„Einiges hat sich inzwischen aufgeklärt. Insofern ist die Situation jetzt etwas entspannter", sagte der Vorsitzende Richter Lars Bachler, als er am Dienstag eine Polizistin begrüßte, die als Zeugin geladen war. „Aber was wir natürlich noch zu klären haben ist, ob die Geständnisse auch der Wahrheit entsprechen." Damit spielte Bachler auf die Erklärungen an, die die mutmaßlichen Mitglieder der linksextremen „Hammerbande" Mitte Juli vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) abgegeben hatten. Darin hatten sie eingeräumt, diejenigen zu sein, die auf Überwachungsaufnahmen aus Budapest zu sehen sind. Da einige der Videos dokumentiert hatten, wie im Februar 2023 Vermummte brutal auf mutmaßliche Rechtsextremisten einprügeln, wurden die Erklärungen sofort als Teilgeständnisse gewertet. Alle sechs Angeklagten bestritten jedoch vehement, dabei in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Dieser Vorwurf sei „absurd", „politisch motiviert" und diene der „Denunziation und Abschreckung", hieß es.
Gegen die fünf Frauen und einen Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren wird seit 13. Januar vor dem 7. Strafsenat des OLG verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena, Leipzig und Hamburg stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. So sollen sich alle Angeklagten an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre" vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Der „Tag der Ehre" ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei diesem Treffen, das regelmäßig Rechtsextremisten aus anderen Teilen Europas anzieht, wird auch die Zeit des Nationalsozialismus verherrlicht, etwa durch das Tragen von Uniformen der Waffen-SS. Bekanntheit über extremistische Milieus hinaus erlangte der „Tag der Ehre" jedoch erst nach den Angriffen im Jahr 2023.
Bei den Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten laut Anklage auch deren Tod in Kauf genommen haben. Die Angeklagte Emilie D. soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein. Dabei hatte einer der Angegriffenen einen Schädelbasisbruch erlitten. Die sechs Angeklagten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Lediglich die Angeklagte Paula P. ist seit Juni wieder auf freiem Fuß. Über die Gründe ihrer Haftverschonung und mögliche Auflagen ist nichts bekannt, da der Beschluss dazu in nicht-öffentlicher Sitzung verkündet wurde.
„Ich habe so etwas noch nie gesehen.“
Die Polizistin, die am Dienstag als erste Zeugin vernommen wurde, berichtete, sie habe zu zwei der angeklagten Taten die Videosaufnahmen aus Überwachungskameras ausgewertet, die die ungarische Polizei den deutschen Behörden zur Verfügung gestellt hatte. „Da sieht man, dass die Gruppe in die Straße herein geht. Und dann gab es die körperliche Auseinandersetzung zum Nachteil des Herrn T.", schilderte sie. „Und die Kleidung stimmte mit den Personen in der Bahn überein." In einem anderen Überwachungsvideo hatte sie zwei der in Düsseldorf angeklagten Frauen sowie die bereits vom OLG München zu fünf Jahren Haft verurteilte Hanna S. in öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zum Tatort gesehen. Bei der zweiten Tat, mit der sie sich beschäftigt hatte, konnte sie auf den Überwachungsvideos aber nur sehen, wie die Angreifer zum Tatort gegangen sowie kurz darauf von dort geflüchtet sind.
Aber schon bei der Vernehmung der Polizistin zeigte sich, dass die Situation im Gericht auch nach den Teilgeständnissen alles andere als entspannt war: Zuerst maßregelte einer der Verteidiger von Moritz S. die Beamtin, weil sie in ihren Ausführungen von „Tätern" und nicht von „Tatverdächtigen" gesprochen hatte. „Solange noch niemand verurteilt ist, würde ich es gut finden, wenn hier von vermeintlichen Tätern die Rede ist", sagte er. Kurz darauf wollte einer der Anwälte wissen, mit welcher Software sie die ungarischen Überwachungsvideos ausgewertet hatte. Die Polizistin aber verwies darauf, dass diese Antwort nicht mehr durch die Aussagegenehmigung gedeckt sei, die das Landeskriminalamt ihr gegeben hatte. „So können wir nicht arbeiten", beschwerte sich sofort ein anderer Verteidiger. Daraufhin entspann sich ein mehrminütiger Streit über die Aussagegenehmigung der Beamtin. Die Polizistin aber blieb stur und beantwortete die Frage nicht: „Zu internen Abläufen und zur Software darf ich nichts sagen."
Auch die weiteren Zeugenvernehmungen am Dienstag erwiesen sich als schwierig. Konkret ging es darin um die Farbe der Sturmhauben, die sich die Angreifer kurz vor einem Überfall auf zwei Mitglieder der rechtsextremen Neue Stärke Partei (NSP) am 12. Januar 2023 in Erfurt über ihre Köpfe gezogen hatten. Offenbar hatte eine junge Frau, die den brutalen Angriff zusammen mit Mitschülern zufällig auf ihrem Schulweg gesehen hatte, in ihrer polizeilichen Vernehmung am Tattag von einer weißen und einer roten Sturmhaube gesprochen. Die Aussage des vernehmenden Polizisten erbrachte aber keine abschließende Klärung. Und die ehemalige Schülerin konnte sich nur noch an eine weiße Sturmhaube erinnern. „Ich versuche, die Bilder hochzuladen und mich so gut wie möglich daran zu erinnern, um weiterhelfen zu können", erklärte sich die junge Frau, die bereits zum zweiten Mal als Zeugin nach Düsseldorf kommen musste. „Aber das ist so lange her. Und eigentlich versuche ich, alles, was damit zu tun hat, zu verdrängen und zu vergessen. Ich habe so etwas noch nie gesehen."
Nach dem Angriff mehrere Schlaganfälle erlitten
Zumindest die Zeugenvernehmungen der Opfer sind, von einer Ausnahme abgesehen, inzwischen alle abgeschlossen. Bei der Ausnahme handelt es sich um F., einen Mann aus Niedersachsen, der zusammen mit seiner Begleiterin B. am Abend des 11. Februar 2023 in Budapest angegriffen und schwer verletzt wurde. Im Prozess gegen Hanna S. in München konnte F. noch aussagen. Seine Aussage in Düsseldorf scheiterte jedoch im April daran, dass er nach dem Angriff mehrere Schlaganfälle erlitten und sich sein Gesundheitszustand nach seiner Aussage in München weiter verschlechtert hatte. Damit konnte im April nur B. vernommen werden. Und das nutzten mehrere Verteidiger sofort dazu, sie einem knallharten Verhör über die rechtsextremen Bezügen des F. zu unterziehen. Lediglich Strafsenat und Bundesanwaltschaft interessierten sich bei ihrer Vernehmung für den Gesundheitszustand ihres Freundes.
Inzwischen ist auch die für September neu angesetzte Zeugenvernehmung des F. fraglich. Er habe inzwischen „Probleme, sich zu artikulieren", berichtete Lars Bachler zuletzt. Der Senatsvorsitzende regte an, ihm die erneute Vernehmung „zu ersparen" und als Ersatz Protokolle seiner früheren Aussagen zu verlesen. Die Anregung könnte auch darin begründet sein, dass das Gericht nicht will, dass ein schwer gezeichnetes Opfer von den Verteidigern der Angeklagten vor den Augen der Öffentlichkeit hart angegangen wird. Die Bundesanwaltschaft hat sich mit der vom Gericht angeregten Vorgehensweise bereits einverstanden erklärt. Die Antwort der Verteidiger aber steht noch aus. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Insgesamt hat das Gericht bislang 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 angesetzt.

Es gibt übrigens auch ein Video, in dem dieses Gesindel in Erfurt einen Textilladen überfallen und die Verkäuferin, eine junge, alleinerziehende Mutter zusammengeschlagen und anschließend längere Zeit aus nächster Nähe ins Gesicht mit Pfefferspray beprüht haben. Die Brutalität ist atemberaubend. wenn Sie sadistische, faschistische Schweine sehen wollen, hier werden Sie fündig.
Das nächste Zuckerfest wird doch auch unterbunden werden. Ach nee, die Teilnehmer sind ja nicht gefährdet. Dann doch lieber Weihnachtsmärkte.
@Franz Klar – Natürlich sollte P.Magyar das tun. Seine eigenen Staatsbürger vor deutschen SA Schlägertruppen schützen. Das Ausland soll wieder nach der deutschen Pfeife tanzen. So weit ist es schon wieder. Magyar sollte die Auslieferung der deutschen Terroristen beantragen, damit er sie, wie M.T., zu mindestens 8 Jahren Haft verurteilen kann. Leider nur ein Drittel dessen, was möglich gewesen wäre. Allerdings gibt es ja auch deutsche Bürger, die vor den selben Kriminellen geschützt werden müssen. Also die AfD verbieten, damit sich da keine „gesundheitlichen Nachteile“ ergeben? Wann planen Sie Ihren nächsten Einsatz? Kann ich das auf indymedia nachlesen?
schade,das ich meinen ersten Kommentar nicht bearbeiten kann,bei der Kaltblütigkeit dieser „Verteidiger“ gegenüber einem zum Krüppel geprügelten Opfer,das nach Schlaganfällen mit Sicherheit kaum noch bewegungsfähig ist,ekelt es einen mehr und mehr,wenn man liest,das hier „nur“ wegen einer kriminellen,aber nicht,wie bei den Separatisten,um eine terroristische Vereinigung geurteilt werden wird.
Denn die hier,diese „feinen“ Linken,sind ECHTE Terroristen*
*siehe Begriffserklärung Terror
man vergleiche diese erwiesene Schlägerbande der übelsten Sorte mit dem sächsischen „Separatistenprozess“,wo niemandem ein Häärchen gekrümmt wurde,aber jahrelange U-Haft besteht…..
dieser Staat ist links,die Gerichte sind links…
Der „Tag der Ehre“ jährlich am 12. Februar wird hoffentlich vom neuen ungarischen Ministerpräsidenten Péter Magyar fürderhin polizeilich unterbunden werden, bevor es zu weiteren gesundheitlichen Nachteilen von Teilnehmern kommt. Vorbeugen ist besser als heilen!