Manfred Haferburg / 16.05.2019 / 17:30 / 19 / Seite ausdrucken

Haben Opfer keine Menschenrechte?

Wie übertreffen sich die Politiker nach schweren Straftaten von Asylbewerbern in ihren Forderungen nach sofortiger Abschiebung der schutzsuchenden Übeltäter? (hier und hier und hier). Wie immer haben sie – wohl wissend – die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Und bezahlen müssen ja sowieso nicht die politischen Worthülsenakrobaten mit Personenschutz, sondern die Opfer der Straftaten.

Der Beispiele sind Legion, natürlich alles Einzelfälle. Aber wehe, wenn ein Opfer an einen dieser Einzelfälle gerät. Hier ein besonders krasses Beispiel: Ein afghanischer Asylbewerber wird wegen Brandstiftung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei seiner Entlassung muss er eine Fußfessel tragen und steht unter Aufsicht, wird aber nicht abgeschoben. Im Juni 2017 nimmt er in der Flüchtlingsunterkunft eine Russin mit ihren zwei kleinen Kindern als Geisel. Er verletzt die Mutter mit einem Messer schwer und bringt dem Fünfjährigen derart schwere Schnittwunden bei, dass dieser verstirbt. Sein sechsjähriger Bruder muss alles mit ansehen. Die Polizei stürmt die Unterkunft und erschießt den Geiselnehmer.

Es erhebt sich immer die gleiche Frage: Wie konnte es so weit kommen? Warum wurde der Brandstifter nach Absitzen seiner Strafe nicht abgeschoben, sondern geduldet und weiter alimentiert? Pro Asyl Anwalt Victor Pfaff meint dazu:

Der Mann ist – so heißt es in Berichten – zum Christentum konvertiert. Ein Gericht hat deshalb seine Abschiebung untersagt. Der Hintergrund ist in solchen Fällen: Wenn jemandem bei Rückkehr in seinem Herkunftsland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Folter droht, dann darf er nicht abgeschoben werden. Auch Mörder haben Menschenrechte“.

Victor Pfaff meint dann weiter:

Das ist ein absoluter Extremfall – ein abgelehnter Asylbewerber, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, die er auch komplett abgesessen hat und dann hierbleiben darf. Der dann eine Fußfessel trägt und trotzdem eine so schreckliche Tat begeht. Das ist genauso ein Extremfall wie Franco A“. 

Aha, so erschafft Pro-Asyl-Anwalt Pfaff die Mutter aller Relativierungen. Was wurde eigentlich aus dem „Genausoextremfall Franco A“? Gegen Franco A. läuft das strafrechtliche Verfahren noch vor dem Landgericht Darmstadt. Dass er wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt wird, ist derzeit unwahrscheinlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah dafür keinen hinreichenden Tatverdacht. „Nicht mal Tatverdacht“ ist also genauso extrem, wie Kindermord?

Ein Mord als Asylgrund, weil zuhause Todesstrafe droht

Nun ist es höchstrichterlich amtlich: Auch Mörder haben das Menschenrecht auf Asyl. Das gilt laut EU genauso für gewalttätige Räuber wie für Kindervergewaltiger und Mörder. Das höchste EU-Gericht hat in letzter und höchster Instanz entschieden. Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. So kann Mord im Heimatland zum Asylgrund werden, wenn im Heimatland auf Mord die Todesstrafe droht.

Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde. Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurde ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren verurteilt. Ein Mann aus dem Kongo wurde wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen. 

Sie dürfen nunmehr nicht abgeschoben werden. Die Politik kann sich zurücklehnen und auf die EU verweisen. Bleibt noch die Frage: Wer hat eigentlich die Klagen finanziert?

In keinem Teil der Welt herrscht mehr Milde mit Straftätern als in Europa. Folgerichtig wird alles andere als „unmenschlich“ eingeordnet, und es kann eigentlich niemand mehr wegen Straftaten irgendwohin abgeschoben werden, nicht mal in Länder der Europäischen Union. Und seit Jahren weigert sich der grün dominierte Bundesrat, die Urlaubsländer Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten zu definieren. 

Manchmal ist der Rechtsstaat fast unverdaulich: Ein Asylant, der in dem Lande, das ihm Schutz gewährt, einen Mord begeht, kann sein Recht auf körperliche Unversehrtheit einklagen. Mir kommt es dabei so vor, als stufe der EuGH im Gleichklang mit der deutschen Politik das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen höher ein als das seiner eigenen Bürger. 

Es ist richtig: Auch Mörder haben Menschenrechte. Was nicht richtig ist, dass Opfer keine Menschenrechte haben.

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Leserpost

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Karl-Heinz Vonderstein / 16.05.2019

War es nicht einer von der Linken, der mal gesagt hat, dass es nichts bringe, wenn man Gefährder abschiebe, weil sie ja dann Anschläge auch woanders begehen könnten.  

Rubert Meinheiser / 16.05.2019

“Mir kommt es dabei so vor, als stufe der EuGH im Gleichklang mit der deutschen Politik das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen höher ein als das seiner eigenen Bürger.” - Dies ist, seitens des EuGH, doch vollkommen korrektes Verhalten. Angenommen ein in Deutschland wegen Zigfachmordes aus schuldmindernden Gründen verurteilter Flüchtling würde in ein Land abgeschoben werden, wo man ihn hinrichtet, hätte man seine Rechte verletzt. Ob er nach seinem schuldgeminderten Zigfachmord eine weitere Straftat begeht, steht in den Sternen. Es gibt also kein konkretes Opfer. Er könnte nach seiner Entlassung ja auch ein vollkommen einwandfreies Leben führen. Und das Recht auf Aufenthalt aus Schutzgründen ist ein Recht, und nicht nur so ein lausiges Privileg, wie zum Beispiel das Privileg Waffen zur Selbstverteidigung besitzen zu durfen, mit denen man sich möglicherweise verrückte Gewalttäter vom Leib halten könnte. Privilegien kann man entziehen, aber doch keine Rechte. Weiter so, BRD und EU, Ihr machts richtig.

Robert Jankowski / 16.05.2019

Wenn hier schon IS Terroristen wieder “nach Hause” kommen dürfen, ohne dass ihre Massenmorde und Gräueltaten irgendwen kratzen, wie soll man “normale” Mörder dann abschieben? Europawahl AFD 13%, das ist zu wenig!

Hubert Bauer / 16.05.2019

Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Aber eben nicht; liebe deinen Nächsten mehr als dich selbst. Wenn Jemand das Recht auf Leben für seine Nächsten nicht achtet, müssen seine Nächsten sich auch nicht mehr aktiv für sein Leben einsetzen. Den Nächsten mehr lieben als sich selbst würde nur das eigene Ich und bald die ganze Gesellschaft zerstören.

Guenter Boehme / 16.05.2019

Danke für die Art und Weise der Darstellung und der Nennung der Fälle an sich. Wir haben gerade Wahlplakate gelesen, wo solche Rechtsprechungen direkt oder indirekt noch für gut befunden werden. Eine sehr bedenkliche Entwicklung. Hoffentlich denkt das Wahlvolk beim Kreuzchenmachen nach!

Johann-Thomas Trattner / 16.05.2019

Ja, der Herr RA Victor Pfaff. Zum Karrierestart KBW-Funktionär in Heidelberg und Darmstadt, Anwalt im Dunstkreis von RAF-Anwälten, und dann mit Schmierer (Ex-KBW Chef in Diensten des Außenministers Fischer und Steinmeier; Dann Vollversorgung bei der Heinrich-Böll-Stiftung; heute schöne Pensionsansprüche [vom Staat, den er zerstören wollte]) die Treppe als Experte des Asylrechtes emporgeklettert. Am gequirlten Quatsch aus der KBW-Zeit hat sich wenig geändert. Außer, das man damit jetzt schönes Geld verdienen kann.

P. Wedder / 16.05.2019

Eine Bekannte meiner Eltern, die stark in der kirchlichen Gemeinde verankert ist, wurde überfallen, niedergeprügelt und auf dem Boden liegend getreten. Sie lag dann auf der Intensivstation. Noch im Krankenhaus besuchte sie der Pfarrer und legte ihr nahe, die Anzeige doch zurückzuziehen, da der reuelose Täter sonst abgeschoben werden könnte. Sie versteht die Welt nicht mehr.

Michael Lorenz / 16.05.2019

“Es erhebt sich immer die gleiche Frage: Wie konnte es so weit kommen?” Oh, das kann ich beantworten: a) Weil 87% der Wähler ein “weiter so” wählen. Und wieso? b) Weil sie schlecht informiert sind. Wie kommt das? c) Weil wir eine regierungstreue L…..ückenpresse haben, die dem Wahlvolk die Hucke volllügt. Und wieso merkt das Wahlvolk das nicht? => weiter bei b) !

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