Im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wurde in dieser Woche der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der allgemein als „Hammerbande" bekannten linksextremen „Antifa Ost" fortgesetzt. Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena und Leipzig stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. Unter anderem soll Emilie D. mit fünf anderen Personen am 23. April 2022 einen Überfall auf ein Bekleidungsgeschäft in Erfurt begangen haben, in dem auch Produkte der bei Rechtsextremisten beliebten Marke „Thor Steinar" verkauft werden. Die dabei brutal angegriffene Verkäuferin erlitt dadurch eine noch immer andauernde posttraumatische Belastungsstörung.
Laut Anklage sollen sich sämtliche Angeklagte auch an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre" vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben. Dabei seien verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen worden. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten deren Tod in Kauf genommen haben.
In dieser Woche ging es jedoch hauptsächlich um einen Überfall auf zwei Rechtsextremisten am 12. Januar 2023 in Erfurt, an dem Emilie D. ebenfalls beteiligt gewesen sein soll. Mehrere Zeugenaussagen dazu erbrachten am Mittwoch aber nur wenig neue Erkenntnisse: So konnte eine damals 18-Jährige nur davon berichten, dass einer der Männer „auf dem Boden lag und geschlagen wurde", nachdem „mehrere Menschen ihn angegriffen haben". Dass dabei „Schlaggegenstände im Spiel waren", habe sie erst später von Mitschülern gehört, die den Angriff ebenfalls auf ihrem Schulweg gesehen hatten. Sie selbst habe dies aber nicht gesehen.
„Lange Haare und ein Zopf"
„Ich habe dabei einen Hammer gesehen", schilderte hingegen ein heute 20-jähriger Verkäufer aus Erfurt. „Das war ein normaler haushaltsüblicher Hammer." Auf Nachfrage konnte der junge Mann jedoch nicht ausschließen, dass es sich dabei um einen Gummihammer gehandelt habe. Überraschend war jedoch seine Darstellung zum Ende des Geschehens: „Der Angriff wurde nicht beendet, sondern abgebrochen, weil noch andere Schüler hinzugekommen sind." Daraufhin seien die Angreifer wieder weggelaufen. „Einer der Angreifer könnte eine Frau gewesen sein", schilderte er weiter. „Aber es waren größtenteils Männer."
„Die Schläger waren vermummt. Zwei oder drei sind auf einen der Männer losgegangen und haben mit einem Schlagstock auf ihn eingeschlagen", berichtete eine Autofahrerin, die den Angriff auf ihrem Weg zur Arbeit gesehen hatte. „Er lag auf dem Boden. Und die Schläge gingen weiter auf ihn drauf." Das mitansehen zu müssen, sei für sie „sehr schockierend" gewesen. Auf Nachfrage, ob sie bei den Angreifern auch Frauen gesehen habe, sprach sie davon, dass ihr bei einem der Schläger „lange Haare und ein Zopf" aufgefallen sei. „Aber in der heutigen Zeit heißt das nicht, dass es auch eine Frau ist."
Als der Vorsitzende Richter Lars Bachler am frühen Mittwochnachmittag ankündigte, dass drei polnische Zeugen, die im März vernommen werden sollen, „aus Sicherheitsgründen" nicht im Saal, sondern mit einer Videoschaltung befragt werden sollen, widersprach Alexander Hoffmann der Begründung dafür: „Eine solche besteht nicht. Und das wissen wir auch", behauptete der Verteidiger von Nele A. Kurz darauf bezeichnete Hoffmann die Saalräumung zwei Wochen zuvor als „unnötig" und „übertrieben". Wie bereits berichtet, kam es am 4. Februar kurz nach dem Urteil gegen den als „Maja T." bekannt gewordenen Simeon T. in Budapest zu lautstarken Antifa-Protesten im Düsseldorfer Gerichtssaal. Lars Bachler ließ daraufhin den Saal räumen. „Das war nur eine minimale Störung und keine Gefährdung", meinte Hoffmann. Das Urteil in Budapest habe „alle Beteiligten und auch mich emotional herausgefordert", erklärte er die Randale im Saal.
"Die ungarische Regierung will die Kriminalisierung antifaschistischer Aktivitäten vorantreiben"
Zuvor hatte der Verteidiger von Nele A. beantragt, eine aktuelle und im Internet dokumentierte Rede österreichischer „Antifaschisten" zum diesjährigen „Tag der Ehre" in Budapest als Beweismittel einzuführen. Der „Tag der Ehre" ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei diesem Treffen, das auch regelmäßig Rechtsextremisten aus anderen Teilen Europas anzieht, wird auch die Zeit des Nationalsozialismus verherrlicht.
Die Rede der Aktivisten „werde beweisen, dass die ungarische Regierung inzwischen alle antifaschistischen Proteste gegen dieses Treffen untersagt" habe, argumentierte Hoffmann. Damit solle „jeglicher Protest gegen den ,Tag der Ehre' verboten und kriminalisiert werden", was in Ungarn mit der Einstufung der „Antifa Ost" als Terror-Organisation durch die US-Regierung begründet werde. Neonazi-Kundgebungen hingegen würden in Budapest weiter genehmigt, so der Verteidiger. Erst am Ende seiner fast zehnminütigen Ausführungen ließ Alexander Hoffmann erkennen, was er eigentlich will: „Der Beweis ist erforderlich, weil die ungarische Regierung die Kriminalisierung antifaschistischer Aktivitäten vorantreiben will", sagte der Verteidiger. Und deswegen „müssen Beweismittel, die von ungarischen Behörden vorgelegt werden, besonders kritisch hinterfragt werden".
Die Bundesanwaltschaft wollte Hoffmanns Antrag jedoch nicht folgen: Der sei allenfalls ein Beweisermittlungsantrag, da die Tatsachen durch die Verlesung der Rede nicht bewiesen werden können, befand eine Vertreterin der Karlsruher Behörde am Donnerstagmorgen. Dennoch entschied sich der Strafsenat für die Verlesung der Rede. Die rund zweiminütige Verlesung bestätigte aber nur die Einschätzung der Bundesanwaltschaft, da der Vorwurf, die ungarischen Behörden würden Proteste gegen das „neofaschistische Treffen" verbieten, darin zwar mehrfach erhoben, aber nicht belegt wurde.
Warten auf Zeugen, die nicht kamen
Ansonsten bestand die Verhandlung am Donnerstag aber hauptsächlich aus dem Warten auf Zeugen, die nicht kamen. Der erste geladene Zeuge begründete sein Fernbleiben damit, sich mit seinem Rechtsbeistand „überworfen" zu haben. Das Gericht akzeptierte das nicht und verhängte gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Außerdem behalte man sich seine polizeiliche Vorführung vor, stellte der Senatsvorsitzende klar. Um die Wartezeit bis zur nächsten Zeugin zu überbrücken, wurden auf einer Großleinwand Video-Ausschnitte gezeigt, darunter auch eine Handy-Aufnahme eines Schülers von dem Überfall am 12. Januar 2023 in Erfurt. Die Aufnahme war nur kurz, verdeutlichte aber die Brutalität des Angriffs, bei dem einer der Täter mit einem Gegenstand auf den Kopf seines Opfers einschlug. Als Fotos der Kopfverletzungen der angegriffenen Männer auf der Großleinwand gezeigt wurden, war im Saal ungewöhnliche Stille.
Aber auch die nächste Zeugin erschien nicht, woraufhin die Sitzung vorzeitig beendet wurde. Der Prozess wird bereits am kommenden Dienstag fortgesetzt. Bislang hat das Gericht insgesamt 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 angesetzt. Aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Angeklagten, sich zu den Anklagevorwürfen zu äußern, sieht bis jetzt alles nach einem langwierigen Indizienprozess aus.
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Auch bei der Reuß-Gruppe sieht alles nach einem langwierigen Indizienprozess aus. Davon hört man gar nichts mehr.
Nun ist mal gut. Dieser Prozess muss nicht immer wieder so hoch gespielt werden. Die gehen mit einem Hammer auf Andersdenkende los, egal welcher Couleur. Das geht gar nicht. Das ist ein Mordversuch, nichts anderes.
Aus was für Elternhäusern sind diese hammerschwingenden Sensibelchen entschlüpft?
Ich gebe mal einen Tipp ab:
Eltern: Alt68er, Kinder wohlstandsverwahrlost; hatten alles – nur keine Liebe und keine Grenzen.
Die Hammerbande ist im Eimer. Nicht jedoch ihr Ideal. Die Erben hätten aber eine Schippe draufzulegen. Gehen täte bspw. eine Vorschlaghammerbande; eine Presslufthammerbande wäre aber eher was fürs Ohr.
„Angeklagt sind fünf Frauen sowie ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren.“, Wie sagte die Führerin der SED-Linken: „Es sind immer Männer.“, Ich ordne folgende Geschichte mal A. Solschenizyn. Wenn nicht, nehme ich für mich das Recht auf Irrtum in Anspruch. Der zaristische, gesetzestreue Untersuchungsbeamte wurde von seinen Vorgesetzten gemaßregelt, weil er im Verhör so einen schlimmen, verbrecherischen Linken mit Du angeredet hatte. Was nach dem Oktober 1917 mit den Beamten, Offizieren usw., aber auch Normalbürgern die Lenin oder Stalin Schwachkopf nannten geschah, sollte eigentlich jedem klar sein. Die Geschichte wiederholt sich ständig und lehrt, diese Verbrecher und ihre ideologischen Väter, die gnadenlos die bürgerliche, die menschliche Gesetzgebung ausnutzen, werden nach ihrer Machtergreifung als erstes diese Gesetzgebung aus Gründen der Sicherung der eigenen Macht in den Orkus schmeißen. Wer die Thalia Theater Aufzeichnungen gesehen hat, ein Vorgeschmack. Aufwachen. Nie wieder ist jetzt.
„Die Kapitalisten werden uns noch den Strick verkaufen, an dem wir sie aufhängen.“ Ist kein Spaß.
Wer sich über den Stand der Demokratie in Deutschland informieren möchte schaut in diesen Tagen besser nicht zur Klatschveranstaltung der CDU, sondern zum Hammerbandenprozess. Hier ist schon allein die verharmlosende Begriffsbezeichnung „Bande“ für eine Gruppe, die geplant und zielgerichtet Andersdenkenden den Schädel einschlägt, eine Farce. Eine Vereinigung die so gut eingebunden ist in den gewaltbejahenden linken Sumpf, dürfte wohl eher eine der militanten Speerspitzen und Schlägertruppen einer in großen Teilen verfassungsverachtenden linken Politik in diesem Lande sein. Einer Politik, die den Kampf gegen Rechts so dringend braucht, wie die Mordwerkzeuge der Hammerlinken. Staat und Verfassungsschutz knicken ein und ducken sich weg vor einer mit Gewalt einhergehenden politischen Richtung und widmet sich zur Demokratierettung bequemerweise mit viel Aufwand einer senilen Rentnertruppe ohne Waffen und ohne konkrete Taten. Widerstand ist dort nicht zu erwarten und auch keine schlechte Presse; im Gegenteil.
5 Damen und 1 Herr….interessant. „Erfreulich“, dass auch diese und ähnliche Relationen in Schland nichts Kognitives mehr auslösen bzw dem Tabu unterfallen.