Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) ging es beim Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande auch am Dienstag und Mittwoch fast ausschließlich um einen brutalen Überfall auf zwei Rechtsextremisten am 12. Januar 2023 in Erfurt. Dazu hatten bereits in den letzten Wochen mehrere Zeugen ausgesagt, darunter auch eines der Opfer. Der Prozess hatte am 13. Januar begonnen. Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben.
Laut Anklage sollen sich sämtliche Angeklagte auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem rechtsextremen „Tag der Ehre“ vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Dabei seien verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen worden. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten auch deren Tod in Kauf genommen haben. An dem Angriff auf die Rechtsextremisten im Januar 2023 soll allerdings, ebenso wie bei einem Überfall auf ein „Thor Steinar“-Bekleidungsgeschäft am 23. April 2022 in Erfurt, von den in Düsseldorf Angeklagten nur die 23-jährige Emilie D. beteiligt gewesen sein.
Bei den in dieser Woche vernommenen Zeugen handelte es sich um ehemalige Schülerinnen, die den Überfall am Morgen des 12. Januar 2023 auf ihrem Schulweg beobachtet haben. Eine junge Frau berichtete, sie habe danach eine Therapie absolviert, da sie das Ereignis „sehr belastet“ habe. Ihre Freundin habe dabei „eine Panikattacke“ erlitten. Jetzt versuche sie, „so viel wie möglich davon zu vergessen“. Eine andere Zeugin wollte den brutalen Angriff nur in Begleitung eines psychologischen Beistandes schildern, was auch so vom Gericht akzeptiert wurde.
Aus dem Rahmen fiel lediglich eine 19-Jährige, die behauptete, sie habe nach dem Schulweg „einen Filmriss gehabt“ und deshalb „keine Erinnerung mehr zu Angriffen auf Menschen“. Anfänglich zeigte sich der Vorsitzende des 7. Strafsenats darüber verwundert, wie man ein solches Ereignis vergessen könne. Dann aber zeigte er sich gnädig und entließ die Zeugin wieder: „Dann wollen wir Sie auch nicht länger quälen“, sagte der Richter.
Sechs Personen „in schwarzen Klamotten“
Die erste Zeugin am Dienstag berichtete von „einer Gruppe Menschen“, die sich „Masken aufgezogen haben“. Zuerst habe sie an Klima-Aktivisten gedacht. Wegen der Autos habe sie danach aber nichts mehr sehen können. Erst nachdem die Angreifer an ihr vorbeigerannt waren, habe sie deren Opfer gesehen: „In der Mitte der Straße lag ein Mensch“, schilderte die junge Frau. „Eine weitere Person lag im Gras, mit dem Gesicht nach unten.“ Sie sei sofort hingerannt, um den Männern zu helfen. „Das war alles voller Blut“, erzählte sie. „Ich war voll schockiert und wusste im ersten Moment gar nicht, was ich machen soll.“ Auf die Nachfrage, ob sie auch eine Frau erkennen konnte, sagte sie: „Das war eine gemischte Gruppe, das weiß ich noch.“ An die genaue Zahl der Angreifer konnte sie sich jedoch nicht mehr erinnern.
Die nächste Zeugin berichtete von zwei Männern und einer Frau, die „sich auffällig verhalten haben“. Dann seien sechs Personen „in schwarzen Klamotten“ an ihr vorbeigerannt. Auch eine Frau mit blonden Haaren und einem Zopf sei darunter gewesen. Auf die Frage, ob die Frau auch an dem Angriff beteiligt war, sagte die Zeugin: „Ja, sie hat auf ihn eingetreten.“ Dass einer der Männer einen Hammer oder eine Axt aus seinem Rucksack geholte habe, habe sie jedoch „nicht direkt gesehen“. Dann habe jemand „Hilfe, Hilfe“ gerufen. Später sei eines der Opfer zu den Schülern gegangen und habe ihnen gesagt, „dass das Linke waren“.
„Von links kamen maskierte Männer aus dem Gebüsch“, berichtete eine junge Frau am Mittwoch. „Die anderen kamen von der rechten Seite.“ Einer der Männer habe noch wegzurennen versucht. Der andere „wurde zusammengetreten und lag auf dem Boden“. Nach dem Angriff sei sie zu den Opfern gegangen und habe den Rettungsdienst gerufen. „Der Mann war voll mit Blut“, sagte sie. Dazu, mit welcher Art von Gegenstand auf ihn eingeschlagen wurde, hatte sie jedoch keine Erinnerung mehr. Auch konnte die Zeugin nichts mehr zum Ende des Überfalls sagen. Der Punkt wird regelmäßig abgefragt, seit ein junger Mann berichtet hatte, der Angriff sei seinem Eindruck zufolge nur abgebrochen worden, weil plötzlich weitere Schüler aufgetaucht waren.
Flut von Erhebungs- und Verwertungswidersprüchen
In den Vorwochen hatten die meisten Zeugenvernehmungen dazu ähnliche Ergebnisse hervorgebracht. Faktisch basiert die Anklage gegen Emilie D. auf den polizeilichen Ermittlungen, bei denen Teile von Video-Aufzeichnungen mit anderen Bildern der jungen Frau verglichen und auf Übereinstimmungen bei der Körpergröße sowie den von ihr getragenen Schuhen überprüft wurden. Dazu wurde auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem von einzelnen Angeklagten digitale Skelette erstellt wurden, die dann über die Tatort-Aufnahmen gelegt wurden. Wissenschaftler gehen davon aus, dass das Skelett eines Menschen einzigartig ist. Der Gutachter schränkte die Aussagekraft dieser Methodik jedoch selbst ein und verwies darauf, dass damit nur Wahrscheinlichkeiten errechnet werden können, etwa ob eine Täterschaft infrage komme und wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit, oder sie gänzlich auszuschließen sei. Abschließend wird der Strafsenat entscheiden müssen, ob das Gutachten aus der digitalen Forensik so zugelassen wird.
Bislang reagierten die Verteidiger von Emilie D. auf die Beweisaufnahme zu den Taten in Erfurt mit einer Flut von Erhebungs- und Verwertungswidersprüchen. Auch werden von ihren Anwälten regelmäßig sogenannte 257er-Erklärungen abgegeben. Der Paragraph 257 der Strafprozessordnung erlaubt es Prozessbeteiligten, nach jeder einzelnen Beweiserhebung eine Erklärung dazu abzugeben. In den Erklärungen werden, ebenso wie in den – zumindest bislang – erfolglosen Widersprüchen, zumeist die Ermittlungsmethodik der Polizei oder die Wahrnehmung der ehemaligen Schüler infrage gestellt.
Auch die Nachfragen der Verteidiger an die Zeugen waren in dieser Woche oftmals mehr auf die anschließende Vernehmung bei der Polizei bezogen als auf das eigentliche Tatgeschehen. Als eine der Schülerinnen am Dienstag von einem Chat berichtete, in dem sich die Erfurter Schüler nach dem 12. Januar 2023 über den von ihnen beobachteten Angriff ausgetauscht haben, wollte eine Anwältin von Emilie D. diesen als Beweismittel einführen. Dies sei notwendig, um die „Wahrnehmung der Schüler“ zu überprüfen, argumentierte sie. Erst als sich herausstellte, dass die Chat-Aufzeichnungen nur bis Mai 2023 zurückreichen und alles davor bereits gelöscht war, ließ sie davon wieder ab.
„Lagebild Linksextremismus 2026“
Noch während im Saal 1 des OLG-Hochsicherheitstraktes Zeuginnen befragt wurden, stellte Herbert Reul im nur wenige Kilometer entfernten Landesinnenministerium das „Lagebild Linksextremismus 2026“ vor. „Die Taten werden brutaler, professioneller, persönlicher“, sagte der CDU-Minister dazu. „Kollateralschäden werden im Namen eines vermeintlich höheren Ziels in Kauf genommen. Daher brauchen wir einen guten Überblick über die Lage. Wie jede Form des Extremismus tritt auch der Linksextremismus unsere Art zu leben mit Füßen.“
Der Prozess am OLG wird in dem rund 100-seitigen Bericht als Beispiel für Täter-Opfer-Umkehr und die Solidarisierung mit den Tätern aufgeführt: „Die Täterinnen und Täter seien in ihrem vermeintlich heroischen Kampf gegen die Faschisten zu Opfern der staatlichen Repression geworden. Dies rechtfertige mitunter auch Resonanzstraftaten der Szene. Hierdurch erfahren der Antifaschismus im Allgemeinen und die militanten Gewalttaten mit ideologischem Bezug zum Antifaschismus für die Mitglieder der linksextremistischen Szene eine vorher kaum gesehene Legitimität“, heißt es dazu. „Antifaschistische Gewalt wird somit von der linksextremistischen Szene nicht nur akzeptiert, sondern explizit gutgeheißen, auch wenn diese nur von einigen wenigen konspirativ organisierten Gruppen ausgeübt wird.“
Zu dieser Einordnung passt auch, dass das Publikum bei diesem Prozess auch weiterhin fast ausschließlich aus Angehörigen und anderen Unterstützern der Angeklagten besteht. Nach jeder Sitzungsunterbrechung werden die Angeklagten mit fröhlichem Winken oder zu einem Herzen geformten Handzeichen begrüßt. Auf entsprechenden Internet-Seiten finden sich jedoch Warnhinweise, in denen davon abgeraten wird, den Prozess als Zuschauer zu verfolgen, wenn man selbst mit einem Haftbefehl gesucht wird.
In der nächsten Woche pausiert das Verfahren, da im Hochsicherheitstrakt mit dem mutmaßlichen IS-Mitglied Mahmoud M., der am 18. Mai 2025 im Namen des „Heiligen Krieges“ vor einem Lokal in Bielefeld gezielt auf Gäste mit Messern eingestochen und dabei vier Menschen lebensgefährlich verletzt haben soll, eine weitere spektakuläre Prozesseröffnung ansteht. Erst am 10. März wird der Prozess gegen die mutmaßlichen Linksextremisten fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 angesetzt.

Irgendetwas sagt mir, dass die schockierenden Beobachtungen der Zeugen und das Leid der Opfer keine breite und anteilnehmende Berichterstattung in den meisten Medien erfahren werden.
Und dass dies bei umgekehrten Täter-Opfer-Verhältnissen ganz anders wäre….
Meinen Dank an Herrn Hemmelrath für diesen und andere Berichte von vergessenen Prozessen.
PS: irgendwo wird einer Gruppe von Menschen, die meisten im Rentenalter und seit über drei Jahren in U-Haft, ein Strafprozess wegen Hochverrat gemacht – müsste eigentlich auf großes Interesse stoßen – interessiert aber kein Schwein…
Nach Art. 21,2 müßte das Parteienkartell lange verboten sein. Die Grundordnung enthält seit der verbotenen Eingriffe so extreme Widersprüche, daß man sie besser als Grundunordnung bezeichnet.
„Rechtsextrem“ ist kein geschützter juristischer Begriff und kann grundsätzlich von jedem verwendet werden. Das heißt, daß Willkür eingezogen ist und jeder, der dem Parteienkartell unbequem ist, eingeordnet werden kann. „Rechtsextrem“ ist aber ein extrem aufgeladener Begriff, der zum De-Banking führt, Mieterkündigung, Verfolgung bis zum Totschlag. Zudem werden auch ehrverletzende und hetzerische Plakate, Sticker, Aufrufe, Schmierereien von den Parteien geduldet.
Oppositionelle Veranstaltungen werden von der Jubelpresse mit Aufrufen zu Demonstrationen tagelang verkündet, Angriffe auf oppositionelle Veranstaltungen von den Innensenatoren verbal legitimiert.
„Rechtsextrem“ bezeichnet im behördlichen Kontext Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Jetzt hat die Grundordnung aber so schwere Blessuren durch die Abgeordnetenvertreter erlitten, daß man sie schon lange nicht mehr als freiheitlich-demokratisch bezeichnen kann. Mit Kohls Art. 23 z.B. ist sie völlig abgeschafft. Und darum geht es, man soll die schweren manipulativen Eingriffe akzeptieren, dann steht man auf der Grundordnung, die in Wirklichkeit gar nicht mehr da ist.
Gegen die Titulierung „rechtsextrem“ kann man Klage einlegen, wenn man das als unbegründet oder ehrverletzend empfindet. Das klingt phantastisch, aber wenn der Klage überhaupt stattgegeben wird, kann man mit Pech schon tot sein.
Mit „Pinocchio“ hat der Rentner, wie Broder das richtig erfaßt hat, eine rote Linien überschritten.
Die Militanz jener Linksextremisten endet erst mit dem Ende der Solidarität für solche Taten in der Gesellschaft. Namentlich bei den linken Parteien Deutschlands, die schon lange von der Antifa kaum noch unterscheidbar sind. Bei linken Medien, die solche Taten verharmlosen oder gar rechtfertigen. Bei einer Politik die die Antifa mittelbar über NGOs noch finanziert, statt sie zu verurteilen. Für mich gehören all jene in Deutschland im Hintergrund zu diesen Angreifern, sie sind mitschuldig. In meinen Augen sind sie deshalb klassische Schreibtischtäter.
Komisch haben Teile der Medien/Politik nicht versucht der faschistischen Gruppe eine AfD-, Putin- und/oder Trump-Sympathie anzuhängen und gleichzeitig wieder mehr Geld für den „Kampf gegen rechts“ und für „unsereDemokratie“ für „NGO“‚s bereitzustellen. Sonst funktioniert das ja meistens ganz gut. Ob es tatsächlich stimmt, interessiert den Grossteil der Gläubigen seit Jahren nicht, es muss nur ihr Weltbild festigen.
Richter des 7. Strafsenats sollten sich einmal genauer mit den Inhalten PTBS und Schock befassen. Warum ist ein gesellschaftlich interessierte Person besser informiert als der Richter?
Bsp. LTO „ LSG Baden-Württemberg Posttraumatische Belastungsstörung kann eine “Wie-Berufskrankheit„ sein. ..Wer über Jahre hinweg immer wieder mit Tod, Gewalt und Extremsituationen konfrontiert ist, zahlt dafür oft einen hohen Preis. Urt. v. 14.11.2025, Az. L 8 U 3211/23 ZVW“ Das solche Extremsituationen einen Schock bei „Laien“ auslösen können, dürfte jedem klar sein.
Resonanzstraftaten der Szene, was es alles so gibt. Es gibt auch eine Sucht der Täter wie ein anerkannter Psychologe im Gefängnis bei der Befragung, Analyse eines IS Kopfabschneider festgestellt hat. Diese Kopfabschneider will das Geräusch wieder haben das beim Abtrennen des Kopfes entsteht wenn der letzte Lebensfunke erlischt! Nachlesbar im Spiegel vor ca. 8 Jahren, echt gruselig mit kaltem Schauer über dem Rücken. Spielautomaten Süchtige reagieren ebenso auf den Gewinnerklang bei den Automaten ähnlich wie eine Sucht-Entzug. Das sind alles wissenschaftlich gesicherte Inhalte!
Ob das nun eine „Resonanzstraftat“ oder eine Sucht ist, muss untersucht werden.
Resonanz, wie kommt man auf solche Wortfindung? Warum nicht Prosodie Resonanz?
Textzitat: „Antifaschistische Gewalt wird somit von der linksextremistischen Szene nicht nur akzeptiert, sondern explizit gutgeheißen, auch wenn diese nur von einigen wenigen konspirativ organisierten Gruppen ausgeübt wird.“ (Aus dem Bericht von Reul.) Mag sein, dass die Zahl derer, die à la „Hammerbande“ echte oder vermeintliche politische Gegner so geplant und gezielt angreifen, überschaubar ist. Aber was ist mit den ganzen anderen Antifa-Gruppen, die Gewalt gegen Polizisten oder gegen selbst markierte „Feinde“ für durchaus legitim halten, andere einschüchtern mit Gewaltdrohungen etc.? Deren Zahl dürfte doch recht hoch liegen? Und an dieser Stelle wieder einmal die Frage, warum der Staat (inkl. CDU) das Ganze auch noch finanziert, u.a. durch Preisverleihung an Verlage, die aus meiner Sicht Bücher mit nicht akzeptablen Inhalten veröffentlichen (Handlungsanweisungen für illegale Aktionen). Ich kann den kürzlich auf NIUS veröffentlichten Artikel* zur Verflechtung der Antifa mit der lokalen SPD in München sehr empfehlen, es wird in erschreckendem Ausmaß deutlich, wie sehr die Antifa die SPD bereits unterwandert hat. *archive[punkt]ph/Ob4ap