News-Redaktion / 22.05.2025 / 08:20 / / Seite ausdrucken

Habeck-Anzeige: “Vollidiot” bleibt straffrei 

Das Amtsgericht Passau sieht darin keine strafbare Beleidigung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung im politischen Kontext.

"In einem aufsehenerregenden Verfahren hat das Amtsgericht Passau einem Mandanten von HAINTZ legal vom Vorwurf der Beleidigung des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Dr. Robert Habeck freigesprochen. Das Gericht urteilte, dass ein auf der Plattform X veröffentlichter Kommentar, in dem Habeck unter anderem als 'Vollidiot' bezeichnet wurde, nicht strafbar sei, weder nach § 185 Strafgesetzbuch (Beleidigung) noch nach § 188 StGB (Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, oft auch als 'Majestätsbeleidigung' bezeichnet)."

Das berichtet haintz.media, ein von Rechtsanwalt Markus Haintz betriebener Blog. Demnach sei dem Beklagten vorgeworfen worden, in einem Beitrag auf X geschrieben zu haben:

„Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet.“

Die Staatsanwaltschaft  habe darin eine strafbare Ehrverletzung des Grünen-Politikers sehen wollen. Das Gericht sei dieser Auffassung jedoch nicht gefolgt. Für eine Verurteilung nach § 188 StGB  hätte es nach Auffassung der Richter an der notwendigen Eignung, das öffentliche Wirken des Politikers „erheblich zu erschweren“ gefehlt. Ausschlaggebend wäre unter anderem die begrenzte Reichweite des Kommentars, die nicht ausreiche, um eine relevante Wirkung im politischen Raum zu entfalten.

Auch eine Verurteilung nach § 185 StGB  habe das Gericht demnach abgelehnt, weil die umstrittene Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Bezeichnung als „Vollidiot“ wäre zwar grob und polemisch, überschreite in diesem Fall jedoch nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik. 

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