Hafer hat keine Hupen

Das für den Herbst angekündigte Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht die Blitzkonversion von männlich zu weiblich und umgekehrt. Erfahren Sie hier, warum es egal ist, was im neuen Gesetz stehen wird. Und ob Hafermilch Milch ist. 

Letztens in Berlin-Kreuzberg. Zwecks Erwerbs einer neuen Sehhilfe ließ die beste kleine Frau von allen die klägliche Restleistung ihrer Pupillen vermessen. Als moderner Mann nahm ich nicht nur teil, sondern Anteil. Unter anderem äußerte ich Wortbeiträge zum Nutzwert von Assistenzhunden, Armbinden und Teleskopstäben. Außerdem wies ich auf Mehrfachherausforderungen hin („vertikal und fokal“), förderte positives Denken („Wenigstens bist du nicht fett“) und bekräftigte mein persönliches Einstehen für Inklusion („You’ll never walk alone“).

Kurz, ich war ein mustergültiger Supporter. Die Rezeption meiner Unterstützung war, sagen wir, ausbaufähig. Macht nichts, als erfahrener Halter einer kleinen Frau weiß ich, wie es mit weiblichen Wesen im Allgemeinen und Taschenausgaben im Besonderen ist. Und ich registriere selbst winzigste seismische Veränderungen der emotionalen Tektonik („Du machst mich wahnsinnig! Geh weg!“).

Zum Wohl des partnerschaftlichen Miteinanders entschied ich, die volatile Sicherheitslage im Café gegenüber auszusitzen. Das Etablissement passte zu mir, es war ebenfalls sehr modern. Das Angebot umfasste nicht nur diverse Lattes und Eissorten, sondern auch die Vermietung von Lastenfahrrädern. Außerdem war der Service auf Teilhabe ausgerichtet. Zu bestellen war am Tresen, geliefert wurde an den Tisch. 

Aufwärtsduzen gehört zur Leitkultur

Nach Überwindung der Warteschlange orderte ich einen Cappuccino. „Hafermilch oder Kuhmilch?“, fragte das Tresenwesen tonlos-routiniert. „Seh ich aus wie Hafermilch?“, gab ich spontan zurück. Die umfangreich körperbemalte und metallverzierte Barista hob erstmals den Blick und verfügte: „Ne, du siehst voll oldschool aus.“

Falls Sie ob des vertraulichen Tons irritiert sind: Nein, die Mittzwanzigerin und mich verband keinerlei romantische oder sonstwie geartete Vorgeschichte. Anlassloses Aufwärtsduzen, auch über Generationen hinweg, gehört in bestimmten Berliner Bezirken zur Leitkultur. Und falls Sie das Attribut „oldschool“ als Kompliment empfinden: nope. Was an der Kreuzberger Cafétheke in Nanosekunden stattgefunden hatte, war die Identifizierung eines Urzeitwesens. Ich war entlarvt als Fossil, das garantiert schamlos Fossiles verbrennt und für die gesamte Gesamtsituation verantwortlich ist.

Die Konsequenz für meine persönliche Weiterentwicklung lag auf der Hand. Ich bin im Prinzip schon sehr fortschrittlich, aber da geht noch was. Ich muss moderner werden. Beispiel Hafermilch. Bisher lehnte ich die Grütze instinktiv ab, obwohl ich sie noch nie verkostet hatte. Genau wie Sojamilch, Mandelmilch, Reismilch, Dinkelmilch, Nussmilch, Lupinenmilch und andere hypermoderne Milche.

Fake-Milch darf nicht Milch heißen

Meine Verweigerungshaltung ist das Resultat schulischer Indoktrination. Obwohl ich Bio frühzeitig zugunsten von Physik abwählte, erinnere ich mich: Milch kommt aus Drüsen. Wenn die an Tieren hängen, heißen sie Euter. Bei Menschen nennt man sie Brüste, Möpse, Titten, Glocken, Ohren oder Hupen. Hafer hat keine Hupen. Auch keine Euter. Deshalb kann er keine Milch geben. Ergo ist Hafermilch eine Fälschung, und Fake-Milch darf nicht Milch heißen, weil das Betrug am Kunden wäre. Logisch.

Das fand die Regierung bisher auch. Daher gilt in Deutschland und sogar EU-weit, dass man Süppchen aus Hafer, Soja, Mandeln, Reis, Dinkel oder Lupinen nicht als „Milch“ verkaufen darf. Im Supermarktregal stehen die Plörren deswegen als „Drink“. Allerdings kann die Obrigkeit Gesetze jederzeit ändern. In anderen Lebensbereichen zeigt sich nämlich, dass die Regierung eigentlich schon viel moderner ist.

Nehmen wir das neue „Selbstbestimmungsgesetz“. Das ist so modern, dass es das noch gar nicht gibt. Aber es soll im Herbst kommen, und vorsorglich hat die Regierung schon „Eckpunkte“ und „Fragen und Antworten“ aufgeschrieben. Die Grundzüge sind schnell erklärt. Ich versuch’s mit einem Vergleich. Nehmen wir an, ein Hafer träumt davon, lieber ein Rindvieh zu sein. Dann darf er das. Also nicht nur das Träumen, sondern auch das Sein. Der Hafer sagt einfach zur Regierung: „Ab heute bin ich Kuh. Und was aus mir rauskommt, ist Milch.“

Biologisch und juristisch keine Frau

Die Folge: Die Regierung verwandelt mit einem geheimen Zauber den Hafer in ein Nutztier und seine Fake-Milch in Hupen-Milch. Komplett ohne Hupen. Und damit der Hafer nicht traumatisiert wird, müssen ab sofort alle vor einem Getreidefeld rufen: „Welch idyllische Weide! Seht, wie friedlich die Kühe grasen!“

Bei Müsli, Keksen und Brot, die „Hafer“ enthalten, wird nun „Kuh“ als Inhaltsstoff ausgewiesen – auch rückwirkend. Alle Zertifikate-Aussteller und Irgendwas-Bescheiniger müssen ihre Dokumente von vor drei Monaten oder 30 Jahren neu schreiben. Das ist natürlich ein bisschen blöd für Veganer, die auf Müsli, Kekse und Brot ohne Kuh stehen. Die erfahren plötzlich, dass sie jahrelang verarscht wurden, weil doch Rind drin war.

Ich gebe zu, das war vielleicht kein idealer Vergleich. Nehmen wir den grünen Bundestagsabgeordneten Markus Ganserer. Der ist eine Frau und heißt „Tessa“, sagt er. Dummerweise hat er weder Hupen, noch steht „Tessa“ in seinem Ausweis. Herr Ganserer ist also biologisch und juristisch keine Frau, weil er seinen Geschlechtseintrag nicht nach dem geltenden Transsexuellengesetz (TSG) ändern ließ.

Ihr Recht ist nicht weg. Es ist nur woanders

Mit dem neuen, modernen Gesetz geht das easy-peasy. Herr Ganserer teilt dem Standesamt mit, dass er sich eher wie eine Frau Ganserer fühlt, und schon ist das so. Der Herr Ganserer muss sich weder eine Mumu basteln lassen noch Hormone schlucken oder die Beine rasieren. Er bekommt neue Personaldokumente, und ab sofort sind Sie und ich und Frau von Storch verpflichtet, zu Herrn Ganserer Frau Ganserer zu sagen.

Womöglich fragen Sie jetzt: Hallo? Was ist mit meinem Recht auf freie Meinungsäußerung? Guter Gedanke. Ich kann Sie beruhigen, Ihr Recht ist nicht weg, es ist nur woanders. Nämlich bei Frau Ganserer. Deren Meinung zählt, und sie hat recht, rechtlich gesehen. Bereits nach dem alten Gesetz gab es nämlich ein Recht auf neue Anrede – „Herr“ statt „Frau“ oder umgekehrt – und das sogar bei Vornamenswechsel ohne offizielle Personenstandsänderung.

Es galt ja schon lange einiges, was Sie wahrscheinlich gar nicht mitbekommen haben. Das Familienministerium erklärt die Lage auf seiner Website regenbogenportal.de: „Nach einem erfolgreichen TSG-Verfahren dürfen der frühere Geschlechtseintrag und/oder Name nicht ohne Einverständnis der Person öffentlich gemacht oder ausgeforscht werden (§5 TSG, Offenbarungsverbot). Arbeitgeber_innen, Behörden, Banken und Schulen müssen von nun an den neuen Namen verwenden. Auch rückwirkend müssen Zeugnisse und andere Dokumente geändert werden.“

Eine Transfrau ist wie Hafermilch

Ein potenzieller Arbeitgeber hat also bereits seit vielen Jahren keinen Anspruch, zu erfahren, ob sich ein Mann oder eine Frau bei ihm bewirbt. Beziehungsweise ein Herr Neufrau oder eine Frau Neumann, Sie wissen, was ich meine. Eine taufrische Frau Ganserer darf daher auch nach 30 Jahren verlangen, dass ihr Hauptschulzeugnis von 1992 neu ausgestellt wird, obwohl damals nachweislich nicht die 15-jährige Tessa ihren, sondern ein Jungmann namens Markus seinen Abschluss machte.

Mir egal, sagen Sie vielleicht, ich bin altmodisch, bei mir gibt’s nur Kuhmilch in den Kaffee. Eine Transfrau ist wie Hafermilch, also eine Fake-Frau, und so nenne ich die auch, jetzt und bis in alle Ewigkeit. Klar, können Sie natürlich machen. Problemchen allerdings und deshalb pflichtgemäßer Hinweis meinerseits: Das kann teuer werden. 

Das Familienministerium kündigte nämlich an, das neue Selbstbestimmungsgesetz werde „ein erweitertes und bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot enthalten. Es soll verhindern, dass transgeschlechtliche Menschen gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden.“ 

Mir egal, wer wen wie rum durchgendert

„Gegen ihren Willen“ plus „zwangs-“ plus „geoutet“ ist ein gemoppeltes Sprechverbot, nicht nur doppelt, sondern dreifach. Bereits das „Outing“ ist schließlich eine fremdbestimmte Öffentlichmachung. Die freiwillige, selbst vollzogene Variante heißt „Coming-out“. Egal, semantische Debatte. Was die multiple Verstärkung jedenfalls erkennen lässt: Die Ministerialen finden den Vorgang sehr, sehr schlimm – offenbar deutlich übler als das Outing von Schwulen und Lesben.

Wenn Sie nämlich im Dorf rumerzählen, dass Sie Ihren Bäcker im Ganzleder-Ornat à la Village People vor dem Kölner „Badehaus Babylon“ gesehen haben, dann müssen Sie keine Strafe fürchten. Wenn Sie dagegen ausplaudern, dass es sich bei dem Bäcker um eine geborene Bäckerin handelt, dann dürfen Sie ab Herbst mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Finde ich ein bisschen ungerecht gegenüber den Homos, so vom Gefühl her, ehrlich gesagt. Aber was weiß ich schon.

Ich will mich da eigentlich nicht einmischen, weil ich ganz bestimmt kein Experte fürs Diverse bin. Außerdem bin ich liberal, also tolerant. Wer wen wie rum kräftig durchgendert, geht am Rektum vorbei. An meinem, meine ich. Von mir aus dürfen sich auch gerne Männer als Frauen verkleiden, Frauen als Männer und alle als Indianer. Wichtig ist nur, dass bestimmte spezielle Vorlieben nicht gerade am Nebentisch ausgelebt werden. Jeder soll gerne seinen persönlichen Karneval veranstalten, solange er damit nicht anderen auf die Klötze geht.

Bilder mit Back-Transe löschen?

Nur, ich habe ich den Eindruck, dass die Regierung den gesamten Vorgang möglicherweise nicht zu Ende gedacht hat. Ich bin zum Beispiel Fan von „Autopsie“, „Medical Detectives“ und ähnlichen „True Crime“-Formaten. Da kommt es nicht selten vor, dass menschliche Überreste zu identifizieren sind. Wenn nun ein Beckenknochen oder eine DNA-Analyse nahelegt, dass es sich beim unbekannten Toten um einen Mann handelt – wie ermittelt man da? Eine vermisste Transfrau darf schließlich in offiziellen Datenbanken nicht mehr als Biomann auftauchen.

Ich gebe zu, das mag etwas abseitig sein. Aber mir fallen noch eine Menge Fragen von größerer praktischer Relevanz ein. Wie weit genau wird das „erweiterte und bußgeldbewehrte Offenbarungsverbot“ gehen? Nehmen wir an, auf der Website der Bäcker-Berufsschule stehen Gruppenfotos alter Abschlussklassen. Müssen die Bilder mit Back-Transe gelöscht, verpixelt oder mit neuen Unterzeilen versehen werden? Hat der Webmaster eines Tennisclubs Strafe zu befürchten, wenn er den Sieger der Vereinsmeisterschaft 1995 nicht rechtzeitig von Heiko Hansen in Heike Hansen verwandelt, die erstaunlicherweise das Herreneinzel gewann?

Was ist mit Abizeitungen, Grundbucheinträgen, Jahrbüchern, Kaufverträgen, Party-Pics auf Facebook oder Instagram und und und? Wie sind im Internet zugängliche Medienarchive zu behandeln? Muss jeder mit Strafe rechnen, der auf einen alten Artikel des Lokalblatts verlinkt, in dem eine später umgetranste Person erwähnt wird?

Geschichte neu schreiben

Kurz, in welchem Umfang ist Geschichte neu zu schreiben? Und wie verhält es sich zum Beispiel mit Sportverbänden? Die können schließlich (noch) selbst bestimmen, wer wo und wie teilnehmen darf. Wenn also ein deutscher Verband entscheidet, bei Frauenwettkämpfen nur biologische und nicht neu erfundene Damen zuzulassen – darf er dann überhaupt noch „ausforschen“, ob eine Lia Thomas früher vielleicht mit Vornamen William hieß?

Die Zauberei funktioniert übrigens auch rückwärts. Sollte nämlich Frau Ganserer oder sonstwem später einfallen, dass die „Transition“ doch ein bisschen suboptimal war, dann ist sie oder er nach dem neuen Gesetz in Nullkommanichts wieder er oder sie. Und Sie (und ich und Frau von Storch) dürfen nicht nur, wir müssen wieder „Herr Ganserer“ sagen. Und die Hauptschule muss das Zeugnis erneut ändern. Und der Tennisclub … und und und. Sahnehäubchen: Herr/Frau Ganserer darf jedes Jahr neu über sein/ihr Geschlecht entscheiden.

Aber über die Einzelheiten der Neuregelung müssen wir uns eigentlich gar nicht den Kopf zerbrechen. Sie sind nicht wirklich wichtig. Die Herbstnovelle zur „Selbstbestimmung“ ist nämlich nur ein kurzer Zwischenstopp auf der Reise ins Genderparadies. Wo die Fahrt hingeht, steht längst fest. Worauf also dürfen wir uns in den kommenden Jahren freuen? Hier ein Ausblick.

„Transition“ ohne Wissen der Eltern

Ein zwölfjähriges Mädchen sieht in der Schule „Bildungsvideos“ zu unterschiedlichen Geschlechtern und der möglichen „Transition“ von einem Geschlecht zum anderen. Das Mädchen befindet daraufhin, es sei eigentlich keins, sondern ein Junge. Die Schule „bestätigt“ das Kind umgehend als „transsexuell“ und führt es ab sofort unter einem neuen, männlichen Vornamen. Außerdem schickt man das Kind zu einem Psychologen. Der Fachmann behandelt „Transgender-Kinder“ ab zwei Jahren.

All dies geschieht ohne Wissen der Eltern. Zu Recht, wie eine Verordnung des Bildungsministeriums bestimmt. Nach Monaten erfährt der Vater zufällig von den Vorgängen in der Schule. Der Psychologe verweist die Familie an ein spezialisiertes Krankenhaus. Dort legt ein Arzt beim ersten Besuch einen Plan vor, wie das Geschlecht des mittlerweile 13-jährigen Mädchens medizinisch zu „ändern“ sei. 

Der Vater verweigert die Zustimmung zur „Behandlung“ seines Kindes. Er sei überzeugt, die Tochter mache nur „eine Phase“ durch. Das Krankenhaus teilt dem Vater mit, man werde seine (nunmehr 14-jährige) Tochter auch ohne elterliche Zustimmung „behandeln“. Eine solche Zustimmung sei nach geltender Rechtslage nicht erforderlich.

Haft wegen falscher Pronomen

Der Vater macht den Fall im Internet publik. Daraufhin wird er wegen „familiärer Gewalt“ verurteilt. Genauer: wegen Verwendung „falscher Pronomen“ und sonstiger Zuschreibungen. Er habe die Begriffe „sie“ und „Tochter“ gebraucht, obwohl das Kind sich für ein männliches Dasein entschieden hatte. Eine Richterin ordnet an, der Vater sei zu verhaften, wenn er sein Kind weiterhin in irgendeiner Form als „weiblich“ bezeichne.

Der Vater äußert sich trotzdem öffentlich und wird festgenommen. Eine Freilassung auf Kaution wird verweigert. Wochen später kommt es zur Verhandlung. Ein Richter erklärt, der Vater habe „offensichtlich, vorsätzlich und wiederholt“ gegen das Gesetz verstoßen. Erforderlich sei daher ein „stark abschreckendes Urteil“. Dem Vater drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Angesichts der möglichen Konsequenzen übt sich der Vater in öffentlicher Reue. Er habe während der Inhaftierung über seine „Taten“ nachgedacht. Möglicherweise sei er von vermeintlichen „neuen Freunden“ beeinflusst und wie ein „Bauer im Schachspiel“ missbraucht worden. Wegen der Einsicht in letzter Minute und der „eloquenten Bitte“ um Gnade erhält der Vater ein „mildes Urteil“. Er muss nur für sechs Monate ins Gefängnis. Plus nur 30.000 Dollar Strafzahlung an eine wohltätige Stiftung. 

Ausgeburt des Wokesinns

Nein, das ist keine ausgedachte Dystopie. Es ist eine wahre Geschichte mitten aus dem Leben, abgeurteilt im April 2021 in der kanadischen Provinz British Columbia. Nachzulesen zum Beispiel hierhier oder hier. Die Story von Rob Hoogland und dem Versuch, seine Tochter vor medizinischem Missbrauch zu beschützen, ist ein Blick in unsere Zukunft.

Schließlich übernehmen die hiesigen „Aktivisten“ seit 40 Jahren erfolgreich jede, aber auch wirklich jede einzelne brillante Idee aus Nordamerika zum gesellschaftlichen Fortschritt – vorausgesetzt, sie kommt von links außen um die Ecke. Auch die jüngste Ausgeburt des Wokesinns – die Regenbogen-Beflaggung öffentlicher Gebäude – hat ihren Ursprung auf der anderen Seite des Atlantiks. Was also im Herbst noch nicht im Gesetz steht, wird in wenigen Jahren bei uns Wirklichkeit werden. 

Sie zweifeln? Dann denken Sie kurz zurück. Vor rund 30 Jahren erschienen in deutschen Medien die ersten Beiträge zum hippen US-Trend „Political Correctness“. Die „Süddeutsche“ titelte 1991 noch: „Multi-kultureller Joghurt. In amerikanischen Universitäten greift ein neuer Sprach-Terror um sich.“ Im „Spiegel“ erschien 1993 ein Stück zu den „politisch Korrekten, eine Sprach- und Denkpolizei radikaler Minderheiten“. Im selben Jahr befand Dieter E. Zimmer in der „Zeit“, dass „im geistigen Leben der Republik der Tugendterror der richtigen (linken) Gesinnung“ herrsche.

„Weiblich gelesene Personen“

In den genannten Medien ist das heute so nicht mehr vorstellbar. Die radikalen Minderheiten sind längst Mainstream, nicht in der öffentlichen, aber in der veröffentlichten Meinung. Im Bayerischen Rundfunk gendert sich eine Moderatorin (und Ex-Grünen-Politikerin) ins linguistische Nirvana. Beim WDR verspürt man so großen Korrektheitsdruck, dass man zum wiederholten Mal den Beruf einer „Krankenschwesterin“ erfindet.

Mathias Döpfner, Vorstandschef des Springer-Verlags, rühmt sich, dass sein Unternehmen „seit Jahren unterschiedliche sexuelle Identitäten und Lebensformen nicht nur akzeptiert, sondern sogar ausdrücklich fördert“ – unter anderem durch „Safezones und All-Gender-Toiletten“. Und im „Spiegel“ verbreitet eine Autorin eine jüngere Erfindung der Genderista. Statt von „Frauen“ schreibt sie von „weiblich gelesenen Personen“.

Aber was ist eigentlich eine Frau? Diese Frage stellte der US-Publizist Matt Walsh Medizinern, Psychologen, Gender-Professoren, „Transpersonen“ und einfachen Leuten auf der Straße. Im März veröffentlichte er das Ergebnis seiner Recherchen als Dokumentarfilm auf der Website „The Daily Wire“ (Bezahlschranke). Wenn Sie sich beeilen, des Englischen mächtig und frei von Skrupeln sind, können Sie das Stück hier kostenlos als Raubkopie genießen.

„Die Frage ist transphob“

Der Film „What Is A Woman?“ ist professionell gemacht, lustig bis erschütternd und absolut sehenswert. Besonders unterhaltsam sind die Interviews mit den Propagandisten der mittlerweile milliardenschweren US-Transgender-Maschine. Anhänger und Profiteure äußern sich beseelt und wortreich – bis es zum Schwur kommt. Die schlichte Frage „Was ist eine Frau?“ bringt sie aus dem Konzept.

Die einen versuchen sich mit dem Zirkelschluss: „Eine Frau ist eine Person, die sich als Frau identifiziert.“ Andere gehen zur Attacke über: „Die Frage ist transphob!“ Wieder andere stammeln oder schweigen – so zum Beispiel aufgeschlossen und gänzlich normal wirkende junge Frauen, die bei einer Demonstration für Frauenrechte mitlaufen. Auf die Frage „Was ist eine Frau?“ tauschen sie verlegen Blicke aus und verstummen. Fünf Frauen wagen nicht mehr zu sagen, was ihr Frausein ausmacht.

Sie wissen, es handelt sich um vermintes Terrain. Jedes unbedachte Wort, jedes falsche Pronomen, überhaupt jede öffentliche Äußerung, die den woken Wächtern nicht passt, kann sozial letal sein. Problem dabei: Was gerade als richtig oder falsch gilt, ist genauso „fluid“ wie „Gender-Identitäten“.

Einknicken vor der Zeitgeistlichkeit

Früher klärte ein kurzer Blick ins Wörterbuch die Bedeutung eines Begriffs. Laut Duden ist eine Frau eine „erwachsene Person weiblichen Geschlechts“. „Weiblich“ wiederum meint „dem gebärenden Geschlecht angehörend“. Und „Geschlecht“ ist die „Gesamtheit der Merkmale, wonach ein Lebewesen in Bezug auf seine Funktion bei der Fortpflanzung meist eindeutig als biologisch männlich oder weiblich bestimmt werden kann“.

Jenseits des Atlantiks ist man einen Schritt weiter. Das bedeutende US-englische Nachschlagewerk Merriam-Webster knickte jüngst vor der Zeitgeistlichkeit ein. Man ergänzte den Eintrag zu „weiblich“ um eine weitere Definition: „Weiblich ist, wer eine Gender-Identität hat, die das Gegenteil von männlich ist.“ Bei „männlich“ steht dasselbe, nur andersrum. Und Gender-Identität ist „das Empfinden einer Person, männlich, weiblich, eine Kombination aus männlich und weiblich oder weder männlich noch weiblich zu sein“.

Zusammengefasst: Weiblich ist auch nach Merriam-Webster noch biologisch definiert. Trotzdem genügt es, sich weiblich zu fühlen, ohne es biologisch zu sein. Beide Gruppen, die mit biologischer Weiblichkeit und die mit gefühlter Weiblichkeit, sind Frauen.

Hausfrauen, Hausmänner, Hausdiverse

Wir können gerne Wetten abschließen, wie lange es dauert, bis die deutschen Wörterbuchverlage auf die US-Sprachregelung einschwenken. Wie gesagt, alles was irgendwie nach fortschrittlichem Miteinander und moralischer Korrektheit riecht, haben wir bisher vom linken US-Seitenaus übernommen.

Längst werden hierzulande alte Bücher „gereinigt“ und junge mit dem neuen Geschäftsmodell „Sensitivity Reading“ lektoriert, um „Betrachtungen, Haltungen, Termini und Überlegungen“ zu entfernen, die „beleidigend für strukturell benachteiligte Personen sein können“. Menschen werden nicht mehr nur wegen falscher Meinung „gecancelt“, sondern bereits wegen falscher Frisur. Selbst wer „lauwarm“ auftritt, muss befürchten, ausgestoßen zu werden. Die woke Revolution frisst ihre Kinder. Wen die „Cancel Culture“ gerade erwischt hat, dokumentiert Kolja Zydatiss jeden Freitag bei Achgut in der verdienstvollen Kolumne „Ausgestoßene der Woche“.

Nun sagen Sie vielleicht, ist mir wumpe, interessiert mich nicht mal peripher. Sollen die Woketten doch machen, was sie wollen. Artikel mit Mumu-Sternchen lesen Sie nicht, TV-Sendungen mit Genderstottern schalten Sie ab, und dass der Verlag C. H. Beck in seinem Kommentar zum Sozialrecht neuerdings neben Hausfrauen und Hausmännern auch „Hausdiverse“ aufführt, bringt Sie höchstens zum Lachen. Aus dem Twitter-Insta-Facebook-Paralleluniversum halten Sie sich sowieso raus. Also sind Sie persönlich nicht betroffen.

Klar, als Rentner, Pensionär oder Hartzer sind Sie einigermaßen safe. Auch als Landschaftsgärtner, Elektriker oder Grafik-Designer haben Sie eher weniger zu befürchten. Falls Ihr Wohl und Wehe allerdings von Aufträgen der Stadtverwaltung, des Heimatmuseums, des Landschaftsverbandes oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung abhängt, dann heißt es: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Wüten der Wokokratie

Jene, die meinen, sich dem Wüten der Wokokratie entziehen zu können, betrifft ein weiterer Aspekt: Kinder und Enkel. Wem etwas an der Nachkommenschaft liegt, der darf sich Sorgen machen. Die „kulturhoheitliche Klasse ohne Amt und Armee“, die Gedanken und Handeln vorgibt, hat ihre Hauptstützpunkte schließlich nicht nur in Medien, Verlagen und Siftungen, sondern vor allem in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen – also Kitas, Schulen und Universitäten. 

Den meisten dürfte nicht bewusst sein, was sich seit Jahren in der Vorschulbetreuung abspielt – gerne gespeist aus staatlichen Füllhörnern wie dem Programm „Demokratie leben“ des Familienministeriums. Wer einen kleinen Einblick gewinnen will, mag hier bei einem Autor seines Vertrauens nachlesen. In vielen Institutionen ist der Konformitätsdruck bereits jetzt so hoch, dass Widerständigen nur eine Wahl bleibt: sprechen und gehen oder schweigen und mitmachen. Die lieben Kleinen werden über kurz oder lang ausschließlich von Ideologen und Mitläufern betreut.

Für junge Menschen hält das „Selbstbestimmungsgesetz“ einige neue Highlights bereit. Mit 14 dürfen Kinder zwar auch in Zukunft nicht wählen, Auto fahren oder Alkohol kaufen. Aber sie sind offenbar reif genug, selbst zu bestimmen, ob sie Männchen oder Weibchen sein wollen, sogar gegen den Willen der Erziehungsberechtigten. Wenn die nicht einverstanden sind, entscheidet ein Gericht. Für noch Jüngere können wiederum die Eltern festlegen, ob der fünfjährige Silvan künftig als Transsilvana aufwachsen soll. Im Vorreiterland lief vor kurzem ein zehnjähriges „Transgender-Model“ über den Laufsteg. 

Transwölfe, Transvampire, Transschwarze

Apropos progressiv: Es gibt weitere Seltsame, die sich nicht als das empfinden, was sie sind. Da wären Menschen, die sich als Wölfe identifizieren. Oder als KatzenVampireBabysSchwarze und Hastenichtgesehen. Für solche Spezialitäten wurden die Etiketten „Transspecies“, „Transhuman“, „Transage“ und „Transracial“ erfunden. Nicht zu vergessen „Transabled“. Diese Extravaganten wünschen sich nichts sehnlicher, als behindert zu sein. Einige verwirklichen ihren Traum, zum Beispiel „One Hand Jason“. Er entledigte sich im Do-it-yourself-Verfahren eines Armes. Im Gegensatz zu den gefühlten Frauen und gefühlten Männern wurde er nach erfolgreicher „Transition“ tatsächlich das, was er sein wollte: ein Versehrter. 

Viele dieser Transfühlenden beanspruchen gesellschaftliche Anerkennung wie die Transgender-Gemeinde. Die distanziert sich aufs Schärfste von den restlichen Transfreaks. Man will ja nicht mit Leuten in einem Boot sitzen, die nach allgemeiner Ansicht nicht ganz gar sind. Sonst könnte schnell die Frage aufkommen, ob die Transgender-Identitären vielleicht ebenfalls einen an der Waffel haben.

Auch von anderer Seite werden die LGBTQIAs bedrängt. Pädophile beanspruchen die Aufnahme eines „P“ in die Buchstabensuppe. Die „MAPs“ („Minor Attracted Persons“) haben sich sogar schon ein eigenes Fähnchen ausgedacht, das sie gerne in die Flagge der Regenbogen-Anhänger integrieren würden. Ich sage dazu nur: Pädophile sind nicht automatisch Päderasten (anders als in den Achtzigern die Grünen). 

Normal ist egal

Ansonsten halte ich mich da raus. Sollen die „Marginalisierten“ schön unter sich ausmachen, wer in ihren Club reindarf und wer nicht. Ich finde, solange die Devianten einigermaßen entscheidungsfähig sind, über die Konsequenzen aufgeklärt wurden und anderen nicht schaden, können sie machen, was sie wollen. Penis, Brüste oder Arme abschneiden lassen, wie Katzen schnurren, Windeln tragen oder als Dracula rumlaufen – mir egal. Wenn ich mich über so was aufregen würde, hätte ich mich längst aus Berlin verabschieden müssen.

Selbst bei der Frage, wer die Party bezahlt, bin ich kompromissbereit. Die Versichertengemeinschaft kommt schließlich auch für Abtreibungen und Homöopathie auf, obwohl Schwangerschaften keine Krankheiten sind und geschütteltes Wasser so heilsam ist wie das, was aus dem Gartenschlauch kommt.

Auch ein weiterer Aspekt lässt mich eher kalt. Bei der Ankündigung des neuen Gesetzes erklärte die Regierung in Gestalt von FDP-Justizminister Buschmann: „… es ist normal, dass Menschen sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren.“ Gut, so richtig normal finde ich persönlich das nicht, aber darauf kommt es nicht an. Normal ist egal. Normal ist keine juristisch fassbare Kategorie, und auch Unnormales hat seine Daseinsberechtigung. Daher ist es wurscht, ob Sie oder ich Ganzkörpertätowierte, Kleinwüchsige oder als Frauen verkleidete Männer „normal“ finden. Alle dürfen Bus fahren, ein Bankkonto eröffnen, bei Lidl einkaufen und Bundestagsabgeordnete werden.

Zwang zur Lüge

Ich habe nur Schwierigkeiten mit drei Punkten. Erstens, der Zwang zur Lüge. Ein Schimmel mit aufgemalten Streifen ist kein Zebra, Rachel Dolezal ist keine Schwarze, und eine Frau, die sich vom Unterarm geschältes Gewebe zwischen die Beine nähen lässt, verwandelt sich nicht in einen Mann, sondern in eine Frau mit Fleischwurst. Wenn die Regierung mir unter Strafandrohung verordnet, einen solchen Biomann „Frau“ zu nennen und das Personalpronomen „sie“ zu verwenden, nötigt sie mich, die Unwahrheit zu sagen. Dass die Obrigkeit mich anlügt, bin ich ja gewohnt. Aber dass sie mich per Gesetz zur Lüge zwingt, ist eine andere Qualität – und ein erheblicher Eingriff in meine Freiheitsrechte.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Es ist in Ordnung, wenn zum Beispiel Herr Ganserer von den Grünen sich als „Frau“ bezeichnet. Auch andere dürfen ihn so nennen. Abgesehen von bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen darf bei uns jeder den lieben langen Tag rumfantasieren und behaupten, er sei Elvis, ein Meerschweinchen oder der König von Legoland. Ich wehre mich nur dagegen, selbst nicht mehr die Wahrheit aussprechen zu dürfen.

Zweitens, Gleichbehandlung. Wenn die Regierung für Transen die Grenze zwischen Wunsch und Wirklichkeit, Wahn und Wahrheit auflöst, warum gilt das nicht für alle? Mal angenommen, ich hätte das dringende Bedürfnis, jünger, größer und schöner zu sein. Soll ja vorkommen. Vielleicht empfinde ich mich sogar so. Dann wären aktualisierte Angaben zum Personenstand nur eine „Anpassung“ an meinen wahren, gefühlten Zustand, genau wie bei den Transgenderern. Wenn also Herr Ganserer sich einen Personalausweis mit dem Geschlechtseintrag „weiblich“ besorgen darf, warum kann ich nicht ebenfalls alternative Fakten amtlich eintragen lassen?

Wunsch und Wirklichkeit, Wahn und Wahrheit

Vielleicht würde ich mein Alter auf acht Jahre runtersetzen. Dann könnte ich Kindergeld beantragen. Andererseits dürfte ich nicht mehr Motorrad fahren und auch sonst nicht viel. Also besser 80 als acht und Seniorenrabatte bei Museen, Schwimmbädern, ÖPNV und Skiliften abgreifen. Außerdem sollte sich die Angabe einer Wohnadresse in der Schweiz steuerlich lohnen. Muss ich alles mal durchrechnen.

Als kleines Extra würde ich mir einen Geburtsort „Karatschi“, „Timbuktu“ oder „Sydney“ statt „Passau“ gönnen. Macht mich irgendwie interessanter, finde ich. Ach ja, und mit meiner Staatsangehörigkeit fühle ich mich aufgrund des grassierenden Irrsinns hierzulande sowieso zunehmend unwohl. Ich bin nur noch nicht sicher, welche Nationalität am besten zu mir passt.

Mein drittes Problem mit dem Trans-Rummel: der Nachwuchs. Warum Kinder und Jugendliche aktiv mit dem seltenen Phänomen „Transidentität“ konfrontieren? Warum bereits in Kindergärten und Grundschulen die schöne neue Geschlechterwelt zum Aussuchen thematisieren? Warum in der öffentlich-rechtlichen „Sendung mit der Maus“ eine „Lach- und Sachgeschichte“ mit dem Titel „Erik ist jetzt Katja“ zeigen?

Warum der ganze Aufriss?

In den letzten Jahren stiegen die Transgender-Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen extrem an. Hinweise legen nahe, dass es sich nicht um die Folge sinnvoller Aufklärung handelt, sondern um eine gefährliche Modeerscheinung. Teilweise outeten sich an einzelnen Schulen oder Orten mehrere Jugendliche gleichzeitig als Transgender. „Das widerspricht jeder medizinischen Wahrscheinlichkeit“, zitiert das „Ärzteblatt“ den Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte.

An anderer Stelle erläutert Korte, der seit fast 20 Jahren Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie behandelt: „Bei vielen minderjährigen Patienten, die ihre großen psychischen Probleme darauf zurückführen, ,im falschen Körper zu leben‘, zeigt die Analyse ganz andere Gründe, häufig beispielsweise eine verdrängte Homosexualität.“

Mal abgesehen von den Details frage ich mich grundsätzlich: Warum eigentlich der ganze Aufriss? Wieso das Riesenbohei um einige wenige Menschen, die mit ihrem Körper nicht klarkommen? Ja, das Phänomen „Transgeschlechtlichkeit“ gibt es offensichtlich. Ich kann nachvollziehen, dass es hierfür gewisser Regelungen bedarf. Es ist natürlich auch nichts dagegen einzuwenden, wenn sich jemand gegen Diskriminierung und für Gleichberechtigung einsetzt.

Machtdemonstration der Minderheitenlobby

Nur, bei der freien Wahl der biologischen Fakten „weiblich“ und „männlich“, beim „Deadnaming“-Verbot mit Strafandrohung, beim Zwang zur Umschreibung alter Dokumente, bei den bizarren Auswüchsen mit Pseudofrauen in Frauensport, Frauenumkleiden, Frauentoiletten, Frauengefängnissen – bei all dem handelt es sich um Sonderrechte, nicht um Gleichberechtigung.

Warum sollten Männer, die sich für Frauen halten, und Frauen, die sich für Männer halten, eine Extrawurst erhalten? Okay, „Extrawurst“ ist vielleicht nicht das optimale Wort in diesem Zusammenhang, Sie wissen, was ich meine. Aber ernsthaft: Warum gehen die Transidenten nicht einfach den „Pride“-Weg der anderen Queer-Formatigen und bekennen sich zu ihrem Anderssein? Warum skandieren sie nicht frei nach alter Homo-Losung: „Say it clear, say it loud, I am trans and I am proud!“? Warum das staatlich verordnete Tarnen und Täuschen, das Verstecken und Verschweigen, das weit über das jedem zustehende Recht auf Privatsphäre hinausgeht? 

Eine belastbare Rechtfertigung für die bereits bestehenden und bald erweiterten Privilegien der Transidenten fällt mir beim besten Willen nicht ein. Den politischen Hintergrund kenne ich natürlich. Es geht um eine Machtdemonstration, um die Herrschaft der Minderheitenlobby über die Mehrheitsgesellschaft.

„Soll das ein Witz sein?“

Mit diesen Gedanken saß ich in der Sonne vor dem Kreuzberger Café und genoss das bunt-diverse Panoptikum um mich herum. Nicht zum ersten Mal registrierte ich eine erstaunliche Zunahme von Transgewandeten. Dann hatte die Frau ihr Sehkraftexamen überstanden und stieß zu mir. Zwecks Gewinnung einiger Partnerschaftspunkte offerierte ich die Besorgung eines Cappuccinos: „Mit Kuhmilch oder Hafermilch?“

Sie gab mir den BlickDer Blick bedeutet irgendwas zwischen „Geht’s noch?“ und „Was hast du schon wieder für ein Problem?“. Er ist fester Bestandteil nonverbaler ehelicher Kommunikation und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Die beste kleine Frau von allen legte trotzdem nach: „Soll das ein Witz sein? Außerdem heißt es nicht Hafermilch, weil das Zeug keine Milch ist.“

Ich schwieg und machte mich auf zum Tresen. Es war nicht die Zeit und der Ort, der Frau zu offenbaren, dass wir moderner werden müssen. Der Weg ist vorgezeichnet, und es gilt, sich ins Unvermeidliche zu fügen. Jenseits des Atlantiks, wo der Fortschritt wohnt, werden Hafersüppchen längst als „Oat milk“ verkauft. Hupen hin oder her. 

Foto: Collectie Willem van de Poll Flickr via Wikimedia Commons

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Die Macht der Wenigen beruht auf der Furcht der Vielen.

Richard Loewe / 07.09.2022

sehr unterhaltsam, aber wie so viele hier auf der Achse warte ich auf einen Artikel von Ihnen, Herr von Loewenstern, der uns Kerlen dezidiert darlegt, welche Vorteile und welche Nachteile ein veränderter Eintrag mit sich bringt. Gibts früher Rente, krieg ich nen neuen Pass (und verliere den Alten), kann ich der Bundeswehr ne lange Nase machen? Es wäre mir eine Freude, wenn ich als alter weißer Mann die Wokisten nutzen könnte und meine Frau und meine Freunde fändens auch lustig.

Gabriele H. Schulze / 07.09.2022

Herr von Loewenstern, ich würde Sie gern für’s Bundesverdienstkreuz vorschlagen. Oder gibt es das überhaupt für “Tapferkeit vor dem Feind”? Sich diesem Horror in extensu auszusetzen und noch pointierte Sätze darüber zu verfassen - wow bzw. chapeau!

Dr. Thomas Doerfler / 07.09.2022

Das Ganze hat auch Vorteile. Nehmen wir an, ich erwarte eine Mahung, einen Bußgeldbescheid oder ähnliches. Dann lasse ich Name und Geschlacht umändern und verklage die mich nun flasch anschreibenden Damen und Herren. Und sollte es dann nach einem jahr vor gericht weiter gene, switceh ich wieder um: wieder ein anderer Name und Geschlecht. Somit bekommen Staatsanwalt udn gericht ebenfalls eine Kalge an den Hals..

Zdenek Wagner / 07.09.2022

“Außerdem schickt man das Kind zu einem Psychologen. Der Fachmann behandelt „Transgender-Kinder“ ab zwei Jahren.” Könnte es denn sein, lieber Herr Loewenstern, dass Sie sich da verschrieben haben und anstatt “Fachmann”, “krimineller Psychopath” meinen? Denn - mit Verlaub - 2jährige Kinder wegen Genderproblemen zu (miß)behandeln klingt doch eher nach einem neuzeitlichen Frankenstein, oder einem Stalin-Ära-“Arzt”, als nach dem Jahr 2022 ... oder? Wie kommt es, dass offenbar die ganze s.g. moderne, abendländische Kultur schnurstracks auf eine Gummizelle zusteuert - und das innerhalb weniger Jahre? Einen Vater zu 30.000 Dollar und sechs Monaten Gefängnis zu verurteilen, nur weil er seine Tochter weiterhin für eine Tochter hält, ist - gelinde gesagt - an Unmenschlichkeit und Absurdität nicht mehr zu toppen! Last but not least, die Göre würde nach meiner Entlassung so was von aus dem Haus fliegen, so schnell könnte sie gar nicht gucken, denn offensichtlich muss sie den eigenen Vater ja permanent angeschwärzt haben. Und anschließend würde ich mich, bei Nacht und Nebel, bei dem verfi..en Richter bedanken und zwar in aller gebotenen Form. 

Jan Häretikus / 07.09.2022

Herr Alexander Schlesinger, Ihr Kommentar hat mich sehr ergötzt. Ich habe mich nur geärgert, daß ich nicht selbst diese Idee hatte. Trans- parent; einfach köstlich!

Paul Siemons / 07.09.2022

Leute, die die Erde für eine Scheibe halten, kommen mir demgegenüber durchaus rational vor. Doch es besteht Hoffnung. Die Islamisierung Deutschlands wird diesem Spuk ein Ende machen.

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