Als die Verhandlung gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande am Mittwoch im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) fortgesetzt wurde, waren zum ersten Mal seit Prozessbeginn mehr Polizisten als Unterstützer der Angeklagten im Saal. Der Grund dürfte gewesen sein, dass der Termin am Vortag aufgehoben wurde und für Mittwoch nur eine kurze Sitzung bis zur Mittagszeit angekündigt war. Damit lohnte sich die weite Anfahrt für die meisten Unterstützer der aus Hamburg, Sachsen und Thüringen stammenden Angeklagten nicht mehr. Zufall dürfte diese Terminierung aber kaum gewesen sein, denn ebenfalls am Mittwoch verkündete ein Gericht in Budapest das Berufungsurteil gegen den als „Maja T.“ bekannt gewordenen Simeon T. Dabei wurde die Haftstrafe von acht auf sieben Jahre verkürzt. Da aber am Mittwoch nur vier Unterstützer der Angeklagten den Weg ins OLG fanden, kam es nicht zu einer Wiederholung der Tumulte, die es im Februar im Saal gegeben hatte, als das erstinstanzliche Urteil gegen „Maja T.“ vermeldet wurde.
Gegen die fünf Frauen und einen Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren wird seit 13. Januar vor dem 7. Strafsenat des OLG verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. So sollen sich alle Angeklagten an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Der „Tag der Ehre“ ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Dabei wird auch regelmäßig die NS-Zeit verherrlicht, etwa durch das Tragen von SS-Uniformen.
Bei den Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten laut Anklage auch deren Tod in Kauf genommen haben. Die Angeklagte Emilie D. soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein. Einer der Angriffe galt einem „Thor Steinar“-Kleidungsgeschäft, der andere zwei Mitgliedern der rechtsextremen Neue Stärke Partei (NSP). Dabei hatte einer der Angegriffenen einen Schädelbasisbruch erlitten. Laut eines forensischen Sachverständigen hat der Mann die Tat nur knapp überlebt. Die sechs Angeklagten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Lediglich die Angeklagte Paula P. ist seit Juni unter Auflagen wieder auf freiem Fuß.
Gewaltfreier Protest sei in Budapest nicht möglich gewesen
Mehrere Verteidiger nutzten den kurzen Termin am Mittwoch dazu, neue Beweisanträge zu stellen. Da die Anträge zumeist ausführlich begründet und überwiegend mit der Argumentation verbunden waren, der zu beweisende Umstand sei „bei der Strafzumessung zu berücksichtigten“, wirkten sie wie kleine und vorweggenommene Plädoyers, in denen die Anwälte darlegten, warum die Strafen für ihre Mandanten gemildert werden sollen. So argumentierte etwa einer der Verteidiger von Paula P., die Vernehmung eines Mitarbeiters der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen werde beweisen, dass seine Mandantin und andere Angeklagte bereit waren, sich freiwillig zu stellen, wenn ihnen zugesichert wird, nicht nach Ungarn ausgeliefert zu werden. Das widerlege die Darstellung der Anklage, die Angeklagten seien „im Untergrund verblieben, um weitere Straftaten zu begehen“. Damit sei nur „medienwirksam die Gefahr einer neuen RAF heraufbeschworen“ worden, sagte der Verteidiger.
Alexander Hoffmann (oben ganz rechts im Bild), einer der Verteidiger von Nele A., forderte unter anderem die Inaugenscheinnahme der Facebook-Seite eines 49-jährigen ungarischen Opfers. Dies werde beweisen, dass der Mann einen in Ungarn als antisemitisch bekannten Autor bewundert habe. „Es ist für die Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Zeuge einen antisemitischen Schriftsteller verehrt“, sagte Hoffmann. Dabei fiel auf, dass er das bei dem Angriff schwer verletzte Opfer prozessual als „Zeugen" und nicht als „Geschädigten" bezeichnete. Zuvor hatte der Anwalt darauf verwiesen, dass der in Ungarn lebende Teil der Familie von Nele A. „gefährdet“ sei, weil deren Wohnadressen „im Prozess gegen Maja T. von Neonazis mitgeschrieben wurden“.
Am Ende seiner Ausführungen behauptete Alexander Hoffmann, dass „effektive demokratische Proteste“ gegen den „Tag der Ehre“ während der Amtszeit des ehemaligen ungarischen Regierungschef Viktor Orbán aufgrund von dessen „Einschüchterungen“ faktisch gar „nicht möglich waren“. Stichhaltige Belege, warum ein gewaltfreier Protest gegen den „Tag der Ehre“ in Budapest nicht möglich gewesen sein soll, fehlten aber in seinen Ausführungen. Stattdessen argumentierte er nur mit Beispielen von Orbáns Politik sowie deren ideologischer Einordnung.
Ob Hoffmanns Verteidigungsstrategie Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Üblicherweise erwarten Gerichte für eine Strafmilderung, dass die Angeklagten auch Reue zeigen. Alexander Hoffmann aber argumentiert in diesem Prozess fast nur noch ideologisch. Und je häufiger er unverhohlen Rechtsfertigungsgründe für die angeklagten Taten vorträgt, umso mehr lenkt er die Aufmerksamkeit unfreiwillig auch darauf, dass Reue oder Unrechtsbewusstsein bei den Angeklagten bislang eben nicht zu erkennen waren. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann soll auch wieder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über die normale Sitzungsdauer verhandelt werden. Das Urteil wird für Januar 2027 erwartet.
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Diese schwerste Straftaten gegen menschliche Gesundheit und Leben relativierende Denke hatten wir hierzulande schon mal. Und bei den Vordenkern stand in der Ideologie auch was mit „sozialisitisch“.
Hört mir auf mit dem Wort „Gesinnung“. Das ist ideologischer Unfug. Wenn man die wahren Hintergründe des Dritten Reiches und des Kalten Krieges wirklich kennt, dann kommt man nur zu einem Schluss: Es ist zu klären, wer aus welchen genauen Gründen strategisch genau wo hin will. Es ist mitnichten so, dass hier in Deutschland jeder aus freiem Willen von A nach B geht. Hier wird manipuliert und frisiert dass es raucht. Ganz Deutschland ist eine gigantische Version der Ausgburger Puppenkiste. Nur weil einer links daherkommt, heißt das noch nicht, dass er, sie oder es das aus freien Stücken tut. Auf der rechten Seite ist es exakt das selbe. Das „Bodenpersonal“ wird hier von den (internationalen und nationalen) höheren Etagen andauernd in die gewünschte Richtung „gestupst“, die wiederum von ihren politischen Chefetagen in die gewünschte Richtung geschoben werden und diese wiederum von Leuten dirigiert werden, die niemals von jemandem gewählt worden sind. Für die wahre Erkenntnis muss man also nicht das Bodenpersonal in die Mangel nehmen, sondern die höheren Etagen und von dort aus die Spur weiter nach oben verfolgen, bis man beim Ursprung des ganzen angelangt ist. Alles was man auf diesem Weg an Schrott findet, muss aussortiert werden. Und das international über Kreuz.
Seit wann interessiert es im Strafprozeß, ob das Opfer ein Engel oder Teufel war. Das ist absolut irrelevant und das wissen die linken Rechtsverdreher auch.
Im Strafprozeß geht es fast ausschließlich um die Tat, eventuell noch um mildernde Umstände. Der Leumund des Opfers ist generell unwichtig.
Wenn der Richter das nicht unterstreicht, hat er sein Staatsexamen nicht verdient. Dann ist er schwach. Dann ist er entscheidender Ideologe, nicht Richter.
„Es ist für die Strafzumessung zu berücksichtigen, dass der Zeuge einen antisemitischen Schriftsteller verehrt“
Da sollte man doch mal das Staatsexamen des Verteidigers überprüfen, Rechtskunde scheint nicht vorzuliegen. War es nicht sogar so, dass ideologisch motivierte Taten (Hass und Hetze) sogar härter bestraft werden sollen.
Vertausche bei den Taten links und vermeintlich rechts und die Prozesse und Urteile sind nichts als eine Peinlichkeit für die deutsche Witzjustiz, egal wie rum man wechselt.
„Einzelne Verteidiger fordern im Düsseldorfer Hammerbande-Prozess immer offener, dass die Gesinnung der Opfer bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müsse. “
Soso, sie wollen die Putativnotwehr umsetzen.
D.h. das jeder Bürger die Politiker, also nicht nur AfD, überfallen kann der ihn oder das Land bedrohen könnte. So eine Mischung aus GG20.4 mit präventiver Hinrichtung.
Gerade das paramilitärische Trainig und Vorgehensweise der Mörderbande sollte sie ewig wegschliessen.
Im Straßenverkehr würde diese Einlassung, die ja nur ein juristischer Vollschwachkopf bzw ein linkisch linker linnksfascho „aNwalt“ vortragen!! DENN: Vorsatz bewiesen!!! ergo: Verdoppelung der Strafe, Doppeltes Bußgeld & Fahrverbot!!
Also, für die Hammerfascho SoziopathentERRoristen bitte ebenfalls…
„Rote Hilfe“ ein linkes/RAF-Juristen-Netzwerk , indirekt vom Steuerzahler finanziert.
Apropos Steuerzahler: Freibier und Sozialismus, das geht sehr gut in München.
Am Wiesn-Tisch der Linken sollen antisemitische und israelfeindliche Parolen gefallen sein.
FDP-Chef Jörg Hoffmann schritt ein , und kassierte eine Ohrfeige von einer jungen „Aktivistin“. Beleidigungen seien auch gefallen. Es geht nicht ohne Gewalt beim Abschaum der Gesellschaft.
Der FDPler erstattete keine Anzeige, wäre wieder ein Fall für die linke Hilfe, falls die linke Justiz überhaupt den Fall verfolgt hätte, wo man auch in München nicht darauf setzen kann.
Wenigstens gab es ein Hausverbot für die Truppe , die Linke bekommt keinen Tisch mehr im Zelt.