Seit 13. Januar wird vor dem 7. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen „Hammerbande" verhandelt. Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. So sollen sich alle Angeklagten an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem rechtsextremen „Tag der Ehre" vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Dabei wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten auch deren Tod in Kauf genommen haben. Eine der Angeklagten soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein.
Der „Tag der Ehre" ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei diesem Treffen, das regelmäßig Rechtsextremisten aus anderen Teilen Europas anzieht, wird auch die Zeit des Nationalsozialismus verherrlicht, etwa durch das Tragen von Uniformen der Waffen-SS. Bekanntheit über extremistische Milieus hinaus erlangte der „Tag der Ehre" jedoch erst nach den Angriffen im Jahr 2023.
In den ersten drei Monaten kam der Prozess in einem für langwierige Staatsschutz-Verfahren durchaus normalen Tempo voran. Seit Mai aber stockt der Prozess: Mehrfach wurden Verhandlungstage ganz aufgehoben. Oder fanden statt, mussten aber schnell wieder beendet werden, weil Zeugen erst gar nicht erschienen sind oder nur wenig zu berichten wussten. So etwa Anfang Juni, als eine Verkäuferin aus Erfurt, die einen der Überfälle aus dem Fenster ihrer Wohnung beobachtet hatte, sich zwar noch gut an die Brutalität des Angriffs erinnern konnte, bei den Angreifern aber nur noch an die Farbe ihrer Sturmhauben. „Man verdrängt so etwas ja auch. Man will solche Sachen ja vergessen", sagte sie. Mehrere in den letzten Wochen geplanten Vernehmungen aber fielen aus, weil die Zeugen erst gar nicht erst erschienen sind. Dies betraf Vernehmungen, die im Hochsicherheitstrakt des OLG hätten stattfinden sollen, ebenso wie Befragungen, bei denen der Zeuge vor einem ungarischen Gericht hätte erscheinen sollen, damit ihn der Strafsenat in Düsseldorf mit Hilfe einer Video-Schaltung vernehmen kann.
Ein Zeuge erscheint
Manchmal teilt ein geladener Zeuge dem Gericht vorab mit, dass und warum er nicht aussagen kann oder will. Oftmals erfahren Prozessbeteiligte und Zuschauer dies aber erst durch sein Nichterscheinen. Dann stellt der Strafsenat jedes Mal sofortige Nachforschungen über seinen Verbleib an. Und die enden manchmal damit, dass der geladene Zeuge für die jeweiligen Behörden gar nicht mehr auffindbar ist. Oftmals enden sie aber auch damit, dass der Zeuge plötzlich telefonisch erreichbar ist, dabei aber nur fadenscheinige Erklärungen für sein Nichterscheinen zu bieten hat. So etwa am Dienstagvormittag, als ein Zeuge aus Ungarn im Saal zu einem Überfall am 10. Februar 2023 in Budapest befragt werden sollte. Was bereits der zweite Versuch dafür war, denn ursprünglich hätte dieser Zeuge schon am 19. Mai vernommen werden sollen. Aber auch am Dienstag erschien er nicht. Und als das Gericht ihn endlich am Telefon hatte, erklärte er das damit, „die schriftliche Ladung nicht rechtzeitig bei der Post abgeholt" zu haben.
„Wir sehen uns morgen wieder, vielleicht sogar mit einem Zeugen", merkte der Senatsvorsitzende Lars Bachler ironisch an, als er die Sitzung am Dienstag nach nur etwas mehr als einer Stunde wieder beenden musste. Und tatsächlich: Der für Mittwoch geladene Zeuge war in einem ungarischen Gericht pünktlich zu seiner Video-Vernehmung erschienen. Und die konnte dank eines entsprechenden Dolmetschers nach anfänglichen Tonproblemen auch beginnen: „Ich möchte, dass meine Angaben vertraulich behandelt werden", forderte der 49-Jährige. „Wir sind hier in einer öffentlichen Hauptverhandlung", entgegnete der Vorsitzende irritiert. Der Ungar aber blieb hartnäckig: „Ich möchte, dass meine persönlichen Daten nicht erfasst werden." Daraufhin entschied Bachler, dass er seine Adresse nicht angeben muss und sich auf seinen Namen, sein Alter in Jahren sowie eine Berufsangabe beschränken darf.
„Ich ging zur Arbeit. Ich bin Verkäufer. Dann wurde ich von etwa acht Personen mit Schlagstöcken und Pfefferspray angegriffen und fand mich auf dem Boden wieder", schilderte der 49-Jährige die Ereignisse am 10. Februar 2023. „Kurz zuvor bin ich von einer jungen Frau angesprochen worden. Sie fragte mich, ob ich an dieser ,Ausbruchs-Tour' am nächsten Tag teilnehme. Ich habe das verneint." Ein Akzent sei ihm bei der jungen Frau nicht aufgefallen. Als Lars Bachler von ihm wissen wollte, ob er wisse, warum er angegriffen wurde, sagte der Ungar: „Ich habe keine Ahnung. Man sollte die Angeklagten dazu befragen." Ein möglicher Grund könnte seine „militärähnliche Kleidung" gewesen sein. „Durch scharfe Stücke" habe er bei dem Überfall „diverse Verletzungen am Kopf" erlitten, berichtete er weiter. Später seien auch Rippenbrüche bei ihm festgestellt worden, die ihm bis heute Schmerzen bereiten. Sechs bis acht Wochen sei er arbeitsunfähig gewesen. Angstzustände habe er keine, aber er sei seitdem „wesentlich vorsichtiger geworden", schilderte der 49-Jährige.
Verteidiger traten wie Ankläger auf
Schnell fiel auf, dass der Verkäufer ausführliche Schilderungen vermied. So teilte er erst auf Nachfrage des Strafsenats mit, dass die junge Frau, die ihn kurz vor dem Überfall angesprochen hatte, „blonde Haare und blaue Augen" hatte, eine Mütze trug und von ihm auf etwa 1,60 Meter Körpergröße geschätzt wurde. „Ich hatte Angst, dass ich totgeschlagen werde", erzählte er ebenfalls erst auf Nachfrage des Gerichts. „Sieben bis acht Personen haben auf mich eingetreten. In dem Moment dachte ich, dass ich tot sein werde. Ich dachte, das war Zufall, dass es nicht tödlich ausgegangen ist." Auch zu seinen heutigen Schmerzen äußerte er sich nur knapp und auf Nachfrage: „Ich kann die Schmerzen vertragen." Die Frage einer beisitzenden Richterin, ob die junge Frau, die ihn kurz zuvor angesprochen hatte, an dem Überfall beteiligt war, konnte der Ungar nicht beantworten: „Das konnte ich nicht eindeutig erkennen, weil die Angreifer Masken getragen haben."
Das Klima seiner Befragung änderte sich jedoch abrupt, als das Fragerecht auf die Verteidigung überging. Ähnlich wie bereits bei früheren Vernehmungen von Opfern traten die Verteidiger sofort wie Ankläger auf. Aus deren Perspektive betrachtet auch mit Erfolg, denn kurz darauf musste der Ungar einräumen, der „jungen Dame" auch erzählt zu haben, dass Bekannte von ihm beabsichtigen, an der „Ausbruchs-Tour" am nächsten Tag teilzunehmen. Selbst an Veranstaltungen des „Tags der Ehre" teilgenommen zu haben, bestritt er. Dann hielt ihm ein Verteidiger vor, bei seiner Vernehmung durch die Polizei in Budapest davon gesprochen zu haben, er sei „stolz darauf, Ungar zu sein", trage Militärkleidung, um „seine Zugehörigkeit zu zeigen" und sei Mitglied eines Schützenvereins. „Einzelne Wörter davon sind wahr, aber nicht alles: Ich bin kein Mitglied eines Schützenvereins", rechtfertigte sich der 49-Jährige. Auch zu seiner militärischen Kleidung wurde er eingehend von der Verteidigung befragt. Dabei räumte der Verkäufer ein, dass diese einer ungarischen Militäruniform entsprach. Er habe die Kleidung bei „Ausflügen in die Natur getragen", da sie „sehr strapazierfähig ist und nicht kaputt geht", behauptete er. Dass sie einer vor 1945 gebräuchlichen Uniform entsprach, bestritt er: „Nein, auf keinen Fall."
Als Alexander Hoffmann, einer der Verteidiger von Nele A., auf Saal-Leinwänden Screenshots von der Facebook-Seite des Zeugen zeigen ließ, geriet die Vernehmung des Ungarn zum historischen Exkurs: „Was verbinden Sie mit dem 4. Juni 1920?", wollte Hoffmann wissen und begründete seine Frage mit einem Facebook-Beitrag des 49-Jährigen, in dem dieses Datum mit einem Trauerflor versehen war. „An diesem Tag wurde der Vertrag von Trianon geschlossen. Damit verlor Ungarn zwei Drittel seines Staatsgebiets", antwortete der Zeuge. „Bedeutet das, dass Sie den Friedensvertrag, der den Ersten Weltkrieg formal beendet hat, als Verlust und Tragödie empfinden?", fragte Hoffmann in scharfem Tonfall nach. „Ja, das war ein Trauertag. Zwei Drittel des ungarischen Staatsgebiets wurden weggenommen", antwortete der Zeuge ungerührt. „Sind Sie der Meinung, dass Ungarn sich die verlorenen Gebiete wieder einverleiben sollte?", wollte Hoffmann weiter wissen. „Nicht unbedingt. Wir wissen, dass das nicht möglich ist", sagte der Verkäufer.
Mindestens noch 72 Verhandlungstermine
Spätestens damit hatte sich das, was formal noch immer eine Zeugenvernehmung war, aber auch längst zu einem knallharten Verhör gewandelt. In dem es neben der Historie nun auch um Literatur und Musik ging, etwa um einen ungarischen Schriftsteller, der als Antisemit galt und 1946 in Rumänien wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt wurde. In diesem Zusammenhang wollte Alexander Hoffmann von dem 49-Jährigen nicht nur wissen, welche seiner Bücher er gelesen hatte, sondern auch, ob ihm dessen Antisemitismus bekannt war. „Das wusste ich nicht", antwortete der ungarische Zeuge. „Sind Sie selbst Antisemit?", wollte Hoffmann daraufhin wissen. „Nein. Aber ich meine, dass ich als Zeuge hier bin und nicht als Angeklagter", antwortete der Ungar.
Kurz darauf wollte ein anderer Verteidiger wissen, ob er die rechtsextreme ungarische Musikgruppe „Divizio88" kenne. „Nein", antwortete der 49-Jährige. Auf weitere Nachfragen der Verteidigung musste er jedoch einräumen, nach dem Angriff auf ihn neben dem Krankengeld auch finanzielle Zuwendungen von einer Privatperson erhalten zu haben, die beim „Tag der Ehre" auch als Veranstalter in Erscheinung getreten sein soll. Nach rund 90 Minuten endete die Befragung des ungarischen Überfall-Opfers. Der Prozess soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 vergeben.
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Wie heißt der alte Spruch so treffend: „Kleider machen Leute“. Normalerweise sorgt das nur dafür, dass man entweder bewundert, ignoriert oder gemieden wird. In konfliktreichen Zeiten kann das aber böse ins Auge gehen, wenn jemand wegen seines Kleidungsstils plötzlich als „Feind“ erkannt wird, wo er oder sie vielleicht gar kein Feind ist, sondern nur jemand, der entweder bestimmte Konfliktlinien mangels Beteiligung gar nicht kennt oder sogar wirklich „Feind“ ist. Aber das kommt eben auf den Fall an. Jeder verdeckte Ermittler kennt das eigentlich: Man kann nicht in Ruhe ermittlen, wenn man z.B. in Uniform in kriminelle Kreise eingeschleust wird. Da muss man sich angepasst verhalten und die selbe Kluft tragen wie die, die man da genauer unter die Lupe nehmen will. In Uniform geht nur direkt Razzia mit enormem Personalaufwand, um die Ermittler zu schützen. Einzeln infiltrierte Ermittler schützen sich eben dadurch, dass sie als Ermittler nicht zu erkennen sind. Aber ganz dumm ist eben der dran, der vielleicht aus dem Ausland kommt, hier unsere Kiez-typischen Konfliktlinien nicht kennt, weil sie in seinem Land gar nicht existieren und deswegen „einen auf’s Maul“ bekommt. Dass uniformierte Bundeswehr Soldaten bei uns in der Öffentlichkeit bisweilen von Linksradikalen zu Freiwild degradiert werden, weil sie eben Soldaten sind und generell in die rechte Ecke gestellt oder als Vertreter des „Scheiß-Staates“ wahr genommen werden, ist bekannt. Das kann in einem vereinten Europa mit Reisefreiheit natürlich in allen Varianten in alle erdenklichen Richtungen streuen. Was hier wohl passiert ist.
@Franz Klar – Zeugen haben vor Gericht aber nicht „verhört“ zu werden. Sie sind – wie der Name schon sagt – geladen, um zu bezeugen, was sie gesehen, gehört, erlebt, erfahren, verstanden haben. In einem funktionierendem Rechtsstaat müssen Richter solche „Verhöre“ vor Gericht, noch dazu zu politischen Ansichten von Zeugen, unterbinden.
Aber Deutschland ist offenbar kein Rechtsstaat mehr.
Und mindestens 70% der Deutschen finden das wohl gut.
Was hat die politische Gesinnung der OPFER(!) – und sei diese Gesinnung noch so sehr abzulehnen – mit der Beurteilung der linken Gewalttaten zu tun? Unfassbar!
„Knallhart verhört zu werden“ muß den Nazi-Uniform tragenden Zeugen doch ein innerer Reichsparteitag sein…
Die Bullen wollen, dass ich oirgen früh um 6:30 Uhr zur Aussage wegen Bedrohung erscheine. Dann kommt mich abholen, mir egal… aber nicht um 6:30 Uhr. Die sind doch irre!!! Angebliche Bedrohung? Ich habe einem Assi eine Ansage gemacht, nicht weiter Frauen zu belästigen. Bedrohung? Ich glaube, bei euch allen ist die Sicherung durch…
Ich höre es geradezu: „…zwei Drittel des ungarischen Staatsgebietes wurden weggenommen…“ – „WEGGENOMMEN?!? Siiie sind ja ein schääääbiger Lump!“…
Unserejuristen als Experten, Interpreten und unfehlbare Beurteiler ungarischer Geschichte!
Dass der Verhandlungsführer solche absurden Fragen zulässt, ist doch ein Skandal. Was haben die persönlichen Ansichten des Opfers mit den Vorwürfen gegen die Angeklagten in dem Prozess zu tun? Der Zeuge kann sich kleiden wie er mag, Symbole, Flaggen, Gegenstände mit sich tragen, so lange das in Ungarn erlaubt ist. Was spielt es denn für eine Rolle, wie das auf die selbstgerechten Angeklagten wirkt die aus freien Stücken dorthin gereist sind, oder ob sich diese oder andere Personen durch Auftreten oder Symbolik strafbar machen, das zu verfolgen ist einzig den Institutionen vorbehalten, die dazu ermächtigt sind und das staatliche Gewaltmonopol ausüben.
Nichts, absolut nichts rechtfertigt diese Taten, von ein paar Spinnern die meinen sich über Recht, Gesetz und Exekutive erheben zu dürfen, nur weil die eigene politische Ausrichtung und das eigene – letztlich aber schlicht strafbare – Handeln als wahr, richtig, legitim, angemessen, berechtigt gesehen wird oder sonstwie moralisch oder ethisch zu rechtfertigen seien.
Das ist nicht der Fall. Gewalt ist Gewalt. Diese feigen Clowns stehen nicht über dem Gesetz. Einzig die Vorwürfe sind zu untersuchen und zu bewerten um ggf eine angemessene Strafe zu verhängen.
Wenn ein rechtsextremer Schlägertrupp auf Antifa Sympatisanten so losgehen würde, kann und wird doch niemand als strafmildernd oder irgendwie berechtigt oder gar Opfer-Schuld gelten lassen, dass die linksextrem auftreten! Das ist doch ein Hohn, einen Zeugen oder ein Opfer so zu attackieren und die Tat so zu verzerren, dass das Opfer selbst schuld ist, dass irgendwelche Spinner Selbstjustiz üben!
Unfassbar was diese Verteidiger da aufführen und dass niemand bei solch einer menschenverachtenden Taktik eingreift.