Der Umgang mit dem „Pack“ hat sich in zehn Jahren arg verändert, oder macht das Parteibuch des Politikers, der dieses Wort ausspricht den Unterschied aus? Vielleicht liegt es auch daran, wen man als „Pack“ bezeichnet.
Woran erinnert Sie die folgende Meldung aus der Mitteldeutschen Zeitung vom Dienstag?
"Eine Aussage des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth aus Aschersleben (Salzlandkreis) beschäftigt ein weiteres Mal die Justiz. [...] Nach dem tödlichen Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt (Landkreis Börde) vor knapp einem Jahr hatte Gürth geschrieben: 'Dieses Pack muss raus aus Deutschland.'
Das Amtsgericht Aschersleben hatte die Aussage als moralisch verwerflich kritisiert, sie aber nicht als strafbare Aussage eingestuft und Gürth im März freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun Revision eingelegt. 'Wir wollen den Freispruch aufheben lassen. Unser Ziel ist eine Verurteilung', sagte Behördensprecher Benedikt Bernzen der MZ am Montag."
Zumindest die nicht mehr ganz Jungen dürften sich beim Wort "Pack" an den Auftritt des damaligen SPD-Vorsitzenden, Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel vor den Medien-Mikrofonen im September 2015 im sächsischen Heidenau erinnern. Der besuchte eine schnell in einem einstigen Baumarkt errichtete Asylbewerber-Unterkunft, gegen die zuvor mehrfach demonstriert wurde. An einem Abend kam es dabei auch zu gewalttätigen Ausschreitungen. Da wollte Gabriel dann wohl demonstrativ wenigstens verbal den großen Hammer schwingen. Der Spiegel berichtete seinerzeit:
"Der Vorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel hat einen Satz gesagt, der das hatte, was man gewöhnlich Wumms nennt. Er hat die ausländerfeindlichen Krakeeler in Sachsen als Pack bezeichnet. 'Pack', welches 'eingesperrt werden muss.'"
Bevor wir uns jetzt weiter dem "Pack" widmen, sollte doch kurz der Umstand gewürdigt werden, dass diese zehn Jahre alte Meldung beweist, dass der "Wumms" keine Wortschöpfung von Olaf Scholz ist. Das hat der Ex-Kanzler selbst auch nie behauptet, aber manche Journalisten verschiedener Couleur hatten es ihm bekanntlich zugeschrieben.
Was das "Pack" angeht, so sorgte diese Wortwahl damals durchaus für deutliche Medienresonanz. Genosse Gabriel musste viel Kritik einstecken. Auch aus seiner Partei durchaus gewogenen Redaktionen ließen sich Stimmen vernehmen, die dem Minister vorhielten, dass man so als Politiker nicht über Bürger reden dürfe. Gabriel sah sich damals zu Klarstellungen genötigt. Keinesfalls hätte er mit dieser Zuschreibung alle Kritiker der Merkelschen Migrationspolitik gemeint, auch nicht friedliche Demonstranten, sondern nur jene, die mit Krawall und Gewalt unterwegs gewesen wären.
Seinem Ruf war das Medienecho insgesamt wahrscheinlich nicht zuträglich, aber mit dieser Konsequenz muss jeder rechnen, der seine Meinung mit drastischen Worten äußert. Eines aber gab es damals nicht: staatsanwaltliche Ermittlungen oder gar einen Verfolgungseifer durch mehrere Instanzen.
Die Suche nach der Notbremse
Was ist der Unterschied zwischen den Fällen Gürth und Gabriel? Warum steht der eine für dieses Wort vor Gericht und der andere stand es damals nicht? Sind es die zehn Jahre? Hat sich in dieser Zeit die Grenzlinie zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit so stark verschoben? Es sollte ja wohl nicht am Parteibuch liegen oder an der größeren Prominenz eines Bundespolitikers mit Ministeramt gegenüber einem Landtagsabgeordneten aus der Provinz.
Ein entscheidender Unterschied ist natürlich, das Gürth über afghanische Straftäter und Gabriel über randalierende Deutsche gesprochen hat. Beide hatten, nachdem es Aufregung über ihre jeweiligen "Pack"-Äußerungen gab, betont, dass sie damit nicht pauschal alle afghanischen Asylbewerber, bzw. alle Gegner der deutschen Asylpolitik gemeint hätten. Bei Gabriel wurde es oben schon beschrieben, für den Fall Gürth sei hier noch einmal aus der Mitteldeutschen Zeitung zitiert:
"In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Aschersleben hatte Gürth als Angeklagter argumentiert, er habe sich nicht über Afghanen allgemein geäußert, sondern über schwere Straftäter, die das Land verlassen sollen. 'Das teile ich immer noch', sagte Gürth im Gerichtssaal."
Auch Sigmar Gabriel hatte Jahre nach seinem "Pack"-Auftritt erklärt, dass er dazu immer noch stehe.
Wer Freiheit will, muss auch Geschmacklosigkeiten aushalten. In freier Rede und freier Meinungsäußerung geht es nicht immer fein und höflich zu. Das ist normal und sollte für niemanden in einem freien Land eine Überraschung sein. Verbale Grobheiten bekommen auch entsprechende Reaktionen. Wer sich auf diese Art der Auseinandersetzung nicht begeben möchte, findet in einem freien Land auch gesittetere Spielfelder für den Meinungsstreit. All diese Binsenweisheiten waren doch, wie sich Ältere noch erinnern werden, in der Bundesrepublik Deutschland so selbstverständlich, dass es niemand für nötig befunden hätte, sie in einem solchen Artikel überhaupt zu schreiben.
Dass in einem Land, das sich offiziell immer noch einer freiheitlich demokratischen Grundordnung rühmt, ein falsches Wort immer häufiger die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft, ist doch wohl mehr als ein alarmierendes Zeichen dafür, dass sich dieses Land in puncto Freiheit auf einer fatalen abschüssigen Bahn befindet. Und da sollten alle, denen die Freiheit etwas wert ist, ganz unabhängig von Weltanschauung und Gesinnung, dringend nach der Notbremse suchen.
Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Ob nun instinktiv oder vorsätzlich-bewusst versuchen die Politfunktionäre stets – welche „das Volk“ ohnehin als Pack zutiefst verachten – die Bürger in Gute und Unanständige zu spalten und die Braven gegen die Ungehorsamen zu mobilisieren. Wer will schon gern zum „Pack“, zu den Asozialen, Arbeitsscheuen, „Ratten“ (die „Rattenfängern“ auf den Leim gehen), Fremdenfeinden, Aluhutträgern, Schwurblern und Rechtsextremisten gehören? Wer möchte nicht von Unserendemokraten zu den weltoffenen, toleranten, aufgeklärten und couragierten Anständigen gezählt werden? Es ist sehr unbequem und sogar teilweise gefährlich geworden, nicht lauthals in die tagesaktuellen Parolen einzustimmen und „freiwillig“ die Regenbogen-, Ukraine- und Palästinenserfahnen zu schwenken.
Ja, wenn die Staatsanwaltschaften unabhängig wären, dann ……. So aber sind diese beim kapern des Staates durch die Parteien involviert. Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing.
@Rainer Niersberger, „Das Ganze nennt man uebrigens Totalverfall“. So ist es. Ob es nochmals eine Auferstehung aus Ruinen geben wird? Bin pessimistisch.
Unser Land, „das sich offiziell immer noch einer freiheitlich demokratischen Grundordnung rühmt“ – wunderbar spitz und treffend ausgedrückt! Ich bin allerdings der Meinung, dass Unseredemokratie die abschüssige Bahn bereits hinter sich hat und längst auf der gesellschaftlichen Müllhalde der Rumpel-Pumpel-Staaten gelandet ist. Es haben bloß noch nicht alle registriert und sich eingestanden. Die Meinungsfreiheit (also eine Meinung überall ohne Furcht vor ernsthaften üblen Konsequenzen äußern und vertreten zu dürfen) existiert schon seit mindestens zehn Jahren nicht mehr – erst recht keine ausgewogene mediale Berichterstattung und Information sowie politische Neutralität im staatlichen Bereich – sonderlich im Justizwesen. Verfassungsmäßig verankerte Meinungsfreiheit und demokratische Grundrechte gab es auch in der DDR – bloß man konnte sich im Alltag angesichts der geübten „Praxis“ nichts dafür kaufen…
Noch vor wenigen Jahrzehnten galt die Justiz als feste Burg des Konservativismus. Inzwischen scheinen jedoch die meisten Staatsanwaltschaften und Gerichte in diesem unserem Lande vom Bacillus wokus infernalis intransigentis infiziert zu sein. Als Symptome dieser Krankheit gelten eine hypermoralistische und besserwisserische Überheblichkeit, die Freude an der Demütigung und Diffamierung Andersdenkender, das bewusste Messen mit zweierlei Maß, sowie schrullige Überempfindlichkeit und nicht zuletzt eine totale Humorlosigkeit. Mit kalten Umschlägen wird man des zurzeit zwischen Kiel und Bamberg grassierenden Infektionsgeschehens nicht Herr werden.
Für mich sind Politiker die kritische Bürger beschimpfen, belügen und/oder verunglimpfen allesamt Pack und zwar solches der übelsten Sorte.
„Der Koalitionsvertrag steht – und mit ihm eine Reihe von Gesetzesverschärfungen, die sich deutlich gegen die freie Meinungsäußerung richten. Besonders betroffen ist der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), dessen Anwendung künftig verschärft werden soll. Im Namen der “Resilienzstärkung unserer Demokratie„ soll Wiederholungstätern das passive Wahlrecht entzogen werden können – ein beispielloser Vorgang.“ (Beitrag von Sabine Beppler-Spahl, 12.0425
hier auf der Achse). „Das Ziel liegt offen zutage: Die AfD soll politisch ausgebremst werden. Politiker kaum einer Partei sehen sich so häufig mit Vorwürfen nach § 130 konfrontiert. Zwar wurden viele Verfahren eingestellt, doch nicht alle. So wurde im Februar 2024 der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke angeklagt– wegen eines Telegram-Posts aus dem Jahr 2022. Darin hatte er nach einem tödlichen Messerangriff durch einen somalischen Täter geschrieben: “Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt…„.
Das Grundmuster immer das gleiche? Wenn die Machthaber in D schon die Partei AfD nicht verbieten können (Justitia in D, muss noch voll auf Linie gebracht werden ,soll sich, die Justitia in D ein Beispiel an der Clinton-Obama-Biden Richterschaft in den USA nehmen?), dann verbieten die “Eliten„ eben die Kandidaten. Mit Hilfe der SED (Hilde Benjamin lässt grüßen?) natürlich? In Thüringen, Wahlergebnis der AfD bei der letzten Bundestagswahl?