Am vergangenen Wochenende ist Gregor Gysi zum x-ten mal zum Spitzenkandidat seiner Partei für die Bundestagswahl gekürt worden. Damit ist der ehemalige SED-Chef und heutige Bundestagsfraktionsvorsitzende der Linken länger an der Spitze, als es der Langzeit- SED- Chef Honecker je gewesen ist.
Die Kür von Gysi sagt vor allem etwas über die verzweifelt dünne Personaldecke der umbenannten SED. Trotz häufigen Namenswechsels und der Bereitschaft, jeden jungen Menschen, der bereit ist, für die SED-Linke zu kandidieren, ganz nach vorn zu katapultieren, ist es der Partei nicht gelungen, ihre Mitgliedschaft zu erneuern oder substantielle neue Wählerschichten zu erschließen.
Die Partei hat jahrzehntelang davon profitiert, maßlos überschätzt und hochgeschrieben zu werden. Jetzt zeigt sich, dass hinter der häufig erneuerten Fassade niemals mehr war als die immer mehr verrottende alte Substanz. Außer Gysi hat die Linke nichts zu bieten, also muss sie sich an ihn ketten, egal, was daraus wird.
Gysi soll eine „kämpferische Rede“ gehalten und die Vorwürfe wegen eidesstattlicher Falschaussage als Wahlpropaganda abgetan haben. Allerdings mehren sich die Zeichen, dass er diesmal nicht so leicht davon kommt, wie in der Vergangenheit.
Der Fall Gysi beschäftigt die Öffentlichkeit schon so lange, dass wichtige Meilensteine inzwischen in Vergessenheit geraten sind.
Zum Beispiel hatte der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im Frühjahr 1998 festgestellt, dass die Stasimitarbeit des Abgeordneten Gysi „erwiesen“ sei. Gysi klagte gegen den Beschluss und verzögerte so die Veröffentlichung bis kurz vor der parlamentarischen Sommerpause. Das nahm die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth zum Anlass, Gysi entgegen der Regeln, die sich der Bundestag gegeben hatte, nicht mehr zur Niederlegung seines Mandates aufzufordern. Sie fürchtete sich davor, dass es als Wahlkampfmanöver ausgelegt würde.
So kam es, dass die Veröffentlichung der Erkenntnisse des Immunitätsausschusses, der immerhin alle bis dahin bekannten Akten, in denen IM- Berichte von Notar, Gregor oder Sputnik vorkamen, ausgewertet hatte, nicht mehr öffentlichkeitswirksam wurden.
Der Bericht des Immunitätsausschusses mutierte zum Geheimtipp für alle, die sich über die Wahrheit über Gysi informieren wollten. Öffentlichkeitswirksam wurden dagegen die zahlreichen Siege, die Gysi am Landgericht in Hamburg durch die Urteile des Richters Buske erstritt. Allmählich erlahmte der Eifer der Medien, dem alerten Star der PDS seine Stasitätigkeit nachweisen zu wollen.
Erst als der ehemalige ZDF-Korrespondent in der DDR, Börner, in den Ruhestand ging, machte er sich daran, in einem Film noch mal alles zusammenzufassen, was er über Gysi wusste. Obwohl „Die Akte Gysi“ im NDR nur zu später Stunde gezeigt wurde, hatten mehr als eine Millionen Zuschauer die Beweise für Gysis Stasitätigkeit gesehen. Der Wunsch nach Wiederholung des Films war so stark, dass der Sender sich dazu entschloss.
Um diese Ausstrahlung zu verhindern, gab Gysi eine eidesstattliche Erklärung ab, in der er versicherte, dass er niemals wissentlich und willentlich über seine Mandanten oder „sonst jemanden“ an die Stasi berichtet habe. Dies wir ihm nun zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ermittlungen wegen eidesstattlicher Falschaussage aufgenommen.
Gysi reagierte so gereizt, dass er behauptete, der Richter, der die Anzeige verfasst hat, hätte bereits die Bundeskanzlerin angezeigt.
Die Lüge hatte in diesem Fall kurze Beine, denn die „Welt“ konnte nachweisen, dass dieser Richter erst eine einzige Anzeige in seinem Leben verfasst hatte, die gegen Gysi.
Sollte sich herausstellen, dass Gysi tatsächlich unter Eid falsch ausgesagt hat, bekäme er nicht nur als Spitzenkandidat seine Partei ein Problem, sondern auch als Anwalt.
Es wäre das Ende einer Lüge, die wie wenige andere, das politische Leben im vereinten Deutschland bestimmt hat.