klamotten“
Die erste Zeugin am Dienstag berichtete von „einer Gruppe Menschen“, die sich „Masken aufgezogen haben“. Zuerst habe sie an Klima-Aktivisten gedacht. Wegen der Autos habe sie danach aber nichts mehr sehen können. Erst nachdem die Angreifer an ihr vorbeigerannt waren, habe sie deren Opfer gesehen: „In der Mitte der Straße lag ein Mensch“, schilderte die junge Frau. „Eine weitere Person lag im Gras, mit dem Gesicht nach unten.“ Sie sei sofort hingerannt, um den Männern zu helfen. „Das war alles voller Blut“, erzählte sie. „Ich war voll schockiert und wusste im ersten Moment gar nicht, was ich machen soll.“ Auf die Nachfrage, ob sie auch eine Frau erkennen konnte, sagte sie: „Das war eine gemischte Gruppe, das weiß ich noch.“ An die genaue Zahl der Angreifer konnte sie sich jedoch nicht mehr erinnern.
Die nächste Zeugin berichtete von zwei Männern und einer Frau, die „sich auffällig verhalten haben“. Dann seien sechs Personen „in schwarzen Klamotten“ an ihr vorbeigerannt. Auch eine Frau mit blonden Haaren und einem Zopf sei darunter gewesen. Auf die Frage, ob die Frau auch an dem Angriff beteiligt war, sagte die Zeugin: „Ja, sie hat auf ihn eingetreten.“ Dass einer der Männer einen Hammer oder eine Axt aus seinem Rucksack geholte habe, habe sie jedoch „nicht direkt gesehen“. Dann habe jemand „Hilfe, Hilfe“ gerufen. Später sei eines der Opfer zu den Schülern gegangen und habe ihnen gesagt, „dass das Linke waren“.
„Von links kamen maskierte Männer aus dem Gebüsch“, berichtete eine junge Frau am Mittwoch. „Die anderen kamen von der rechten Seite.“ Einer der Männer habe noch wegzurennen versucht. Der andere „wurde zusammengetreten und lag auf dem Boden“. Nach dem Angriff sei sie zu den Opfern gegangen und habe den Rettungsdienst gerufen. „Der Mann war voll mit Blut“, sagte sie. Dazu, mit welcher Art von Gegenstand auf ihn eingeschlagen wurde, hatte sie jedoch keine Erinnerung mehr. Auch konnte die Zeugin nichts mehr zum Ende des Überfalls sagen. Der Punkt wird regelmäßig abgefragt, seit ein junger Mann berichtet hatte, der Angriff sei seinem Eindruck zufolge nur abgebrochen worden, weil plötzlich weitere Schüler aufgetaucht waren.
Flut von Erhebungs- und Verwertungswidersprüchen
In den Vorwochen hatten die meisten Zeugenvernehmungen dazu ähnliche Ergebnisse hervorgebracht. Faktisch basiert die Anklage gegen Emilie D. auf den polizeilichen Ermittlungen, bei denen Teile von Video-Aufzeichnungen mit anderen Bildern der jungen Frau verglichen und auf Übereinstimmungen bei der Körpergröße sowie den von ihr getragenen Schuhen überprüft wurden. Dazu wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem von einzelnen Angeklagten digitale Skelette erstellt wurden, die dann über die Tatort-Aufnahmen gelegt wurden. Wissenschaftler gehen davon aus, dass das Skelett eines Menschen einzigartig ist. Der Gutachter schränkte die Aussagekraft dieser Methodik jedoch selbst ein und verwies darauf, dass damit nur Wahrscheinlichkeiten errechnet werden können, etwa ob eine Täterschaft infrage komme und wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit, oder sie gänzlich auszuschließen sei. Abschließend wird der Strafsenat entscheiden müssen, ob das Gutachten aus der digitalen Forensik so zugelassen wird.
Bislang reagierten die Verteidiger von Emilie D. auf die Beweisaufnahme zu den Taten in Erfurt mit einer Flut von Erhebungs- und Verwertungswidersprüchen. Auch werden von ihren Anwälten regelmäßig sogenannte 257er-Erklärungen abgegeben. Der Paragraph 257 der Strafprozessordnung erlaubt es Prozessbeteiligten, nach jeder einzelnen Beweiserhebung eine Erklärung dazu abzugeben. In den Erklärungen werden, ebenso wie in den – zumindest bislang – erfolglosen Widersprüchen, zumeist die Ermittlungsmethodik der Polizei oder die Wahrnehmung der ehemaligen Schüler infrage gestellt.
Auch die Nachfragen der Verteidiger an die Zeugen waren in dieser Woche oftmals mehr auf die anschließende Vernehmung bei der Polizei bezogen als auf das eigentliche Tatgeschehen. Als eine der Schülerinnen am Dienstag von einem Chat berichtete, in dem sich die Erfurter Schüler nach dem 12. Januar 2023 über den von ihnen beobachteten Angriff ausgetauscht haben, wollte eine Anwältin von Emilie D. diesen als Beweismittel einführen. Dies sei notwendig, um die „Wahrnehmung der Schüler“ zu überprüfen, argumentierte sie. Erst als sich herausstellte, dass die Chat-Aufzeichnungen nur bis Mai 2023 zurückreichen und alles davor bereits gelöscht war, ließ sie davon wieder ab.
„Lagebild Linksextremismus 2026“
Noch während im Saal 1 des OLG-Hochsicherheitstraktes Zeuginnen befragt wurden, stellte Herbert Reul im nur wenige Kilometer entfernten Landesinnenministerium das „Lagebild Linksextremismus 2026“ vor. „Die Taten werden brutaler, professioneller, persönlicher“, sagte der CDU-Minister dazu. „Kollateralschäden werden im Namen eines vermeintlich höheren Ziels in Kauf genommen. Daher brauchen wir einen guten Überblick über die Lage. Wie jede Form des Extremismus tritt auch der Linksextremismus unsere Art zu leben mit Füßen.“
Der Prozess am OLG wird in dem rund 100-seitigen Bericht als Beispiel für Täter-Opfer-Umkehr und die Solidarisierung mit den Tätern aufgeführt: „Die Täterinnen und Täter seien in ihrem vermeintlich heroischen Kampf gegen die Faschisten zu Opfern der staatlichen Repression geworden. Dies rechtfertige mitunter auch Resonanzstraftaten der Szene. Hierdurch erfahren der Antifaschismus im Allgemeinen und die militanten Gewalttaten mit ideologischem Bezug zum Antifaschismus für die Mitglieder der linksextremistischen Szene eine vorher kaum gesehene Legitimität“, heißt es dazu. „Antifaschistische Gewalt wird somit von der linksextremistischen Szene nicht nur akzeptiert, sondern explizit gutgeheißen, auch wenn diese nur von einigen wenigen konspirativ organisierten Gruppen ausgeübt wird.“
Zu dieser Einordnung passt auch, dass das Publikum bei diesem Prozess auch weiterhin fast ausschließlich aus Angehörigen und anderen Unterstützern der Angeklagten besteht. Nach jeder Sitzungsunterbrechung werden die Angeklagten mit fröhlichem Winken oder zu einem Herzen geformten Handzeichen begrüßt. Auf entsprechenden Internet-Seiten finden sich jedoch Warnhinweise, in denen davon abgeraten wird, den Prozess als Zuschauer zu verfolgen, wenn man selbst mit einem Haftbefehl gesucht wird.
In der nächsten Woche pausiert das Verfahren, da im Hochsicherheitstrakt mit dem mutmaßlichen IS-Mitglied Mahmoud M., der am 18. Mai 2025 im Namen des „Heiligen Krieges“ vor einem Lokal in Bielefeld gezielt auf Gäste mit Messern eingestochen und dabei vier Menschen lebensgefährlich verletzt haben soll, eine weitere spektakuläre Prozesseröffnung ansteht. Erst am 10. März wird der Prozess gegen die mutmaßlichen Linksextremisten fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 angesetzt.

Es wäre mal interessant zu sehen was von den linken Helden übrig bleibt, wenn sie nicht in der Gruppe sondern einzeln gegen einen Gegner antreten müssten. Was für ein erbärmlich armseliges Pack ! Ärgerlich, dass nicht in Ungarn verhandelt wird.
Die Schwarzhemden marschieren wieder.
Pause bis 10. März ist hammerharter Entzug!
Warum wird hier von „mutmasslichen Linksextremisten“ geschrieben. Die Gesinnung wird doch nicht angeklagt sondern die Gewalttat. Oder geht um die „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“?
Was alles – rechts wie links – primitiver Bullshit ist: Rechte, Rechtsextreme, Rechtsextremisten, Rechtsradikale …
Irgendwann werden die Rechten Schlägertrupps zur Verteidigung formieren – und dann haben wir wieder Weimarer Verhältnisse. Tolle Aussichten!
Mal sehen, welche Urteile gefällt werden. Die beiden Linken, welche vor einer Stuttgarter Kundgebung von Michael Ballwegs „Querdenken 711“ im Mai 2020 zwei Daimler-Betriebsräte fast tot geschlagen haben, bekamen immerhin 4 1/2 und 5 1/2 Jahre Knast, wo ihr schräges Weltbild hoffentlich „gut“ ankommt. Wie die mutmaßlichen Täter von Erfurt und Budapest waren auch sie noch zu feige, sich zu ihrem „Mut Anständiger“ mzu bekennen, der hoffentlich nicht gratis bleibt.
Die grüne Stuttgarter Lokalpresse hatte nichts besseres zu tun, als eine vermeintliche Tätersymmetrie herzustellen, indem ein Jahr später angeblich ein Presseteam aus einer solchen Demo „gewaltsam angegriffen“ worden sei. Tatsächlich wurden am Ostersamstag 2021 nur sattsam bekannte mediale Naziriecher von einigen Demonstarnten angepöbelt, zum Abhauen aufgefordert und maximal vielleicht geschubst.
Die GRÜNEN im Stadrat und Landtag versuchten damals die Polizei zum Knüppeln auf friedliche Demonstranten wegen fehlender Abstände und Masken aufzuhetzen, was der damalige Polzeipräsident ablehnte, der dann auch geschaßt wurde.
Zurück zur erwiesenen Antifa-Gewalt. Die angegriffenen Daimler-Betriebräte gehörten der angeblich rechstextremen Kleingewerkschaft „Zentrum Automobil“ an, das damals u.a. zufällig nur das forderte, was allmählich klar wird, nämlich daß die E-Mobilität den Ruin der BRD-Autobranche einläutete. Aber natürlich wurde das ZA von den Daimler-Personalvorständen „gewarnt“ (vor was?). Dessen „Kollegen“ von der IG Metall, von deren ultralinker Jugend die ZA-Leute vermutlich ausgespäht wurden, haben sich von diesem Gewaltakt nur halbherzig bzw. gar nicht distanziert.