Manfred Haferburg / 16.05.2019 / 17:30 / 19 / Seite ausdrucken

Haben Opfer keine Menschenrechte?

Wie übertreffen sich die Politiker nach schweren Straftaten von Asylbewerbern in ihren Forderungen nach sofortiger Abschiebung der schutzsuchenden Übeltäter? (hier und hier und hier). Wie immer haben sie – wohl wissend – die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Und bezahlen müssen ja sowieso nicht die politischen Worthülsenakrobaten mit Personenschutz, sondern die Opfer der Straftaten.

Der Beispiele sind Legion, natürlich alles Einzelfälle. Aber wehe, wenn ein Opfer an einen dieser Einzelfälle gerät. Hier ein besonders krasses Beispiel: Ein afghanischer Asylbewerber wird wegen Brandstiftung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Bei seiner Entlassung muss er eine Fußfessel tragen und steht unter Aufsicht, wird aber nicht abgeschoben. Im Juni 2017 nimmt er in der Flüchtlingsunterkunft eine Russin mit ihren zwei kleinen Kindern als Geisel. Er verletzt die Mutter mit einem Messer schwer und bringt dem Fünfjährigen derart schwere Schnittwunden bei, dass dieser verstirbt. Sein sechsjähriger Bruder muss alles mit ansehen. Die Polizei stürmt die Unterkunft und erschießt den Geiselnehmer.

Es erhebt sich immer die gleiche Frage: Wie konnte es so weit kommen? Warum wurde der Brandstifter nach Absitzen seiner Strafe nicht abgeschoben, sondern geduldet und weiter alimentiert? Pro Asyl Anwalt Victor Pfaff meint dazu:

Der Mann ist – so heißt es in Berichten – zum Christentum konvertiert. Ein Gericht hat deshalb seine Abschiebung untersagt. Der Hintergrund ist in solchen Fällen: Wenn jemandem bei Rückkehr in seinem Herkunftsland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Folter droht, dann darf er nicht abgeschoben werden. Auch Mörder haben Menschenrechte“.

Victor Pfaff meint dann weiter:

Das ist ein absoluter Extremfall – ein abgelehnter Asylbewerber, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, die er auch komplett abgesessen hat und dann hierbleiben darf. Der dann eine Fußfessel trägt und trotzdem eine so schreckliche Tat begeht. Das ist genauso ein Extremfall wie Franco A“. 

Aha, so erschafft Pro-Asyl-Anwalt Pfaff die Mutter aller Relativierungen. Was wurde eigentlich aus dem „Genausoextremfall Franco A“? Gegen Franco A. läuft das strafrechtliche Verfahren noch vor dem Landgericht Darmstadt. Dass er wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt wird, ist derzeit unwahrscheinlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah dafür keinen hinreichenden Tatverdacht. „Nicht mal Tatverdacht“ ist also genauso extrem, wie Kindermord?

Ein Mord als Asylgrund, weil zuhause Todesstrafe droht

Nun ist es höchstrichterlich amtlich: Auch Mörder haben das Menschenrecht auf Asyl. Das gilt laut EU genauso für gewalttätige Räuber wie für Kindervergewaltiger und Mörder. Das höchste EU-Gericht hat in letzter und höchster Instanz entschieden. Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. So kann Mord im Heimatland zum Asylgrund werden, wenn im Heimatland auf Mord die Todesstrafe droht.

Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde. Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurde ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren verurteilt. Ein Mann aus dem Kongo wurde wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen. 

Sie dürfen nunmehr nicht abgeschoben werden. Die Politik kann sich zurücklehnen und auf die EU verweisen. Bleibt noch die Frage: Wer hat eigentlich die Klagen finanziert?

In keinem Teil der Welt herrscht mehr Milde mit Straftätern als in Europa. Folgerichtig wird alles andere als „unmenschlich“ eingeordnet, und es kann eigentlich niemand mehr wegen Straftaten irgendwohin abgeschoben werden, nicht mal in Länder der Europäischen Union. Und seit Jahren weigert sich der grün dominierte Bundesrat, die Urlaubsländer Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten zu definieren. 

Manchmal ist der Rechtsstaat fast unverdaulich: Ein Asylant, der in dem Lande, das ihm Schutz gewährt, einen Mord begeht, kann sein Recht auf körperliche Unversehrtheit einklagen. Mir kommt es dabei so vor, als stufe der EuGH im Gleichklang mit der deutschen Politik das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen höher ein als das seiner eigenen Bürger. 

Es ist richtig: Auch Mörder haben Menschenrechte. Was nicht richtig ist, dass Opfer keine Menschenrechte haben.

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Leserpost

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Johann-Thomas Trattner / 16.05.2019

Ja, der Herr RA Victor Pfaff. Zum Karrierestart KBW-Funktionär in Heidelberg und Darmstadt, Anwalt im Dunstkreis von RAF-Anwälten, und dann mit Schmierer (Ex-KBW Chef in Diensten des Außenministers Fischer und Steinmeier; Dann Vollversorgung bei der Heinrich-Böll-Stiftung; heute schöne Pensionsansprüche [vom Staat, den er zerstören wollte]) die Treppe als Experte des Asylrechtes emporgeklettert. Am gequirlten Quatsch aus der KBW-Zeit hat sich wenig geändert. Außer, das man damit jetzt schönes Geld verdienen kann.

P. Wedder / 16.05.2019

Eine Bekannte meiner Eltern, die stark in der kirchlichen Gemeinde verankert ist, wurde überfallen, niedergeprügelt und auf dem Boden liegend getreten. Sie lag dann auf der Intensivstation. Noch im Krankenhaus besuchte sie der Pfarrer und legte ihr nahe, die Anzeige doch zurückzuziehen, da der reuelose Täter sonst abgeschoben werden könnte. Sie versteht die Welt nicht mehr.

Michael Lorenz / 16.05.2019

“Es erhebt sich immer die gleiche Frage: Wie konnte es so weit kommen?” Oh, das kann ich beantworten: a) Weil 87% der Wähler ein “weiter so” wählen. Und wieso? b) Weil sie schlecht informiert sind. Wie kommt das? c) Weil wir eine regierungstreue L…..ückenpresse haben, die dem Wahlvolk die Hucke volllügt. Und wieso merkt das Wahlvolk das nicht? => weiter bei b) !

Wilfried Cremer / 16.05.2019

Nein, die haben nicht das Recht. Der Götze Klima braucht sein Fressi. Dafür dürfen alle Tiere ins Hospiz. (Priestermangel ist in dieser Religion kein Thema.)

Claudius Pappe / 16.05.2019

1992 würden die Grundgesetzänderungen zugunsten Europas beschlossen. Das war das Ende der BRD. Danke Kohl für ALLES.

Claudius Pappe / 16.05.2019

Die hier verlinkte Werbeanzeige der Deutschen Bahn geht mir gehörig auf den Geist. Warum ? Ja, warum nur ? .....................................................................................................Weil er ein veganes Essen serviert bekommt.

Martin Landner / 16.05.2019

Linke haben keinerlei Problem mit Grenzen, Armeen, Polizei, Abschiebungen, Todesstrafe solange diese in sozialistischen Staaten stattfinden. Sie finden diese Dinge nur in westlichen Staaten schlecht. Das ist völlig folgerichtig: Die Staaten des Westblocks sind der “Feind”, den es zu bekämpfen gilt. Und dabei gilt es, Armee, Polizei, Gesetze zu schwächen und alle Kräfte, die diese Staaten kaputt machen könnten, zu stärken. Dazu zählen eben nicht nur politische Gruppen, sondern gerade auch Kriminelle und Islamisten. Und so erklärt sich die “Friedfertigkeit” und “Toleranz” der Linken, die immer nur dem IS und der Hamas gilt, aber nie Israel, Amerika oder Deutschland.

Sebastian Weber / 16.05.2019

Habe ich das richtig verstanden: Wenn einem (abglehten) Asylbewerber in seinem “Ursprungsland” die Todesstrafe für Mord droht, muss er bei uns also nur einen Mord begehen, um nicht abgeschoben zu werden? Armes Deutschland ...

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